HappyMutant
Fleet Admiral
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- Juli 2001
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- 21.424
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(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden,
homer092 schrieb:habe im BGB §312d (4) noch was gefunden:
das trifft doch auf ebay zu oder?
Doc Foster schrieb:Link zum Wertersatz ist gut, der Titel eher nicht
Doc Foster schrieb:Möglicherweise hat der Verkäufer überhaupt nicht als Unternehmer verkauft, sondern das Geschäft ist einer Verbrauchsphäre zuzurechnen. Zumindest macht die Artikelseite diesen Eindruck auf mich.
Und dann schaut die Sache insbes. bzgl. Widerruf aber möglicherweise auch wg. der Sachmängelhaftung ganz anders aus.
Finsterkatze schrieb:@Happy Mutant
Danke für die "Entwirrung"
@homer
Was ist denn nun mit dem Nachnahmebeleg? Ist so oder so auch wichtig.
mfg
homer092 schrieb:...aber eine Rechnung gabs zum Kauf nicht, und über Widerrufsrecht wurde ich auch nicht belehrt.