Vermieter kündigt zwecks Schadensbegutachtung eine Besichtigung an und will die Hausverwaltung mitbringen

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Nightmare85 schrieb:
Alle anderen wären nur Schaulustige, die niemand braucht
Hat der Mieter zum Glück nicht zu entscheiden...
 
Selbst wenn das so wäre - wer ist denn diese Entscheidungsinstanz? -, warum dann ‚zum Glück‘?
 
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Abe81 schrieb:
Entscheidungsinstanz
Gerichte. Und zum Glück, weil der Mieter eben nicht objektiv urteilt, was nötig ist oder nicht und es ein Unding wäre, wenn ein 3. über das Eigentum anderer derart bestimmen kann.
Abe81 schrieb:
Selbst wenn das so wäre
Dem ist so, du hast die Quellen doch selbst hier gelesen...
 
Okay, ein seltsamer Rechtspositivismus. Wir haben ja schon festgestellt, dass mindestens der Ehepartner Zuviel ist. Aber deswegen ruft ja erstmal niemand ein Gericht an - das ist idR die letzte Entscheidungsinstanz.
 
Abe81 schrieb:
dass mindestens der Ehepartner Zuviel ist.
Weil? Du aus der Aussage des TE, dass er nur mit einem der beiden einen (Miet-)Vertrag hat, ableitest, dass die Wohnung nicht beiden gehört?
 
Erkekjetter schrieb:
und es ein Unding wäre, wenn ein 3. über das Eigentum anderer derart bestimmen kann.
Es ist ja kein Dritter, sondern ein Vertragspartner des Eigentümers. Der Vermieter verletzt den Mietvertrag, wenn er über die vermietete Sache derart bestimmt, denn er hat sie dem Mieter übergeben und kann darüber nicht mehr bestimmen. Für einen rechtsgültige Vermietung ist erforderlich, daß beide Seiten ihren Vertrag einhalten.

Somit bestimmt der mit dem Hausrecht, wer das Objekt betreten darf. Der Eigentümer kann keine "Besucher" in die Wohnung seines Mieters einladen, denn er wohnt doch nicht. Er kann auch keine Schlüssel zurückbehalten und allerlei andere Sachen, die sich private Vermieter gerne herausnehmen. Wer seinen Mietvertrag vorsätzlich grob verletzt, also den Mieter absichtlich täuscht, macht sich u. U. auch des Betruges schuldig.

Das Recht ist ähnlich wie bei einem Wohnungseigentümer, der Dritte in sein Eigentum hineinlassen muß, wenn es um Schadensbeseitigung am Gemeinschaftseigentum geht. Wer hat dann Zutrittsrecht? Ein Mitarbeiter der bestellten Hausverwaltung? Ganz klar. Sachverständige und Handwerker? Auf jeden Fall. Andere Eigentümer der anderen Wohnungen? Ganz bestimmt nicht! Klar würden sie sich diesen Schaden auch gern ansehen, ein Zutrittsrecht zu einer fremden Wohnung einklagen können sie sich aber nicht.
 
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Wechsler schrieb:
denn er hat sie dem Mieter übergeben und kann darüber nicht mehr bestimmen.
Sorry, ich gebs auf, aber das ist kompletter Blödsinn.... Natürlich kann er das. Er kann es verkaufen, er kann aus Gründen oder aller 5 Jahre die Wohnung begutachten, etc. pp. Du erzählst hier schlicht Unfug. Der Vermieter gibt im Falle der VErmietung lediglich das Hausrecht ab. In keinem Fall aber das Recht am Eigentum oder die Verfügunggewalt darüber abseits des Hausrechts...
 
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Erkekjetter schrieb:
Sorry, ich gebs auf, aber das ist kompletter Blödsinn.... Natürlich kann er das. Er kann es verkaufen
Klar, denn "Kauf bricht Miete nicht". Aber da selbst geht es schon los. Unter bestimmten Umständen hat der Mieter hat ein Vorkaufsrecht auf die Wohnung.
 
Hier drehen wir uns doch im Kreis und das eine hat mit dem anderen nichts mehr zu tun. Wie schon gesagt wurde:

  1. Ja, der Vermieter kann eine mit den Mietangelenheiten vertraute Person mitnehmen, dies muss der Vermieter zuvor ankündigen.
  2. Ja, es können auch mehrere Personen bei der Schadensbegutachtung (Fachkundige) anwesend sein, dies hängt vom zu erwartenden Schaden ab, es gibt hier keine fixe Zahl. Dies muss der Vermieter zuvor ankündigen.
  3. Nein, es existiert kein allgemeines oder periodisches Besichtungsrecht des Vermieters, der Vermieter braucht immer einen Sachgrund. Dies kann wie hier der Fall ist eine angezeigte Mängelbeseitigung sein oder aber auch Eigentümerwechsel oder Schönheitsreparaturen nach 10 Jahren.
  4. Nein, der Mieter muss nicht den Ehepartner mit in die Wohnung lassen zu einer Besichtigung zwecks Mängelbeseitigung, der einzige Grund ist der mögliche Verkauf.

