supertramp
Lt. Commander
- Registriert
- Juli 2003
- Beiträge
- 1.811
Manche haben wirklich keine anderen Probleme, ich meine wirkliche Probleme.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
So etwas ähnliches ist in Deutschland aber schon möglich, und zwar die sogenannte Musterfeststellungsklage, mit der VW schon Bekanntschaft gemacht hat. Geschädigte müssen sich bei den Verbraucherverbänden melden. Wenn die Verbraucherzentrale eine Musterfeststellungsklage einreicht, kann man sich in ein Klageregister eintragen. Bekommt der Verbraucherschutz Recht, dann gilt dieses Urteil auch für diejenigen, die sich in das Register eingetragen haben.Zer0DEV schrieb:Mal davon abgesehen das in Deutschland keine Sammelklage möglich ist,
Juhu, "zufällige" Preiserhöhung bei Festplatten incomming...GreyPrinceZote schrieb:Hoffe wird WD (und co.) teuer zu stehen kommen. So etwas geht einfach mal gar nicht.
Zer0DEV schrieb:Und jetzt finde erstmal eine Verbraucherzentrale, bei der man auch erstmal löhnen muss, damit Sie dich anhören/möglicherweise helfen, die sich auf das mit WD einlässt. Wird wohl kaum funktionieren, da WD und VW zwei grundverschiedene Dinge sind.
Wer dem Vergleich der Musterfeststellungsklage zugestimmt hat, dem muss VW nur das zahlen was im Vergleich steht. Bei der Musterfeststellungsklage waren es die Richter die den Vergleich vorgeschlagen haben. Die Richter!!!Steueroase schrieb:BVG: VW muss zahlen.
Ich gehe davon aus, dass das Gremium sich hier auch von den vielen Klägern beeinflussen
lassen hat. Auch wenn Richter unabhängig und frei entscheiden sollten, sind sie auch nur
Menschen.
Ja, super Idee. 🤦♂️Klassikfan schrieb:Richtig so!
SMR hat je nach Szenario gewaltige Performance-Nachteile. Dessen sollte sich ein Kunde beim Kauf bewußt sein.
Kann er aber nicht, wenn die Technik verschleiert wird. Richtig hart wird es aber, wenn es sogar hochpreisige Festplatten betrifft, die mit besonders herausragenden Eigenschaften beworben werden.
Wo kaufst sie denn zukünftig?Relict schrieb:Würde ich mir sowieso bei denen künftig zweimal überlegen.
Geldstrafen haben da schon einen Sinn, denn erst einmal muss das Unternehmen die aus seinem Eigenkapital zahlen, das tut einer Firma schon weh, das will die nicht. Am gerechtesten wäre natürlich eine Entschädigung an die betroffenen Mitkläger.Dr. MaRV schrieb:Was bringt euch das, außer Schadenfreude und beim nächsten Kauf höhere Preise?
Klagen und Strafenzahlungen werden seit jeher in den Produkten eingepriesen. Bei jedem Hersteller, egal welcher Kategorie. Ihr habt doch eh nichts davon, außer oben erwähnten Nachteil.
Nujoa, tun sie doch. Die laufen dauerhaft, machen 24/7 mit, sind lesend sogar etwas schneller und schreibend mit vielen Zugriffsmustern auch unproblematisch.Klassikfan schrieb:Wie bei der Red-Serie, die für den Dauereinsatz konzipiert ist und eben eine dauerhafte Performance erbringen muß.
der hat wohl einfach nur billigen senf beigeben wollen. ich habe schon viel lesen dürfen, aber sein kommentar war heute der absurdeste.catch 22 schrieb:Kleine Gegenfrage. Weißt du um die Vorteile eines Network Attached Storage gegenüber einer normalen externen (üblicherweise USB) Festplatte?
p.s.:
Du würdest also auch sagen, dass alle Menschen, die nicht wissen wie ein Auto / Computer / Fernseher / ... genau funktioniert das jeweilige Gerät nicht nutzen soll? Da werden ab morgen aber schlagartig ganz schöne Produktionskapazitäten frei, während wir wieder alle auf die Bäume klettern dürfen.
Es IST aufgefallen!new Account() schrieb:Ja, super Idee. 🤦♂️
Die Performancevorteile sind offensichtlich bis vor kurzem nichtmal aufgefallen
Wer jetzt klagt, bestätigt nur seine Unfähigkeit oder Gier nach Geld.