Vorsicht, je nach Vertrag ist man an die Vertragswerkstätten der Versicherung bei der Regulierung von Kaskoschäden gebunden. Die freie Werkstattwahl hat man nur bei Haftpflichtschäden.inzpekta schrieb:Deinen Schaden deckt die Vollkasko, dazu musst du eine Werkstatt beauftragen die den Schaden reparieren soll.
Eben und dann regelt auch meist die Versicherung das mit der Werkstatt und entscheidet auch, ob repariert oder der Restwert (ggf. Wiederbeschaffungswert) abzüglich des "Schrottwertes" abgerechnet wird.inzpekta schrieb:Wohl möglich noch eine die dir von der Versicherung genannt wird. Kostenvoranschlag einreichen usw.
Die Versicherungen haben eigene Gutachter oder bestimmte Gutachter unter Vertrag. Vergiss nicht, bei Kaskoschäden ist es anderes und hängt sehr von der Versicherungsbedingungen ab und die können durchaus sehr unterschiedlich sein, auch je nach Tarif.inzpekta schrieb:oder die Versicherung will eine "zweite"Meinung
und schickt dich zu einem Gutachter, bzw. der kommt zum Fahrzeug. Das ist meist die Dekra oder ein anderer
unabhängiger in deiner Nähe.
Das ist Deine Sicht der Dinge aus dem Perspektive nach dem Unfall, aber der Fahrer des Wagens vor Dir wird Dir dann schon was anderes sagen. Wenn Du der Meinung bist im Recht zu sein, solltest Du hoffentlich auch Beweise dafür haben, z.B. ein Gutachten der Glühbirnen der vermutlich zerstörten Lampen von dessen Bremsleuchten, wobei man bei LED da schon die A*karte hat.Mr. Brooks schrieb:Wie du darauf kommst, dass ich meinen Vordermann auf den anderen draufgeschoben habe, versteh ich nicht. Hatte ich eigentlich nirgendwo geschrieben.
Enge Verwandte und Freunde als Zeugen sind im Zweifel übrigens recht wertlos, da man denen immer eine Gefälligkeitsaussage unterstellen wird. Bei prinzipieller Unaufklärbarkeit und mit mehr als zwei Fahrzeugen käme auch die Regelung als Kettenunfall (populär bei mehr als 50 Fahrzeugen auch Massenkaramboulage genannt) in Betracht, da haften dann auch unschuldige Fahrer aufgrund der sogenannte Betriebsgefahr und die Haftungsquote wird anhand der für alle Beteiligen gleich hohen Betriebsgefahr der Fahrzeuge festgelegt, also hier "bekommt" jeder ein Drittel.
Ansonsten kann sich bei gewöhnlichen Zusammenstößen ein Verschulden durch den Beweis des ersten Anscheins ergeben, denn wer auffährt hat in der Regel den Sicherheitsabstand nicht eingehalten und somit Schuld.
Wir auch, halte uns auf dem Laufenden, aber rechne eben damit, dass Du gut beweisen können musst, den Vordermann nicht aufgeschoben zu haben und wenn es keine neutralen Zeigen gibt, kannst Du das praktisch nicht.Mr. Brooks schrieb:Bin gespannt wie das entschieden wird.