Ware stoniert, trotzdem verschickt.

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davon abgesehen würde der kunde sich auch beim händler melden und anfangen etwas zu klären.

und genau das muss der händler in so einem fall auch machen.

ich stelle mal die behauptung in den raum, wenn ich mir etwas bestellt, das bezahle, das paket nicht annehmen kann, es auch nicht abhole auf der post und es irgendwann zum händler zurück geht, ich mich nie wieder dort melde ... dann wird der händler sich über das geld und die ware freuen.

genauso wenig ist man verpflichtet, eine kassiererin darauf aufmerksam zu machen, dass sie einem zu viel wechselgeld rausgegeben hat. klar, moralisch gesehen ist es verwerflich, aber legal/korrekt ist es trotzdem.

Es ist irrelevant ob man etwas darf oder nicht! Richtiger wird es trotzdem nicht!
wenn man es darf, ist es richtig, wenn nicht, ist es falsch. das sind gesetze.
das richtigste in diesem fall ist meiner meinung nach das aufbewahren der ware und warten, bis der haendler sich meldet. weil so sieht die gesetzeslage aus.
 
@DerBaya: Zitat: "Sowas bekommt man schon ... gelernt..."

Mal ganz ehrlich, spricht man dort, wo Du herkommst, so? Man bekommt etwas gelernt? Wenn ja, wo ist das in Deutschland?

Ich frage ganz offen aus etymologischem Interesse, nicht weil ich klugsch. will.
 
spcqike schrieb:
genauso wenig ist man verpflichtet, eine kassiererin darauf aufmerksam zu machen, dass sie einem zu viel wechselgeld rausgegeben hat. klar, moralisch gesehen ist es verwerflich, aber legal/korrekt ist es trotzdem.

Korrekt ! Und wenn die Kassiererin einen fragt, darf man sie auch nicht anlügen.
 
Kassierer verdienen in D sauwenig. Wenn die Kasse nicht stimmt, wird es häufig vom Gehalt abgezogen.

Ja. es wäre moralisch verwerflich.
 
hat auch niemand gesagt ^^ ich habe ja auch geschriebn, dass man das paket aufbewahren und zum abholen bereit stellen muss. wenn der händler sich meldet und es wieder haben will, muss man es auch zurück geben. aber die zeit in der er es zurück bekommen muss, endet irgendwann. ich meine nach einem jahr, andere nach 30 ... an dieser stelle hilft vllt. der anwalt weiter ;)

E:
es ist moralisch auch verwerflich das paket anzunehmen oder auch mitzunehmen und sich selber nicht zu melden. immerhin kennt man den absender und hat irgendeine nummer oder adresse da. aber man darf es. und das ist der springende punkt. wer das machen will, weil er einfach mal im recht ist, darf das tun und abwarten, was passiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
So ich klinge mich hier jetzt erstmal aus. Zum Abschluss noch ein Beispiel zum Thema "Ehrlich währt am längsten":
Ein bekannter hat einen Monat nach der Kündigung bei seinem 400€ Job ein weiteres Gehalt bekommen. Nachdem er dies gemeldet hat, wurden ihm 400€ per Lastschrift von seinem Konto abgebucht. Das ist ohne Erlaubnis des Kontoeigentümers rechtlich schonmal nicht korrekt. Im Monat darauf wollte der Arbeitgeber erneut 400€ zurück haben, obwohl die Schuld durch das Lastschriftverfahren längst beglichen wurde. Dann musste er ewig hinterher telefonieren, um zu verhindern, dass ihm nochmals 400€ abgebucht werden. Also so wird einem Ehrlichkeit gedankt.
Bis später ;)
 
Ich glaube ja, das der Thread-Ersteller euch eh nicht mehr zuhört weil er damit beschäftigt ist sich zu freuen da er heute ein gratis Geschenk bekommt. shoop da whoop!!!
 
Händler kontaktieren (Email kostet ja nix) und ihm wegen der Sendung Bescheid geben. Er kann's ja abholen lassen, wie auch immer. Alles andere ist eines mündigen Bürgers nicht gerecht.
Vorteile aus Fehlern von andren schlagen ist unterste Schublade und jeder der hier darüber nachdenkt wie man es denn nun anstellen könnte dass auszunutzen sollte sich mal in die Ecke stellen und nachdenken.

Grüße
 
Der Herausgabeanspruch des Verkäufers verjährt nach 30 Jahren, vgl. hierzu § 197 I Nr. 1 BGB.

Von einer Lieferung unbestellter Sachen i.S.d. § 241a BGB kann man hier wohl eher nicht ausgehen, falls doch hat der Verkäufer aber trotz allem einen Herausgabeanspruch, vgl. hierzu § 241a II BGB.

