Widerrufsrecht bei ebay (Gebrauchtware)

Awaltskosten, klar.
Haste jede menge und dauern tut es auch noch wobei wen du den Prozess gewinnst muss er die kosten tragen.
was die Gerichte Betrifft, die entscheiden jede menge. Mann kann sich jedoch daraus keine Ervolgsquote erstellen oder sich mehr rechtchancen Versprechen.

Der hat bei ein Gerichtsbeschluss ein Wiederspruch recht von 14 Tage. Nimmt er es in Anspruch wird es lustig da so weit ich weis kann er ein beschluss bis zu 3 mal wiedersprechen.
Nun rechnen wir mal hoch:

verhandlung 1 = Anklage von deiner seite, Dauer 3 Monate
Wiederspruch 1 von seiner seite, dauer 3 monate

Haben wir schon 6 monate verhandlungen.
Kommen noch weitere 2 wiedersprüche von Ihn sind wir bei 12 Monate und das im glücksfahl weil es kann passieren das es icht nur 3 monate per verhandlung dauert sondern auch 6 bis 9 monate.

Da bist du 3 Jahre lang am Streiten für ein Fahrad ohne ein Klares ergebniss.

Dazu kommt es noch das er jeder schult von sich weisen kann und die schuld am Versand schiebt mit der Aussage: "ich hab das Rad ordentlich Verpackt. Ist es Beschädigt angekommen, hat der Versand Dienstleister Murks gemacht" PUNKT. Was nun?
Eine Versandbeschwerde kannst du beim Versand dienstleister nur in den ersten 7 Kalendertagen Ab erhalt der wahre Einreichen. Sind diese Verstrichen...............Bye, Bye Beschwerde und du gehst leer aus.

Wen der mit der Versandmasche beim Gericht kommt ist es für dich Vorbei. Der sagt den Richter: - "Wen der Versand Dienstleister murks machtr, kann ich nichts dafür ICH HAFTE NICHT FÜR VERSAND SCHADEN ! "

Der richter kann ihn nicht dazu zwingen für versand Schaden zu Haften sofern jeder Versand Dienstleister, hjede Sendung bis zu 500 EURO Versichert und Die Verantwortung dafür trägt.

Dabei kann man auch nach so lange zeit nicht mehr feststellen ob der schaden ein Versand Schaden ist oder nicht, sofern er jede schuld von sich weist und aussage gegen ausage steht ohne beweismöglichkeiten.

Ich will dich mit mein posting nicht Überzeugen das du so gut wie keine Chancen hast aber ich sag dir wie es in der realität abläuft. Das es Glücksfälle gibt was im Internet gerne Hochgeschaukelt werden, ist klar aber das ist kein regelfahl.

Ich war selber von so eine geschihte betroffen und bin leer ausgegangen mit ein ab 3000 EURO schaden.

Ich kaufte bei ebay ein NT für den Rechner was kurz nach den einbau sich selbst abfackelte und mir ein brandschaden in der wohnung angerichtete von etwa 3000 EURO. Ich klagte den verkäufer an da er schrott verkaufte da die ermitlungen in den verbranten teil manipulationen fest stellten. Letztendlich bin ich trotzdem leer ausgegangen, obwohl der verkäufer gewerblich war, das NT neu u. in garantie (angeblich neu).

Seit diesen vorfahl ist für mich ebay gestorben (und 5000 meter tief begraben) entgültig.
 
gut wenn dann würde ich auch nicht wegen der Mängel was machen, eher wegen dem Widerruf. Den muss er ja definitiv akzeptieren.
Ergänzung ()

HAMMER. Habe ihm gestern mal ausführlich geschildert wie die Rechtslage aussieht auch mit BGB auszügen. Jetzt kam das:

sie haben das Rad beschädigt ohne eine fachlichehilfe zu holen und daher ich empfele sie ein Psychiater zu besuchen, es wird sinn machen!
lg
 
Was hab ich dir gesagt das der mit kranke auseren kommt? :freak:

