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Vermieter kündigt zwecks Schadensbegutachtung eine Besichtigung an und will die Hausverwaltung mitbringen
- Ersteller Intolerance
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S
strempe
Gast
Solange diese Sachkundig sind. Da würde ich, wenn ich der TE wäre, ansetzen.
Aber bei der Plauderlaune des TE ist hier eh irgendwas faul...
Aber bei der Plauderlaune des TE ist hier eh irgendwas faul...
Ja, dem widerspreche ich ja nicht. Ich sage nur, dass ich den Wunsch dazu verstehen kann. Nicht dass man das als Mieter vollumfänglich hinzunehmen oder gar zu gewähren hat.Wechsler schrieb:Würde ein Vermieter gern, kann der Vermieter auch. Man kann jederzeit in sein Eigentum, wann man will. Nur Miete dafür verlangen kann man dann leider nicht. Denn genau das Recht über das Eigentum frei zu verfügen, gibt man gegen finanzielle Entschädigung eben teilweise auf.
Ich wollte hier lediglich einmal eine Lanze für die Vermieterseite brechen.
Polemisch gesagt ist in 90% aller Fälle auch alles i.O. und der Vermieter kann guten Gewissens sein Eigentum übergeben und wird kaum Probleme abseits der normalen Abnutzung feststellen.
Die 10% der Fälle sind halt das Problem, in denen das nicht so läuft.
Manche sind da sicher ängstlicher vor verursachten und evtl. vertuschten Schäden und andere weniger. Wir kennen deinen Vermieter ja nicht.
Abe81
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Auch aus der guten Quelle von Strempe:
Und weil es so viele gibt, die die Sorgen der Eigentümer des - qua Salbung des Kapitals - für sakrosankt erklärte Eigentum verstehen können: Unverletzlichkeit der Wohnung ist im Zweifel das höhere Rechtsgut, da kann man nicht 'mal nach dem Rechten sehen'
[Fettung durch mich]Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied durch Urteil vom 18.06.2018 (Az. 7 S 8432/17), dass die Besichtigungsrechte schonend ausgeübt werden müssen.
- Der Vermieter könne zwar zu einer Besichtigung eine fachkundige Person mitbringen, wenn das sachlich gerechtfertigt ist (z.B. Handwerker, Architekt, Sachverständigen),
- aber der Vermieter könne nicht beliebige andere Personen "als Zeugen" mitbringen.
Und weil es so viele gibt, die die Sorgen der Eigentümer des - qua Salbung des Kapitals - für sakrosankt erklärte Eigentum verstehen können: Unverletzlichkeit der Wohnung ist im Zweifel das höhere Rechtsgut, da kann man nicht 'mal nach dem Rechten sehen'
Der Vermieter kann das Recht auf eine Besichtigung der Wohnung haben, aber er braucht in der Regel einen Grund.
Daher kann der Vermieter - auch wenn das im Mietvertrag steht - nicht einfach die Besichtigung der Wohnung verlangen. Er muss einen nachvollziehbaren Grund angeben.
Erkekjetter
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Hat in diesem Thread keiner angezweifelt noch irgendwo das "Kapital" dahingehend verteidigt. Lediglich dargelegt, wieso bei einem Vermieter der entsprechenden Wunsch erwachsen kann.Abe81 schrieb:Unverletzlichkeit der Wohnung ist im Zweifel das höhere Rechtsgut, da kann man nicht 'mal nach dem Rechten sehen'
Und auch die von dir zitierten Stellen aus Strempes Quelle legen nicht im geringsten nahe, dass der Vermieter sich in diesem Fall hier irgendwie rechtswidrig oder dergleichen verhält. Keiner weiß von uns, ob irgendeiner der 5 nur als Zeuge mitkommen soll oder eben die Anwesenheit aller 5 sachlich begründbar ist. Das Gericht hat sicher ganz bewusst keine explizite Zahl genannt sondern definiert, was die Anwesenheit begründet und was nicht...
W
Wechsler
Gast
Es ist viel einfacher: Miete ist "Eigentum auf Zeit" gegen Entgelt. Für die Mietzeit gehört die Sache nun mal jemand anderem. Das gilt auch für ein gemietetes Fahrzeug, wo es keine "höheren Rechtsgüter" gibt. Solange es gemietet ist, bestimmt weitgehend (aber nicht uneingeschränkt) der Mieter darüber.Abe81 schrieb:Und weil es so viele gibt, die die Sorgen der Eigentümer des - qua Salbung des Kapitals - für sakrosankt erklärte Eigentum verstehen können: Unverletzlichkeit der Wohnung ist im Zweifel das höhere Rechtsgut, da kann man nicht 'mal nach dem Rechten sehen'
Wer seine Eigentumswohnung jederzeit besichtigen können will, darf sie eben nicht vermieten. Mit dem Kaufpreis hat er dieses Recht erworben und zahlt dann dafür eben jeden Monat an seine Bank, ohne sich das Geld bei einem Mieter wiederholen zu können. Manche Eigentümer möchten aber gern den Kuchen besitzen und ihn essen können. Das geht halt nun mal nicht.
