Ware stoniert, trotzdem verschickt.

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@anoubis: Weil es eben nicht eindeutig ist mit der "rechtlichen Absicherung". Wenn solch ein Fall gerichtlich betrachtet werden würde, ist es eben mal ganz schnell dahin mit der unaufgeforderten Zusendung, da der TE das Paket ja ursprünglich beauftragt hat. Es ist ein Unterschied, ob etwas unaufgefordert zugesendet wird oder ob etwas bestellt wird und dann der Zustellungsprozeß zu schnell für den Stornierungsprozeß war. Denn der Versender hat damit den Versand nicht unaufgefordert vorgenommen. Bei solchen Sachen wird immer auch die Intention des Handelnden betrachtet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe, dass man Sich allen gegenüber die hier raten "behalts doch einfach" genauso verhält, damit Sie mal spüren wie schön es ist ausgenutzt zu werden.

Kenne ich. Ich habe mit dem Verhalten aber nicht angefangen!

Es ist irrelevant ob man etwas darf oder nicht! Richtiger wird es trotzdem nicht!

Ähm, wenn man sich nicht an der rechtliche Grundlage orientiert, ist es schwer zu sagen was richtig und falsch ist.

Der Fehler ist offensichtlich und das kann Dir zur Last gelegt werden, bzw. fordert ein Handeln von Dir!

Falsch. Du must den Fehler anderer nicht korrigieren. Du dürftest in dem Beispiel mit der 1 Mio. € das Geld nur nicht verwenden. Es aber auf dem Konto liegen lassen.
 
DerBaya schrieb:
Ehrlichkeit währt am längsten.

Uahhh...! Is klar!

Vorweg: natürlich sollte die Kontaktaufnahme mit dem Händler und das Zurücksenden der Ware der normale Fall sein, aber Ehrlich währt am Längsten???

Ich bitte dich!

Wer immer ehrlich ist,bekommt eher ein Tritt in den Arsch, so ist das doch heute in D! Dreistigkeit siegt! Zeigt sich immer wieder. Ob einem das gefällt oder nicht! Bei der "Geiz ist Geil"- und "Jeder-ist-sich-selbst-der-Nächste"-Mentalität fällt die Ehrlichkeit schon lange hinten runter. :(
 
@G.Threepwood
... man ... ich kann über soviel Armutszeugnis von Zynismus nur den Kopf schütteln.
 
Nitewing schrieb:
Es ist irrelevant ob man etwas darf oder nicht! Richtiger wird es trotzdem nicht!

??? Was hast du den Geraucht ???

Wenn ich etwas darf, dann ist es ja wohl auch richtig (sonst dürfte man es ja nicht - rechtlich gesehen). Und der Umkehrschluss: Wenn ich etwas nicht darf, dann ist es falsch.
Ergänzung ()

muh2k4 schrieb:
@G.Threepwood
... man ... ich kann über soviel Armutszeugnis von Zynismus nur den Kopf schütteln.

Naja... wohl eher die Augen vor der Realität verschließen, oder?
 
Wenn ich etwas darf, dann ist es ja wohl auch richtig (sonst dürfte man es ja nicht - rechtlich gesehen). Und der Umkehrschluss: Wenn ich etwas nicht darf, dann ist es falsch.

Eben, das sehe ich genau so! Hier wird anscheinend versucht mit Moralvorstellungen die Welt zu verbessen. Naja dann viel Erfolg!
 
Sorry, nein. In meinem sozialen Umfeld beobachte ich nichts von alledem, was deine Aussagen motiviert. Und nein, ich wohne nicht in einer Wattewolke.

EDIT: Jaja, das ist jetzt Off-Topic und gaaaaanz weit hergeholt ...
Kennt ihr den aktuellen Fall der afghanischen Autofahrerin? Das ist so auch rechtlich geregelt ...
"Und was im Gesetz steht ist auch richtig"
 
Zuletzt bearbeitet:
ich werf ma einfach noch diesen link in den raum
klick

dort gehts ums selbe thema, ware im wert von 400euro die nicht fuer einen selber bestimmt war erhalten. sie muss nur zur abholung bereit gelegt werden. melden muss man sich rechtlich gesehen nicht, benutzten darf man sie aber auch nicht, da sie einem nicht gehoert.
und das beispiel mit den 12monaten, die der anwalt geraten hat, hab ich auch so im kopf. nach einem jahr aufbewahren und nicht abholen der ware (bzw auch anschreiben mit eine bitte um rücksendung), ist die sache verjährt und man hat die besitzrechte an der sache erlangt.

entweder man ist ein netter ehrlicher und sozialer mensch, und kontaktiert den haendler selber und schickt es entsprechend zurueck (wofür es keine gesetzesgrundlage gibt, man muss das nicht machen), oder man bleibt mal "schwein" (so ist es ja nicht, immerhin ist es nicht verboten und nicht sein eigener Fehler), hofft dass der haendler sich nicht meldet und erfreut sich nach einem jahr an der ware.
evtl. kontaktiert man vorher seinen eigenen anwalt und fragt nach, ob das noch so hinhaut. gesetzte aendern sich ja auch ab und an mal.
 
Wie auch immer. Der Thread Ersteller hat wohl kaum nach der moralisch richtigen Antwort, der Auffassung einiger User nach, gefragt. Es wird ihm wohl eher um die rechtliche Situation gehen, von daher verfehlen viele der Antworten hier das ursprüngliche Thema.
 
Zurückschicken! Beim Händler melden!

Lustig, Lustig, aber dann regen sich alle auf...als Nokia Bochum geschlossen hat etc....aber selber die Dreistigkeit zuhaben und die stornierte Ware zu behalten....UNGLAUBLICH!

