Versandkostenerstattung bei Reklamation?

Leider ist die erste Lieferung schon mehr als 14 tage her :(.
Nein ich möchte den Vertrag am liebsten auflösen da ich meinem Sohn das auch nicht mehr zumuten will das er auf der Matratze auf dem Fussboden schalfen muss, was er jetzt schon seit 4 Wochen macht. Ich würde gern wo anders ein Bett kaufen und bin auch schon fündig geworden.
 
Die sichere und rechtlich korrekte Variante wäre ihn jetzt zu mahnenn und eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Diese kann auch recht kurz sein, da dein Sohn auf dem boden schlafen muss und sich der Händler durch die Falschlieferung nicht als sonderlich zuverlässig erwiesen hat. Die Frist könntest auf den nächsten Freitag setzen. Das Wäre dann eine knappe Woche. Noch kürzer geht fast nie. Auf der Straße schlafen müsst ihr ja nicht und eine Matratze ist auch da. Ein sofortiger Rücktritt ist deshalb nicht möglich.
Dann müsstest du hoffen, dass er dass nicht schafft und dann am Fr. vom Vertrag zurücktreten und die Versandkosten als Schadensersatz verlagen.

Du könntest natürlich auch versuchen sofort zurückzutreten mit der Begründung, dass dies ein besonderer Fall ist wegen dem Kind. Darüber hinaus ist der Händler so unzuverlässig, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich usw.
Wenn du noch nicht gezahlt hast müsste er dich dann auf den Kaufpreis verklagen. Manchmal kann man hoffen, dass das zu vie Aufwand ist und nicht passiert. Wenn du schon gezahlt hast, wird das so überhaupt nichts.

Insgesamt solltest du Variante eins wählen und dir die Woche noch Zeit nehmen. Dann bist du auf der sicheren Seite. Das heißt natürlich nicht, dass es dann keine Streit gibt.
Aber nach Fristablauf, wenn er auf Erfüllung besteht oder das Geld nicht rausrückt kannst du das dann einem Anwalt übergeben. Der regelt das dann und in der Zeit hast du längst was anderes gekauft. Die Kosten übernimmt die Gegenseite.

Ganz egal, was du nun machst. In jedem Fall erstmal mahnen und Frist setzen. Ohne das hat er erst mal sehr viel Zeit zum nacherfüllen...
 
Danke erstmal für Deinen Tipp, nur habe ich ihm leider vorhin in meiner Wut eine email geschrieben mit folgendem Inhalt.

Sorry aber ich war wirklich so sauer auf den Typen das ich nicht anders konnte. Wenn er sich jetzt bei mir melden sollte und sagt das das nicht gehen würde und er noch eine Chance der Nachbesserung hätte, werde ich ihm die von Dir vorgeschlagene Frist setzten.

Oder hab ich jetzt totalen Mist gebaut :( ?

Sehr geehrter Herr xxx,

anbei die Bilder des beschädigten und falsch gelieferten Bettes.

Wie Sie sicherlich schon am Telefon gemerkt haben bin ich sichtlich enttäuscht über die Abwicklung meines Kaufes bei Ihnen. Wie ich schon richtig vermutet habe war auch die zweite Lieferung beschädigt und zu meinem entsetzten auch noch das falsche Bett wie Sie in der Skizze im Anhang sehen können. Diesmal wurde ein Bett mit Rutsche und Rosa Vorhang geliefert.
Wie Sie auch auf den Bildern sehen können weist dieses Bett gleiche Schäden auf wie das erste, damit nehme ich an das eine erneute Nachbesserung nichts bringen würde und unzumutbar wäre da dieser Fehler wohl häufig bei diesem Hersteller auftritt.

Wie ich aus §9 Ihrer AGB entnommen habe, habe ich nun nach der erfolglosen Nacherfüllung das Recht von meinem Vertrag mit Ihnen zurückzutreten. Von diesem Recht mache ich hiermit Gebrauch. Sie brauchen mir also kein weiteres Bett zu zusenden. Ich bitte sie den Betrag in Höhe von 248.95EUR auf das unten stehende Konto zu Überweisen.
 
