Widerrufsrecht bei Media Markt / Saturn bei Onlinekauf und Abholung im Markt?

Mediamarkt-Einkäufe bzw. -Rückgaben sind offenbar immer noch ein Erlebnis.

Ich habe nun wegen Unverträglichkeit an den Augen den LG 27GL850 zurückgebracht - im Rahmen der 14-Tage-Frist NACH erfolgtem Widerruf.

Natürlich wurde im Markt gemeckert, ich sei zu spät dran, da ich ja nur 14 Tage Zeit für die Rückgabe hätte. Ich erklärte dem Mitarbeiter, daß es zwei 14-Tage-Fristen gibt und daß die zweite eben diejenige NACH der Erklärung des Widerrufs ist, innerhalb derer ich den Monitor zurückgebracht habe! Sogar das Mail seitens Mediamarkt hatte ich als Ausdruck bei mir, in dem es ausdrücklich beschrieben war, daß ich die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückbringen könne (nach Widerruf!).

Der Mann zahlte mir das Geld zurück - jedoch nur "aus Kulanz". :-)
Ich teilte ihm mit, er brauche mal ein Update, was die Rechtslage angehe.

Aber letztlich egal: Mein Geld habe ich wieder.
 
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Kommt davon wenn hauptsächlich billige, ungebildete ohne Ausbildung eingestellt werden.
 
Also sagst du, dass das Verhalten auf Vorsatz beruht, @Ribery88 ? Denn am fehlenden Wissen soll's ja nicht liegen?
 
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Entweder ist es Vorsatz bzw. Geschäftspolitik und es wird gezielt versuchten Kunden um seine Rechte zu bringen (a la man kann es ja mal versuchen, gibt bestimmt genug die drauf reinfallen) oder die Leute sind schlecht ausgebildet (wenn überhaupt) und wissen es nicht besser.

Kannste dir jetzt aussuchen welches davon zutreffend ist, im übrigen habe ich bewusst nicht günstig sondern billig gesagt.
 
ChotHoclate schrieb:
Entweder ist es Vorsatz bzw. Geschäftspolitik und es wird gezielt versuchten Kunden um seine Rechte zu bringen (a la man kann es ja mal versuchen, gibt bestimmt genug die drauf reinfallen) oder die Leute sind schlecht ausgebildet (wenn überhaupt) und wissen es nicht besser.

Kannste dir jetzt aussuchen welches davon zutreffend ist, im übrigen habe ich bewusst nicht günstig sondern billig gesagt.

Wie soll das eine Geschäftspolitik sein, wenn der User schriftlich die Bestätigung hat?

Ich habe bewusst günstig geschrieben, weil ich im Gegensatz zu dir diese Leute pauschal nicht als billig betiteln werde

Zumal die alle nach dem Einzelhandelstarif bezahlt werden...

Abgesehen davon dass du mit der Aussage keine Ausbildung, einfach deine billige Denkweise nur untermauerst, noch dazu ist diese Aussage schlichtweg falsch

Idon schrieb:
Also sagst du, dass das Verhalten auf Vorsatz beruht, @Ribery88 ? Denn am fehlenden Wissen soll's ja nicht liegen?

Wie kommst du auf so etwas ?
Ich habe lediglich gesagt, dass die in der Regel alle eine Ausbildung zum Verkäufer oder Kaufmann im Einzelhandel haben


Das heißt ja nicht automatisch dass alle auf einem Wissensstand sind

Oder haben Ärzte, Rechtsanwälte etc. alle den selben Wissensstand ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Klar - sie alle haben auch in Randbereichen Grundkenntnisse.

Von einem Mitarbeiter in einem Fachmarkt erwarte ich nicht, dass er in allen Randbereichen Profi ist. Aber ich gehe davon aus, dass Grundkenntnisse z. B. zum Widerruf entweder in der (Berufs-)Schule gelehrt wurden oder aber während der Ausbildung im Betrieb oder aber zumindest in internen Schulungen zur Sprache kommen.

Das war zumindest in den Unternehmen so, in denen ich gearbeitet habe. Da wurden auch die Leute in den wichtigen Bereichen geschult, die nicht Kernbereich ihrer Arbeit waren - damit eben die Arbeit qualitativ gut erledigt werden kann.
 
