W10 Lizenz von PC / MB lösen?

BFF schrieb:
Etwas anders aber JA.
Ich meinte, ob du den Pc im Konti deaktiviert hattest. Denn dann ist die Digitale Lizens für den Rechner nicht mehr da.
BFF schrieb:
Nun habe ich in meinem Account 3 Geräte die aktiviert sind. Ja ok
Also hattest du es nicht so getestet, wie ich es beschrieben habe.
woher weist du jetzt, dass es nicht funktioniert?? :mussweg:
Ergänzung ()

mae1cum77 schrieb:
HääääH?! Bei der Digitalen Lizenz werden keinerlei Keys verknüpft, nur reine Harware-IDs,
Joa mei, hängt euch jetzt nicht wegen "Digitaler Lizens und Key" auf. Denn um ne D.L. zu bekommen, muss ich den Rechner, bei neu eworbenen Windows nen Key eingeben, oder nicht??
Und ich sprech jetzt nicht von einen Laptop o. gekauften Rechner, der schon ne D.L. drauf hat.
mae1cum77 schrieb:
Das Konto trennt nur die Accountbindung - löscht aber nicht den Eintrag der MS-Aktivierungs-Server.
Aha dann hatte sich also Microsoft also geirrt, als ich meinen alten Rechner im Konto deaktiviert hatte und ich kurze Zeit später die Nachricht bekam, dass ich doch mein Win aktivieren solle??
 
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peterX schrieb:
ob du den Pc im Konti deaktiviert hattest. Denn dann ist die Digitale Lizens für den Rechner nicht mehr da.

Der PC kommt wieder wenn die Telemetrie ihn meldet und er einem Account zugewiesen werden kann. Das hab ich monatlich durch mit meinen Testkisten.

Wenn Du meinen Post liest sollte klar sein worauf ich hinaus will.

Das Verfahren was MS da treibt ist Bullshit.
Eigentlich will MS alle 🐑 bei sich. 😇

Ich habe hier nun eine Lizenz plus 3 Testgeräte die alle im Account und aktiviert sind. Vom 3. Gerät könnte ich in Theorie noch auf ein 4. umziehen, aber wozu sollte ich.

Natürlich hast Du recht, dass wenn Du das Gerät killst im Account welches umzugsberechtigt ist bevor Du umziehst und sich das Gerät nicht mehr an/mit Deinem Konto melden kann hast Du u.U. die A-Karte.
 
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peterX schrieb:
Denn um ne D.L. zu bekommen, muss ich den Rechner, bei neu eworbenen Windows nen Key eingeben, oder nicht??
Deine Formulierungen sind so einfach inkorrekt. Die Keyeingabe wird vermerkt und triggert die Digitale Lizenz. Das sind 2 getrennte Prozesse. Es findet aber keine Verknüpfung des Keys statt.

BFF schrieb:
Das Verfahren was MS da treibt ist Bullshit.
Genau das ist das Problem. Das ganze System ist komplett intransparent und die alleinige Deutungshoheit liegt bei MS.

Ist zumindest in der Hinsicht sauber eingefädelt.
 
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BFF schrieb:
Ich habe hier nun eine Lizenz plus 3 Testgeräte die alle im Account und aktiviert sind. Vom 3. Gerät könnte ich in Theorie noch auf ein 4. umziehen, aber wozu sollte ich.
Naja in den Lizens Bestimmungen steht, dass pro Key/Lizens nur ein Rechner laufen darf, nicht dass du 3 mal auf unterschiedlichen Kisten, wie bei dir hast.

Und solange die nicht "gleichzeitig" laufen, sollte es da auch kiene probleme geben.

Denn bei genauerer betracg´htung verletzt du die Bestimmungen ja nicht. :mussweg:
 
peterX schrieb:
Denn bei genauerer betracg´htung verletzt du die Bestimmungen ja nicht.

