Wie aus „Knebelvertrag“ nach Dualem Studium rauskommen?

error schrieb:
Da wir alle dich und deinen Arbeitgeber nicht kennen, können wir nur auf den Daten, die du uns anbietest arbeiten. Deswegen fällt mein Post etwas nüchtern und vorsichtig aus.

Absolut Deine Meinung.

Wenn ich beim nochmaligem Überfliegen nichts übersehen habe, dann wissen wir noch nicht einmal was er eigentlich studiert. Thema Gehalt spielen ohnehin zusätzlich noch x andere Faktoren rein...
 
Solche Klauseln gerichtsfest zu formulieren ist schwer. Ich vermute in der Praxis sind die meisten unwirksam.
 
@uincom

Wie kommst du darauf? Es braucht nur 2 Klauseln für die Gültigkeit:
-> will der AG nicht übernehmen, muss der Studi nicht zahlen
-> will der AG übernehmen und der Studi nimmt an, dann sind maximal 2 Jahre als Rückzahlungszeitraum zulässig ... also keine längere Bindung an den AG

Gibt dafür ausreichend Urteile und schon zu meiner Zeit als dualer Student (noch vor dem ganzen Bologna Prozess) waren die Verträge sauber.

Strittig ist eher, was in die Rückzahlungssumme reinfließt, bspw. Studiengebühren ja, Vergütung nein, Seminare ...
 
Es sollte jedoch vertraglich festgehalten sein, wie viel man bezahlen muss, wenn man keine angebotene Stelle antritt und es sollte festgehalten sein, um was für ein Stelle es sich genau handelt, die einen angeboten wird. Ansonsten kommen da ja einige Dinge "überraschend" zum Nachteil einer (schwächeren) Vertragspartei auf und das ist meines Wissens nach nicht so ganz in Ordnung ;)
 
@_killy_

Nö, Zeit ist pauschal nicht in Ordnung. Es muss auf die Art der Ausbildung und Tätigkeit Rücksicht genommen werden, außerdem keine alles-oder-nichts-Klausel etc.

Das Thema ist komplex. Ich habe erst letztens für uns die Klauseln überarbeitet. Ganz so schwierig wie @uincom sagt finde ich das Thema nicht, wenngleich ich sein Ergebnis teile.
 
Du bist aber auch Jurist @Idon . Einem Laien wird es schwer fallen. Sieht man beispielsweise an @_killy_ . Voller Selbstüberschätzung und ohne Einsicht hat er Klauseln formuliert, die unwirksam sind. Bei dir fehlt die Verpflichtung des Unternehmers zur Übernahme, somit unangemessene Benachteiligung. Ebenso eine nähere Regelung wie die Beschäftigung nach dem Studium aussehen soll.
 
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Zu vermuten, dass die meisten Rückzahlungsklauseln unwirksam sind, halte ich für gewagt. Solche Klauseln gehören für viele Arbeitsrechtler zum Alltag und sind nicht so schwierig zu formulieren. Natürlich muss man einige Dinge beachten, aber das muss man bei jeder Formulierung einer Klausel.

Aber es stimmt auch, dass diese Klauseln oft Streitgegenstand sind.

Problematisch wird es häufig, wenn Unternehmen zwar viel Geld für die Ausbildung von Arbeitnehmern ausgeben, aber sich vorher nie die richtige rechtliche Expertise zum Thema Arbeitsrecht eingeholt haben (sprich Geld dafür in die Hand genommen haben).
 
Zu vermuten, dass die meisten Unternehmen einen Arbeitsrechtler haben, ist sehr gewagt. Die meisten haben Arbeitsverträge, die 20 Jahre alt sind und die noch nie ein Jurist gesehen hat. Aber was liegt hier wohl nahe? Die haben die Klausel 3 Monate nach Vertragsschluss noch nachgereicht. Ich vermute da ist wenig rechtliche Expertise.
 
Was wird hier eigentlich über das Gehalt diskutiert? Das gehalt ist doch hauptsächlich davon abhängig, welche Stelle er bekleidet und nicht, was er gelernt hat.

