Tom3k schrieb:
Was ja auch von dem Aspekt gesehen völlig richtig ist. Aber die öffentlich rechtlichen lassen ja auch noch so werbung laufen. Das heisst sie kassieren doppelt. Schau dir mal ne Fussball sendung auf dem ARD an, da kommt ständig irgendeine Werbung für irgendetwas. Das ist so als ob du deinen Krankenkassenbeitrag zahlst, aber noch den Arzt bezhalen musst wie ein Privatversicherter. Deswegen gibt es keinen großen unterschied mehr zwischen den öffentlich rechtlichen und den Privaten.
easy.2ci
Volle Zustimmung
Tom3k
Da solltest Du mehr differenzieren. Die ÖR machen deutlich!!! weniger Werbung. Beim Fußball ist das anders, da hast Du Recht. Ich finde, das ist aber auch gerechtfertigt. Die ARD drückt für eine Saison 100 Mio € für die Berichterstattungsrechte ab. Da finde ich, dass dies auch gegenfinanziert werden darf und entsprechend in diesen momenten auch deutlich mehr Werbung läuft.
Nach 20h hast Du gar keine Werbung mehr, wohingegen ich bei den Privaten häufig nach der 2. Werbepause einpenne. ;-)
Zu den ganzen " ÖR braucht doch keiner-Kommentaren": Wenn die Privaten Pleite gehen, (und wenn Pro7media so weiter wirtschaftet, dauert das nicht mehr lange), dann hat man immer die Sicherheit, dass es die ÖR weiterhin geben wird. Außerdem dürft ihr nicht von euch ausgehen, denn die ÖR sind allgemein recht beliebt und haben recht hohe Einschaltquoten, wo viele Private nur von träumen.
Ich kann das jetzige Urteil nur begrüßen. Da hier einige aber vieles durcheinanderschmeißen, will ich das auch noch mal klarstellen.
Die Gebührenpflicht für PCs (eine kleine Gebühr) trifft ieL Unternehmen/Unternehmer, da Privathaushalte überdies zu 99, xx % abgabepflichtig sind. Denn ihr wollt mir doch nicht ernsthaft weiß machen, dass ihr kein Radio habt? Radio, d.h. Radio, Stereoanlage mit Tuner, Autoradio, Handy mit Radiofunktion (womit wir wahrscheinlich nahezu alle hätten).
Also die kleine Gebühr wird fast immer fällig sein. Wenn man einen PC mit TV-funktion hat (Karte oder Monitor mit TV), dann fällt immer die große Gebühr an, und das war schon immer so. Es geht hier allein um die Frage, ob die Internetnutzung ein Rundfunkempfangsmöglichkeit darstellt, was glücklicherweise (neuerdings) verneint wird.
Wenn Ihr aber ein Radio zu Hause habt, müsstet ihr keine Extragebühren mehr für den PC zahlen.
Ergo trifft/traf das "nur" Selbständige bzw Unternehmer mit PC bzw 2.PC der betrieblich genutzt wurde. Das ist unfair, denn wie die Richter richtigerweise erkannten, stellt das Angebot kein volles Rundfunkangebot dar. Außerdem wäre es für die ÖR- Betreiber bei Internetzugängen ein Leichtes, den Zugang zum "Rundfunkangebot" zu kontrollieren (Passwortanmeldung usw), was bei ubiquitären Rundfunkempfang und fehlender Verschlüsselung nicht ohne weiteres möglich ist.