Generell sollte man sich jedoch immer die Frage stellen inwiefern das eine oder andere dem Mietverhältnis zuträglich ist, die meisten Vermieter sind Privatleute, nicht wenige im höheren Alter. Macht es wirklich Sinn wenn die Ehefrau oder der Ehemann dann im Auto warten muss? Was vermittelt man dadurch?

Ich kann dem TE übrigens beruhigen: Wenn dich dein Vermieter los werden will, wird er das auch. Allein über die Eigenbedarfskündigung, dessen Schwelle die Gerichte nach und nach gegen 0 gesetzt haben, kriegt man jeden Durchschnittsmieter raus. Manchmal hat man auch schlicht einen falschen Eindruck bekommen, das ein Vermieter sich in seinem Eigentum auch mal umschaut wenn man da ist...nunja.

Mietverhältnisse sind schnell mal angespannt, oftmals hilft hier ein offenes Wort um sie wieder zu entspannen, anstatt sie über viele Jahre hinweg immer weiter aufzuladen. Nicht jeder Vermieter ist ein Dagobert Duck.
 
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Erkekjetter schrieb:
Du aus der Aussage des TE, dass er nur mit einem der beiden einen (Miet-)Vertrag hat, ableitest, dass die Wohnung nicht beiden gehört?

Genau, so ist das geregelt. Es kann nicht nur ein Bruchteil der Eigentümer eine Willenserklärung abgeben. Jetzt hast du es verstanden.
 
The_waron schrieb:
Generell sollte man sich jedoch immer die Frage stellen inwiefern das eine oder andere dem Mietverhältnis zuträglich ist, die meisten Vermieter sind Privatleute, nicht wenige im höheren Alter.
Das ist auch so eine Unart: Ältere Leute wünschen sich Sozialkontakte und gehen dann mit irgendwelchen fadenscheinigen Gründen ihren Mietern auf den Keks, weil die eigenen Kinder sie aus Gründen nicht mehr anrufen.

Die kommen gar nicht auf die Idee, daß sich Erwachsene ihre Freunde selber aussuchen können, auch wenn sie nicht Eigentümer sind. Für die meisten Menschen ist ihr Vermieter eine Zahl auf dem Kontoauszug, die möchten nicht neben ihren Verwandten noch mehr alte Leute betüdeln, die sich eine Immobilie als Hobby gekauft haben, damit sie nicht so einsam sind.

The_waron schrieb:
Nicht jeder Vermieter ist ein Dagobert Duck.
Aber wenn du so einen vor dir hast, dann hast du verloren. Bei der Wohnungssuche kann man zwar solche Fälle gleich vorab aussortieren, denn die sind sehr einfach zu erkennen, aber oft bekommt man solche Gestalten nach einem Verkauf einfach vor die Nase gesetzt.

Da hilft dann ausschließlich über den Rechtsanwalt zu kommunizieren. Der kümmert sich dann auch gleich um die üblichen falschen Betriebskostenabrechnungen und alles weitere. Zwar muß man den Herrn Duck dann oft auch mehrfach darauf hinweisen, daß er seine Kommunikation an den Rechtsbeistand zu richten hat, aber nachdem man das geklärt hat, läuft es eigentlich. Dauert meist auch nicht lange, bis man die Heuschrecke wieder los ist , weil die Schrott-Immobilie an den nächsten weiterverkauft wurde.
 
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Wechsler schrieb:
Das ist auch so eine Unart: Ältere Leute wünschen sich Sozialkontakte und gehen dann mit irgendwelchen fadenscheinigen Gründen ihren Mietern auf den Keks, weil die eigenen Kinder sie aus Gründen nicht mehr anrufen.

Die kommen gar nicht auf die Idee, daß sich Erwachsene ihre Freunde selber aussuchen können, auch wenn sie nicht Eigentümer sind. Für die meisten Menschen ist ihr Vermieter eine Zahl auf dem Kontoauszug, die möchten nicht neben ihren Verwandten noch mehr alte Leute betüdeln, die sich eine Immobilie gekauft haben, damit sie nicht so einsam sind.
Kein Plan was für eine bizarre Gedankenwelt du dir hier zurecht gelegt hast, ich weiss nichtmal was ich dazu schreiben sollte, so absurd sind diese Gedanken.

Wechsler schrieb:
Aber wenn du so einen vor dir hast, dann hast du verloren. Bei der Wohnungssuche kann man zwar solche Fälle gleich vorab aussortieren, denn die sind sehr einfach zu erkennen, aber oft bekommt man solche Gestalten nach einem Verkauf einfach vor die Nase gesetzt.

