Tiguar
Commodore
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Also hätte sich Morgoth doch strafbar gemacht. Hat er aber meines Wissens nicht. Die gesetzliche Regelung, wie ich sie zitiert habe, dient der unmittelbaren Gefahrenabwendung. So lange noch etwas zu retten ist, ist jeder verpflichtet, seinen rettenden Beitrag zu leisten. Eine Nichtanzeige bei gravierenden geplanten Straftaten ist daher so etwas ähnliches wie unterlassene Hilfeleistung, steht nicht von ungefähr auch direkt neben dieser im Gesetz und wird vergleichbar bestraft.GRAKA0815 schrieb:Das beschreibt den Umgang mit GEPLANTEN Straftaten, nicht aber die der VOLLENDETEN!
Bei der vollendeten Straftat ist aber nichts mehr zu retten, daher besteht nach meiner Meinung - recht intensive Recherchen haben die noch bestätigt, und ich habe nichts gefunden, was in die andere Richtung geht - keine Anzeigepflicht. Falls ich falsch liege, bitte ich um einen Gegenbeweis.
Anders sieht die Lage nur aus, wenn staatliche Stellen, vor allem die Strafverfolgungsbehörden, Kenntnis von einer bereits begangenen Straftat erlangen. Bei so genannten Offizialdelikten - das sind die meisten Straftaten, als einzige Ausnahme fällt mir gerade nur die Beleidigung ein - müssen diese dann von Amts wegen tätig werden. Die Beleidigung hingegen ist ein so genanntes Antragsdelikt, bei dem die Behörden ausdrücklich nur auf Antrag bzw. Anzeige des Geschädigten aktiv werden dürfen. Allein schon deswegen kann es imho eine allgemeine Anzeigepflicht für sämtliche Straftaten nicht geben.
Hat das etwas mit dem Thema zu tun? Ich denke schon. Denn Morgoth braucht sich auch diesen Strick - schuldig wegen Nichtanzeige von Softwarediebstahl - nicht drehen zu lassen. Nur noch mal zur Klarstellung.
Ciao, Tiguar
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