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Idon schrieb:
Von einem Mitarbeiter in einem Fachmarkt erwarte ich nicht, dass er in allen Randbereichen Profi ist. Aber ich gehe davon aus, dass Grundkenntnisse z. B. zum Widerruf entweder in der (Berufs-)Schule gelehrt wurden oder aber während der Ausbildung im Betrieb oder aber zumindest in internen Schulungen zur Sprache kommen.

Richtig! Wer vorne an der Information steht und ständig widerrufene Ware entgegennimmt, der sollte schon über das grundlegend notwendige Wissen zur Rechtslage verfügen. Behauptet jener doch tatsächlich, er mache das seit 20 Jahren und wisse Bescheid! LOL. Aber vielleicht werden die in der Tat vor Ort so instruiert, daß sie es mit manchen Kunden machen können - mit mir allerdings nicht.
 
Ich bin gelernter Einzelhändler - zugegeben die Ausbildung ist schon paar Jahre her - wusste aber bis vor kurzem auch nicht das es zwei Widerrufsfristen gibt.

Bin mir auch sehr sicher, dass meine Kollegen vorne an der Informationen unseres Marktes (nicht MM - keine Sorge) das nicht wissen, dass bei Online Reservierte Ware noch das Widerrufsrecht greift.
Macht bei uns zwar keinen Unterschied, wir nehmen immer alles zurück, aber gerade im stationären Einzelhandel ist es nicht gängig das zu wissen.
Was vermutlich einfach daran liegt, dass wir im stationären Einzelhandel nicht viel mit dem Fernabsatzgesetz zutun haben (hatten).
 
Wollte einen TV kaufen online bezahlen und im Laden abholen kann ich den TV dann innerhalb der 2 Wochen zurück geben?

"Sie haben die Möglichkeit unter der Angebotsnummer zu überweisen, erst nach Zahlungseingang bekommen Sie eine Rechnung.



Des Weiteren benötige ich Ihren Namen, die Rechnungsadresse und Ihre Rufnummer.

Erst dann geht die Bestellung durch.



Vorab leider nicht.



Oder Sie kommen ins Geschäft und zahlen eine Anzahlung im Geschäft, das wäre auch eine Möglichkeit.

Rest könnte man bei Abholung machen."
 
Das Fernabsatzgesetz greift auch bei Vor Ort Abholung, solang der eigentliche Kaufvertrag Online stattgefunden hat.
 
Was heißt den hier online bestellen? Nur weil du per Mail bei einem Fachhändler bestellst nachdem du dort die Ware etc. angeschaut hast wird daraus nicht unbedingt ein Onlinekauf. Was du da zitierst klingt halt nicht danach, als würde man bei dem Laden Online wirklich bestellen können. Nur wenn der Laden regelmäßig Fernabsatz betreibt und du dann per Telefon oder Internet bestellst greift auch die 14 Tage Widerrufsfrist.
 
Mustis schrieb:
Was heißt den hier online bestellen? Nur weil du per Mail bei einem Fachhändler bestellst nachdem du dort die Ware etc. angeschaut hast wird daraus nicht unbedingt ein Onlinekauf. Was du da zitierst klingt halt nicht danach, als würde man bei dem Laden Online wirklich bestellen können. Nur wenn der Laden regelmäßig Fernabsatz betreibt und du dann per Telefon oder Internet bestellst greift auch die 14 Tage Widerrufsfrist.
Es geht um ein Vorbesteller Angebot, der TV is noch nicht im Geschäft erhältlich.
 
Das beantwortet die Frage leider nicht. Ist es ein laden mit Onlineshop bzw. ein laden der regelmäßig per Fernabsatz verkauft?
 
Dann greift der Fernabsatz wenn du das über den onlinestore bestellt. Unabhängig von der Abholung oder der Bezahlart.
 
Ich frage mich halt bei diesen ganzen Diskussionen Indie Widerrufs- und Rückgabefristen: muss man als Kunde es tatsächlich soweit ausreizen? Zum Beispiel erst an Tag 14 widerrufen und dann noch mal 14 Tage mit der Rückgabe warten?
Ist das fair? Was hat man selber davon?
 
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