Widerrufsrecht bei ebay (Gebrauchtware)

Mit den zwei anderen Threads zum exakt gleichen Fall zusammengeführt. In Zukunft bitte den bestehenden Thread nutzen.
 
habe im BGB §312d (4) noch was gefunden:

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden,

das trifft doch auf ebay zu oder?
 
@homer

siehe Beitrag N° 40

ich gehe davon aus, wenn du den Inhalt zusammengefasst als mail an den gewerblichen Verkäufer sendest, wird dieser intensiver überlegen
Ergänzung ()

homer092 schrieb:
habe im BGB §312d (4) noch was gefunden:



das trifft doch auf ebay zu oder?

nein

http://www.jurpc.de/rechtspr/20040281.htm



BGH
Urteil vom 03.11.2004
VIII ZR 375/03
Widerrufsrecht bei Internet-Auktion
 
Dein Link zum Wertersatz ist gut, der Titel eher nicht, denn mittlerweile entscheiden ja die nationalen Gerichte unter Beachtung der EuGH Entscheidung trotzdem u.U. auf Wertersatz. Und genau darauf wird es hier ja hinauslaufen, wenn der V behauptet, die Ware habe sich beim Käufer verschlechtert. Ob dies nun stimmt oder nicht und wer was beweisen kann, steht wieder auf einem anderen Blatt.
 
Doc Foster schrieb:
Link zum Wertersatz ist gut, der Titel eher nicht

den Titel habe ich 1:1 übernommen

aus Sicht eines Händler, insb. zur WM, könnte das schon ein treffender Titel sein

kommt halt immer drauf an :)
 
habe da auch arge Bedenken, ob das so haltbar ist mit dem Wertersatz
ME ist das ein Sonderfall. Ich frage mich eh, was das für ein Widerruf nach 8 Monaten??? sein soll
Und da ist das ja gewissermaßen auch nachvollziehbar, so zu entscheiden, da man sonst ja über den Wertersatz den Widerruf umgehen kann (wenn der Händler dann letztlich einen höheren Wertersatz als den ursprünglichen Kaufpreis in Anrechnung bringt)

Wird immer eine Einzelfallentscheidung sein. Hinzu kommt, dass es Gebrauchtware ist, wo Wertersatz sicher schwerer zu begründen ist. Aber egal wie man das Kind nennt, der Verkäufer muss es sich sicher auch nicht gefallen lassen, eine vom Käufer beschädigte Sache ersatzlos zurückzunehmen.
 
@Happy Mutant
Danke für die "Entwirrung"


@homer

der Ebay-Link auf der ersten Seite zeigt ein Bike mit einem Pedal. Hab da trotz Lupensuche nur eins gesehen. Das wäre natürlich ultra dreist, das Bike für 251€ zu verkaufen.Sollte das nicht ein Beweis ein, für einen erheblichen Schaden bzw Nichtverwendbarkeit?

Vielleicht kannste damit ja was anfangen. Am end schaut sich jemand anders hier das Foto von Seite 1 Ebaylink mal an.

Was ist denn nun mit dem Nachnahmebeleg? Ist so oder so auch wichtig.

mfg
 
Möglicherweise hat der Verkäufer überhaupt nicht als Unternehmer verkauft, sondern das Geschäft ist einer Verbrauchsphäre zuzurechnen. Zumindest macht die Artikelseite diesen Eindruck auf mich.

Und dann schaut die Sache insbes. bzgl. Widerruf aber möglicherweise auch wg. der Sachmängelhaftung ganz anders aus.
 
Doc Foster schrieb:
Möglicherweise hat der Verkäufer überhaupt nicht als Unternehmer verkauft, sondern das Geschäft ist einer Verbrauchsphäre zuzurechnen. Zumindest macht die Artikelseite diesen Eindruck auf mich.

Und dann schaut die Sache insbes. bzgl. Widerruf aber möglicherweise auch wg. der Sachmängelhaftung ganz anders aus.


der Verkäufer ist aber als gewerblicher Verkäufer angemeldet und schreibt ja nicht umsonst über sein Impressum

JUPITER RAD
xxxxx
Bielefeld

soweit mir bekannt, ändert eBay den Status des account von gewerblich in privat, wenn die Gewerbeabmeldung eBay zugesandt wurde, erfolgt das nicht bleibt, der account unverändert gewerblich
 
Finsterkatze schrieb:
@Happy Mutant
Danke für die "Entwirrung"


@homer
Was ist denn nun mit dem Nachnahmebeleg? Ist so oder so auch wichtig.

mfg

den Beleg habe ich vom 31.03.2010, als ich das Paket bei der Post abgeholt habe.

