Widerrufsrecht bei ebay (Gebrauchtware)

Na und, was nützt Dir denn diese Schrottinformation, wenn es den Händler unter der angeblichen Adress nicht gibt ? Das Einschreiben von homer kam nicht als "Annahme verweigert" zurück, sondern als "unzustellbar"

Es nützt Dir gar nichts, was da in Ebay steht ! Wenn der Kerl dort falsche Angaben gemacht hat oder inzwischen sein Geschäft aufgegeben hat, dann hast Du zunächst schon einmal das Problem, ihn überhaupt zu verklagen ! Das Gericht übernimmt es keineswegs, den Beklagten ausfindig zu machen; Du musst im Rubrum Deiner Klage schon selbst den Kläger mit einer ladungsfähigen korrekten Anschrift angeben, sonst wird die Klage schon aus formalen Gründen abgewiesen bzw. ins Leere laufen !

Und vorliegend weiß man offensichtlich noch nicht mal den Namen des Beklagten ! "JUPITER RAD" dürfte keine juristische Person sein, also kannst Du JUPITER RAD auch nicht verklagen !

Was machst Du denn dann ? Willst Du für viel Geld erst einmal einen Detektiven in Bielefeld engagieren, der herausfinden soll, wer tatsächlich hinter JUPITER RAD steckt ?

Der- oder diejenige könnte genauso gut in Brunsbüttelkoog oder Thaleichweiler-Fröschen leben oder sonst irgendwo und von dort aus unter einer falsch angegebenen Adresse agieren ! Woher willst Du das denn wissen !

Damit deute ich nur die Anfangsschwierigkeiten mal an, die man haben wird, wenn man in dieser Sache rechtliche Schritte einleiten will ! Und danach würden noch viel, viel mehr Schwierigkeiten auf Dich zukommen können !


Nein mein Freund, wenn man so wenig Ahnung von der Materie hat, wie Du, sollte man sich doch ein bisschen mehr zurücknehmen und mehr fragen und sich mehr erklären lassen, als im Brustton der Überzeugung Unsinn als Fakten herauszubrüllen !
 
Zuletzt bearbeitet:
über den Weg des Geldes kommst du auch an den VK

eBay stellt diese Daten zur Verfügung

sollte der VK so handeln wie du das hier anfantasierst, dann ist der VK ganz schnell ausfindig gemacht
Ergänzung ()

eulekerwe schrieb:
Na und, was nützt Dir denn diese Schrottinformation, wenn es den Händler unter der angeblichen Adress nicht gibt ? Das Einschreiben von homer kam nicht als "Annahme verweigert" zurück, sondern als "unzustellbar"

Es nützt Dir gar nichts, was da in Ebay steht ! Wenn der Kerl dort falsche Angaben gemacht hat oder inzwischen sein Geschäft aufgegeben hat, dann hast Du zunächst schon einmal das Problem, ihn überhaupt zu verklagen ! Das Gericht übernimmt es keineswegs, den Beklagten ausfindig zu machen; Du musst im Rubrum Deiner Klage schon selbst den Kläger mit einer ladungsfähigen korrekten Anschrift angeben, sonst wird die Klage schon aus formalen Gründen abgewiesen bzw. ins Leere laufen !

Und vorliegend weiß man offensichtlich noch nicht mal den Namen des Beklagten ! "JUPITER RAD" dürfte keine juristische Person sein, also kannst Du JUPITER RAD auch nicht verklagen !

Was machst Du denn dann ? Willst Du für viel Geld erst einmal einen Detektiven in Bielefeld engagieren, der herausfinden soll, wer tatsächlich hinter JUPITER RAD steckt ?

Der- oder diejenige könnte genauso gut in Brunsbüttelkoog oder Thaleichweiler-Fröschen leben oder sonst irgendwo und von dort aus unter einer falsch angegebenen Adresse agieren ! Woher willst Du das denn wissen !

Damit deute ich nur die Anfangsschwierigkeiten mal an, die man haben wird, wenn man in dieser Sache rechtliche Schritte einleiten will ! Und danach würden noch viel, viel mehr Schwierigkeiten auf Dich zukommen können !


