Ware erhalten jedoch keine Bezahlmöglichkeit

Michael-Menten

Commander
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März 2019
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2.381
Was bisher passiert ist:
1. Ware bestellt und mit PayPal bezahlt.
2. Zwei Wochen nach dem eigentlichen Liefertermin den Verkäufer kontaktiert da keine Lieferung erfolgt ist und andersweitig keinerlei Informationen kamen. Keine Antwort erhalten.
3. Nochmal versucht den Verkäufer zu kontaktieren. Wieder erfolglos.
4. Paypal-Fall eingereicht der zu meinem gunsten entschieden wurde und das Geld zurückerhalten.
5. Händler meldet sich Stunden nachdem Paypal das entschieden hat mit einer Trackingnummer (nur Trackingnummer, noch nichts versendet). Dazu nochmal die Rechnung die bereits direkt nach der Bestellung ausgestellt wurde per Mail erhalten.
6. Woche später wird tatsächlich die Ware geliefert. Jedoch keinerlei Zahlungsaufforderung oder der gleichen.
7. Den Verkäufer kontaktiert um die Ware zubezahlen und zwei mal (zeitgleich ) nochmal, zum dritten mal, die identische Rechnung erhalten die keinerlei Zahlungs-infromationen/-möglichkeit enthält und auf den Tag der Bestelltung datiert ist. Einzig Information im Zusammenhang mit der Bezahlung: "Zahlungsmethode: PayPal".

Kaufvertrag bleibt meines wissens nach erstmal bestehen unabhängig von der PayPal Konfliktlösung.
Das der Händler es doch noch hinbekommt eine Bezahlmöglichkeit anzubieten/mitzuteilen halte ich für unwahrscheinlich. Das zieht sich jetzt schon seit über einem Monat.

AGB hat den üblichen Eigentumsvorbehalt bis die Ware bezahlt ist. d.h. von meinem Verständnis her habe ich hier Ware stehen die ich nicht nutzten kann. Da es mehr als zwei Wochen vergangen sind, werde ich die Situation auch nicht mehr mit einem Widerruf los und der Händler bekommt es nicht auf die Reihe eine Bezahlung zuermöglichen.

Wie lässt sich das ganze lösen?
 
Abwarten und die Ware benutzen. Du bist ja Willens zu zahlen. Der Händler wird sich schon irgendwann melden.
 
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Da Du beim ersten Mal schon per PayPal bezahlt hast, müssten Dir die Daten doch bekannt sein.
 
Das sollte auch über Paypal unter "Konfliktlösungen" gehen.
Dort rufst du den Fall erneut auf und kannst den Verkäufer das Geld wieder senden.
 
Wenn die Rechnung innerhalb 2 Wochen nicht da ist, würde ich grundsätzlich gar nicht mehr bezahlen.
 
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Na dann viel Spaß wenn´s Inkassobüro und der Gerichtsvollzieher irgendwann vor der Türe stehen :daumen:
 
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Rottendorfer schrieb:
innerhalb 2 Wochen
Der Zeitraum ist meiner Meinung nach viel zu kurz. Mal nach der Verjährungsfrist geguckt?
 
Xero261286 schrieb:
Na dann viel Spaß wenn´s Inkassobüro und der Gerichtsvollzieher irgendwann vor der Türe stehen :daumen:
Durchaus möglich. ;)
 
Rottendorfer schrieb:
Wenn die Rechnung innerhalb 2 Wochen nicht da ist, würde ich grundsätzlich gar nicht mehr bezahlen.
Guter Witz! Ich hab mal ein Notebook gekauft. Wurde mir ohne Rechnung geliefert, bezahlt hab ich bei Lieferung auch nichts. Ich hab das Geld beiseite gelegt und gewartet. Nach einem Jahr kam die Rechnung.
 
knoxxi schrieb:
Abwarten und die Ware benutzen.
Der Haken ist doch der Eigentumsvorbehalt? d.h. solange da nichts bezahlt ist steht das nur in der Ecke rum da ich es nicht verwenden kann.
 
Naja... rein von der praktischen Seite willst du die Ware ja nach wie vor behalten. Also wird irgendwann mal eine Zahlungsaufforderung kommen (sollte dem Händler ja spätestens beim Billanzcheck auffallen, dass hier Geld fehlt). Dann bezahlst du die Rechnung und alles ist schick.
Sollte er Mahngebühren verlangen würde ich auf deine Mails verweißen, in denen du nach den Zahlungsinfos fragst.

Ich pers. sehe nicht, dass du die Ware jetzt ungenutzt stehen lassen musst.
 
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Michael-Menten schrieb:
Der Haken ist doch der Eigentumsvorbehalt?
Ja und? Du hast weiterhin Interesse daran die Ware zu besitzen und der Händler ein Interesse daran, Waren zu verkaufen.

Ich halte die Wahrscheinlichkeit bei 0% das der Händler sagt, Gib zurück dir Verkauf ich nichts mehr.

Viele Ratenkäufe sehen zum Beispiel den Eigentumsvorbehalt vor. Das heißt Du würdest dir ein Auto kaufen und erst nach Erledigung der Raten benutzen?

Du bist Besitzer der Ware und könntest es gebrauchsüblich verwenden.
 
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Da beim Abschluss des Kaufvertrages PayPal gwählt wurde ist doch alles ok. Belege und eMails aufbewahren. Der Händler müsste dann über PayPal das Geld neu einfordern.
 
Pragmatische Lösung, wie ich es handhabe:
Die Ware benutzen und wenn eine Zahlungsaufforderung/Rechnung kommt, den vereinbarten Betrag zahlen.

Dazu kommt:
Du hattest ja auch bereits bezahlt und hast den Verkäufer mehrfach zielgerichtet kontaktiert. Der hatte aber halt offensichtlich bisher kein Interesse an einer weiterhelfenden Antwort gehabt.
 
Michael-Menten schrieb:
d.h. solange da nichts bezahlt ist
Und warum bezahlst Du dann nicht?

Hast Du weder Anschrift, noch eine Kontoverbindung des Verkäufers vorliegen?

Bist Du von dem Kaufvertrag zurückgetreten?
 
Froki schrieb:
Hast Du weder Anschrift, noch eine Kontoverbindung des Verkäufers vorliegen?
Michael-Menten schrieb:
zum dritten mal, die identische Rechnung erhalten die keinerlei Zahlungs-infromationen/-möglichkeit enthält und auf den Tag der Bestelltung datiert ist. Einzig Information im Zusammenhang mit der Bezahlung: "Zahlungsmethode: PayPal".
Steht doch direkt im ersten Post? Wenn die für Paypal relevante Adresse nicht angegeben wird, kann man das Geld auch nicht manuell neu versenden.
 
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War die Kohle denn überhaupt schon beim Händler angekommen, oder lagerte die wegen fehlender Versand- oder Zustellbestätigung noch bei PayPal? Da PP als Zahlungsmethode gewählt wurde, kann der Verkäufer möglicherweise, von sich aus, keine neue Rechnung mehr erstellen?
Vielleicht sollte man PP mal kontaktieren, damit die die Rückzahlung rückgängig machen können?

Interessanter Fall jedenfalls. :)
 
Khaotik schrieb:
Steht doch direkt im ersten Post? Wenn die für Paypal relevante Adresse nicht angegeben wird, kann man das Geld auch nicht manuell neu versenden.
Der TO hat keinerlei Adresse von dem Verkäufer, so dass er auch keinen Scheck an die Verkäuferanschrift schicken kann? :confused_alt:
 
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