PS:

ein tipp von mir:
- Lasse in zukunft die Fingern von den Drecks Ebay. Es gibt mit sicherheit auch in dein wohnort reichlich SECOND HAND LÄDEN was so was haben. Du ersparrst dir ein derartigen BETRUG, Verarsche, Geldverlust, stress usw.
 
so siehts aus, in Zukunft werd ich das auch tun. Vorallem kümmert ebay sich null. Meine Erfahrung bei sowas is, dass die munter weiter machen können auch nach zig beschwerden. Erst wenn sie genug Fälle wegen nicht erhaltenen Artikeln oder so haben, dann wird mal das Konto eingeschränkt. Aber bei sowas nie. In Zukunft also lieber Flohmarkt als eBay :-)
 
Wie schon vielfach zuvor betont wurde, bist Du wohl im Recht, dieses letzlich auf dem Rechtsweg durchzusetzen versuchen, ist ein ziemlich aussichtloses Unterfangen mit so vielen unaufzählbaren Unwägbarkeiten, dass man Dir wirklich nur die Empfehlung geben kann, versuche es erst gar nicht.

Einen kleinen Eindruck, wie eine solche Rechtssache abläuft, kannst Du im diesem Thread gewinnen:

https://www.computerbase.de/forum/threads/problem-mit-ebay-verkauf-paypal-kaeuferschutz.539398/



Was Dir zu tun übrig bleibt, ist eigentlich nur, diesem Händler ordentlich zu drohen, wobei es aber unwahrscheinlich ist, dass man einen solchen Fiesling überhaupt irgendwie erschüttern kann ! Einen Versuch würde ich an Deiner Stelle noch wagen, ansonsten solltest Du die ganze Sache auf das Konto >Erfahrung gesammelt< abbuchen !

Hier ein Weg, wie Du nochmal vorgehen könntest:

Deinen Widerruf mittels Email bzw. Einschreiben kannst Du schlicht vergessen; selbst ein Einschreiben mit Rückschein wäre problematisch, denn auch da müsstest Du im Zweifel beweisen, was denn wirklich im Umschlag war, wenn der Empfänger behauptet, es sei nur ein leeres Blatt Papier enthalten gewesen !

Die eigentlich einzig sichere Methode, rechtssicher dem Händler Deinen Widerruf zuzustellen , ist die förmliche Zustellung durch einen Gerichtvollzieher; und wenn etwas vielleicht noch irgendwie Eindruck bei einem solchen Menschen macht, dann das Erscheinen eines leibhaftigen Kuckucks !
[FONT=&quot]
[/FONT]
Dies ist zudem viel einfacher und unkomplizierter als es sich anhört ! Man sendet sein zuzustellendes Dokument formlos an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieher des für den Empfänger zuständigen Amtsgerichtes mit der Bitte um förmliche Zustellung. Einige Tage später bekommt man eine Kopie seines Dokumentes mit einem amtlich gesiegelten Zustellnachweis darauf nebst Zustellungsurkunde, mit der man rechtssicher nachweisen kann, welches Dokument welchen Inhalts wann und an wen tatsächlich zugestellt worden ist. Der Gerichtsvollzieher legt diesem Zustellnachweis seine Rechnung bei, die man dann zu bezahlen hat, die aber nur ein paar Euro (je nach Zahl und Umfang der Dokumente ab circa Euro 13 pro Zustellung) mehr kostet als ein (untauglicher) Einschreibebrief mit Rückschein der Deutschen Post !


In diesem Schreiben solltest Du noch mal explizit erklären, dass Du den Geschäftsabschluss widerrufst und dies auch noch möglichst, weil der Widerruf nicht gültig ausgeschlossen war !

Dann setzst Du dem Händler gleichzeitig einen Termin, bis zu dem er Dir den Kaufpreis zuzügliche möglicher Versandkosten zurückzuerstatten und zu erklären hat, wie er die Rückholung oder die Rücksendung wünscht !

Weiterhin drohst Du ihm, dass Du, falls er diesen Termin fruchtlos verstreichen ließe, ohne weiteres Anmahnen die Sache Deiner Rechtsschutzversicherung und Deinem Anwalt übergeben wirst; außerdem würdest Du die Verbraucherschutzzentrale über die Geschäftsmethoden dieses Menschen informieren und bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Betrugsverdacht, übler Nachrede und Beleidigung stellen.


