Erkekjetter
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Hat der Mieter zum Glück nicht zu entscheiden...Nightmare85 schrieb:Alle anderen wären nur Schaulustige, die niemand braucht
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Hat der Mieter zum Glück nicht zu entscheiden...Nightmare85 schrieb:Alle anderen wären nur Schaulustige, die niemand braucht
Gerichte. Und zum Glück, weil der Mieter eben nicht objektiv urteilt, was nötig ist oder nicht und es ein Unding wäre, wenn ein 3. über das Eigentum anderer derart bestimmen kann.Abe81 schrieb:Entscheidungsinstanz
Dem ist so, du hast die Quellen doch selbst hier gelesen...Abe81 schrieb:Selbst wenn das so wäre
Weil? Du aus der Aussage des TE, dass er nur mit einem der beiden einen (Miet-)Vertrag hat, ableitest, dass die Wohnung nicht beiden gehört?Abe81 schrieb:dass mindestens der Ehepartner Zuviel ist.
Es ist ja kein Dritter, sondern ein Vertragspartner des Eigentümers. Der Vermieter verletzt den Mietvertrag, wenn er über die vermietete Sache derart bestimmt, denn er hat sie dem Mieter übergeben und kann darüber nicht mehr bestimmen. Für einen rechtsgültige Vermietung ist erforderlich, daß beide Seiten ihren Vertrag einhalten.Erkekjetter schrieb:und es ein Unding wäre, wenn ein 3. über das Eigentum anderer derart bestimmen kann.
Sorry, ich gebs auf, aber das ist kompletter Blödsinn.... Natürlich kann er das. Er kann es verkaufen, er kann aus Gründen oder aller 5 Jahre die Wohnung begutachten, etc. pp. Du erzählst hier schlicht Unfug. Der Vermieter gibt im Falle der VErmietung lediglich das Hausrecht ab. In keinem Fall aber das Recht am Eigentum oder die Verfügunggewalt darüber abseits des Hausrechts...Wechsler schrieb:denn er hat sie dem Mieter übergeben und kann darüber nicht mehr bestimmen.
Klar, denn "Kauf bricht Miete nicht". Aber da selbst geht es schon los. Unter bestimmten Umständen hat der Mieter hat ein Vorkaufsrecht auf die Wohnung.Erkekjetter schrieb:Sorry, ich gebs auf, aber das ist kompletter Blödsinn.... Natürlich kann er das. Er kann es verkaufen
Erkekjetter schrieb:Du aus der Aussage des TE, dass er nur mit einem der beiden einen (Miet-)Vertrag hat, ableitest, dass die Wohnung nicht beiden gehört?
Das ist auch so eine Unart: Ältere Leute wünschen sich Sozialkontakte und gehen dann mit irgendwelchen fadenscheinigen Gründen ihren Mietern auf den Keks, weil die eigenen Kinder sie aus Gründen nicht mehr anrufen.The_waron schrieb:Generell sollte man sich jedoch immer die Frage stellen inwiefern das eine oder andere dem Mietverhältnis zuträglich ist, die meisten Vermieter sind Privatleute, nicht wenige im höheren Alter.
Aber wenn du so einen vor dir hast, dann hast du verloren. Bei der Wohnungssuche kann man zwar solche Fälle gleich vorab aussortieren, denn die sind sehr einfach zu erkennen, aber oft bekommt man solche Gestalten nach einem Verkauf einfach vor die Nase gesetzt.The_waron schrieb:Nicht jeder Vermieter ist ein Dagobert Duck.
Kein Plan was für eine bizarre Gedankenwelt du dir hier zurecht gelegt hast, ich weiss nichtmal was ich dazu schreiben sollte, so absurd sind diese Gedanken.Wechsler schrieb:Das ist auch so eine Unart: Ältere Leute wünschen sich Sozialkontakte und gehen dann mit irgendwelchen fadenscheinigen Gründen ihren Mietern auf den Keks, weil die eigenen Kinder sie aus Gründen nicht mehr anrufen.
Die kommen gar nicht auf die Idee, daß sich Erwachsene ihre Freunde selber aussuchen können, auch wenn sie nicht Eigentümer sind. Für die meisten Menschen ist ihr Vermieter eine Zahl auf dem Kontoauszug, die möchten nicht neben ihren Verwandten noch mehr alte Leute betüdeln, die sich eine Immobilie gekauft haben, damit sie nicht so einsam sind.
Ist hier aber nicht der Fall. Fall: Mieter möchte einen Schaden beseitigt haben > Vermieter kündigt sich mit Hausverwaltung und Fachpersonal an, dies ist in jeder Form die korrekte Vorgehensweise.Wechsler schrieb:Aber wenn du so einen vor dir hast, dann hast du verloren. Bei der Wohnungssuche kann man zwar solche Fälle gleich vorab aussortieren, denn die sind sehr einfach zu erkennen, aber oft bekommt man solche Gestalten nach einem Verkauf einfach vor die Nase gesetzt.
Da hilft dann ausschließlich über den Rechtsanwalt zu kommunizieren. Der kümmert sich dann auch gleich um die üblichen falschen Betriebskostenabrechnungen und alles weitere. Zwar muß man den Herrn Duck dann oft auch mehrfach darauf hinweisen, daß er seine Kommunikation an den Rechtsbeistand zu richten hat, aber nachdem man das geklärt hat, läuft es eigentlich. Dauert meist auch nicht lange, bis man die Heuschrecke wieder los ist , weil die Schrott-Immobilie an den nächsten weiterverkauft wurde.
Das klingt nur so lange absurd, bis du das mal als Mieter nach einem Eigentümerwechsel mal erleben durftest. 🤣The_waron schrieb:Kein Plan was für eine bizarre Gedankenwelt du dir hier zurecht gelegt hast, ich weiss nichtmal was ich dazu schreiben sollte, so absurd sind diese Gedanken.
Ich sag nur innen- vs außenverhältnis und weiß jetzt woran ich bei deinem wissensstand bin.Abe81 schrieb:Es kann nicht nur ein Bruchteil der Eigentümer eine Willenserklärung
Schrieb ich ja auch bereits, ebenso der Hinweis auf die Vollmacht. Es gibt fürderhin keine juristische Kategorie, erst recht nicht bei Erna und Klaus, die verheiratet und “Gesellschafter“ eines Eigentums sind.Wechsler schrieb:Es gibt im Mietrecht kein "Innenverhältnis"