Ware stoniert, trotzdem verschickt.

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natürlich hab ich die Ironie erkannt :)

Finds nur lustig wie er über Rechtschreibung/Grammatik flamed und dann mit nem Geographie-Fail Witz ankommt... :)
 
Der Händler muss gar nicht kontaktiert werden, er hat die Sendungsverfolgungsnummer. Und wenn der sieht, dass das Paket zugestellt wurde und der Kunde das Paket damit angenommen hat, ist der Kunde wohl von der Stornierung zurückgetreten. Daher tippe ich mal drauf, dass morgen, oder am Montag die Rechnung für die Bestellung im Briefkasten ist. Wenn dann die Ware dann auch noch unter € 40,- gekostet hat, darf der Kunde auch noch die Kosten für die Rücksendung selber tragen. Schließlich hat der die Ware angenommen. Hätte er abgelehnt, wären keine weiteren Kosten entstanden.
 
muh2k4:
@noki49: Auf deinen dünnen Erguss geh ich überhaupt nicht ein. Ich behaupte du weisst bei den Begriffen noch nichteinmal wovon du sprichst.

Du kannst dich darauf verlassen, daß ich weiß, wovon ich rede. Aber du hast anscheinend nicht begriffen, in welcher Gesellschaft du lebst. Und das ist ein "dünner Erguss".
 
@WickedWeazel: Schien aber nicht so. Und 77,3 % aller Franken und mind. ebensoviele Bayern würden eine mindestens 4-jährige Diskussion über das Thema beginnen können.
 
mschrak schrieb:
@WickedWeazel: Schien aber nicht so. Und 77,3 % aller Franken und mind. ebensoviele Bayern würden eine mindestens 4-jährige Diskussion über das Thema beginnen können.

Bin Oberpfälzer im Mittelfranken-Exil ... und das hier sieht zwar teilweise aus wie Bayern ist aber n ganz anderes Land :P

Und nur weil vielleicht ein Smiley zu wenig an meinem Satz war ... oh man.
 
Jaja, und wegen solcher Missverständnisse kommt es zu Kriegen... Mann! Smilies sind wichtig, Mann!

Edit: Achtung, Situationskomikversuch.
 
Au weia, was ist denn hier los? Glauben wirklich einige Leute, das sie Geld und Ware behalten dürfen, die ihnen unaufgefordert oder nach Stornierung zugesandt wurden?

Es ist im Gesetzt (BGB) geregelt, das man die erhaltenen Vorteile zurückgeben muss: http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html

Wie wenig Hirn hier unterwegs ist, Hammer.

Wer also Geld oder Ware erhalten hat, für die es keine rechtliche Grundlage gibt (Kaufvertrag, Wechselgeldbetrag was auch immer) muss es zurückgeben. Klar wird bei kleinen Beträgen nicht das BGB herausgeholt und geklagt, aber im Recht seit ihr weder moralisch noch gesetzlich.
 
ich glaube nicht, dass jemand der meinung war, die sache von grund auf behalten zu dürfen. dass die ware herausgegeben werden muss, wenn der eigentümer danach verlangt, ist verstaendlich. durch annehmen des pakets ist man nicht der eigentümer der ware. jedoch kann man die eigentumsrechte nach einiger zeit erlangen, sofern sich der eigentliche eigentümer nicht meldet und die ware nicht zurück haben möchte.

ich weiß nicht, ob man in dem fall von ersitzung sprechen kann, aber der anspruch auf herausgabe der sache verjährt irgendwann. und damit wird man der neue eigentümer.
 
Verjährung hier das aktuelle Jahr und 3 Jahre.

Und ja, wenn ich die Beiträge hier lese dann sind einige der Meinung, das man alles behalten darf was einem in die Hände fällt.
 
Es ist alles gesagt, was gesagt werden musste. Vielmehr geschrieben. Und noch so einiges mehr...

@Style-Pat: Ein Fehler, wie er passieren kann. Aber Anstand und Ehrlichkeit zählen wohl heute nichts mehr? Na dann: Viel Spass mit der Ware.
 
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