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Was tun gegen Falschparker auf eigenem Parkplatz
- Ersteller Beteigeuze.
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Paladin301
Lt. Junior Grade
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Er würde ja niemanden einsperren, lediglich die Nutzung des Fahrzeugs verhindern/erschweren.
Wenn meine Garage offen steht und jemand Unbefugtes sein Auto rein stellt, darf er sich auch erstmal nicht wundern, wenn ich das Tor schließe. Wäre der Halter noch in der Garage, würde ich dies jedoch nicht tun.
Wenn meine Garage offen steht und jemand Unbefugtes sein Auto rein stellt, darf er sich auch erstmal nicht wundern, wenn ich das Tor schließe. Wäre der Halter noch in der Garage, würde ich dies jedoch nicht tun.
"Oh Entschuldigung, ich habe gar nicht gesehen das Sie mit Ihrem Auto auf meinem Parkplatz stehen.
Na wenn ich das gewusst hätte, würde ich natürlich niemals auf die Idee kommen, Ihr Auto zu blockieren..."
Also wenn da jemand auf die Idee von Nötigung kommt, dann kann man auch gleich mit Grundfriedensbruch kontern?
Na wenn ich das gewusst hätte, würde ich natürlich niemals auf die Idee kommen, Ihr Auto zu blockieren..."
Also wenn da jemand auf die Idee von Nötigung kommt, dann kann man auch gleich mit Grundfriedensbruch kontern?
So ein automatisch rausfahrender Stempel aus dem Boden hätte schon was. 🙂 Nur halt echt ungeschickt, wenn er in dem Moment rausfährt während der Falschparker darauf parkt....Khaotik schrieb:Aber wenn es schon auf Privatgrund ist dann noch so einen Aufwand fahren? Jedes mal beim hinfahren erst aussteigen uns das Umklappen/Abhängen und beim Wegfahren umgekehrt. Wäre mir insgesamt zu nervig.
Wäre eher etwas bei Plätzen bei zugewiesenen Gemeinschaftsparkplätzen etc.
Incanus
Fleet Admiral
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Niemand hier hat das Verhalten des Falschparkers gut geheißen, dennoch darf ich eben nicht alles machen. Man stelle sich vor ein Arzt muss dringend auf Toilette, hält dafür unerlaubt auf Privatgrund an, ich blockiere ihn und er kommt deswegen zu spät zu einer lebensrettenden Operation.NasterX21 schrieb:Also wenn da jemand auf die Idee von Nötigung kommt, dann kann man auch gleich mit Grundfriedensbruch kontern?
Paladin301
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Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dieses konstruierten Szenarios? Zumal die geschilderte Ausgangslage hier, inklusive bereits erfolgter Ansprache eine ganz andere ist.
FrankenDoM
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Den Falschparker zuparken ist ganz klar Nötigung. Da gibt es leider keine 2 Meinungen.
https://www.bussgeldrechner.org/zuparken.html#:~:text=Obwohl es sich um den,Parkplatz um Ihr Privateigentum handelt.
Der Link ist nur eine Quelle von vielen.
Und ja, meine Rechtsauffassung hierzu ist ein ganz andere und ich kann das nicht nachvollziehen, ändert nur leider nichts.
https://www.bussgeldrechner.org/zuparken.html#:~:text=Obwohl es sich um den,Parkplatz um Ihr Privateigentum handelt.
Der Link ist nur eine Quelle von vielen.
Und ja, meine Rechtsauffassung hierzu ist ein ganz andere und ich kann das nicht nachvollziehen, ändert nur leider nichts.
Incanus
Fleet Admiral
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Es geht nicht um Wahrscheinlichkeiten, sondern darum, was ich rechtlich erlaubt tun darf und welche Tipps daher in einem öffentlichen Forum sinnvoll sind.Paladin301 schrieb:Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dieses konstruierten Szenarios?
Du darfst Massnahmen ergreifen, die der Wiederherstellung des Rechtsfriedens und/oder der Beweissicherung dienen. Du darfst aber nicht den Rechtsstörer "maßregeln".Paladin301 schrieb:Er würde ja niemanden einsperren, lediglich die Nutzung des Fahrzeugs verhindern/erschweren.
D.h. z.B. durch Zuparken zu erreichen, das sich der Falschparker bei Dir meldet, ist, je nach Umstand, noch ok. Aber wenn er sich meldet musst Du den Weg unmittelbar freimachen. Also wie hier kürzlich stand "erst noch fertig frühstücken und kacken gehen" ist ganz klar Nötigung.
Paladin301
Lt. Junior Grade
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Da bin ich bei euch, jedoch halte ich trotzdem nichts von dem konstruierten Arzt Szenario, da es vom geschilderten Fall nicht weiter entfernt sein könnte.
cartridge_case
Fleet Admiral
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Was kost' sowas denn?^^TomH22 schrieb:ist ganz klar Nötigung
cartridge_case
Fleet Admiral
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Natürlich gar nichts.
Das ist ein ganz toller Tipp. Wenn man Lust hat, selbst noch ne Anzeige wegen Nötigung zu riskieren oder ggf. selbst abgeschleppt zu werden, ist das der beste Start ...Abe81 schrieb:Ein etwas revanchistischer Rat, aber m.E. noch im Rahmen: Als abends auf meinem Parkplatz ein fremdes Auto stand, habe ich mich dahinter gestellt und es somit zugeparkt und ein Zettel an der Windschutzscheibe mit meiner Telefonnummer hinterlassen.
Ergänzung ()
in § 240 StGBKhaotik schrieb:Aha. Das ist also Nötigung? Steht wo genau?
