Widerruf bein comtech - Eidesstattliche Versicherung

raz_alghul

Lieutenant
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Aug. 2007
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Hallo,

ich habe eine Frage. Ich habe mir bie Comtech ein Acer Icona A511 Tablet bestellt. Dieses habe ich jetzt eine Weile getestet und möchte es aber per Widerruf zurückschicken. Ich habe dazu mit dem (unfreundlichen) Support telefoniert. Dem Mitarbeiter habe ich erklärt, dass ich allerdings beim Einschalten die Produktregistrierung durchgeführt habe. Diese habe ich nun nach dem Zurücksetzen des Tablets auf Werkszustand nach Anfrage beim Acer Support wieder gelöscht. Laut Acer Support ist das Gerät damit nicht registriert.
Laut Comtech Mitarbeiter sollte das wenn keine anderen Gebrauchsspuren vorliegen dann keine Probleme geben. Jetzt habe ich allerdings von comtech eine email mit einer Eidesstattlichen Versicherung erhalten, die ich ausfüllen soll um den Widerruf einzuleiten in der ich versichern soll, dass ich das Gerät nicht in Betrieb genommen habe und auch nicht registriert habe.

Ich bin etwas ratlos jetzt.
 
Da du bereits angeschaltet und registriert hast, kannst du diese EV nicht abgeben.

Ob eine solche im Falle eines Falles für den Händler einen Nutzen hätte, wage ich mal zu bezweifeln...
 
raz_alghul schrieb:
Hallo,

ich habe eine Frage. Ich habe mir bie Comtech ein Acer Icona A511 Tablet bestellt. Dieses habe ich jetzt eine Weile getestet und möchte es aber per Widerruf zurückschicken.

Hallo,

was bedeutet eine Weile? Wenn es innerhalb der 14 Tage im Sinne des Fernabsatzgesetzes ist, dann würde ich da gar nichts unterschreiben und denen das Gerät zurück senden.

So eine Versicherung hat für Dich immer nur Nachteile. Wenn sie denn auch benutzt wird im Falle eines Streits.

Grüße,

Blubbs
 
Bin jetzt zwar kein Anwalt, aber meine zumindest das man eine Eidestattliche Versicherung gegenüber Behörden abgibt und es dazu rechtliche Voraussetzungen gibt.
Erkundige dich vielleicht mal ob das rechtliche überhaupt von Belang ist wenn ein Unternehmen sowas für einen Widerruf von dir will.

Gruß
Fr4g3r
 
Ein Privater kann von einem anderen schlicht keine Versicherung an Eides statt verlangen und im Rahmen der Ausübung des Widerrufsrechtes ist das ohnehin absolut abwegig und hochgradig abmahnwürdig.
 
Unterschreib denen nichts, solltest du dein Geld nicht wiederbekommen, klag es eben ein. Kannst denen auch eine Email schicken das du das an die Verbruacherzentrale weiterleitest und solltest das auch so tun.
 
Nutzen + registrieren = Wertminderung ... Im Zweifel kann dir das unternehmen halt gut was vom Wert abziehen.
 
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