Nein mein Freund, wenn man so wenig Ahnung von der Materie hat, wie Du, sollte man sich doch ein bisschen mehr zurücknehmen und mehr fragen und sich mehr erklären lassen, als im Brustton der Überzeugung Unsinn als Fakten herauszubrüllen !

herrlich
 
@ E3110

Hahaha ! Das wurde durch Nachnahme bezahlt ! Eine solche kann man an jeder beliebigen Poststelle irgendwo in Deutschland veranlassen und der Geldempfänger muss noch nicht mal der Verkäufer sein; das kann auch ein Strohmann sein, ein Bekannter oder sonst ein am Geschäft Unbeteiligter ! Den kannst Du dann auch nicht einfach verklagen, nur weil er das Geld in Empfang genommen hat ! Es ist auch nicht eo ipso strafbar, Geld für einen anderen in Empfang zu nehmen !

Dann mach Dich halt mal auf den Weg und finde den Richtigen Namen "ganz schnell" heraus ! homer wird Dir dankbar sein ! Da das ja für Dich nicht viel Aufwand ist, kannst Du ihm doch diesen Gefallen sicherlich tun !

Was mich betrifft, werde ich jetzt die Diskussion mit Dir hiermit beenden ! Soviel Ignoranz und Resistenz gegen jede Form besserer Einsicht ist mir einfach zu viel und ich werde meine Nerven damit nicht länger strapazieren !

Ich denke aber, dass homer die von mir sehr sachlich vorgetragenen Argumente und meine Hinweise auf die möglichen Schwierigkeiten und Unwägbarkeiten einer Rechtsverfolgung sehr wohl verstanden hat, und auch danach handeln wird !

Hugh !
 
Zuletzt bearbeitet:
eulekerwe schrieb:
@ E3110

Hahaha ! Das wurde durch Nachnahme bezahlt ! Eine solche kann man an jeder beliebigen Poststelle irgendwo in Deutschland veranlassen und der Geldempfänger muss noch nicht mal der Verkäufer sein; das kann auch ein Strohmann sein, ein Bekannter oder sonst ein am Geschäft Unbeteiligter ! Den kannst Du dann auch nicht einfach verklagen, nur weil er das Geld in Empfang genommen hat ! Es ist auch nicht eo ipso strafbar, Geld für einen anderen in Empfang zu nehmen !

Dann mach Dich halt mal auf den Weg und finde den Richtigen Namen "ganz schnell" heraus ! homer wird Dir dankbar sein ! Da das ja für Dich nicht viel Aufwand ist, kannst Du ihm doch diesen Gefallen sicherlich tun !

Was mich betrifft, werde ich jetzt die Diskussion mit Dir hiermit beenden ! Soviel Ignoranz und Resistenz gegen jede Form besserer Einsicht ist mir einfach zu viel und ich werde meine Nerven damit nicht länger strapazieren !

Ich denke aber, dass homer die von mir sehr sachlich vorgetragenen Argumente und meine Hinweise auf die möglichen Schwierigkeiten und Unwägbarkeiten einer Rechtsverfolgung sehr wohl verstanden hat, und auch danach handeln wird !

Hugh !






die eBay Gebühren als Verkäufer sind aber nicht als Nachnahme möglich ;)

und eine Gewerbeanmeldung muss es gegeben haben, diese liegt eBay vor

ich denke eher, du gibst hier sehr schillernde Empfehlungen auf Basis von Mutmaßungen
 
Nun doch noch eine allerletzte Bemerkung: Ebay darf diese Informationen gar nicht herausgeben, weil die dem Datenschutz unterliegen ! Die würden sich dabei selbst strafbar machen !

Da könnte nur der Staatsanwalt letztlich drankommen; aber dazu muss auch erst mal Betrug oder eine andere Straftat vorliegen, was in diesem Fall keineswegs feststeht !


Und wenn Du bei all dem inzwischen noch nicht selbst gemerkt hast, was für Probleme da alles auf Dich zukommen können (ich habe übrigens immer nur "können" gesagt, nie "müssen" !), dann tust Du mir ab jetzt nur noch leid !