Das Eigentum an der Sache geht aber in keinem Fall auf den Empfänger der Sache über, denn er weiß ja, dass ihm das Eigentum nicht zusteht.
 
@G.Threepwood
... man ... ich kann über soviel Armutszeugnis von Zynismus nur den Kopf schütteln.

Man, wo lebst du denn? Im Schlaraffenland? Das ist absolut kein Zynismus. Das ist Realität im beschissenen Raubtierkapitalismus (Neoliberalismus). Werde erwachsen, dann urteilst du vielleicht anders.
 
Naja, also gegen kriminelle Machenschaften ist man nie gefeit. Wenn jemand ohne Deine Unterschrift oder Geheimzahl eine Lastschrift bei Deiner Bank einreicht, macht er sich meines Wissens (bei Vorsatz) strafbar (Diebstahl oder Unterschlagung oder Trickbetrug oder so).

Dein Beispiel hinkt ein wenig. Das hat ja nichts mit der ursprünglichen Ehrlichkeit zu tun.

Edit: @DocFoster: Verjährung des Herausgabeanspruchs ist ja im Ergebnis das Gleiche wie Eigentumserwerb. Und 30 Jahre waren auch meine Vermutung.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich würds behalten. bei privatpersonen würde ich solches fundgut zurückgeben, aber nicht unternehmen. ebensowenig bei dem Kassierer oder den Kellner. Nennt mich assozial,aber ich würds so machen.
 
du MUSST es aber zurück geben, wenn du dazu aufgefordert wirst ;) ansonsten machst du dich strafbar.

dich selber melden und denjenigen auf seinen Fehler aufmerksam machen musst du aber nicht.
 
Ich würde da garnicht überlegen. Behalten und warten bis sich der Verkäufer meldet. Auf die Art hat jemand schon über 600 Euro bei Amazon gemacht :), das ist jetzt 4 Jahre her und Amazon hat sich nicht mehr gemeldet. Ging auch über Marketplace ;).
 
KUGA schrieb:
ich würds behalten. bei privatpersonen würde ich solches fundgut zurückgeben, aber nicht unternehmen. ebensowenig bei dem Kassierer oder den Kellner. Nennt mich assozial,aber ich würds so machen.

Hauptsache du freust dich über die 20 Cent die dir die Kassiererin zu viel rausgibt.
Is ja egal ob sie ihren Job verliert...
 
KUGA schrieb:
... Nennt mich assozial,aber ich würds so machen.
Immerhin nennst du die korrekte Bezeichnung für derartiges Verhalten schon selbst. ;-)

@noki49: Auf deinen dünnen Erguss geh ich überhaupt nicht ein. Ich behaupte du weisst bei den Begriffen noch nichteinmal wovon du sprichst.
 
ich will niemandem was unterstellen, aber es gibt mit sicherheit auch kassier/innen, die bewusst zu wenig rausgeben. grade wenn er/sie merkt, dass leute im stress und in eile sind und die kasse sowieso brechend voll ist. es gibt kunden, die bemerken es nicht, weil sie das wechselgeld einfach nehmen, einstecken und verschwinden. andere schauen nochmal nach und bemerken den Fehler und sagen es dem guten Herren oder der Dame dann und diese entschuldigen sich und geben passend raus ;)

irren und fehler sind menschlich. ob das bewusst gemacht wird, kann ich schlecht beurteilen, da ich nicht in die köpfe der personen guggen kann. aber es ist schon mehrfach passiert, im gleichen laden. (soll mir egal sein, ich kann rechnen und nachfragen. weiter laufen zum nächsten laden tu ich deswegen nicht ^^)
 
mschrak schrieb:
@DerBaya: Zitat: "Sowas bekommt man schon ... gelernt..."

Mal ganz ehrlich, spricht man dort, wo Du herkommst, so? Man bekommt etwas gelernt? Wenn ja, wo ist das in Deutschland?

Ich frage ganz offen aus etymologischem Interesse, nicht weil ich klugsch. will.


Des iss hald unne obäfrängische Dialeggd.
Manchamol sold ich liibä Englisch blaudä, des ko ich ball besse wie Huächdeudsch.


Mal schauen wer's versteht ;)
 
Warum nennst Du Dich denn DerBaya, wenn Du doch Franke bist?? (Trollrum...)
 
mschrak schrieb:
Warum nennst Du Dich denn DerBaya, wenn Du doch Franke bist?? (Trollrum...)

Dir ist schon bewusst, dass Franken in Bayern liegt? :D
 
Zuletzt bearbeitet: (Ironie-Smiley angefügt. Verhindere somit Krieg !)
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