Oder wenn man "verarscht" wurde als Kunde....dann ist immer der böse Händler schuld!

Jaja Wasser predigen, aber Wein trinken ne.....so haben wir es gern!!!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
du hast nen storno samt bestätigung. Unverlangt gesandte ware muß weder bezahlt noch aufbewahrt werden . Ergoogle dir das urteil und fertig :-)
 
Ich glaube hier wird ein wenig mit moralisch und legal durcheinander geworfen.

Moralisch richtig wäre es, die Annahme zu verweigern.

Legal ist es, dass du das Paket annimmst und wartest ob der Shop sich bei dir meldet und es dann abholen läßt. Du bist nicht verpflichtet Aufwand für den Fehler eines anderen zu betreiben. Sprich zu Post zu gehen usw. . Deshalb verzichten manche gerne auf die Rücknahme, weil der Aufwand für den shop zu groß ist.
 
@G.Threepwood:

Tut mir leid für dich, wenn du in deinem Umfeld mit Ehrlichkeit & Aufrichtigkeit keinen Erfolg erntest.
Wenn du nur durch Beschiss, Lug & Betrug und Arsch treten weiter kommst, ist das leider ein Armutszeugnis für dich.
Freilich ist's einfacher jemanden in die Pfanne zu hauen, um selber besser da zu stehen.... Aber diese Verhaltensweise geht in 100% aller Fälle, früher oder später nach hinten los!
Für mich jedenfalls, ist dieser Weg schon immer eine klare Sache gewesen.
Sowas bekommt man normalerweise im Kindesalter gelernt.


@ TE: Melde dich beim Shop an und schildere die Lage.
 
@Anoubis: Style-Pat hat gefragt, ob es ein Geschenk ist. Ist es ein Geschenk? Nein.
Es ist offensichtlich, dass er die Situation so regeln will, dass er selbst keinen Schaden hat und der Händler auch das hat, was er will. Warum kann man dann nicht mit Freundlichkeit reagieren und die Ware unproblematisch zurückschicken? In der Hoffnung, wenn man selbst mal als Kunde nen Fehler macht unproblematisch vom Support Hilfe bekommt? Wie man in den Wald schreit, so schallt es auch heraus...

Und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Händler nicht darauf besteht, die Ware zurückzuerhalten? Wieso so lange die Ware unbenutzt bei sich lagern? Was ist, wenn man sie dabei noch beschädigt, kaputtmacht oder verliert?

@DerBaya: Schade, dass es hier kein "Like" oder "+1" gibt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube hier wird ein wenig mit moralisch und legal durcheinander geworfen.

Genau das wollte ich mit Beitrag #29 sagen.
Wo ist eigentlich der Themenersteller geblieben ;) ?
Ergänzung ()

Sowas bekommt man normalerweise im Kindesalter gelernt.

Jetzt gehts aber los. Nun werden hier schon indirekt die Eltern beleidigt, weil man hier die rechtlich korrekte Lage vertritt.
 
Jetzt stelle ich mal eine Aussage in den Raum nachdem ich einige Antworten gelesen habe und mit den Kopf geschüttelt habe.

Händler macht Fehler ( Muss ja noch nichtmal ein Fehler sein, die haben es Los geschickt und dann kam deine Stornierung): Kunde muss nicht den Aufwand machen und den Händler das mitteilen bzw. helfen!

Macht ein Kunde einen Fehler, da sieht jeder es als Service/Kulanzleistung des Händlers, dass dem Kunden geholfen werden muss.....

Fazit: Es gibt schon lange nicht mehr viele treue Kunden, sondern einfach dreiste Kunden!
 
Macht ein Kunde einen Fehler, da sieht jeder es als Service/Kulanzleistung des Händlers, dass dem Kunden geholfen werden muss.....

Richtig, denn ich finanziere mit meiner Bestellung das Gehalt der Mitarbeiter der Firma ;)
Also nicht auf direkten Weg. Das ist mir auch klar.
 
Du musst (!) meines Erachtens nichts machen. Wenn der Händler es aus mangelnder Organisation fälschlicherweise herausgeschickt hat, dann ist er selbst schuld. Er muss Dich dann zur (kostenfreien) Rückgabe auffordern (sofern Du tatsächlich wirksam, rechtzeitig und schuldlos vom Vertrag zurückgetreten bist).

Wenn er Dich zur Rückgabe auffordert, musst Du es zurücksenden.

Wenn er es nicht tut, musst Du es im jetzigen Zustand bewahren oder ihn informieren, dass er es zurücknehmen soll.

"Ersitzen", also behalten kannst Du es nach meiner Meinung erst sehr spät, so nach 15 oder 30 Jahren. Das mit dem Geschäftsjahr, was oben steht, ist rechtlich Quatsch. Der Händler muss Dich nicht schon zum Jahresende auffordern. Es kann aber eine tatsächliche Vermutung sein, dass er, wenn er es zur Inventur nicht bemerkt hat, schlicht übersehen oder vergessen hat, aber das gibt Dir keine Rechtssicherheit.
 
Es kann aber eine tatsächliche Vermutung sein, dass er, wenn er es zur Inventur nicht bemerkt hat, schlicht übersehen oder vergessen hat

Das habe ich auch gemeint. Ich meinte nicht, dass es nach Geschäftsjahresende verjährt ist. Sorry für die Unstimmigkeit.
 
man sollte einen Aspekt nicht außer acht lassen ... er hat den Fehler VOR der Annahme bemerkt und könnte die Sendung (aufgrund der Paketnummer) einfach drin lassen.

Sprich WENN er das Paket jetzt annimmt, dann ist das Absicht und vermutlich rechtlich wieder etwas anderes, als ob man wirklich etwas unaufgefordert erhält.
 
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