Wechsel von Garantie auf Gewährleistung?

stanf

Ensign
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Servus!
Habe Ende November einen komplett neuen PC zusammengestellt und von Anfang an mit Bluescreens zu kämpfen gehabt.
Da ich jedoch viel am System herumgespielt habe, hab' ich mir nicht allzu viel dabei gedacht und erstmal angenommen das Problem läge an irgendeiner Treiberinkompatiblität o.ä. und kam erst Ende Dezember dazu das Problem genauer einzugrenzen.
Etliche Treiberdeinstallationen via DDU und diversen Windows Neuinstallationen später war ich mir dann sicher dass es ein Hardwareproblem ist und dank ein paar Kreuztests konnte ich das Problem dann auch auf die Grafikkarte eingrenzen.

Bin dann am 31.12. zu Mediamarkt gestiefelt, wo man mir dann sagte man müsste die Karte einschicken und das würde etwa 2 Wochen dauern. Hab' mich dann breitschlagen lassen und dem widerwillig zugestimmt.

Da mittlerweile aber 4 Wochen vergangen sind, bin ich doch ziemlich genervt.
Bin nun am überlegen ob ich Morgen noch mal zu Mediamarkt laufen sollte und auf eine Ersatzkarte bzw. Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bestehen soll... oder fällt das quasi flach weil ich nicht von Anfang an drauf bestanden habe?
 
Ich wüsste jetzt nicht weshalb nicht? Das Problem sehe ich eher darin, dass du die Karte derzeit nicht verfügbar hast, der Händler die aber sicher für einen Gewährleistungsfall haben möchte.

Das kann man theoretisch aber alles argumentieren.
 
Media Markt ist diesbezüglich leider ein Saftladen....

Eine Erstattung kannst du leider erst beantragen wenn du dem Händler zwei Möglichkeiten eingeräumt hast den Fehler zu beheben, dazu kann auch eine Ersatzkarte gehören, es muss nicht die selbe Karte repariert werden.
 
Media Markt ist im Normalfall sehr kulant.

Ich würde dem "richtigen" Mitarbeiter die Situation schildern. Vorallem sollen sie mal nachhaken an was es denn liegt. Im Normalfall hat der Verkäufer das Recht auf Nacherfüllung, also Reparatur. Allerdings weiß ich leider nicht wie es sich mit den Fristen verhält. Aber 4 Wochen ist verdammt lang, meiner Meinung nach.
Ergänzung ()

Kombra schrieb:
Media Markt ist diesbezüglich leider ein Saftladen....

Krass, wie sich die Märkte anscheinend unterscheiden. Bei mir in der Umgebung gibt es nie Probleme.
 
@PatEs29 ich hatte vorher auch nie Probleme gehabt. Aber in den letzen 3-4 Jahren ging es mit MediaMarkt diesbezüglich stark bergab. Sowohl was die Beratungskompetenz der Mitarbeiter betrifft als auch die Zuverlässigkeit und Kundenfreundlichkeit. Ich kann das gerne näher ausführen aber den Thread will ich damit nicht kapern. ;)

MediaMarkt kommt bei mir deswegen nur noch bei wirklichen Schnäppchen in Frage. Alles Andere lohnt sich da leider nicht mehr. Früher war mir da die gute Beratung und der Service auch einen kleinen Aufpreis wert aber jetzt nachdem es selbst das nicht mehr gibt......
 
"Das bedeutet: Wenn Sie einen Mangel innerhalb der ersten 6 Monate reklamieren, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an existiert hat. (Nach Ablauf der 6 Monate müssen Sie als Käufer beweisen, dass der Mangel von Anfang an existiert hat. "
Ergänzung ()

Reparatur der defekten Ware oder Umtausch in eine mangelfreie Ware (sog. Nacherfüllung)

Im Rahmen der sog. Nacherfüllung hat der Käufer das Wahrecht auf Reparatur der mangelhaften Ware oder auf Umtausch in eine mangelfreie Ware.