Habe heut ein Schreiben mit Widerruf rausgeschickt. Mal sehen wie er darauf reagiert. Habe das ihm per Mail schon angekündigt, darauf hat er nicht reagiert. Auf alles hat er immer innerhalb von max. 20min reagiert auf jede Mail, nur auf diese nicht :)

Er verkauft als gewerblicher Verkäufer, hat ja auch eine Firmenadresse angegeben. Und er hat mir mal in einer Mail geschrieben, dass er fast täglich Fahrräder bei ebay verkauft und deshalb nicht genau weiß wie das bei meinem Rad war...aber eine Rechnung gabs zum Kauf nicht, und über Widerrufsrecht wurde ich auch nicht belehrt.
 
homer092 schrieb:
...aber eine Rechnung gabs zum Kauf nicht, und über Widerrufsrecht wurde ich auch nicht belehrt.

@homer

bleib an der Sache dran

zum Widerruf: du bist nicht korrekt (falsch = Ausschluß des Widerruf) belehrt worden, damit läuft keine Frist

speicher dir sämtliche Korrespondenz als PDF

edit:

clever sind VK die auf der Rückseite ihrer Rechnung den Widerruf in Textform beifügen, da gerade solche Früchtchen das ecommerce-technisch nicht auf die Reihe bekommen

ich bezweifel diese Option
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
ja, habe sowieso alle e-mails gespeichert, und heut per Einschreiben ein Widerruf rausgeschickt. Habe diesen auch vorher dem Verkäufer per Mail angekündigt, seit dem habe ich nichts mehr von ihm gehört :-) sehr ungewöhnlich für ihn ;-)

Rechnung gab es keine, und auch sonst sieht das Angebot ja nicht gerade nach gewerblich aus, wenn dort nicht stehen würde, dass es ein gewerblicher Händler ist. Solche Leute sind die, um die sich die Abmahnanwälte mal kümmern sollten und nicht um alleinerziehende Mütter die ihren Kleiderschrank entrümpeln und dann abgemahnt werden weil sie zu viel verkauft haben und damit gewerblich handeln (war mal bei Stern TV). Aber naja. Bin mal gespannt wie er reagieren wird :)
 
Hallo!

Habe vor genau einer Woche meinen Widerruf per Einschreiben abgeschickt. Habe seit dem 5 E-Mails geschrieben, die ignoriert er jetzt komplett, meldet sich nicht mehr. Habe nichts mehr gehört. Und mit dem Einschreiben bin ich mir auch nicht sicher, man bekommt da ja nur einen Beleg, dass man ein Einschreiben eingeliefert hat. Da steht aber nicht drauf an wen das Einschreiben ging. Wie ist sowas als Beweismittel?

Und hat jemand einen Tipp was ich jetzt machen kann? Ich will das Fahrrad echt zurückgeben, aber wenn er sich nicht meldet kann ich ja nichts machen. Ich weiß auch nicht ob ich mich trauen kann es einfach zurück zu schicken und ihn dann aufzufordern schriftlich mit das Geld + Versand zu erstatten. Am Ende landet es vor Gericht und ein Richter entscheidet, dass ich kein Widerrufsrecht habe? Kann das passieren?

Ich würde mich echt über eure Tipps und Hilfe freuen! :-)
 
Ich hab mir mal den seine Bewertungen angesehen.
Von den hätte ich nicht mal eine Steknadel gekauft, geschweige ein Fahrad.

Bei den wirst du dir ganz schön die zähne heraus beisen, egal ob mit oder ohne anvalt.

PS:

Ich will nun nicht den moralapostel spielen aber ich kann es nicht verstehen!
Schaltet ihr euer gehirn ab wen ihr in diese welt weit gröste spermüll sammelstelle was kauft oder habt ihr ein leseproblem?
Der hat so fiele negative bewertungen, das man es nicht trage kann. Beschwerden wie am fliesband und gekauft wird trotzdem.

