Awaltskosten, klar.
Haste jede menge und dauern tut es auch noch wobei wen du den Prozess gewinnst muss er die kosten tragen.
was die Gerichte Betrifft, die entscheiden jede menge. Mann kann sich jedoch daraus keine Ervolgsquote erstellen oder sich mehr rechtchancen Versprechen.
Der hat bei ein Gerichtsbeschluss ein Wiederspruch recht von 14 Tage. Nimmt er es in Anspruch wird es lustig da so weit ich weis kann er ein beschluss bis zu 3 mal wiedersprechen.
Nun rechnen wir mal hoch:
verhandlung 1 = Anklage von deiner seite, Dauer 3 Monate
Wiederspruch 1 von seiner seite, dauer 3 monate
Haben wir schon 6 monate verhandlungen.
Kommen noch weitere 2 wiedersprüche von Ihn sind wir bei 12 Monate und das im glücksfahl weil es kann passieren das es icht nur 3 monate per verhandlung dauert sondern auch 6 bis 9 monate.
Da bist du 3 Jahre lang am Streiten für ein Fahrad ohne ein Klares ergebniss.
Dazu kommt es noch das er jeder schult von sich weisen kann und die schuld am Versand schiebt mit der Aussage: "ich hab das Rad ordentlich Verpackt. Ist es Beschädigt angekommen, hat der Versand Dienstleister Murks gemacht" PUNKT. Was nun?
Eine Versandbeschwerde kannst du beim Versand dienstleister nur in den ersten 7 Kalendertagen Ab erhalt der wahre Einreichen. Sind diese Verstrichen...............Bye, Bye Beschwerde und du gehst leer aus.
Wen der mit der Versandmasche beim Gericht kommt ist es für dich Vorbei. Der sagt den Richter: - "Wen der Versand Dienstleister murks machtr, kann ich nichts dafür ICH HAFTE NICHT FÜR VERSAND SCHADEN ! "
Der richter kann ihn nicht dazu zwingen für versand Schaden zu Haften sofern jeder Versand Dienstleister, hjede Sendung bis zu 500 EURO Versichert und Die Verantwortung dafür trägt.
Dabei kann man auch nach so lange zeit nicht mehr feststellen ob der schaden ein Versand Schaden ist oder nicht, sofern er jede schuld von sich weist und aussage gegen ausage steht ohne beweismöglichkeiten.
Ich will dich mit mein posting nicht Überzeugen das du so gut wie keine Chancen hast aber ich sag dir wie es in der realität abläuft. Das es Glücksfälle gibt was im Internet gerne Hochgeschaukelt werden, ist klar aber das ist kein regelfahl.
Ich war selber von so eine geschihte betroffen und bin leer ausgegangen mit ein ab 3000 EURO schaden.
Ich kaufte bei ebay ein NT für den Rechner was kurz nach den einbau sich selbst abfackelte und mir ein brandschaden in der wohnung angerichtete von etwa 3000 EURO. Ich klagte den verkäufer an da er schrott verkaufte da die ermitlungen in den verbranten teil manipulationen fest stellten. Letztendlich bin ich trotzdem leer ausgegangen, obwohl der verkäufer gewerblich war, das NT neu u. in garantie (angeblich neu).
Seit diesen vorfahl ist für mich ebay gestorben (und 5000 meter tief begraben) entgültig.
Haste jede menge und dauern tut es auch noch wobei wen du den Prozess gewinnst muss er die kosten tragen.
was die Gerichte Betrifft, die entscheiden jede menge. Mann kann sich jedoch daraus keine Ervolgsquote erstellen oder sich mehr rechtchancen Versprechen.
Der hat bei ein Gerichtsbeschluss ein Wiederspruch recht von 14 Tage. Nimmt er es in Anspruch wird es lustig da so weit ich weis kann er ein beschluss bis zu 3 mal wiedersprechen.
Nun rechnen wir mal hoch:
verhandlung 1 = Anklage von deiner seite, Dauer 3 Monate
Wiederspruch 1 von seiner seite, dauer 3 monate
Haben wir schon 6 monate verhandlungen.
Kommen noch weitere 2 wiedersprüche von Ihn sind wir bei 12 Monate und das im glücksfahl weil es kann passieren das es icht nur 3 monate per verhandlung dauert sondern auch 6 bis 9 monate.
Da bist du 3 Jahre lang am Streiten für ein Fahrad ohne ein Klares ergebniss.
Dazu kommt es noch das er jeder schult von sich weisen kann und die schuld am Versand schiebt mit der Aussage: "ich hab das Rad ordentlich Verpackt. Ist es Beschädigt angekommen, hat der Versand Dienstleister Murks gemacht" PUNKT. Was nun?
Eine Versandbeschwerde kannst du beim Versand dienstleister nur in den ersten 7 Kalendertagen Ab erhalt der wahre Einreichen. Sind diese Verstrichen...............Bye, Bye Beschwerde und du gehst leer aus.
Wen der mit der Versandmasche beim Gericht kommt ist es für dich Vorbei. Der sagt den Richter: - "Wen der Versand Dienstleister murks machtr, kann ich nichts dafür ICH HAFTE NICHT FÜR VERSAND SCHADEN ! "
Der richter kann ihn nicht dazu zwingen für versand Schaden zu Haften sofern jeder Versand Dienstleister, hjede Sendung bis zu 500 EURO Versichert und Die Verantwortung dafür trägt.
Dabei kann man auch nach so lange zeit nicht mehr feststellen ob der schaden ein Versand Schaden ist oder nicht, sofern er jede schuld von sich weist und aussage gegen ausage steht ohne beweismöglichkeiten.
Ich will dich mit mein posting nicht Überzeugen das du so gut wie keine Chancen hast aber ich sag dir wie es in der realität abläuft. Das es Glücksfälle gibt was im Internet gerne Hochgeschaukelt werden, ist klar aber das ist kein regelfahl.
Ich war selber von so eine geschihte betroffen und bin leer ausgegangen mit ein ab 3000 EURO schaden.
Ich kaufte bei ebay ein NT für den Rechner was kurz nach den einbau sich selbst abfackelte und mir ein brandschaden in der wohnung angerichtete von etwa 3000 EURO. Ich klagte den verkäufer an da er schrott verkaufte da die ermitlungen in den verbranten teil manipulationen fest stellten. Letztendlich bin ich trotzdem leer ausgegangen, obwohl der verkäufer gewerblich war, das NT neu u. in garantie (angeblich neu).
Seit diesen vorfahl ist für mich ebay gestorben (und 5000 meter tief begraben) entgültig.