Edit:
Quelle: https://www.verbraucherschutzverein.org/Garantie-und-Gewahrleistung/garantie-gewaehrleistung.html
 
@Fuchiii

Der Käufer hat hier aber bereits Garantie "gewählt". Oder von Media Markt, wie oft, aufgedrückt bekommen.

@PatEs29

Das Spannende bei der Gewährleistung ist nicht die Reparatur, sondern nach Wahlmöglichkeit des Käufers die Lieferung einer echten Neuware.
 
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@Idon tatsache... Ja den Fehler hatte ich auch schonmal gemacht und stand dann 6 Wochen ohne Mainboard da :D
Inzwischen würde ich in den ersten 6 Monaten immer auf austausch bestehen...
 
Idon schrieb:
@Fuchiii

Der Käufer hat hier aber bereits Garantie "gewählt". Oder von Media Markt, wie oft, aufgedrückt bekommen.

@PatEs29

Das Spannende bei der Gewährleistung ist nicht die Reparatur, sondern nach Wahlmöglichkeit des Käufers die Lieferung einer echten Neuware.

Da hast du Recht. Hatte es wohl falsch in Erinnerung. Dacht der Verkäufer darf entscheiden, ob er den Mangel beseitigt oder ein mangelfreies Gerät zur Verfügung stellt.

Wieder was gelernt :P
 
@PatEs29

Das ist oft bei Verträgen zwischen Firmen der Fall, sofern der Auftragnehmer eine ausreichend starke Verhandlungsposition hat. :)

Einige Händler versuchen hier natürlich die Verbraucher, die sich nicht auskenne, zu übervorteilen.
 
@Idon hat völlig recht, das Wahlrecht, ob Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung gewünscht ist, liegt beim Käufer (im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs). Der Verkäufer kann die Wahl des Käufers nur dann verweigern, wenn er nachweisen kann, dass die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre, während die andere Wahlmöglichkeit diese Kosten nicht (dergestalt) verursachen würde.

Ein Einschicken hätte jedoch auch das Bestehen auf Ersatzlieferung nicht verhindern können. Der MediaMarkt hat das Recht, das Vorliegen des Sachmangels als solches prüfen zu lassen sowie den Verursacher des Sachmangels feststellen zu lassen. Hierfür dürfte so gut wie immer das Einschicken zu einer Servicewerkstatt nötig sein.

Nun muss man als Käufer allerdings auch nicht unendlich lange warten; alles hat seine Grenzen.
Je nach Rechtsprechung sind Wartezeiten von 4 bis maximal 8 Wochen zumutbar. Hier ist gut beraten, wer sich die Mitte herauspickt und sich auf den rechtlichen Standpunkt stellt, nach spätestens 6 Wochen hat der Vorgang abgeschlossen zu sein.

Da vorliegend schon 4 Wochen verstrichen sind, könnte man jetzt durchaus schon mal eine Frist (14 Tage) setzen. Danach ggf eine kürzere Nachfrist (7 Tage), dann sind auch die Sekundärrechte ausübbar (zB Rücktritt).

Als erstes würde ich jedoch dazu raten, zunächst das Gespräch mit dem Filialleiter zu suchen und zu versuchen, die Angelegenheit gleich vor Ort zu klären.
 
Nun, das hatten wir ja schon diskutiert.

Ich meine, dass der Händler in diesem Punkt in Vertrauensvorschuss gehen muss. Er kann die Sachen ja einsenden (oder auch privat seiner Oma vorführen, was interessiert's mich als Kunden) - aber nicht auf meine Zeit und Kosten. Sollte sich wider Erwarten beim Einsenden herausstellen, dass keine Gewährleistung vorliegt, hat er ja meine Daten und kann mich zur Rechenschaft ziehen.
 
@Idon
Einen Vertrauensvorschuss halte ich in Zeiten wie diesen, in denen derart viele Personen nicht einmal pfändungsfähig sind, für nicht realisierbar in der Praxis.

Übrigens ist mir im Laufe der Zeit aufgefallen, dass gerade wenn Betrug bzw das Geltendmachen unberechtigter Forderungen im Spiel sind, ganz überwiegend die Verbraucher sich unredlich verhalten. Selbst kaputt machen und dann reklamieren ist zu einer Art Volkssport geworden.
 
