nordlicht.22
Newbie
- Registriert
- Jan. 2011
- Beiträge
- 4
Hallo,
ich habe eine rechtliche Frage:
Ich habe im Internet ein Notebook bestellt. Dieses wurde mir geliefert war aber mit anderen Hardwarekomponenten ausgestattet als im Online-Shop angegegeben (kein Bluetooth integriert).
Rückfrage ergab das Eingeständnis eines Fehlers im Onlineshop.
Angeboten wurde mir Nachbesserung mittels eines kostenlosen Bluetooth Sticks.
Dieses musste ich ablehnen, da mir so ein USB Port verloren gegangen wäre, dies ist für micht leider nicht hinnehmbar.
Daraufhin habe ich das Gerät mittels Retoureschein wieder zurückgeschickt.
Meine Frage ist nun:
Kann ich darauf bestehen, dass der Verkäufer mir zum Kaufpreis auch die bezahlten Versandkosten zurücküberweist, da der Fehler, der zur Reklamation geführt hat, nicht auf meiner Seite liegt?
Leider reagiert der Verkäufer bisher auf keine Mail
Ich hatte dem Verkäufer zudem angeboten, mir ein besseres Notebook im Shop auszusuchen, den bereits gezahlten Preis damit zu verrechnen und somit die zusätzlichen Versandkosten zu sparen - leider auch ohne Reaktion.
Gibt es eine rechtliche Grundlage für meinen Fall? Wie sollte ich vorgehen?
Gruß und vorab vielen Dankf für die Hilfe!
Freundliche Grüße
nordlicht.22
ich habe eine rechtliche Frage:
Ich habe im Internet ein Notebook bestellt. Dieses wurde mir geliefert war aber mit anderen Hardwarekomponenten ausgestattet als im Online-Shop angegegeben (kein Bluetooth integriert).
Rückfrage ergab das Eingeständnis eines Fehlers im Onlineshop.
Angeboten wurde mir Nachbesserung mittels eines kostenlosen Bluetooth Sticks.
Dieses musste ich ablehnen, da mir so ein USB Port verloren gegangen wäre, dies ist für micht leider nicht hinnehmbar.
Daraufhin habe ich das Gerät mittels Retoureschein wieder zurückgeschickt.
Meine Frage ist nun:
Kann ich darauf bestehen, dass der Verkäufer mir zum Kaufpreis auch die bezahlten Versandkosten zurücküberweist, da der Fehler, der zur Reklamation geführt hat, nicht auf meiner Seite liegt?
Leider reagiert der Verkäufer bisher auf keine Mail
Ich hatte dem Verkäufer zudem angeboten, mir ein besseres Notebook im Shop auszusuchen, den bereits gezahlten Preis damit zu verrechnen und somit die zusätzlichen Versandkosten zu sparen - leider auch ohne Reaktion.
Gibt es eine rechtliche Grundlage für meinen Fall? Wie sollte ich vorgehen?
Gruß und vorab vielen Dankf für die Hilfe!
Freundliche Grüße
nordlicht.22