Wenn das dann acuh nichts hilft, ist das Ganze höchstwahrscheinlich ein hoffnungsloser Fall und dann am besten allles so schnell wie möglich vergessen !
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ! Vielen Dank für eure Antworten ;-) Also nochmal neue News :-D

Habe heute post bekommen...nein nicht von ihm, von MIR. Mein Einshreiben kam zurück mit dem Vermerk "Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht auffindbar". Das war die in der Auktion angegebene Adresse. Somit habe ich jetzt schonmal nen Beweis, dass ich den Widerruf rechtzeitig gestellt habe, die Postdame hat mir auch gesagt ich soll den Umschlag mit dem Aufkleber unbedingt aufheben und zu lassen weil er so vor Gericht gültig ist als Beweis.

Finde das schon sehr seltsam. Gewerblicher Verkäufer, nicht auffindbare Firmenadresse, keine Rechnung, keine AGBs.
 
Nun ja, wie schon gesagt, dass im Umschlag des Einschreibebriefes sich ursprünglich auch der formal richtige Widerspruch gelegen hat, kannst Du notfalls vor Gericht nur schlecht beweisen; allerdings wird bei Würdigung aller Umstände ein vernunftmässig entscheidener Richter doch wohl eher Dir glauben, als einem solchen Gegner, wenn er diese Sachverhalte abstreitet; sicher kannst Du aber in einem solchen Falle dennoch nie sein !

Unabhängig davon: gerichtliches Vorgehen wäre wohl wirklich Unsinn in Anbetracht des geringen Streitwertes !


Ansonsten kannst Du aber beim Gewerbeamt oder bei der IHK anrufen und um Auskunft bitten, ob es diesen Laden gibt und wie die aktuelle Anschrift lautet; eventuell auch bei der Meldebhörde eine Auskunft einholen, wo der Mensch gemeldet ist oder ob und wohin er ggfls. verzogen ist; die Auskunft der Meldebehörde kostet aber in der Regel Kohle, fünf Euros oder zehn für eine Auskunft oder so !
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ja krass !!!

Es scheint der ist ein Betrüger der Übelsten art genau wie diese Abzockaffen mit den postkasten Firmen und wen das so ist, ist sehr gur möglich das der Überhaupt kein Gewerbe hat und auch das ein FACKE ist um sich die MwSt ein zu Stecken und eine Vertrauenserweckende "image" zu provotieren.

Da wurde Ich tatsächlich beim Gewerbeamt Nachhacken. Ich weis aber nicht ob die Auskünfte an Privatpersnen geben sonden nur an Anvälte.

Falls du ein Guten Anwalt hast (z.B. ein Freund) was dir eine Freundschaftsgeste macht und den sein gewerbe überprüft und es sich heraus stellt das auch den sein gewerbe ein FACKE ist, wurde ich den Schleunigst wegen Betrug Anzeigen bevor er unter taucht.

Bloss NICHT BEI EBAY MELDEN !!!!

Wen du den bei ebay meldest, die Sperren ihn, liquidieren den seine Daten und du hast da nichts mehr, dabei geht der, macht sich ein Neuen Acount und treibt sein unwesen weiter.

So kannst du ihn eine hereinwürgen nach art des hauses wie er es verdint hat.

Gebe ihn keine Verdächtige Negative Bewertungen. Wen du ihn eine Negative Verpasst, nicht herein Schreiben das seine Daten nicht Korrekt sind. Da wird er helhörig und taucht unter.
So kannst ihn hops Gehen lassen und die Kripo freunt sich das sie wieder was mit ebay zutun haben.

eulekerwe schrieb:
Unabhängig davon: gerichtliches Vorgehen wäre wohl wirklich Unsin in Anbetracht des geringen Streitwerte !

