Dazu noch die Ergänzung, dass der geförderte Glasfaserausbau dabei eine Ausnahme bildet. Da gibt es zwar auch keinen pauschalen Bulk Ausbau, sondern nur, wenn für die jeweilige Wohnung ein Anschluss bestellt wurde. Mittlerweile gibt es beim geförderten Ausbau aber die Regelung, dass in einem angemessenen Zeitraum auch nur der kostenlose Anschluss ohne Kopplung an einen gebuchten Tarif bestellbar ist.blastinMot schrieb:Du bekommst die Dose als Mieter sowieso nur, wenn entweder dein Vermieter das für dich regelt (Bulk Ausbau, alle Wohnungen bekommen eine Dose egal ob Tarif bestellt oder nicht) oder wenn du einen Tarif bestellst (egal bei welchem Anbieter, der die Telekom Glasfaser nutzt). Du kannst als Mieter nicht einfach nur die Dose bestellen.
Von meiner Stadt gab es dazu dann auch eine öffentliche Bekanntmachung.
Für den Bereich [...] hat die [...] den Zuschlag bekommen. Die [...] hat die kostenlose Herstellung der Hausanschlüsse an ein Produkt gekoppelt. Seitens des Bundes wurde rückwirkend beschlossen, die Herstellung der Hausanschlüsse für einen gewissen Zeitraum kostenlos ohne eine Produktkopplung anzubieten.
Daher wird für den Zeitraum von April bis 30. Juni 2023 die Herstellung eines kostenlosen Hausanschlusses für Ihre Adresse erneut und OHNE PRODUKTKOPPLUNG (d.h. ohne den Abschluss eines Internetvertrages) angeboten.
Das hatte dann hier zur Folge, dass bereits vor dem Zeitpunkt abgeschlossene Internetvertäge auf Wunsch wieder aufgelöst werden und man stattdessen während der Bauphase nur die Dose kostenlos bekommt, ohne einen Tarif zu buchen.
- Sollten Sie bereits einen Grundstücknutzungsvertrag zur kostenlosen Herstellung eines Hausanschlusses mit einem Internetvertrag gebucht haben, obwohl Sie keinen Internetvertrag wünschten, haben Sie hier die Möglichkeit bis 30.06.2023 sich die Kosten dafür erstatten bzw. den Internetvertrag auflösen zu lassen:
Auch wenn da von "Hausanschluss" die Rede ist, schließt das bei Mehrfamilienhäusern die Verlegung bis in die jeweilige Wohnung ein.
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