keshkau
Commodore
- Registriert
- März 2007
- Beiträge
- 4.399
Die Staatsanwaltschaft ermittelt in Second Life (secondlife.com) wegen des Verdachts der Kinderpornografie. Sofern es dabei um real existierendes Material geht, ist die Sache ja eindeutig. Es wird auch schon über Zugangsbeschränkungen für Jugendliche nachgedacht.
Mir geht es jedoch um etwas anderes. Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, auch gegen „virtuellen Kindesmissbrauch“ vorgehen zu müssen. Doch das geht mir zunächst einmal nicht in den Kopf. Im realen Leben träfe den Erwachsenen die alleinige Schuld und das schützenswerte Kind wäre das Opfer, dessen Rechte verletzt worden wären. Aber beim Pixel-Sex kommt keine Person zu Schaden. Es ist niemand da, dessen Rechte man schützen könnte.
Deshalb sehe ich diesen Vorstoß mit gemischten Gefühlen. Man stelle ich vor, ich schieße jemandem bei CounterStrike in den Kopf und lande dafür im realen Knast. Das wäre doch die logische Konsequenz, oder? Was meint Ihr?
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/18/0,3672,5276402,00.html
http://www.e-recht24.de/news/strafrecht/498.html
Mir geht es jedoch um etwas anderes. Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, auch gegen „virtuellen Kindesmissbrauch“ vorgehen zu müssen. Doch das geht mir zunächst einmal nicht in den Kopf. Im realen Leben träfe den Erwachsenen die alleinige Schuld und das schützenswerte Kind wäre das Opfer, dessen Rechte verletzt worden wären. Aber beim Pixel-Sex kommt keine Person zu Schaden. Es ist niemand da, dessen Rechte man schützen könnte.
Deshalb sehe ich diesen Vorstoß mit gemischten Gefühlen. Man stelle ich vor, ich schieße jemandem bei CounterStrike in den Kopf und lande dafür im realen Knast. Das wäre doch die logische Konsequenz, oder? Was meint Ihr?
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/18/0,3672,5276402,00.html
http://www.e-recht24.de/news/strafrecht/498.html