T
Tandeki
Gast
Die Lockerung des Ladenschlussgesetzes ist nicht gleichbedeutend mit unendlichen Öffnungszeiten. Eine solche Lockerung soll es Händlern v.a. ermöglichen, die Öffnungszeiten an die Lebensgewohnheiten der Kundenzielgruppe anzupassen. Die früheren Kernzeiten des Einzelhandels sind mit den diversifizierten Angeboten einfach nicht mehr vereinbar. Dennoch verstehen insbesondere große Ketten das auch nicht. Jedenfalls kann ich nur den Kopf schütteln, wenn große Lebensmittelhändler oder Baumärkte von 7 bis 22 oder sogar 24 Uhr geöffnet haben. Das kann sich eigentlich nicht lohnen, wenn in der Stunde vor Mitternacht 20 Leute durch ein Kaufland trotten, dürften die Kosten für Löhne, Strom etc. nicht nur den Gewinn, sondern den gesamten Umsatz dieses Zeitintervalls auffressen.
Was das konkrete Thema der kostenfreien Retouren anbetrifft, so hat Amazon nun wohl offensichtlich notorischen (und nach Amazon-Sicht gewerblichen) Rücksendern das Konto auf lebenszeit gesperrt:
http://www.tchnws.de/news/amazon-sperrt-kundenkonten-das-ende-der-kostenfreien-rucksendung
Hier noch eine Einschätzung, ob das überhaupt rechtens ist:
http://www.tchnws.de/news/amazon-sperrt-kundenkonten-das-ende-der-kostenfreien-rucksendung
Ich bin da auf Seiten des RA. Eine Differenzierung der Rückgabe darf es nicht geben, da diese gesetzlich zugesichert ist. Ich denke, deshalb versucht sich Amazon auch in einer anderen Begründung und deklariert notorische Rücksender als gewerbliche Käufer. Das ist auf zwei Arten mehr als praktisch: Amazon bedient keine gewerblichen Kunden und für diese gilt auch das Widerrufsrecht nicht. Bleibt der schale Geschmack, dass man nicht weiß, ob das "kundenfreundlichste Unternehmen der Welt" (eigener Anspruch von Amazon) hier lediglich eine Schutzbehauptung aufstellt.
Was das konkrete Thema der kostenfreien Retouren anbetrifft, so hat Amazon nun wohl offensichtlich notorischen (und nach Amazon-Sicht gewerblichen) Rücksendern das Konto auf lebenszeit gesperrt:
http://www.tchnws.de/news/amazon-sperrt-kundenkonten-das-ende-der-kostenfreien-rucksendung
Hier noch eine Einschätzung, ob das überhaupt rechtens ist:
http://www.tchnws.de/news/amazon-sperrt-kundenkonten-das-ende-der-kostenfreien-rucksendung
Ich bin da auf Seiten des RA. Eine Differenzierung der Rückgabe darf es nicht geben, da diese gesetzlich zugesichert ist. Ich denke, deshalb versucht sich Amazon auch in einer anderen Begründung und deklariert notorische Rücksender als gewerbliche Käufer. Das ist auf zwei Arten mehr als praktisch: Amazon bedient keine gewerblichen Kunden und für diese gilt auch das Widerrufsrecht nicht. Bleibt der schale Geschmack, dass man nicht weiß, ob das "kundenfreundlichste Unternehmen der Welt" (eigener Anspruch von Amazon) hier lediglich eine Schutzbehauptung aufstellt.