Da hilft dann ausschließlich über den Rechtsanwalt zu kommunizieren. Der kümmert sich dann auch gleich um die üblichen falschen Betriebskostenabrechnungen und alles weitere. Zwar muß man den Herrn Duck dann oft auch mehrfach darauf hinweisen, daß er seine Kommunikation an den Rechtsbeistand zu richten hat, aber nachdem man das geklärt hat, läuft es eigentlich. Dauert meist auch nicht lange, bis man die Heuschrecke wieder los ist , weil die Schrott-Immobilie an den nächsten weiterverkauft wurde.
Ist hier aber nicht der Fall. Fall: Mieter möchte einen Schaden beseitigt haben > Vermieter kündigt sich mit Hausverwaltung und Fachpersonal an, dies ist in jeder Form die korrekte Vorgehensweise.
 
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The_waron schrieb:
Kein Plan was für eine bizarre Gedankenwelt du dir hier zurecht gelegt hast, ich weiss nichtmal was ich dazu schreiben sollte, so absurd sind diese Gedanken.
Das klingt nur so lange absurd, bis du das mal als Mieter nach einem Eigentümerwechsel mal erleben durftest. 🤣
 
Abe81 schrieb:
Es kann nicht nur ein Bruchteil der Eigentümer eine Willenserklärung
Ich sag nur innen- vs außenverhältnis und weiß jetzt woran ich bei deinem wissensstand bin.
 
Und die Vertretungsvollmacht - die z.B. Hausverwaltungen vorlegen müssen - liegt dem Mietvertrag offensichtlich nicht bei.

Btw. ist „innen- vs. außenverhältnis“ keine juristische sondern eine betriebswirtschaftliche Kategorie - juristisch wird es mit Befugnissen oder Vollmachten. Aber das nur am Rande.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen, du wirst langsam etwas ungehalten und persönlicher. So ungehalten, dass ich ehrlich gesagt nicht weiß, gegen was du eigentlich noch argumentierst - außer eine ganz allgemeine Apologetik des Eigentumsrechts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du verstehst nichtmal worauf ich hinaus will natürlich kann ein ehepartner allein im mietvertrag stehen auch wenn es beiden gehört. Was geht es dem außenverhältnis denn irgendwie irgendwas an, was die beiden ehepartner im innenverhältnis vereinbart haben?
Auf welche namen der Mietvertrag läuft klärt jedenfalls nicht beweissicher die eigentumsverhältnis. Umhin ist deine aussage, dass der ehepartner nicht auch eigentümer sein kann lediglich eine vermutung.

Und selbstredend reagiert man irgendwann genervt wenn einem permanent unsinn als argument angedreht werden soll und immer deutlich wird, dass es an wissen zu der thematik fehlt.
 
Ich reagiere auf deine Einwürfe ja auch nicht genervt und diese sind - noch sehr freundlich ausgedrückt - eklektisch und frei assoziativ. Und du bist schon wieder persönlich geworden. Gönn dir doch erstmal einen ruhigen Abend, komm ein wenig runter und antworte dann in Ruhe.

Ich verstehe sehr gut, worauf du hinaus willst, ich halte es eben für falsch, deswegen argumentiere ich dagegen. Das musst du wohl aushalten, ohne dabei persönlich zu werden .

Deinem Beispiel folgend: Die beiden Eigentümer lassen sich scheiden und derjenige, der weder unterschrieben noch eine Vollmacht hinterlegt hat, möchte nun in die Wohnung ziehen und klagt auf Eigennutz. Klaro muss dem Mieter die Eigentümer vertraglich ,kennen‘, sonst ginge das nicht.
 
Stichwort verwalter. Der eigentümer einer wohnung muss in gar keinem vertraglichen verhältnis zum mieter stehen und muss diesem auch nicht namentlich bekannt sein. Du erzählst weiterhin juristischen nonsense.
 
Das geht alles nur mit gültigen Vollmachten. Es gibt im Mietrecht kein "Innenverhältnis".
 
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Um es kurz zu halten, weil das etwas seltsame Formen des Inhalts und Umgangs annimmt: Natürlich kann es sein, dass jemand/ich nonsense schreibe, aber die alleinige Behauptung macht es nicht zu diesem, sondern eine Quelle z.B.

Ich halte das auch nur noch für thematisch relevant - wenn auch randständig - weil es darum geht, ob der TE den Ehepartner eine Absage erteilen kann, um die Horde in ihrer Menge zu schmälern.

Ich hege allerdings den Verdacht, dass es primär ums Rechthaben geht, mit wadenbeisserischem Unmut gepaart. Nichts für ungut.
Ergänzung ()

Wechsler schrieb:
Es gibt im Mietrecht kein "Innenverhältnis"
Schrieb ich ja auch bereits, ebenso der Hinweis auf die Vollmacht. Es gibt fürderhin keine juristische Kategorie, erst recht nicht bei Erna und Klaus, die verheiratet und “Gesellschafter“ eines Eigentums sind.
 
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