Was tun gegen Falschparker auf eigenem Parkplatz

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NasterX21 schrieb:
Ich finde es schwer hier von Nötigung zu sprechen, wenn hier §240 StGB von "Gewalt oder durch Drohung" sprich.
Das liegt ja in keinem Fall vor, wenn ich mein Auto auf meinem Grundstück so abstelle wie ich gerade lustig bin - wenn dadurch zufälligerweise der Fahrzeugbesitzer nicht in der Lage ist an meinem KFZ vorbei zu kommen ohne dies zu beschädigen o.ä... dann ist das ja keine Nötigung?

Also wenn man die Merkmale aus §240 StGB prüft ("Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt..) stellt schnell fest, dass der Paragraph hier zumindest nicht direkt anwendbar ist....
 
cartridge_case schrieb:
So viele das geschrieben haben, scheint es nicht schwer zu sein, das zu schreiben. ;)
Man wird ja wohl noch Dinge kritisch hinterfragen dürfen und das Leben nicht ganz so ernst nehmen. (=
 
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NasterX21 schrieb:
So Äpfel mit Birnen zu vergleichen ist halt auch eher suboptimal?
Trollst Du oder ist Deine Frage Ernst gemeint? :freak: Natürlich ist es Gewalt im Sinne des 240, wenn ich andere an ihrer Bewegungsfreiheit hindere.
 
Das tue ich doch gar nicht?!
Kann mit seinem Auto ja nach vorne und zurück fahren.. Oder halt aussteigen und zu Fuß laufen.. (=
Also sehe da keine Hinderung der Bewegungsfreiheit.
 
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In NRW sind schon Ferien.
Meine Güte.. checkst echt nicht das ich mit Absicht, überspitzt provoziere oder?

Ändert aber nichts an dem Fakt, das ich auf meinem Grundstück ebenfalls parken darf wie ich möchte.
Nur halt eben ein Fremder, eher weniger.

Hier in D gibt es leider zu viele von diesen komischen Gesetzen.. Und da sollte man einige einfach mal kritischer hinterfragen...

@mkossmann danke^^ das wollte ich gerade auch noch anbringen
 
Smartin schrieb:
Natürlich ist es Gewalt im Sinne des 240, wenn ich andere an ihrer Bewegungsfreiheit hindere
Wenn du diesen Maßstab anlegst: Dann übt der Falschparker ebenfalls Gewalt aus. Denn er hindert den Parkplatzbesitzer darin, seinen Parkplatz zu benutzen.
 
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mkossmann schrieb:
Dann übt der Falschparker ebenfalls Gewalt aus. Denn er hindert den Parkplatzbesitzer darin, seinen Parkplatz zu benutzen.
Das steht gar nicht zur Debatte.
NasterX21 schrieb:
Ändert aber nichts an dem Fakt, das ich auf meinem Grundstück ebenfalls parken darf wie ich möchte.
Nein, darfst Du eben nicht. Zudem ist hier gar nicht gesagt, dass die Fläche hinter dem fraglichen Parkplatz überhaupt dem Threadersteller gehört.
NasterX21 schrieb:
Meine Güte.. checkst echt nicht das ich mit Absicht, überspitzt provoziere oder?
Dass Du das zugibst wäre eigentlich ein Grund Deine Beiträge zu melden.
 
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mkossmann schrieb:
Wenn du diesen Maßstab anlegst: Dann übt der Falschparker ebenfalls Gewalt aus. Denn er hindert den Parkplatzbesitzer darin, seinen Parkplatz zu benutzen.
Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet. Deswegen steht in #57 auch Nötigung drin. Problem ist aber, den Vorsatz nachzuweisen, wenn das Schild weg ist und der Täter behauptet, dass er dachte, dass er da stehen darf. Woher soll er wissen, dass das ein Privatparkplatz ist? Eine fahrlässige Nötigung gibt es nicht. Ergo wird die Beweislage eher dünn sein und die Polizei kaum aktiv werden. Bei ihm, wenn er den anderen zuparkt, gibt es diese Beweisprobleme wohl nicht.
 
Incanus schrieb:
Dass Du das zugibst wäre eigentlich ein Grund Deine Beiträge zu melden.
Dann wäre das aber auch ziemlich aus dem Kontext gerissen.
Wie geschrieben, man sollte öfter mal Dinge kritischer hinterfragen, gerade bei diesem Wust an Gesetzestexten die man interpretieren kann wie man möchte.