Bei genauerem Betrachten verletze ich die Lizenz. MS tippt da von ohne Lizenz installieren und nicht gleichzeitig laufen.

Uneigentlich brauchst Du für ein Dualboot zwei Lizenzen, bei virtuellen Maschinen eh sowieso Zusätzliche.

Müsste direkt heute Nacht mal nachsehen ob sich in der Datei dazu sich was verändert hat der letzten 8 Monate.
 
Alles in Allem ist Windows eine Plattform für den Shop und die Web-Services. Wie sie lizenziert wurde interessiert nur tertiär (wenn überhaupt), das System ist schon lange kompromitiert ;).

Erst wenn versucht wird, mit fremder IP Profit zu machen, reagiert MS empfindlich.
 
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BFF schrieb:
Uneigentlich brauchst Du für ein Dualboot zwei Lizenzen,
Kannst du bei einen Dualboot " beide" gleichzeitig laufen lassen? Nö.
Auserdem hast du die gleiche HW ID.
Ergänzung ()

Und wenn man es genau betrachtet, müsste MS uns eigentlich bezahlen.
Denn erstens sind wir für die "nur" Betatester.
Und zweitens verdienen die mit unseren Daten auch noch richtig Kohle.

Aber es ist, wie es ist. Wer das Monopol hat, hat das sagen.
 
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peterX schrieb:
Kannst du bei einen Dualboot " beide" gleichzeitig laufen lassen? Nö.
Lies nochmal.
Ich tu es später auch für ein aktuelles W11.
Ergänzung ()

peterX schrieb:
uns eigentlich bezahlen.
Dann aber gleich die ganze Industrie auch plus die Politik. Die testen auch täglich wieviel man dem Menschen über helfen kann.😉
 
BFF schrieb:
Bei einen "Dualboot"(ich verstehe darunter zwei getrennte Installationen, die ich beim Boot jeweils auswählen muss) reicht eine Lizenz, anders sieht es bei VMs aus. Da brauchst du für jede ne Lizenz.
 
Mal ein Beispiel:

Kumpel rüstet seinen Rechner auf. Neues Mainboard, neue CPU usw. Windows nach dem Umbau natürlich nicht mehr aktiviert.
Im Microsoft-Konto die Lizenz auf den neuen Rechner übertragen. Dann war die Installation auf dem aufgerüsteten Rechner aktiviert.

Aus den alten Teilen einen weiteren Rechner gebaut. Dazu das alte Mainboard mit der alten CPU mit einer neuen Grafikkarte kombiniert und neuen Laufwerken. Windows war nach der Installation auf diesem neuen Rechner sofort aktiviert...
 
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KnolleJupp schrieb:
Windows war nach der Installation auf diesem neuen Rechner sofort aktiviert...
Dann hatte hier der Aktivierungsserver grütze gebaut, denn die D.L. war ja schon bei den "neuen"neuen Rechner.
So hätte das alte Board garnicht mehr aktivert werden dürfen.

Spätestens, wenn beide Rechner gleichzeitig im Netz sind, dürfte das bei MS dann auffallen.
Denn wie schon oben beschrieben, darf pro Lizenz nur ein BS gleichzeitg laufen.
 
peterX schrieb:
Denn wie schon oben beschrieben, darf pro Lizenz nur ein BS gleichzeitg laufen.
Wo genau steht dieser wunderbare Satz bei MS?
Dass die das so meinen, dass es die Vernunft auch so begreift - OK.

Die Worte die MS verwendet sind logisch nicht sattelfest…

CN8
 
Ich bin kein Jurist. Ich sehe nur: Der Hersteller des Betriebssystems hat selbiges online aktiviert. Damit ist meine Überlegung fertig...
Ich kann mich nicht in die juristischen Tiefbohrungen der (absichtlich) völlig schwamming und mehrdeutig formulierten Bestimmungen Microsofts einlesen und das gerichtsfest verifizieren. Zumal es darüber hinaus einen großen Unterschied gibt, zwischen dem was sie schreiben und wie sie handeln.

