Versandkostenerstattung bei falscher Lieferung

nordlicht.22

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Hallo,

ich habe eine rechtliche Frage:

Ich habe im Internet ein Notebook bestellt. Dieses wurde mir geliefert war aber mit anderen Hardwarekomponenten ausgestattet als im Online-Shop angegegeben (kein Bluetooth integriert).

Rückfrage ergab das Eingeständnis eines Fehlers im Onlineshop.

Angeboten wurde mir Nachbesserung mittels eines kostenlosen Bluetooth Sticks.

Dieses musste ich ablehnen, da mir so ein USB Port verloren gegangen wäre, dies ist für micht leider nicht hinnehmbar.

Daraufhin habe ich das Gerät mittels Retoureschein wieder zurückgeschickt.

Meine Frage ist nun:

Kann ich darauf bestehen, dass der Verkäufer mir zum Kaufpreis auch die bezahlten Versandkosten zurücküberweist, da der Fehler, der zur Reklamation geführt hat, nicht auf meiner Seite liegt?
Leider reagiert der Verkäufer bisher auf keine Mail:(

Ich hatte dem Verkäufer zudem angeboten, mir ein besseres Notebook im Shop auszusuchen, den bereits gezahlten Preis damit zu verrechnen und somit die zusätzlichen Versandkosten zu sparen - leider auch ohne Reaktion.

Gibt es eine rechtliche Grundlage für meinen Fall? Wie sollte ich vorgehen?


Gruß und vorab vielen Dankf für die Hilfe!

Freundliche Grüße
nordlicht.22
 
Ja sobald die Ware 40 € übersteigt muss der Händler die Versandkosten bei Retoure zahlen. Gesetzlich vorgeschrieben
 
14-tägiges Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz. In den Widerrufsbelehrungen steht meistens, dass bei Rückgabe eines Artikels mit einem Warenwert größer 40€ die Versandkosten auch rückerstattet werden.
Auszug eines AGB-Textes eines bekannten Onlinehändlers:
"... Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. ..."

Edit: bezieht sich natürlich nur auf die Rücksendung

Bei deiner Bestellung handelt es sich schlichtweg um eine Falschlieferung. Aber die Frage ist, ob es das Gerät das du haben wolltest überhaupt in der Konfiguration erhältlich ist.


Gruß
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
Das Widerrufsrecht gilt, doch nur für einen gültigen und erfüllten Kaufvertrag.
Hier ist es eher eine Leistungsstörung seitens des Händlers, weil er dir die falsch Ware geliefert hat.
 
Airbag hats erkannt - das Widerrufsrecht hat hier überhaupt nichts zu suchen, da der TE ja nicht widerrufen möchte.
Im Falle einer Falschlieferung hat der Verkäufer die Kosten zu tragen. Punkt.
Wäre ja auch noch schöner.

Der Verkäufer kann jetzt stattdessen die richtige Ware liefern (natürlich ohne Mehrkosten für den Käufer) oder der Vertrag wird rückabgewicketl - hier wird der Käufer so gestellt, als hätte es nie einen Vertrag gegeben, kann also keine Kosten auferlegt bekommen.
 
Also mir ging es natürlich auch um die Hinsendekosten. Die Rücksendekosten hat durch den Retourenschein, den ich erhalten habe, sowieso der Händler getragen.

Da die Hinsendekosten aber nicht so niedrig waren, ging es mir darum, ob er gezwungen ist mir auch diese rückzuüberweisen oder nicht.

So klingt es ja nun, wenn ich die Links bzw. Rechtssprechungen richtig interpretiere.
Eigentlich war es für mich auch selbsterklärend, da ja kein Fehler auf meiner Seite liegt und durch das falsche Gerät bzw. den Fehler auf der Internetseite, also das falsche Angebot, ja auch kein Vertrag zustande gekommen sein dürfte.

Das angegebene Notebook mit den angegebenen Spezifikationen gibt es so in der Tat nicht, das war einfach ein falscher Eintrag im Shop.

Ich werde warten, welche ÜBerweisung vom Händler kommt. Wenn die Hinsendekosten nicht enthalten sind, werde ich mich schriftlich mit von euch angegebenen Hinweisen an den Händler wenden.

Nicht ganz klar sind mir die Unterschiede zwischen Widerruf, Reklamation, etc. in diesem Fall. Was wäre hier der Korrekte ausdruck für meine Rücksendung?
 
Wenn es das Notebook so, wie es auf der Homepage angeboten wurde gar nicht gibt, dann war es wohl auch gar keine eigentliche Falschlieferung, sondern dann liegt viel mehr ein Mangel in der Willenserklärung des Verkäufers vor - dann kann er also auch nicht dieses Notebook liefern. Daher auch der Versuch, mit dem Stick die Sache für beide Seiten vertretbar zu regeln.

In diesem Fall müsste rückabgewickelt werden, da keine zwei identischen Willenserklärungen vorlagen und daher eigentlich gar kein Vertrag vorlag.

Widerruf bedeutet, dass Du eine Willenserklärung, also hier das Angebot oder die Nachfrage im Nachhinein (aus welchem Anlaas auch immer) zurücknehmen willst.
In Deinem Fall nicht gegeben, da Du ja eigentlich das Notebook, so wie es im Shop angegeben war noch immer gerne erwerben würdest.


Reklamatiopn bedeutet, dass Du etwas Monieren möchtest, das nicht dem entspricht, was vereinbart war - z.B. der fehlende integrierte Bluetooth-Adapter.


Im Endeffekt wird natürlich wie immer nur ein Richter endgültig klären können und wie immer darf nur ein zugelassener Anwalt Dich offiziell beraten.
Meines Wissens aber muss Dir der Verkäufer im Falle einer Rückabwicklung einen Ersatz Deiner Aufwendungen leisten.
 
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