Widerrufsrecht bei ebay (Gebrauchtware)

homer092

Lieutenant
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ebay: Gewerblicher Verkäufer verweigert Widerruf?

Hallo!

Ich habe bei eBay ein Fahrrad gekauft. In der Auktion stand, dass es keinerlei Gewährleistung oder Widerrufsrecht gibt da es Gebrauchtware ist. Das Problem ist folgendes:

Es hieß, dass das Fahrrad technisch in einem 1A Zustand ist, allerdings auch: "GERAUCHSSPUREN SIND LEIDER VORHANDEN ABER DAS RAD IST JA NICHT NEU."

Das Rad kam an, mit einem Rahmen....der hat keine Kratzer mehr, da sind ganze stellen teilweise mehrere cm² groß ohne Lack, viele solcher Stellen. Und die Pedalen waren ab, eine ging ohne Probleme dran die 2. lässt sich nicht anschrauben, scheint am Gewinde zu liegen. Er hat mir auf nachfrage neue Pedalen angeboten. Habe es dann nochmal versucht, geht nicht, jetzt wollte ich neue Pedalen, da lacht er mich aus und meint nur weil ich es nicht kann heißt es nicht, dass das rad kaputt ist.

Kann ich diesen Kauf widerrufen? Wer trägt dafür die Versandkosten? Kann der Verkäufer sich z.B. vor Widerruf drücken wenn er jetzt erzählt es ist ein privater Verkauf über sein gewerbliches Konto gewesen? In fast jeder Auktion von ihm steht was von Privatauktion daher keine Garantie. Aber bei mir stand nix von Privat, nur keine garantie.

Würde mich über Tipps freuen, finde das echt eine Frechheit.

Vielen Dank!
 
AW: ebay: Gewerblicher Verkäufer verweigert Widerruf?

Gewerbliche Anbieter können die Gewährleistung überhaupt nicht ausschließen, auch nicht für gebrauchte Gegenstände. Für gebrauchte Waren gilt eine Frist von mindestens einem Jahr.



Der Unternehmer als Verkäufer kann die Gewährleistungszeit von zwei Jahren bei Neugeräten nicht wirksam ausschließen. Bei gebrauchten Gegenständen kann die Gewährleistungszeit gemäß § 475 Abs. 2 BGB auf ein Jahr beschränkt werden.
http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm
 
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AW: ebay: Gewerblicher Verkäufer verweigert Widerruf?

und Widerruf auch nicht oder?
 
AW: ebay: Gewerblicher Verkäufer verweigert Widerruf?

Kannst du mal den Link der Auktion posten?
 
AW: ebay: Gewerblicher Verkäufer verweigert Widerruf?

du hast ein 14-tägiges widerrufsrecht und kannst den artikel ohne angabe
von gründen zurück geben.
 
AW: ebay: Gewerblicher Verkäufer verweigert Widerruf?

Ist das Pedal der einzige technische Mängel? Wenn wir es genau nehmen gehört der Lack nicht zur Technik, sondern zur Optik.
Weiterhin gilt was devastor bereits schon geschrieben (und mit einer Quelle belegt = 1A) hat. Du hast nun mehrere Möglichkeiten:

1) Versuch nochmals das Pedal zu montieren, evtl. Morgen, da du bestimmt auf 180 bist. :)
2) Kontaktier nochmal den Verkäufer und sag ihm,dass es rechtlich nicht möglich ist und setzte ihm eine Frist - danach eBay kontaktieren.
3) Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, lass es drauf ankommen..

Lg
 
AW: ebay: Gewerblicher Verkäufer verweigert Widerruf?

Die Widerrufsfrist beträgt bei ebay übrigens nach 355 II 2 BGB einen Monat.
 
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AW: ebay: Gewerblicher Verkäufer verweigert Widerruf?

@devastor
die gewährleistung hat er ja nicht ausgeschlossen, "lediglich" rücknahme und garantie. und du setzt widerruf mit gewährleistung gleich? mann, mann, mann...

@te
vielleicht hast du ja nicht dran gedacht, aber bei fahrrädern hat eine pedale rechts- und die andere ein linksgewinde, sprich: die zweite musst du "falschrum" einschrauben. logisch, da sich diese sonst beim fahren losschrauben würde ;)
 
AW: ebay: Gewerblicher Verkäufer verweigert Widerruf?

spraadhans schrieb:
Die Widerrufsfrist beträgt bei ebay übrigens nach 355 II 2 BGB einen Monat.

echt? cool das wusste ich garnicht :) auch wenn man schreibt nur 14 Tage? was ja die meisten machen
Ergänzung ()

Heretic Novalis schrieb:
@devastor
die gewährleistung hat er ja nicht ausgeschlossen, "lediglich" rücknahme und garantie. und du setzt widerruf mit gewährleistung gleich? mann, mann, mann...