Du hast recht aber bedenke das er da mit ein Betrüger zutun hat wen all den seine daten falsch sind und wen man die summen was er bereitz betrogenerweise eingesackt hat, inklusive die MwSt was er mit ein ewentuellen falschen gewerbe vom fiskus Vorbei gewirtschaftet hat, ist eine Anzeige wegen Betrug mehr alls Angebracht. letztendlich wen sieden hops nehmen und die Beweislage gegeben ist, blecht er die gerichtskosten und landet so wie so im Knast wen er wiederholungstäter ist.

Das Große problem bei ebay da ist so gut wie null sicherheit. Ich kann da MEIN HUND anmelden und das auch noch Gewerblich. KEIN SCHWEIN Prüft da was !

Bei de anderen z.B. bei HOOD.DE dort muss man bei der anmeldung als Verkäufer wenigstens die seriennummer des Personalausweises Eingeben. Bei Ebay ... NICHTS !
Ich hab das mal probiert !

hab mein Hund bei ebay an gemeldet, Gewerblicher Verkäufer, Kontonummer für den Ebay gebühren hab ich von ein kontoauszug genommen was ich in der Bahnhaltestelle am boden gefunden habe von ein Blödman oder nicht denkenden rentner, was diesen öfentlich entsorgt hat.

Ich hätte da Betrügen können wie ein Weltmeister ohne das mich jemand Erwischt mit unsummen woran ich nicht mal daran denken will.
Wer denkt das ebay eine sichere handelsplatform ist, der ist echt ein treumer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man mach doch einfach Anzeige gegen den spinner du hast doch sicher noch seine Kontoverbindung falls seine adresse nicht stimmt findet die Polizei seine richtige anschrift über die Bankverbindung. Würd mich mit den doch nicht weiter ärgern , Anzeige wegen betrug und basta .
 
CyberCSX schrieb:
Das ist ja krass !!!

Es scheint der ist ein Betrüger der übelsten Art, genau wie diese Abzockaffen mit den Postkastenfirmen und wenn das so ist, ist sehr gut möglich, dass der überhaupt kein Gewerbe hat und auch, dass das ein FAKE ist, um sich die MwSt einzustecken und ein vertrauenserweckendes Image" zu provozieren.

Da würde ich tatsächlich beim Gewerbeamt nachhaken. Ich weiss aber nicht, ob die Auskünfte an Privatpersonen geben, oder nur an Anwälte.


Einsicht ins Gewerberegister kann jedermann nehmen ! Dazu braucht man keinen Anwalt ! Nachfragen kann man in aller Regel auch telefonisch !



Mit dem Vorwurf des Betruges sollte man hingegen sehr vorsichtig sein ! Vorliegend kann man davon nicht sprechen; der Händler hat die Ware geliefert ! Dass diese mängelbehaftet war oder ist, ist noch lange kein Betrug ! Auch nicht, dass er dier Haftung für Mängel ablehnt !

Ebensowenig ist es Betrug, wenn der Händler gewerblich tätig ist, das Gewerbe aber nicht angemeldet hat ! Das ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit, für die er ggfls. wenige Euro Ordnungsgeld auferlegt bekommt ! Und was mit seiner Adresse los ist und warum die anscheinend niiht stimmt, ist auch noch völlig unklar !

Und das mit der Mehrwertsteuerhinterziehung ist auch reinste Spekulation ! Wenn der Händler nicht mehr als 40.000 Umsatz im Jahr macht, ist er überhaupt nicht einmal mehrwertsteuerpflichtig !



Wer einen anderen einer Straftat bezichtigt, die er nicht begangen hat, kann sich übrigens nach § 164 StGB selbst strafbar machen, dehalb warne ich nachdrücklich vor vorschnellen, diesbezüglichen Äußerungen !
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sagte ja "WENN" alls szenario.
Beweise hat ja keiner über was der macht. Das muss zu erst noch ermitelt werden, oder? ;)
 
@homer

du musst dich entscheiden was du willst;

entweder du handelst

ich sehe für diesen Fall keinerlei Erfolgsaussichten für den Verkäufer

oder alternativ

kannst du diesen Fall natürlich mental abhaken, deinen Verlust auch
 
E3110 schrieb:
ich sehe für diesen Fall keinerlei Erfolgsaussichten für den Verkäufer