Solange Microsoft sich nicht aktiv und individuell beschwert oder sonstiges tut, deute ich das als stillschweigende Zustimmung. Was anderes bleibt einem ja auch nicht übrig.
 
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cumulonimbus8 schrieb:
Wo genau steht dieser wunderbare Satz bei MS?
Google hilft

Da mal unter 2. Rechte zurInstallation und Nutzung.
Weiter unten dann unter
d. Mehrnutzungsszenarien.
Sollte dann alles erklären
 
KnolleJupp schrieb:
deute ich das als stillschweigende Zustimmung
😁 Und dann hat man stillschweigend im November einen gewissen Stecker gezogen.

Ich stimme dir zu, das ist alles ein wohlsortiertes Chaos aus Dingen die nicht sein dürfen die aber geradezu gewollt trotzdem funktionieren. Seiten MS wohlgemerkt.

«…darf nur auf einem PC installiert werden»
…und nicht mehr auf einem neuen, ergo zweiten?
…und wie oft darf es installiert sein, auf dem einen PC?
…wenn Installation und darein diese nochmal als VM - immer noch ein PC?

Unsere Sprache gäbe, ohne zu juristisch auszuarten genug her eindeutig zu sein…
«Hans hat eine Schwester» ist auch dann korrekt wenn es 2 oder 3 Mädels hat. Er hat nicht überhaupt eine Schwester, er hat nicht nur eine Schwester (und keine mehr). Sind die Kinder zu zweit hätte er genau eine Schwester. Und an diesem genau hängt ’ne Menge. Man müsste es nur mal auf Verdacht weiter oben einsetzen - dann kriegt man was MS meint. On one PC ist eben nicht On a PC, nur die Übersetzung ins Deutsche knirscht.

CN8
Ergänzung ()

peterX schrieb:
d. Mehrnutzungsszenarien.
Nope. So unscharf wie mein Frühstücksmesser.
MS zielt auf Mehrlizenzverkäufe, nicht auf den Normalbürger der an unklaren Begriffe leidet. Siehe oben.
 
Ps: Warum schafft man es nicht, selbst danach zu suchen?
cumulonimbus8 schrieb:
…darf nur auf einem PC installiert werden»
…und nicht mehr auf einem neuen, ergo zweiten?
…und wie oft darf es installiert sein, auf dem einen PC?
…wenn Installation und darein diese nochmal als VM - immer noch ein PC?
Aber lesen kannst du selbst? Steht doch alles da, du musst nur lesen.

Du darfst eine Instanz mit der Lizenz laufen lassen.
Möchtest du noch ne VM laufen lassen, neue Lizenz für selbige.
 
Mal zu meinem Verständnis:

Wie wäre das jetzt mit meinem Rechner, dessen aktiviertes Windows 11 auf ein Windows 7 zurückgeht, das ganz ursprünglich eine Dell OEM-Lizenz war (den Windows 7-Key hab ich nach zwei Wohnungsumzügen seither nirgends mehr rumliegen, aber der nutzt ja meines Wissens eh nix)?

Das Windows 7 hab ich zuerst auf ein i5-4590-System, dann ein Xeon 1231v3-System (beide mit dem gleichen Mainboard), dann auf ein Ryzen 5600X-System (mit neuem Mainboard) gepackt und später auf Windows 10 upgegradet. Der Umzug (damals natürlich noch von Windows 10) war 2021 ohne Probleme mittels der Hardwareänderung möglich. Das Ryzen-System habe ich vor einiger Zeit nun auf Windows 11 hochgesetzt.

Wenn ich das richtig verstehe, könnte ich dieses Windows nicht mehr umziehen, sollte ich mir erneut einen neuen Rechner mit neuem Board bauen?

