Vodafone: kündigung bei Todesfall und Rufnummernportierung

CommanderWayan

Cadet 3rd Year
Registriert
Apr. 2013
Beiträge
49
Hallo liebes Computer Base Forum!

Ich möchte gern einmal die Sachlage schildern, denn ich komme gerade nicht weiter.

Folgendes:

Meine Oma ist kürzlich verstorben und auf sie läuft ein Vodafone zu Hause Vertrag (wurde leider gerade frisch um ein Jahr verlängert).
Meine Mutter (wohnt jetzt dort) würde nun gern zur Telekom wechseln, da Vodafone hier kein DSL anbietet (Meine Oma hatte diesen Vertrag "ausversehen" geschlossen, und damit auch gleich ihren analogen Anschluss gekündigt)
So, nun bei Vodafone angerufen und mitgeteilt bekommen das eine Sonderkündigung möglich wäre, aber keine Rufnummernportierung, diese kann erst in einem Jahr erfolgen (Vertragsablauf).
Nun hab ich mal ein wenig rum gelesen und gefunden, das laut Telekommunikationsgesetz auch immer eine sofortige Portierung möglich sein muss, auch wenn diese was kostet.

Stimmt das so?
Gibt es - wie Vodafone behauptet - keine Möglichkeit die Nummer ohne Ablauf eines Jahres zu portieren?

Vielen Dank für eure Hilfe

Wayan
 
Zunächst einmal mein Beleid.


§46 Abs. 4 TKG

Ja, Sie müssen dir eine Portierung jederzeit ermöglichen!
 
Danke für die schnellen Antworten :)

Meine Mutter hat eben nochmal bei Vodafone angerufen, da hieß es plötzlich: Ja, dann muss die Telekom n Antrag auf vorzeitige Portierung stellen dann passt das problemlos...."
Ok... auf einmal....

Telekom angerufen: Ja, wenn wir das von Vodafone schriftlich kriegen passt das....

Na nun bin ich ja mal gespannt...

edit: 2. anruf bei vodafone: auch eine zweite Mitarbeiterin bestätigt das das funktioniert, kann aber nix schriftliches geben, den das stehe ja so auch in den AGBs.... ich find da nur nix....
 
Zuletzt bearbeitet:
CommanderWayan schrieb:
kann aber nix schriftliches geben, den das stehe ja so auch in den AGBs.... ich find da nur nix....

Du musst dir doch nicht von Vodafone bestätigen lassen was gesetzlich festgelegt.
 
Die werden eine Bestätigung wollen, das der Besitzer der Rufnummer diese zur Portierung freigegeben hat.
Ohne Zustimmung können Sie natürlich nicht portieren.
 
WhiteShark schrieb:
Die werden eine Bestätigung wollen, das der Besitzer der Rufnummer diese zur Portierung freigegeben hat.
Ohne Zustimmung können Sie natürlich nicht portieren.

Wie bitte soll das gehen :hammer_alt:
 
Indem man als Vertragsinhaber seinem bisherigem Providern mitteilt das die Nummer portiert werden darf.
Teilt man das dem alten Provider nicht mit, so schlägt die Portierung fehl.
 
WhiteShark schrieb:
Indem man als Vertragsinhaber seinem bisherigem Providern mitteilt das die Nummer portiert werden darf.
Teilt man das dem alten Provider nicht mit, so schlägt die Portierung fehl.

Manchmal ist es schon sinnvoll von Anfang an zu lesen :rolleyes: sofern des lesens mächtig

Dann wüsste man, dass der Vertragsinhaber verstorben ist...
 
Wieso? Einfach nachweisen und gut ist...
 
Auch wenn der Inhaber verstorben ist schlägt die Portierung fehl. Auch mit Sterbeurkunde.
Der alte Anbieter darf die Nummer nicht ohne Zustimmung raus geben.
 
Zurück
Oben