Wenn er meinen Aufforderungen, meinen PRIVATGRUND zu verlassen nicht nachkommt ist das ok, wenn ich ihn aber auf meinem PRIVATGRUND einparke, ist das Nötigung?
Meine Rechtsauffassung: Auf meinem Grund und Boden kann ich mich wo und wie ich will hinstellen.
Im öffentlichen Raum oder da, wo der Parkplatz direkt an eine öffentliche Straße anschließt und nur von dieser zu erreichen ist, mag die Sache freilich anders aussehen.
Was hat Privatgrund damit zu tun? Darf man auf Privatgrund nötigen oder wie? Du hast eine interessante "Rechtsauffassung"?
Ich finde es schwer hier von Nötigung zu sprechen, wenn hier §240 StGB von "Gewalt oder durch Drohung" sprich.
Das liegt ja in keinem Fall vor, wenn ich mein Auto auf meinem Grundstück so abstelle wie ich gerade lustig bin - wenn dadurch zufälligerweise der Fahrzeugbesitzer nicht in der Lage ist an meinem KFZ vorbei zu kommen ohne dies zu beschädigen o.ä... dann ist das ja keine Nötigung?
Das liegt ja in keinem Fall vor, wenn ich mein Auto auf meinem Grundstück so abstelle wie ich gerade lustig bin - wenn dadurch zufälligerweise der Fahrzeugbesitzer nicht in der Lage ist an meinem KFZ vorbei zu kommen ohne dies zu beschädigen o.ä... dann ist das ja keine Nötigung?
cartridge_case
Fleet Admiral
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Für mich sieht das ziemlich einfach aus.NasterX21 schrieb:Ich finde es schwer hier von Nötigung zu sprechen
@Beteigeuze.
Im Grunde hast Du nur 3 Möglichkeiten, die auch schon vorgeschlagen wurden.
1. Den Parkplatz vor fremder Zufahrt sichern (durch abschließbaren Poller o.ä.).
2. ggf. Strafanzeige wegen Nötigung oder Hausfriedensbruch (wenn der Parker eine fremde Person ist und auf dem Grundstück nichts verloren hat). Dazu muss das Grundstück aber schon sehr "privat" und nicht öffentlich zugänglich sein. Ergo eher schwierig, zumal wahrscheinlich auch nicht wirklich was rauskommt, denn für die Polizei ist das zu klein, um hier aktiv zu werden.
3. Auf Deine Kosten abschleppen lassen und das Geld hinterher einklagen lassen (dein Kosten und Erfolgsrisiko)
Hier ist dazu auch noch mal eine ganz gute Gesamtübersicht zum Thema
https://www.anwalt-suchservice.de/r..._meinem_parkplatz_was_kann_ich_tun_20649.html
Im Grunde hast Du nur 3 Möglichkeiten, die auch schon vorgeschlagen wurden.
1. Den Parkplatz vor fremder Zufahrt sichern (durch abschließbaren Poller o.ä.).
2. ggf. Strafanzeige wegen Nötigung oder Hausfriedensbruch (wenn der Parker eine fremde Person ist und auf dem Grundstück nichts verloren hat). Dazu muss das Grundstück aber schon sehr "privat" und nicht öffentlich zugänglich sein. Ergo eher schwierig, zumal wahrscheinlich auch nicht wirklich was rauskommt, denn für die Polizei ist das zu klein, um hier aktiv zu werden.
3. Auf Deine Kosten abschleppen lassen und das Geld hinterher einklagen lassen (dein Kosten und Erfolgsrisiko)
Hier ist dazu auch noch mal eine ganz gute Gesamtübersicht zum Thema
https://www.anwalt-suchservice.de/r..._meinem_parkplatz_was_kann_ich_tun_20649.html
Ergänzung ()
Genau und das Opfer habe ich nicht geboxt sondern der ist nur gegen meine Faust gelaufen und ein Klimakleber nötigt auch nicht, der sitzt ja einfach nur dort, weil er gerne dort sitzen will. Was kann er dafür, dass andere dadurch beeinträchtigt werden (was er natürlich überhaupt nicht beabsichtigt, er will ja nur sitzen )NasterX21 schrieb:Ich finde es schwer hier von Nötigung zu sprechen, wenn hier §240 StGB von "Gewalt oder durch Drohung" sprich.
Das liegt ja in keinem Fall vor, wenn ich mein Auto auf meinem Grundstück so abstelle wie ich gerade lustig bin - wenn dadurch zufälligerweise der Fahrzeugbesitzer nicht in der Lage ist an meinem KFZ vorbei zu kommen ohne dies zu beschädigen o.ä... dann ist das ja keine Nötigung?
Zuletzt bearbeitet:
Erklärung? Es wird weder Gewalt angewendet noch eine Drohung getätigt?cartridge_case schrieb:Für mich sieht das ziemlich einfach aus.
Ich stelle nur mein Fahrzeug so ab, wie ich Lustig bin... Hat der Falschparker ja auch gemacht.
cartridge_case
Fleet Admiral
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So viele das geschrieben haben, scheint es nicht schwer zu sein, das zu schreiben.NasterX21 schrieb:Erklärung?
So Äpfel mit Birnen zu vergleichen ist halt auch eher suboptimal?Smartin schrieb:Genau und das Opfer habe ich nicht geboxt sondern der ist nur gegen meine Faust gelaufen und ein Klimakleber nötigt auch nicht, der sitzt ja einfach nur dort, weil er gerne dort sitzen will. Was kann er dafür, dass andere dadurch beeinträchtigt werden (was er natürlich überhaupt nicht beabsichtigt, er will ja nur sitzen )
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