Natürlich sieht es so aus, als hätte der Händler in dieser Sache kaum Erfolgsaussichten; aber: Die Rechtsverfolgung dieser vergleichsweise bagatellen Sache ist mit einem derart enormen Aufwand verbunden (der Käufer muss am Geschäftssitz des Händerls klagen; dort einen Anwalt beauftragen, möglicherweise dort anreisen; Zeugen benennen und laden lassen etc. etc.). dass der der finanzielle und zeitliche und nervliche Aufwand in keinem Verhältnis zum mögliche Ergebnis eines solchen Rechtsstreites steht, das, wenn der Käufer zwar Recht bekommt, aber nicht vollstrecken kann, weil beim Gegener nix zu holen ist, ihn schließlich sogar noch auf den gesamten entstandenen Kosten zusätzlich zu seinem Schaden sitzen lassen könnte !

Das Risiko ist einfach zu groß ! Wenn nachhaltiges Drohen nichts hilft, meldet man die Sache einfach dem Verbraucherschutz .... und ansonsten vergisst man das ganze dann besser !
 
eulekerwe schrieb:
Natürlich sieht es so aus, als hätte der Händler in dieser Sache kaum Erfolgsaussichten; aber: Die Rechtsverfolgung dieser vergleichsweise bagatellen Sache ist mit einem derart enormen Aufwand verbunden (der Käufer muss am Geschäftssitz des Händerls klagen; dort einen Anwalt beauftragen, möglicherweise dort anreisen; Zeugen benennen und laden lassen etc. etc.). dass der der finanzielle und zeitliche und nervliche Aufwand in keinem Verhältnis zum mögliche Ergebnis eines solchen Rechtsstreites steht, das, wenn der Käufer zwar Recht bekommt, aber nicht vollstrecken kann, weil beim Gegener nix zu holen ist, ihn schließlich sogar noch auf den gesamten entstandenen Kosten zusätzlich zu seinem Schaden sitzen lassen könnte !

Das Risiko ist einfach zu groß ! Wenn nachhaltiges Drohen nichts hilft, meldet man die Sache einfach dem Verbraucherschutz .... und ansonsten vergisst man das ganze dann besser !

sehe ich anders

aber nun gut

soweit für dich 250 €uro eine Bagatelle sind, soll es gut sein
 
Zuletzt bearbeitet:
E3110 schrieb:
soweit für dich 250 €uro eine Bagatelle sind, soll es gut sein


Ich versteh sehr gut, dass für den Geschädigten in diesem Fall € 250 Euro keine Bagatelle sind; aber für den Rechtsweg ist das mehr als eine Bagatelle mit - wie gesagt - höchst unsicherem Ausgang und dem Risiko am Ende an einem vielfachen diese Betrages hängen zu bleiben !

Wer keine Erfahrung hat, wie so was ablaufen kann, wenn man wegen (gerichtlicher) Bagatellen den Rechtsweg beschreitet, der lese sich mal in diesen Thread ein bisschen ein:

https://www.computerbase.de/forum/threads/problem-mit-ebay-verkauf-paypal-kaeuferschutz.539398/
 
cr@zys Fall ist mit dem hier diskutierten Fall nicht vergleichbar

hier geht es einzig darum, dass der Händler den Widerruf verweigert

die Folgen des Widerruf sind auch klar geregelt, etwaige Mängel, verursacht durch den Käufer, müßte der Händler nachweisen

bei kritischer Würdigung des gesamten Falles vor einem kleinen Amtsgericht sehe ich keine Chance für den Händler

das Gericht wird dieser Person sodann auch alle Kosten auferlegen und den Käufer um Mitteilung auffordern, sollte eine Rate nicht gutgeschrieben werden (soweit nicht direkt geleistet werden kann)

so schätze ich das Risiko ein
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich ist cr@zys Fall mit dem hier von der Sache nicht zu vergleichen ! Du hast aber übersehen, was ich oben dazu gesagt habe !