Ich will hier niemanden auf den Schlips treten, sondern einfach nur mal zum denken anregen, wie Sinnvoll ein Gesetz der "Nötigung" in diesem vorliegenden Sachverhalt überhaupt ist.

Jemand blockiert meinen Parkplatz und das erstmal, ziemlich folgenlos.. Weil ich nichts dagegen unternehmen kann auf Rechtswegen? Sogar das Gesetzt solche Leute noch schützt im Zweifelsfall??
Das ist für mich mehr als Fragwürdig...

Incanus schrieb:
Zudem ist hier gar nicht gesagt, dass die Fläche hinter dem fraglichen Parkplatz überhaupt dem Threadersteller gehört.
das nicht, lediglich das es auch Privatgelände ist..

Smartin schrieb:
Woher soll er wissen, dass das ein Privatparkplatz ist?
Ich kenne die Gegenseiten vor Ort nicht, aber oftmals merkt man schon doch sehr schnell ob man sich auf Privatgelände befindet oder auf einem öffentlichen Parkplatz, durch markieren auf dem Boden oder Beschilderungen o.ä.
 
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1. Ansprechen/Schriftlich verwarnen und mit Anwalt drohen, dass es sich um ein Privat Parkplatz handelt. Eventuell dokumentieren mit Foto.
2. Foto vom Fahrzeug machen (wichtig mit Datum/Uhrzeitstempel), wenn es auf deinen Parkplatz steht.
3. Steht er noch einmal, wieder Foto machen und zum Rechtsanwalt und das jeden Tag.

Manche müssen es leider so lernen. Hatte so einen Fall auch, da hat er die Schriftlichen Hinweise ignoriert. Musste dann Fotos für den Anwalt machen.

Abschleppen, Wegfahrsperre etc. würde ich nicht machen, da kann es böse Enden.
 
Sehe ich auch so, Abschleppen lassen hätte die direktesten, legalen Auswirkungen auf den unberechtigt Parkenden, jedoch unter dem Nachteil des in Vorleistung Tretens bei den Kosten.

Die Nachweisführung des (mittlerweile) fehlenden Privatparkplatz Schildes in Verbindung mit dem fehlenden Nachweis der bereits erfolgten Ansprache halte ich hier allerdings für schwierig.
 
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Ich habe mal mit meinem Rechtsanwalt gesprochen und der hat gemeint, ja ich kann ihn abschleppen lassen, aber auf MEINE KOSTEN zuerst. Ob der andere dann zahlt ist wieder eine andere Sache. Im schlimmsten Fall bleibst du auf die Kosten sitzen.

Bei der Wegfahrsperre war das so, falls ein Notfall mal ist und ich ihn gehindert habe, kann der mich irgendwie wegen Nötigung oder so ähnlich anzeigen. So genau weiß ich es nicht mehr.
 
Habe auch keine Lust einige Hundert Euro zu zahlen, weil da wer auf mein Parkplatz steht. Wäre mir leider nicht wert und am Ende bleibe ich an den Kosten hängen. Ärgerlich ist es auf alle Fälle...
 
cartridge_case schrieb:
Dann hast du einfach den falschen Anwalt.
Oder der Beklagte hat schlicht und ergreifend nichts, was man abnehmen kann. Selten, soll aber vorkommen.
NasterX21 schrieb:
Es wird weder Gewalt angewendet noch eine Drohung getätigt?
Ein Auto beschädigt sich ohne Gewalteinwirkung? Die Gewalt muss sich ja nicht gegen eine Person wenden. Ebenso ist mit Bewegungsfreiheit nicht nur die Bewegungsfreiheit der Person an sich gemeint, sondern auch seines (beweglichen) Besitzes, dessen Fortbringung ebenfalls nicht verhindern darfst.
mkossmann schrieb:
Wenn du diesen Maßstab anlegst: Dann übt der Falschparker ebenfalls Gewalt aus.
Wenn ich mich Recht entsinne, hat in DE das Gewaltmonopol der Staat aka Polizei in diesem Fall und nur weil dir jemand auf die Art Gewalt antut rechtfertigt das keine Gewaltanwendung deinerseits.
 
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Vielleicht sollte man sich hier mal etwas realitätsnah überlegen, was für alle Parteien die einfachere Lösung ist: Ein Zuparken mit dem Hinweis, dass man dies durch Kontaktaufnahme wieder aufheben kann oder ein Abschleppen lassen... in meinem obigen Beispiel hat sich das jedenfalls nach Kontaktaufnahme schnell geklärt ohne dass irgendwas eskaliert wäre.
 
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