Das "empfindliche Übel" ist in diesem Fall, das er sein Fahrzeug nicht mehr wegfahren kann.Paladin301 schrieb:("Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt..) stellt schnell fest, dass der Paragraph hier zumindest nicht direkt anwendbar ist....
Insofern ist der Tatbestand der Nötigung insbesondere dann erfüllt, wenn man die Blockade nicht auf Aufforderung des Zugeparkten beendet.
Ich hatte zufälligerweise vor einiger Zeit mit Nötigung zu tun. Ich wurde von jemanden erpresst, und habe das bei der Polizei angezeigt. Da wurde ich dann von der Kripo sehr genau aufgeklärt, was eine Nötigung und was eine Erpressung ist. Die sind beide verwandt, bei Erpressung liegt nur vor, wenn der Täter das Ziel der Bereicherung verfolgt. Im meinen Fall war es eine Kombination aus beiden - ohne jetzt näher auf die Tatumstände einzugehen.