Der Verkäufer hat die Wahl ob er Geschäfte mit nicht solventen potentiellen Käufern abschließen möchte. Er wird aber wohl kaum alle Käufer benachteiligen dürfen, weil einzelne potentiell ein Risiko darstellen könnten.

Verstärkt wird das dadurch, dass Verkäufer diese Risiken über den Preis abfedern können.

Der Käufer ist hier also gleich mehrfach dem kaufmännischem Handeln des Verkäufers unterworfen. Warum soll der Käufer nun auch noch zusätzlich jegliche Risiken tragen?

Insbesondere bei bestimmten Elektrogeräten sind ab spätestens 4 Wochen die Nutzungsverluste enorm.
 
@Idon

In diesem speziellen Punkt sind wir beide nicht einer Meinung. Aber das ist ja nicht schlimm.

Denkst Du wirklich, dass ein (Online-) Händler die Wahl habe, sich auszusuchen mit wem er kontrahieren möchte? Ich meine nicht theoretisch, sondern konkret praxisbezogen. Denkst Du nicht, dass gerade im Onlinehandel der Kunde eher gesichtslos ist? Dass also der Händler gar nicht wissen kann, von wem er gerade mittels Bestellung ein Vertragsangebot bekommt? Zugegeben, es gibt Auskunfteien wie Schufa oder Crefo. Aber deren Dienste kosten. Und dies wären Kosten, die mal wieder jeden ehrlichen Kunden treffen würden. Mal abgesehen davon sind die Auskünfte dieser Auskunfteien alles andere als zuverlässig.

Jedoch auch im stationären Handel, wo sich Händler und Verbraucher persönlich begegnen, kann der Händler den Kunden nicht durchleuchten. Menschen mit einem fiesen Charakter sieht man das eben nicht immer sofort an. Und hier ist nicht einmal die Abfrage bei einer Auskunftei möglich.

Für den stationären Handel jedoch sind zwei Kategorien zu bilden: die Discounter und den Fachhandel.
Discounter betrachte ich eher wie den Online-Handel. Discounter und Onlinehandel haben gemein, das mit geringsten Margen nur über große Stückzahlen Gewinne erzielt werden können. Jeder Servicefall eines Kunden kommt einer Katastrophe gleich (etwas übertrieben formuliert, zugegeben, aber in der Sache trifft es das). Eine einzige Reklamation oder ein einziger Widerruf, und der Händler ist bezüglich dieses konkreten Artikels bereits im Minus. Und zwar deshalb, weil das zur Bearbeitung benötigte Personal teurer ist als der mit dem Artikel erzielte Gewinn. Bei einem einfach zu bearbeitenden Fall wohlgemerkt, der schnell abgeschlossen werden kann.
Diese Händler müssen sich ganz einfach BEVOR sie dem Käufer gegenüber eine Erklärung abgeben rückversichern, was sie vom Hersteller überhaupt bekommen werden.

Warum soll das die Sache des Kunden sein?
Weil dieser Kunde sich beim Kauf ganz bewusst für besten Preis zu weniger Service entschieden hat!

Denn nun kommen wir zu der zweiten Kategorie im stationären Handel, dem Fachhandel.
Hier sind die Preise längst nicht so toll wie online oder bei Discountern, sondern erheblich teurer. Dafür ist aber gerade der Fachhandel dafür bekannt, mit ganz anderen Serviceangeboten zu werben. Der kleine Computerladen von nebenan, bei dem ich die gesamte berufliche Hardware gekauft habe, würde bei Ausfall eines meiner Systeme sofort vor Ort sein und mir für die Zeit des Einschickens der defekten Hardware leihweise (und somit umsonst) Ersatzhardware dalassen. Danach bräuchte ich die erst gar nicht zu fragen, das würden sie von sich aus machen.

