Wobei das Sammeln der Daten auch schon davor stattfand @maxpayne80
das Problem damals für die Staatsanwaltschaft war nur, das dieses Sammeln dann illegal war und illegal gesammelte Beweise sind normalerweise NICHT vor Gericht verwertbar. Gegen das Verwerten dieser Beweise konnte man Einspruch erheben und dementsprechend konnte dieser Beweis nicht verwertet werden.
Mit der Vorratsdatenspeicherung wurde dieses Sammeln legalisiert und den Bürger weiter entmündigt.
das Problem damals für die Staatsanwaltschaft war nur, das dieses Sammeln dann illegal war und illegal gesammelte Beweise sind normalerweise NICHT vor Gericht verwertbar. Gegen das Verwerten dieser Beweise konnte man Einspruch erheben und dementsprechend konnte dieser Beweis nicht verwertet werden.
Mit der Vorratsdatenspeicherung wurde dieses Sammeln legalisiert und den Bürger weiter entmündigt.