(Das online herauszufinden übersteigt meine Fähigkeiten. Irgendwie ist Microsoft komplett unfähig, dazu leicht aufzufindende verlässliche Informationen bereitzustellen - ich unterstelle Absicht.)
 
peterX schrieb:
Dann hatte hier der Aktivierungsserver grütze gebaut, denn die D.L. war ja schon bei den "neuen"neuen Rechner.
So hätte das alte Board garnicht mehr aktivert werden dürfen.

Spätestens, wenn beide Rechner gleichzeitig im Netz sind, dürfte das bei MS dann auffallen.
Denn wie schon oben beschrieben, darf pro Lizenz nur ein BS gleichzeitg laufen.
Microsoft hat aber nun mal selbst die digitale Lizenz und die Aktivierung anhand der Hardware ID erfunden.
Dann wird nun mal das alte Board immer wieder aktiviert, wenn man die Key Eingabe überspringt.
Es wird kein Key gespeichert, nicht in Windows, nicht im MS Account des Users und nicht auf dem MS Server.
Der Vorgang ist von MS erfunden worden und so schnell kann Microsoft da auch nichts merken.
Lizenzbestimmung hin oder her!

Das Anpassen auf Windows 10 und die digitale Lizenz mit Hardware ID hat Microsoft nie in den Bedingungen gemacht.
Eurer Dual-Boot nehmt Ihr Euch ja auch seit Ewigkeiten einfach so heraus.
Da steht eine Partition oder ein Blade ist schon ein Gerät!
https://www.computerbase.de/2015-07/windows-10-lizenzbedingungen-wortlaut/
b. Gerät. In diesem Vertrag ist „Gerät“ ein Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als Gerät betrachtet.
 
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BFF schrieb:
Ich tu es später auch für ein aktuelles W11.

Fangen wir mal an. @peterX

Folgendes ist meine/unsere Auslegung.
Unsere meint das ich nicht allein bin damit hier bei mir. Hier bei mir meint, das andere Personen die im Geschaeft sind diese hier getippte Meinung teilen.

1710442564286.png


Bedeutet eine Installation auf einem einzigen Geraet.
Das kann sowohl auf eine Installattion auf einem Geraet mit einem realen Datentraeger sein oder ein Geraet mit einem virtuellen Datentraeger sein.

Eine Installation auf einem Geraet, das kann eine reale Hardware sein oder eine virtuelle Hardware sein. Ein Geraet mit zwei Datentraegern/Partitionen (Dualboot oder Hardwarepartition genannt) braucht ab hier schon 2 Lizenzen weil mit Dualboot (zwei Hardwarepartitionen) auf einem lizensiertem Geraet zwei Instanzen der Software installiert sind.

Extra virtuele Hardware sowieso.

Virtuelle Hardware wird von Microsoft explizit fuer Endnutzer erwaehnt, weil es eigentlich vorher nicht erlaubt war diese Versionen (Home/Pro) eines Windows zu virtualisieren. Das war erst ab Enterprise damals.

peterX schrieb:
Da mal unter 2. Rechte zurInstallation und Nutzung.
Weiter unten dann unter
d. Mehrnutzungsszenarien.
Sollte dann alles erklären

Zu Deinem d.

1710442789767.png


Wo siehst Du da das Recht mehr als eine Instanz des Windows zu installieren auf einer Hardware?
Auch ein W7 x64 und parallel ein W10 was auf der selben Lizenz beruht ist damit nicht erlaubt.

Anyway.
Das Microsoft da bisher sehr lax seine Rechte von Endnutzer einfordert ist deren Ding. Auch schweigt sich MS aus, wie man ein Dualboot ueberhaupt legal lizensieren kann, wenn das Teil sich ja eh per HW-ID selbst aktiviert. Das es funktioniert (eine Mehrfachinstallation auf einer Hardware) ist ein ganz anderes Blatt.
Am Ende, die getippte Lizenz deckt es nicht ab.
 
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