Erkekjetter
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Um Gottes willen...Wechsler schrieb:Es ist viel einfacher: Miete ist "Eigentum auf Zeit" gegen Entgelt. Für die Mietzeit gehört die Sache nun mal jemand anderem.
Das ist ganz und gar falsch! Der Besitz mag wechseln oder das Nutzungsrecht, aber ganz sicher nicht das Eigentum... Ansonsten haben bitte die Mieter künftig alle Pflichten und Kosten, die sich aus dem Eigentum ergeben, zu tragen...
W
Wechsler
Gast
Die tragen Mieter ja, sogar inklusive der Grundsteuer. Und bei Sanierungen erhöht sich die Miete.Erkekjetter schrieb:Ansonsten haben bitte die Mieter künftig alle Pflichten und Kosten, die sich aus dem Eigentum ergeben, zu tragen...
Erkekjetter
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Nein tun sie nicht... Und schon gar nicht tragen sie die Pflichten aus dem Eigentum oder haftet der Mieter, wenn 3. durch das Eigentum geschädigt werden? Beispielsweise herabfallende Dachziegel?
Miete kann ich, wenn berechtigt, verweigern. Die Grundsteuer. Ich kann sie auch nicht als Eigentümer auf den Mieter übertragen während der Mietzeit. Deine Aussage ist schlicht Unsinn.
Miete kann ich, wenn berechtigt, verweigern. Die Grundsteuer. Ich kann sie auch nicht als Eigentümer auf den Mieter übertragen während der Mietzeit. Deine Aussage ist schlicht Unsinn.
Abe81
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Ja, stimmt, jetzt wo du es schreibst: Das ist ja völlig im Dunkeln und der reinen Spekulation überlassen. 1. Person: Hausverwaltung, 2. Vertretung Hausverwaltung, 3. Vertretung der Vertretung Hausverwaltung etc. Das hat natürlich alles sachlichen Bezug. Aber wir wissen es nicht. Lassen wir uns überraschen.Erkekjetter schrieb:Keiner weiß von uns, ob irgendeiner der 5 nur als Zeuge mitkommen soll oder eben die Anwesenheit aller 5 sachlich begründbar ist.
Ergänzung ()
Und hättest du das darüber auch zitiert, wäre es etwas komisch geworden, dann hätte man nämlich lesen können, das ich auch nichts anderes behauptet habe (oder wir missverstehen uns und du könntest nochmal darlegen, wo das nun steht):Erkekjetter schrieb:Hat in diesem Thread keiner angezweifelt noch irgendwo das "Kapital" dahingehend verteidigt. Lediglich dargelegt, wieso bei einem Vermieter der entsprechenden Wunsch erwachsen kann.
Abe81 schrieb:Und weil es so viele gibt, die die Sorgen der Eigentümer ... verstehen können
Mir ging es darum - wie eigentlich auch ersichtlich - dass man allzu schnell die Position des Vermieters einnimmt, also würde man gleich das ganze gesellschaftliche moralische Dilemma zwischen Eigentum und Wohnen mitabwägen müssen.
Dabei hatte der TE als Mieter ein einfaches Anliegen und hoffte auf Solidarität. Was (wie hier leider oft bei Mietrechtsproblemen) einem hier begegnet, ist dann das übliche äquidistante Abwägen, als würde der eigene, private Lebensraum nicht nur rechtsnormativ, sondern allein schon selbstevident, viel mehr wiegen als das Geldverdienen durch Däumchendrehen und sich 'Sorgen um sein Eigentum machen'.
Zuletzt bearbeitet:
Selbstverständlich wird die Grundsteuer auf die Mieter übertragen, Grundsteuer ist Bestandteil der umlagefähigen NebenkostenErkekjetter schrieb:Miete kann ich, wenn berechtigt, verweigern. Die Grundsteuer. Ich kann sie auch nicht als Eigentümer auf den Mieter übertragen während der Mietzeit. Deine Aussage ist schlicht Unsinn.
Erkekjetter
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Ich kann sie umlegen ja. Aber eben nicht übertragen! Das würde nämlich heißen, dass der fiskus sie direkt beim mieter einholt. Das sind 2 verschiedene sachen und ändert nichts daran dass miete keine übertragung des eigentums ist.