Das man bei solche gestalten die A*** karte zihet.................. SELBER SCHULD !
 
Zuletzt bearbeitet:
naja, klar hat er negative Bewertungen, aber a) sah Beschreibung und Bild absolut ok aus und b) sahen die Bewertungen so aus, als wären sie meistens übertrieben gewesen von den Käufern. Kenne das ja, geht sehr schnell, dass man mal negativ bekommt, obwohl man den Käufern sehr entgegenzukommen versucht. Aber in Zukunft werd ich bei so einem wohl nicht mehr kaufen.

Dumm gelaufen. Aber meint ihr die Chancen stehen gut rechtlich gegen ihn vorzugehen? Nicht, dass ich anfang ihn anzeig, oder zum Anwalt gehe und am Ende stellt sich raus mein Widerruf war nicht mehr gültig o.Ä. und ich bleib auf den Kosten sitzen und er behält recht.
 
Doch.
Du kannst gegen den vorgehen aber ich weis nicht ob der gesammte stress es wert ist.
Ob gewerblich oder nicht, solche witzfiguren sind irgendwelche pleitegeier was mit ein bein in der insolwenz stehen oder irgendwelche hartz 4 empfänger was hier die "möchtegern Ich AG" spielen von wo nichts zu holen ist.

Was Bewertungen betrifft, egal ob real oder übertrieben, negativ ist nun mal negativ. Egal wie beklopt einige käufer sind oder norgler, keiner gibt eine defekt bewertung ab wen es nicht defekt ist und der hat eine ganze sammlung davon. Abgesehen das der sehr kontakt unfreundlich ist und so gut wie keine auskünfte gibt. Das zeigt schon mal entweder sein desinteresse oder das er was zu verbergen hat.

dazu kommt auch noch seine minderwertige Beschreibung, alles geschrieben in.... SCHREIENDE GROßBUCHSTABEN :D

In der Widerrufs- oder Rückgabebelehrung steht:

gebrauchte Ware, keine Garantie und keine Rücknahme..

Schon bei eine derartige MINDERWERTIGE "angeblich" gewerbliche info wurde ich schon meine Bedenken haben was seine seriosität betrifft weil eine derartige allgemeinbeschreibung ist nicht vertrauenserweckend auch wen er selbstabholung angibt u. seine telefon nummer.

- Haste versucht den an zu rufen?
Tel: 0176/96460405


Der verkauft möglicherweise eindeutig zusammen gefliktes chrott, wo er von mehrere defekte räder gute macht weil egal wie sehr man ein fahrad vernachlässigt, derartige häftige gebrauchspuren am rahmen sind zu sehen entweder nach Umfälle oder beim herumschmeissen, z.B. in ein Müllwagen, wenn man ein fahrrad hoch schmeist auf der ladefläche eines privaten schrotthändler ansonsten nicht.

Die guten räder gehen weg im Laden, der schrott in ebay. Klasse Geschäft.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja habe versucht anzurufen meldet sich keiner. Und zu den Mängeln, laut ihm war das rad vorm verkauf bei einer Reperatur im Fachladen, wo u.A. die Kette getauscht wurde, welche ja auch kaputt ist. Vor dem Kauf auf meine Fragen war er absolut hilfreich und freundlich. Nach dem Kauf nur noch so scheiß Antworten, Beleidigungen, und keinerlei Interesse. Den AUfwand wert mir mein Recht zu erstreiten wäre es mir auf jeden Fall, die Frage ist halt ob es sich rechnet, wenn man dann noch Anwaltskosten etc. hätte. Wäre denn die Variante mit zurückschicken und Geld einfordern, ansonsten anzeigen möglich?

Problem ist halt, dass man bei AUktionen ja kein Widerrufsrecht hat. Aber die meisten Gerichte bisher entschieden haben, dass ebay keine Auktion ist, aber das müsste dann halt gerichtlich geklärt werden was ich gern vermeiden würde.
 
Ich würde an deiner stelle ganz einfach Anzeige wegen warenbetrug erstatten , dan kümmert sich die Polizei um den Verkäufer , und glaub mir sobald er die erste ladung von der Polizei hat meldet der sich blitz schnell bei dir . Eventuell würde ich ihm das voher unter die nase reiben, mal sehen vieleicht bekommt er ja angst und nimmt das rad wieder zurück .
 
Zurück
Oben