Ich wollte durch diesen Fall einmal vor Augen führen, welch immenser Aufwand und Ärger man sich bei unabwägbarem Ausgang einhandeln kann, wenn man wegen Bagatellen den Klageweg beschreitet ! Und cr@azy hat vorliegend noch das Glück, wenigstens durch eine Rechtsschutzversicherung teilweise abgesichert zu sein !
 
Zuletzt bearbeitet:
eulekerwe schrieb:
Ich wollte durch diesen Fall einmal vor Augen führen, welch immenser Aufwand und Ärger man sich bei unabwägbarem Ausgang einhandeln kann, wenn man wegen Bagatellen den Klageweg beschreitet ! Und cr@azy hat vorliegend noch das Glück, wenigstens durch eine Rechtsschutzversicherung teilweie abgesichert zu sein !

der Widerruf ist unzweifelhaftes Recht von homer

daraus ergeben sich die Folgen des Widerruf

Wertersatz ist für den Verkäufer nicht nachweisbar
 
E3110 schrieb:
der Widerruf ist unzweifelhaftes Recht von homer

daraus ergeben sich die Folgen des Widerruf

Wertersatz ist für den Verkäufer nicht nachweisbar



Du redest jetzt aber nur noch an der Sache vorbei ! Erstens ist vor Gericht absolut nix "unzweifelhaft" - da muss immer erst alles bewiesen werden, und das ist manchmal gar nicht so leicht - schaue es Dir doch bei cr@zys Fall an ! Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Paar Stiefel !

Und zweitens habe ich ja nicht darüber nachgedacht, ob homer nun Recht hat oder nicht , sondern ich habe von der Problematik gesprochen, sein Recht auch zu bekommen !

Entweder willst Du das nicht verstehen, oder Du verstehst es tatsächlich nicht !


Übrigens: bei deinem "unzweifelhaften Widerrufsrecht" ist vorliegend noch nicht einmal wirklich klar, ob es sich tatsächlich um einen gewerblichen Verkauf handelt ! Das musst Du auch erst einmal beweisen und dazu musst Du dich erst mal schlau machen .... da fängt doch Deine "Unzweifelhaftigkeit" schon mit Vehemenz an, zum Himmel zu stinken, und wird im weiteren Verlauf noch lange nicht zu Ende sein ! Homer weiss noch nicht einmal, wen er verklagen soll, weil der Verkäufer offensichtlich gar nirgends gemeldet ist !

Man man. schalte doch erst mal Deinen Verstand ein, bevor Du hier im Brustton der Überzeugung Unsinn redest !
 
Zuletzt bearbeitet:
eulekerwe schrieb:
Du redest jetzt aber nur noch an der Sache vorbei ! Erstens ist vor Gericht absolut nix "unzweifelhaft" - da muss immer erst alles bewiesen werden, und das ist manchmal gar nicht so leicht - schaue es Dir doch bei cr@zys Fall an ! Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Paar Stiefel !

Und zweitens habe ich ja nicht darüber nachgedacht, ob homer nun Recht hat oder nicht , sondern ich habe von der Problematik gesprochen, sein Recht auch zu bekommen !

Entweder willst Du das nicht verstehen, oder Du verstehst es tatsächlich nicht !


Übrigens: bei deinem "unzweifelhaften Widerrufsrecht" ist vorliegend noch nicht einmal wirklich klar, ob es sich tatsächlich um einen gewerblichen Verkauf handelt ! Das musst Du auch erst einmal beweisen und dazu musst Du dich erst mal schlau machen .... da fängt doch Deine "Unzweifelhaftigkeit" schon mit Vehemenz an, zum Himmel zu stinken, und wird im weiteren Verlauf noch lange nicht zu Ende sein ! Homer weiss noch nicht einmal, wen er verklagen soll, weil der Verkäufer offensichtlich gar nirgends gemeldet ist !

Man man. schalte doch erst mal Deinen Verstand ein, bevor Du hier im Brustton der Überzeugung Unsinn redest !

ich rede Unsinn?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170462187770

mein Eindruck, du möchtest Recht haben und malst hier den Popanz an die Wand

35ioq3c.jpg


2d0vut.jpg
 
Zurück
Oben