Sandra86
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Feb. 2011
- Beiträge
- 256
Hallo,
bräuchte mal einen Rat. Habe euphorischer weise mich am 04.11 für einen Adventsmarkt als Aussteller angemeldet.
Nun kann und will ich aber zu dem Zeitpunkt der Ausstellung doch nicht und möchte da natürlich Kostenneutral wieder raus..
Daher frage ich mich, ob es auch hier ein Widerrufsrecht gibt ? Ich habe ein Anmeldeformular unterschrieben und damit die Ausstellungsbedingungen des Veranstalters akzeptiert. In den Bedingungen ist der Wiederruf folgendermaßen erklärt:
Finde ich persönlich jetzt recht einseitig, vorallem da man die Räumlichkeiten erst am 16.11 besichtigen darf und quasi erst dann weiß, was man da gemietet hat.
Was mir zudem auch nicht gefällt, ist das im Anmeldeformular ausschließlich Nettopreise genannt werden und kein Hinweis, dass da noch die Mwst. hinzu kommt. Dies war jetzt erst auf der Rechnung ersichtlich was auch gleichzeitig eine Bestätigung ist.
Kann ich nach der kurzen Zeit nicht gemäß § 355 widerrufen ?
Das Anmeldeformular habe ich Per E-Mail übermittelt, falls das ausschlaggebend ist.
Hoffe mir kann jemand helfen... läuft alles schief bei mir
bräuchte mal einen Rat. Habe euphorischer weise mich am 04.11 für einen Adventsmarkt als Aussteller angemeldet.
Nun kann und will ich aber zu dem Zeitpunkt der Ausstellung doch nicht und möchte da natürlich Kostenneutral wieder raus..
Daher frage ich mich, ob es auch hier ein Widerrufsrecht gibt ? Ich habe ein Anmeldeformular unterschrieben und damit die Ausstellungsbedingungen des Veranstalters akzeptiert. In den Bedingungen ist der Wiederruf folgendermaßen erklärt:
9.1 Absage, Nichtteilnahme des Ausstellers
Die Standmiete ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Aussteller seine Teilnahme
bis 6Wochen vor Veranstaltung absagt oder ohne eine solche Absage an der Veranstaltung nicht teilnimmt. Sagt der Aussteller seine Teilnahme ab und gelingt eine anderweitige Vermietung des Standes, behält der Veranstalter gegen den Erstmieter einen Anspruch auf Kostenbeteiligung in Höhe von 25% der in Rechnung
gestellten Standmiete. Die volle Standmiete ist dann zu entrichten, wenn der Veranstalter die vereinbarte
Standfläche weitervermietet, die Gesamtvermietfläche oder die Standmiete sich jedoch durch die Absage/
Nichtteilnahme vermindert.
Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter diese Kosten nicht oder nicht in
dieser Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten
9.2 Rücktritt der Messeleitung
Der Veranstalter ist zum Rücktritt berechtigt:
-wenn die vollständige Mietzahlung nicht bis spätestens zu dem in der Rechnung festgelegten Zeitpunkt
eingegangen ist und der Aussteller auch nicht nach Ab
lauf einer ihm gesetzten Nachfrist zahlt;
-wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung in der Person des angemeldeten Ausstellers
nicht mehr vorliegen oder dem Veranstalter nachträglich Gründe bekannt werden, deren rechtzeitige
Kenntnis eine
Nichtzulassung gerechtfertigt hätte. Der Aussteller hat dem Veranstalter über den Eintritt
dieser Ereignisse unverzüglich zu unterrichten
-der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt; Die
Messe Leit
ung kann in den oben genannten Fällen Ersatzansprüche geltend machen. Ziffer 10.1 findet
entsprechende Anwendung.
-wenn
die Veranstaltung aus organisatorischen oder sonstigen Gründen abgesagt wird. In diesem Fall
werden bereits gezahlte Mieten der Aussteller vollständig zurückgezahlt. Weitere Ansprüche gegenüber der
Messeleitung für Verdienstausfall oder dergleichen können nicht geltend gemacht werden.
Finde ich persönlich jetzt recht einseitig, vorallem da man die Räumlichkeiten erst am 16.11 besichtigen darf und quasi erst dann weiß, was man da gemietet hat.
Was mir zudem auch nicht gefällt, ist das im Anmeldeformular ausschließlich Nettopreise genannt werden und kein Hinweis, dass da noch die Mwst. hinzu kommt. Dies war jetzt erst auf der Rechnung ersichtlich was auch gleichzeitig eine Bestätigung ist.
Kann ich nach der kurzen Zeit nicht gemäß § 355 widerrufen ?
Das Anmeldeformular habe ich Per E-Mail übermittelt, falls das ausschlaggebend ist.
Hoffe mir kann jemand helfen... läuft alles schief bei mir