Abe81
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Ach so, ich zahle Grundsteuer, aber zum Glück nicht ans Finanzamt, sondern an den Vermieter. Dass dies zwei völlig verschiedene Sachen sind, sollte mal jemand meiner Geldbörse sagen. Und: spricht das nicht gegen das Eigentum an Mietswohnungen? Der Mieter trägt alle Lasten, es ist aber eben nicht sein Eigentum, sondern das des Vermieters - der eigentlich nur Däumchen dreht.
Erkekjetter
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Mit der Argumentation wäre ich Eigentümer von so ziemlich allem. Denn Kosten werden grundsätzlich und immer an den Endkunden umgelegt. Das ist echt ne ganz neue Erkenntnis. Begründet aber genau deswegen keinen Eigentumsanspruch.
Es ist auch meist relativ egal, wie sich etwas (in diesem Fall die Geldbörse des Mieters) auswirkt. Das Ergebnis mag an diesem Punkt das Selbe sein, aber diese Tatsache begründet eben nicht, dass alles, was mich dahin führt, das Selbe ist...
Davon unabhängig, ist das ja nun auch wie dargelegt, nur ein Teilaspekt. Der Mieter übernimmt ja trotzdem eben nicht die Pflichten, die aus dem Eigentum entstehen. So haftet er eben nicht für Schäden aus dem Eigentum, die 3. entstehen. Wie ein herabfallender Dachziegel. Hatte ich bereits auch angebracht, aber darauf nimmt von euch beiden Schlaubergern komischerweise keinen Bezug....
Die Aussage
Es ist auch meist relativ egal, wie sich etwas (in diesem Fall die Geldbörse des Mieters) auswirkt. Das Ergebnis mag an diesem Punkt das Selbe sein, aber diese Tatsache begründet eben nicht, dass alles, was mich dahin führt, das Selbe ist...
Davon unabhängig, ist das ja nun auch wie dargelegt, nur ein Teilaspekt. Der Mieter übernimmt ja trotzdem eben nicht die Pflichten, die aus dem Eigentum entstehen. So haftet er eben nicht für Schäden aus dem Eigentum, die 3. entstehen. Wie ein herabfallender Dachziegel. Hatte ich bereits auch angebracht, aber darauf nimmt von euch beiden Schlaubergern komischerweise keinen Bezug....
Die Aussage
ist und bleibt grob falsch. Das ist Unsinn und daran ändert sich nichts, nur weil Mieter über die Umlagen indirekt so etwas wie die Grundsteuer zahlen. Was ohnehin nichts ändert. Wäre das nicht der Fall, wären halt die umlegbaren und nachzuweisenden Nebenkosten um den betrag der Nebenkosten geringer. Dafür dann eben die Kaltmiete um den entsprechenden Betrag höher... Für das Portemonnaie des Mieters wird sich in keinen Umständen etwas ändern. Denn könnte man als Eigentümer nicht die Kosten + den gewünschten Gewinn verlangen und bekommen, gäbe es keine Mietwohnungen...Wechsler schrieb:Miete ist "Eigentum auf Zeit" gegen Entgelt.
Abe81
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Ich verstehe nicht ganz, worauf man mit dieser Diskussion um Eigentum/Besitz hinaus will. Ich für meinen Teil kenne die Differenz genau, aber es macht bei einer Mietwohnung wenig Unterschied, diese Differenz anzuführen. Ich würde Wechsler in seiner villeicht etwas flapsigen Formulierung "Eigentum auf Zeit" dennoch zustimmen. Die Haupt-Differenz ist nämlich die, dass es für die eine Person der private Lebens- und Rückzugsraum ist, ohne den er nicht überleben könnte; für die andere ist es Geld für lau. Da nehme ich gerne die fiesen Pflichten in kauf, wenn mir jemand eine vollvermietete Luxusvilla schenkt. Ich könnte dann gerade noch so mit dem Risiko umgehen, dass da dann mal ein Dachziegel vom Dach fallen könnte. Denn was mache ich in diesem Fall? Mit dem Geld, das ich für nichts verdiene, bezahle ich eine Versicherung. Und natürlich eine Hausverwaltung, die die anderen lästigen Pflichten übernimmt.
Erkekjetter
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Aha. Miete ist Geld für lau…. Ich glaube weitere Diskussionen kann man sich hier sparen. Es bleibt festzuhalten, dass niemand zur miete wohnen muss…
Erkekjetter
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Eine wohnung hat man auch einfach so, verwaltet sich von allein und hält sich von allein intakt.
Und nein, niemand muss zur Miete wohnen. Es steht jedem offen, Eigentum zu erwerben.
Und nein, niemand muss zur Miete wohnen. Es steht jedem offen, Eigentum zu erwerben.
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