Vertrag widerrufen möglich?

klecksii

Ensign
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Apr. 2021
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Servus,

ich bin selbständig und hatte mit einem Kunden ein Vertrag abgeschlossen (Bezahlung nach Stunden), ihm bei einem Projekt zu helfen (Programmierung C++). Nach ein paar Stunden Analyse, musste ich feststellen, dass ich die Leistung nicht erbringen kann (Projjekt zu kompliziert). Ich habe also Zeit für die Analyse reingesteckt, aber keine Ergebnisse vorgebracht.

Gibt es eine Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen (entweder von mir oder vom Kunden?)
Ich habe nämlich gelesen, das ein nicht-privater Vertrag nicht widerrufen werden kann.

Wer kann das was zu sagen?
 
Sprich doch mit dem Kunden und schildere die Situation.
 
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Im Einvernehmen kann man jeden Vertrag lösen. Also am besten mit dem anderen Vertragspartner reden und eine Lösung finden.
 
Ich kann mir denken, der Vertragspartner würde über die Ehrlichkeit sehr freuen und die Entscheidung der Vertragwiderruf akzeptieren.
 
Darum geht es hier doch gar nicht. Das Widerrufsrecht gilt z.B. für einen Mobilfunkvertrag eines Privatkunden. Hier geht es darum, dass Du einen Vertrag nicht erfüllen kannst, also rede mit Deinem Vertragspartner.
 
Warum sollte man nicht einen Vetrag im gegenseitigen Einvernehmen auflösen können? Du sprichst einfach mit deinem Vertragspartner und klärst die Situation. Er wäre ja sehr irrational, wenn er auf Vertragserfüllung pochen würde
 
Ähm, nein, selbst wenn die beiden Willenserklärungen mündlich gegeben hat über eine vereinbarte Leistung/Sache, kann man den nicht einfach „löschen“. Was soll man da auch löschen?

Die Nachweisbarkeit ist lediglich schwer bei mündlichen Verträgen - aber zu raten, das auszunutzen, käme ja einer Empfehlung zum Betrug gleich.
 
Kontakt mit dem Vertragspartner aufnehmen, offen mit ihm reden, dass man die Leistung nicht erbringen kann und darum bitten in beidseitigem Einverständnis den Vertrag aufzuheben, hoffen dass er mitmacht und keine Vertragsstrafe oder ähnliches fordert.

@Bully49 Auf welcher Rechtsgrundlage soll man einen mündlichen Vertrag "löschen" können? Und was soll "löschen" sein?
 
@Abe81
Da hast du vollkommen recht.

Mit Löschen meinte eigentlich den Auftragübernahme abzusagen.
 
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Nach kurzer Analyse des Ausgangsposts und der nachfolgenden Beiträge kann ich feststellen, dass wir gar nicht wissen, welche Leistungen vertraglich überhaupt geschuldet sind.
"Helfen auf Stundenbasis" ist eine sehr unklare Beschreibung, gerade in Hinsicht auf einen geschuldeten Erfolg.

Widerrufen kann man den Vertrag als gewerblicher Teilnehmer grundsätzlich nicht.
Man kann sich auf eine einvernehmliche Vertragsauflösung bemühen (meine Empfehlung), oder selbst kündigen. Die Begründung für die Kündigung sollte aber gut überlegt sein.
 
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