Vom Fachhandel, da kann man als Kunde mehr erwarten an Serviceleistungen. Auch die schicken ein, sind aber in aller Regel bereit, das System einsatzbereit zu halten während dieser Zeit, und machen dies überwiegend kostenlos. Aber der Fachhandel hat seinen Preis.
Bezüglich des Fachhandels würde ich mich Dir anschließen.


Dein Argument mit dem Einkalkulieren in den Preis kann ich in Zeiten der Online-Recherche, Preisvergleiche, minimalster Margen sowie globalen Wettbewerbs unter anderem sogar mit Ultra-Giganten wie Amazon, so nicht gelten lassen. Es suggeriert, der Händler wäre in seiner Preisgestaltung frei. Wir alle wissen aber, dass ganz besonders in Deutschland man nicht bereit ist, für besseren Service auch mehr zu bezahlen. Der Händler ist nicht frei in seiner Preisgestaltung. Er steht in Wettbewerb mit anderen Händlern, die ebenfalls einschicken würden und einige Wochen Wartezeit hätten.

Einige Händler wie etwa Caseking (das sieht man hier im Forum bei denen sehr schön) sind zwar etwas teurer, bieten aber schon besseren Service. Die kümmern sich wirklich. Aber auch sie schicken ein (mit Ausnahme einiger spezieller Produkte), auch bei ihnen gibt es mehrwöchige Wartefristen.
Bei einigen Grafikkarten wirbt Caseking sogar mit einem Sofortaustausch, sofern sie vor Ort den Fehler reproduzieren können. Wenn man es als ohnehin selbstverständlich betrachtet, keine oder kaum Wartezeiten hinnehmen zu müssen, dann wäre das eine ziemliche Anti-Werbung. Denn man würde denken: "Wie, nur bei diesen Grakas? Bei allem anderen etwa nicht?"


Da menschliche Arbeitskräfte den größten Kostenfaktor ausmachen, sind die Serviceabteilungen der Unternehmen zumeist an ihrer Belastungsgrenze organisiert. Denn dieser Bereich ist reiner Kostenfaktor.
Damit es die Unternehmen und Hersteller nicht übertreiben und monatelange Wartezeiten enstehen, hat die Rspr ja in hunderten oder tausenden von Urteilen Grenzen für die Dauer einer Reklamation abgesteckt. Diese hatte ich oben schon angesprochen, wobei ich sie natürlich nicht alle kenne. Die mir bekannten verbraucherfreundlichsten Urteile haben nach 4 Wochen Wartezeit gesagt, nun sei Schluss. Ungefähr gleich viele legten sich auf 8 Wochen fest. In den Verfahren wurde auch immer berücksichtigt, welche Gründe für die Wartezeit angegeben wurden.

Eine recht sichere Strategie für einen Käufer, der nicht ewig warten möchte, ist es, nach Ablauf von 4 Wochen die Durchführung der Reklamation einzufordern und hierzu eine Frist von 2 Wochen zu setzen. Passiert nichts, eine kürzere Nachfrist von 1 Woche unter Androhung des Rücktritts (oder anderer gewünschter Sekundärrechte). Damit können nach 7 Wochen die Sekündärrechte (Rücktritt, Minderung) geltend gemacht werden und man ist vor den meisten Gerichten auf der sicheren Seite.


Summa summarum:
Wer keine Wartezeiten von mehreren Wochen bei Reklamationen hinnehmen kann oder will, muss zum Fachhandel gehen und dort teurer kaufen. Und sich dort natürlich vorher über die Serviceangebote des Fachhandels informieren.
Wer online oder bei Discountern kauft, bekommt die Ware günstiger, muss aber längere Wartezeiten im Falle einer Reklamation akzeptieren. Auch wenn er sein System dann nicht nutzen kann. Der Kunde kauft sich dieses Risiko über den Preisvorteil mit ein. Es ist seine Entscheidung, wo er kauft.

Ich finde es falsch zu versuchen, aus Händlern, die solchen Service nicht bieten können aufgrund ihrer Preisgestaltung, den maximalen Service herauszupressen.
Und rechtlich gibt es das auch nicht her. Und das weißt du auch ganz genau. ;)
 
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