@te
vielleicht hast du ja nicht dran gedacht, aber bei fahrrädern hat eine pedale rechts- und die andere ein linksgewinde, sprich: die zweite musst du "falschrum" einschrauben. logisch, da sich diese sonst beim fahren losschrauben würde ;)

ja das ist mir schon klar :) das habe ich bedacht ;) alles versucht. Klappt nicht :( naja morgen nochmal probieren :)
 
AW: ebay: Gewerblicher Verkäufer verweigert Widerruf?

Heretic Novalis schrieb:
@devastor
die gewährleistung hat er ja nicht ausgeschlossen, "lediglich" rücknahme und garantie. und du setzt widerruf mit gewährleistung gleich? mann, mann, mann...

Ich setze mitnichten Wideruf mit Gewährleistung gleich. Der TE sprach von "
In der Auktion stand, dass es keinerlei Gewährleistung oder Widerrufsrecht gibt da es Gebrauchtware ist.
und genau darauf habe ich mich bezogen. Das der Händler nur Garantie und Widerruf ausgeschlossen hat wusste ich da noch nicht.
 
AW: ebay: Gewerblicher Verkäufer verweigert Widerruf?

Jetzt wo ich mir das Angebot angeschaut habe, muss man noch anmerken, dass eine Widerrufsfrist hier mangels Belehrung gar nicht zu laufen begonnen hat.
Ein Widerruf ist also zeitlich unbegrenzt möglich.
 
AW: ebay: Gewerblicher Verkäufer verweigert Widerruf?

Wenn die Pedale am Rad kaputt sind, und man somit im Grunde nicht im Straßenverkehr fahren darf, ist es technisch nicht in Ordnung, (auch bei Rostbefall) gilt also nicht mehr technisch 1A. Man darf dem Verkäufer das mal vorhalten? ^^ Anderfalls auf Nacherfüllung wegen Sachmangel bestehen. Bei einem Gegenstand von 250€ dürfte der Verkäufer die Versandkosten tragen.

Wenn der Verkäufter es als Privat verkauft es aber auf sein Gewerbekonto überweisen lässt, würde ich glatt vermuten, da wäscht jemand Geld ^^.

§355 BGB II 2 greift nicht, der Verkäufer hat dir ja nachträglich auch keine Belehrung geschickt, sofern dürfte es nie enden nach selben § III.
(Nebenbei: Dieser § greift aber auch nur zwischen Verbraucher und Unternehmen.)
 
AW: ebay: Gewerblicher Verkäufer verweigert Widerruf?

Bei einem Gegenstand von 250€ dürfte der Verkäufer die Versandkosten tragen.

Die trägt der Unternehmer beim Verbrauchsgüterkauf auch wenn die Kaufsache nur 5 Euro gekostet hat. Sein Fehler, seine Kosten.
 
Dreister ebay-Verkäufer

Hallo !

Wollte mal eine kleine Geschichte loswerden, die ich inzwischen echt nur noch zum Lachen finde, so sehr es mich auch eigentlich nervt :-)

Habe vor 4 Wochen bei ebay ein Fahrrad gekauft. Bezahlt habe ich per Nachnahme. Habe das Fahrrad erhalten und erstmal festgestellt, dass die Lackschäden doch etwas mehr sind als nur "normale Gebrauchsspuren". Technisch wurde es aber als 1A verkauft. Erster Mange, die eine Pedale ließ sich nicht anschrauben, war defekt. Habe das dem Verkäufer gemeldet, sein Kommentar "kann nicht sein, war beim Versand noch ganz, wahrscheinlich sind sie nur zu blöd da kann ich auch nix machen".

Dann erstmal 3 wochen Pause, da ich keine Zeit hatte und das Wetter nicht so gut war. Letzte woche endlich mal das Rad komplett fahrbereit gemacht und eine PRobefahrt gemacht. Noch mehr Mängel: Ein defektes Ventil, Kette fast gerissen an einem Glied, Schaltung klemmt manchmal. Also wieder dem Verkäufer gemeldet.