CIAO
 
Mal nebenbei:
wenn du doch irgendwie an die Adresse kommen solltest, dann kannst du auch erst mal einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen. Muss ja nich gleich vor Gericht, vielleicht hilft das ja schon. Ansonsten würd ich an deiner Stelle Anzeige erstatten und abwarten. Wirklich vor Gericht zu gehen lohnt bei dem Betrag einfach nicht (auch wenn ich dich gut verstehen kann, vor allem nach der provokanten Email vom VK).
 
Mahnbescheid wäre auch ziemlich sinnlos und kostet auch nur Geld ! Ein Typ wie der Verkäufer würde sich um einen Mahnbescheid gar nicht scheren, wenn er vielleicht eh schon den Finger gehoben hat, und falls nicht, würde er dem einfach widersprechen und damit wäre der Mahnbescheid vom Tisch !


Wenn, dann kann man in diesem Falle nur Klage einreichen, aber mehr dazu - siehe oben !
 
eulekerwe schrieb:
Nun doch noch eine allerletzte Bemerkung: Ebay darf diese Informationen gar nicht herausgeben, weil die dem Datenschutz unterliegen ! Die würden sich dabei selbst strafbar machen !

Da könnte nur der Staatsanwalt letztlich drankommen; aber dazu muss auch erst mal Betrug oder eine andere Straftat vorliegen, was in diesem Fall keineswegs feststeht !


Und wenn Du bei all dem inzwischen noch nicht selbst gemerkt hast, was für Probleme da alles auf Dich zukommen können (ich habe übrigens immer nur "können" gesagt, nie "müssen" !), dann tust Du mir ab jetzt nur noch leid !

CIAO

ja was denn nun?

du solltest schon kontextbezogen eine Argumentationslinie halten

du sprichst oben von falschen Anmeldedaten, einer Strohmannvariante bei Nachnahme, zweifelst die Gewerblichkeit an etc.

und argumentierst und vermengst das im ersten Absatz mit Datenschutz, direkt im zweiten Absatz negierst du das mit einem Konjungtiv als Argument

ich würde in homers Situation eher ~ 30 €uro bei "Frag einen Anwalt" etc. investieren, als 250 €uro in den Wind schreiben, auf Basis deiner schillernden Argumentation
 
Vielleicht folgt homer ja Deinen Rat und wir sehen in ein oder zwei Jahren, ob er dabei erfolgreich seine Nerven strapaziert hat oder nicht !
 
Zuletzt bearbeitet:
eulekerwe schrieb:
Vielleicht folgt homer ja Deinen Rat udn wir sehen in ein oder zwei Jahren, ob er dabei erfolgreich seine Nerven strapaziert hat oder nicht !

kannst du nicht akzeptieren, dass es verschiedene Meinungen gibt?

hier der Bewertungstext mit Bezug auf homers Transaktion

das Rad w. in Radwelt Bielefeld repariert,nach 4wochen mangel gemeldet komisch!?!

hier das Impressum von Radwelt Bielefeld

Radwelt GmbH Bielefeld

hier kann sich homer über ebay nochmals die Kontaktdaten kommen lassen

Kontaktdaten Verkäufer

homer kann natürlich à la eulekerwe tatenlos bleiben
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
Ich akzeptiere sehr wohl andere Meinungen, das ist doch gar nicht das Problem ! Das Problem sind die eindeutig falschen Fakten, die Du vorgetragen hast, und denen widerspreche ich natürlich ! Warum sollte ich Dir zu Liebe Fakten, die nicht stimmen, als richtig akzeptieren ? Da hätte keiner was davon !

Ob homer nun klagen wird oder nicht, bleibt seine Entscheidung, die er aber möglichst auf den richtigen Fakten treffen soll und nicht auf falschen Ratschlägen !
 
eulekerwe schrieb:
ich akzeptiere sehr wohl andere meinungen, das ist doch gar nicht das problem ! Das problem sind die eindeutig falschen fakten, die du vorgetragen hast, und denen widerspreche ich natürlich ! Warum sollte ich dir zu liebe fakten, die nicht stimmen, als richtig akzeptieren ? Da hätte keiner was davon !

Ob homer nun klagen wird oder nicht, bleibt seine entscheidung, die er aber möglichst auf den richtigen fakten treffen soll und nicht auf falschen ratschlägen !


:d
 
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