Oh, das klingt doch gar nicht so schlimm. Selbst wenn es etwas über deine gesetzlichen Rechte hinaus gehen könnte - wenn sie sich drauf einlassen, ist doch schön.

Ansonsten mal eine kurze Skizze vorab:

Wenn du dein Geld zurück willst, musst du wirksam den Rücktritt vom Vertrag erklären. Dies ist grundsätzlich nur nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Frist zur Nachbesserung durch den Verkäufer möglich. Allerdings lässt das Gesetz hierbei einige Ausnahmen zu.

Erstere wäre die fehlgeschlagene Nachbesserung (wie du bereits richtig festgestellt hast, gilt diese in der Regel nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen). In dem Fall will der Gesetzgeber dir nicht noch mehr Mühe machen, weshalb die Fristsetzung entbehrlich wird und du direkt zurücktreten kanst.

Die zweite ist die Unzumutbarkeit für den Käufer. Meine Literatur (Wörlen: Schuldrecht BT, Brox/Walker: Besonderes Schuldrecht, Medicus: Schuldrecht II und der Nomos Handkommentar zum BGB) umschreibt das allerdings auch nicht konkreter als der Gesetzgeber selbst, da ich gerade bei meiner Freundin bin, kann ich keine einschlägigen Urteile recherchieren. Ich halte es aber für generell möglich, dass es im Sinne dieser Norm für dich unzumutbar sein könnte, deinen Sohn noch länger auf der Matraze schlafen zu lassen. Dies könnte also einen fristlosen Rücktritt ebenfalls rechtfertigen.

Die Wirkung des Rücktrittes bleibt die gleiche: der Vertrag wird rückabgewickelt; der Händler bekommt seine Ware und du dein Geld wieder.

In deinem Falle wäre Variante 1 vermutlich nicht unsinnig - kommt das Bett heil an, hast du ja endlich eins. Wenn nicht, kannst du dich auf jeden Fall vom Vertrag lösen.

Eine weitere interessante Frage betrifft das Widerrufsrecht:
Die Widerrufsfrist beginnt ja Nach § 312d BGB mit Lieferung der Ware. Da aber seit der Schuldrechtsreform 2002 der Sachmangel als Verletzung der Vertragshauptpflicht (Übereignung der Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln) definiert wird, könnte es sein, dass die Frist nach §312d noch nicht begonnen hat, die vertragsmäßige Ware (nämlich ein heiles Bett) hast du ja nach wie vor nicht erhalten.

Das sind aber Spitzfindigkeiten, zu denen ich mich erst mal selbst noch belesen müsste. So oder so gilt eh, dass du am wenigsten Ärger hast, wenn du mit dem VK zu einer Einvernehmlichen Lösung kommst, wie immer die aussieht...
 
Erstmal möchte ich Euch allen danken das Ihr mir hier so super mit Eurem Tipps zur Seite steht. Ich denke das ich jetzt erstmal auf ne Antwort warten werde da diese beim letzten mal auch recht schnell kam. Wenn der VK sich nicht auf meinen Vorschlag einlässt werde ich die Fristsetzung schreiben.
Ich werde Euch aufjedenfall auf dem laufenden halten :)

Gruß
Eichsfelder
 
Ohne das jetzt nachgeguckt zu haben möchte ich mal versuchen zu begründen, weshalb die Frist auch mit einer mangelhaften Lieferung beginnt:
Der Gesetzgeber hat zwar normiert, dass die Mangelfreiheit zu den Hauptleistungspflichten gehört. Jedoch wird auch mit einer mangelhaften Lieferung der Erfüllungsanspruch in den Nacherfüllungsanspruch umgewandelt.
Im Ergebnis ist also die mangelhafte Lieferung keine Nichtlieferung sondern etwas eigenes. Die Nichtlieferung wäre aber Vorsaussetzung dafür, dass die Frist nicht beginnnt.
Ist aber tatsächlich eine spannende Frage. Kannst dazu ja noch was schreiben, wenn du was gefunden hast.