Seine Antwort "Entschuldigungen sie, sie haben das Rad vor 4 Wochen gekauft und jetzt erst eine Probefahrt? wenn sie glauben, das glaube ich, dann glauben sie bestimmt auch an den Weihnachtsmann oder?" Eine Minute später kam eine Mail "Fall wegen nicht bezahltem Artikel gemeldet" !!!??? Dabei habe ich per Nachnahme bezahlt.

Nach vielen weiteren Mails habe ich es ebay gemeldet, negativ bewertet. Kam von ihm, dass ich sofort die Bewertung zurücknehmen soll. Nach weiterem hin und her mit aufforderung den Fall zu schließen (da ich ja per nachnahme bezahlt habe) kam von ihm "ich mache ihnen ein angebot, sie nehmen die Bewertung zurück, dann schließe ich den Fall".

Inzwischen sind 27 Mails hin und her gegangen, ständig beleidigungen (harmlose) und versuche sich aus der Affäre zu ziehen. Finde es echt der Hammer, sowas ist mir noch nicht untergekommen :-D Was würdet ihr in dem Fall weiter machen? Habe es ebay gemeldet, ebay meinte ich soll mich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen, ebay selbst kann an dem gemeldeten Fall nix ändern das kann nur der Verkäufer. Super :-D
 
AW: Dreister ebay-Verkäufer

er hat nen nichtbezaahlten artikel gemeldet, du hast den Beleg vom Postmann ja sicher, oder?

somit sollte es dir doch wurscht sein.
ebay hast gesagt das du bezahlt hast, fertig.

mit dem nichtbezahlten artikel will er nur über ebay erreichen ,das die bewertung rauskommt.
(und die verkaufsprovision zurück)


mal seine Beleidigungen aussen vor, aber das er dir nicht glaubt, das du erst nach 4Wochen das Bike getestet hast, ist jedoch nachvollziehbar. man sollte schon gleich alles checken, wenn was ankommt.
aber ist ja irrelevant.

wenn du PC-Teile hier verkaufst, und jemand meldet sich nach 4Wochen das event. Graka oder CPU kaputt ist, er konnte es vorher nicht testen, würdest ja auch misstrauisch werden.
 
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Hallo,

ich habe am 26.03.2010 ein Fahrrad bei ebay gekauft, gebraucht aber von einem gewerblichen Verkäufer. Habe am 31.03. das Rad per Nachnahme erhalten. Mir ist dann gleich am nächsten Tag ein Mangel aufgefallen den ich gemeldet hab. Da wurde mir aber unterstellt ich bin nur zu doof die Pedale anzubringen die sei 1A in ordnung.

Habe dann bis letzte Woche nichts mehr mit dem Rad gemacht, da ich a) keine Zeit hatte und b) mir erst die passende Luftpumpe für Rennradventile kaufen musste. SO nun bin ich letzte Woche damit gefahren und habe noch mehr Mängel (kaputte Kette, mangelhafte Schaltung) festgestellt. Das Rad wurde aber als technisch 1A verkauft. Der Verkäufer glaubt mir natürlich nicht, dass mir die Mängel jetzt erst auffallen er meint die sind durch mich verursacht.

Resultat: Ich habe ihn nach inzwishcen 37 E-Mails hin und her negativ bewertet. Resultat davon: Er hat einen Fall wegen nicht bezahltem Artiklel an ebay gemeldet. Dabei habe ich per Nachnahme bezahlt. Dann kam "Nehm du die negative Bewertung zurück dann schließe ich den Fall". Ich habe ehrlich gesagt keine Lust mehr weiter zu diskutieren mit diesem Typ. Habe mal gehört man hat bei eBay 1 Monat Widerrufsrecht.

Meine Frage, gilt das auch bei Gebrauchtware? Und wirklich 1 Monat? Dann könnte ich ja theoretisch heute noch einen Brief mit Widerruf abschicken, dann wäre dieser noch vor dem 31. da. Mir ist aber auch aufgefallen, dass im Angebot steht, kein Widerrufsrecht und keine Garantie / Rücknahme. Darf er das überhaupt als gewerblicher Verkäufer?

Würde mich über TIpps freuen !!! Habe mich endlich entschlossen vom ersparten ein Rad zu kaufen und nun sowas finde ich echt ärgerlich :-(

Vielen Dank!
 
Wenn er das Rad als
verkauft , dann muss es auch so sein.
Das Ding muss er eig zurücknehmen , ich weiß nur nicht wie es mit der Beweispflicht aussieht.
Ob da genauso gilt das der Gewerbliche Händler 1 jahr lang beweisen muss, dass du dne Schaden verursacht hast ...
 
Nimm Kontakt mit eBay auf und schildere den Fall .
 
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