Ansonsten wurde hier wohl so in etwa meine Variante zwei gewählt. Bis mal gespannt was dabei herauskommt.
 
Hi Leute,
jetzt habe ich dem Händler ja wie im Post 23 schon geschrieben gesagt das ich mein Geld zurück haben möchte. Was meint Ihr wie lange ich jetzt auf ne Reaktion vom Händler warten soll. Ich meine ich hab ihm am Freitag geschrieben und er hat sich noch nicht bei mir gemeldet. Bei der letzten Reklamation ging das in wenigen Stunden. Versucht er jetzt wohl Zeit zu schinden? Soll ich ihm eine Frist für die Rückzahlung setzen? Was meint Ihr?
 
Du solltest erst mal ne Frist zur Nacherfüllung setzen, dann zurücktreten und dann die Frist zur Rückzahlung setzen.
Im Moment verlierst du jeden Tag Zeit.
 
Hi Leute,

falls es noch irgendwenn interessiert, ich habe endlich mein Geld wieder bekommen inkl. der Versandkosten. :)

Gruß
Eichsfelder
 
hallo zusammen,

ich kann nichts positives über hamsterprei.net sagen.

wir haben am 10.07.2010 ein doppelstock bett bestellt, sofort überwiesen und bis heute das bett noch nicht erhalten.
man sagt uns seit wochen das es über dritte bestellt wird und die nicht liefern können!man sagte immer wieder man meldet sich, doch nichts ist passiert!
letzten montag sagte man uns bis freitag ist der erste teil da und der rest kommt dann in der kommenden woche und wieder kam nichts.haben angerufen,jedoch keinen erreicht.

nun sind 8 wochen vergangen und ich würd gern zum anwalt gehen, doch haben wir keine rechtschutz und auch nicht das geld für einen anwalt!

was können wir nur tun????

lg didi

PS: kann ich das geld zurück verlangen.
 
Schick ihnen eine Mail und setze eine Frist von max. 2 Wochen in der sie das Bett liefern müssen ansonsten würdest Du vom Kauf zurücktreten. Einen Tipp gebe ich dir noch, sollte das Bett bei der Lieferung nicht vollkommen ok sein nimm Dein 14 tägiges Rückgaberecht in anspruch und schick es wieder zurück. Auf keinen Fall ein neues zuschicken lassen.

Bei mir war das erste Bett stark beschädigt, das zweite Bett war gar nicht das was ich bestellt habe und das dritte war auch wieder stark beschädigt. Sollte es bei der Anlieferung Schäden an den Kartons geben nimm es gar nicht erst an.

Ich habe nach langem langem verhandeln mein Geld wiederbekommen, war aber auch nicht einfach.
 
Der Käufer kann natürlich auch vor Erhalt der Ware widerrufen.

Für die Frage, ob er vom Vertrag zurücktreten kann oder überhaupt eine Fristsetzung möglich ist, verweise ich auf die von mir gestellte Frage.
 
hallo zusammen,

in den AGB´s steht 5 - 10 Werktage.wir hatten angerufen und man konnte garnichts sagen, denn es wurde über einen dritten bestellt und da hat man tagelang den chef nicht erreichen können!
wir hatten schon eine mail geschrieben und darauf hingewiesen, das wir keinerlei info bekommen was mit dem bett ist.
doch selbst auf diese mail wurde nicht geantwortet!

ich find es unter aller sau und werd so wie es aussieht vom kauf zurück treten!

sofern ein paket nen schaden hat nehm ich es eh nicht an, können die vergessen!
Ergänzung ()

uns wurde anfang der woche gesagt das bis freitag nen teil kommen soll und anfang nächster woche der rest, dies ist aber nicht gekommen und mein freund wollte darauf hin dort anrufen, hat aber keinen erreicht!
 
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