Ich kann als Ingenieur mit Master, der beim Aldi an der Kasse arbeitet auch nicht 50k verlangen.

Ok. Kann ich schon. Wird nur nicht funktionieren. Ob er unterbezahlt werden soll kann man also nur beurteilen, wenn man die Stellenbeschreibung und entsprechende Vergleichswerte oder Vorgaben kennt.

Vielleicht sind die 33k beim neuen AG ja auch zu wenig für das was er leisten soll..? Es sind nur mehr als 26k

Ohne diese Details und ohne den genauen Wortlaut des DS-Vertrags kann man hier also schön weiter schreiben, es bringt nur nichts.

@TE geh zu nem Anwalt und lass dich beraten! Und kritisiere ggf. die Stelle, aber nicht das daraus resultierende Gehalt.
 
Er nimmt Geld vom Unternehmen an bekommt sogar noch einen JOB der so gut wie sicher ist für 3 Jahre und dann will er das Unternehmen noch ans Bein pinkeln

Dem Unternehmen geht es nicht gut und du bist jetzt sogar eine Zecke am Bein
Und dann willst obwohl dir geholfen wurde noch auf eine Positionen als Führungskraft bestehen obwohl das wirtschaftlich nicht geht ....

Made my day :daumen:

Unternehmen Kommunizieren doch überhaupt nicht
Viel spass bei den nächsten Bewerbungen
 
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@unicom:

Wer hat vermutet, dass die meisten Unternehmen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beschäftigen? Muss man einen Anwalt fest einstellen, um einen Vertrag auf mögliche Probleme zu überprüfen?

Mein Kritikpunkt war, dass sich viele Unternehmen eben keine passende Expertise holen. Würden Sie das tun, dann könnte man eben viele dieser Verluste von Arbeitskraft ohne Kompensation für die Ausbildung vermeiden. Ich bin da ganz bei Idon: Es ist komplex, aber kein Hexenwerk rechtswirksame Klauseln zu verfassen.

Und diese 20 Jahre alten Arbeitsverträge: Die wurden von wem ursprünglich geschrieben? Mainzelmännchen?
Dir ist schon klar, dass eine Rückzahlungsvereinbarung nach der Ausbildung nach 20 Jahren praktisch überhaupt keine Relevanz mehr hat?

Der Threadersteller hat sich ja auch schon lange nicht mehr geäußert aber geschrieben, dass er einen "Rechtskollegen" aufsucht. Damit hat sich die Sache ja auch.
 
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uincom schrieb:
Zu vermuten, dass die meisten Unternehmen einen Arbeitsrechtler haben, ist sehr gewagt. Die meisten haben Arbeitsverträge, die 20 Jahre alt sind und die noch nie ein Jurist gesehen hat. Aber was liegt hier wohl nahe? Die haben die Klausel 3 Monate nach Vertragsschluss noch nachgereicht. Ich vermute da ist wenig rechtliche Expertise.
Ich weiß nicht, also im BBIG steht drinnen, dass eine nachgereichte Klausel unwirksam ist. (Hatten wir mal in einer Rechtsvorlesung)

Wie sieht es denn „normal“ aus?

Ich mein, ich kann da den/die ThreaderstellerIn schon verstehen. Du unterschreibst deinen Arbeitsvertrag (Studienvertrag) und nach 3 Monaten kommt „ach übrigens....“. Man will es sich 1. nicht mit seinem AG so früh verscherzen und 2. wenn man abgebrochen hätte hätte man 3 Monate + die Überbrückungszeit „weggeworfen“
 
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Tinkerton schrieb:
Ohne diese Details und ohne den genauen Wortlaut des DS-Vertrags kann man hier also schön weiter schreiben, es bringt nur nichts.

Dass hier in diesem Thread ohne Ende Informationen fehlen ohne die man nur raten und vermuten kann wurde bereits x-fach geschrieben, aber der TE liefert nichts nach. Wahrscheinlich sogar besser, weil es sonst wohl Richtung Rechtsberatung gehen würde.
Ich bin also völlig bei Dir, dass wir hier nichts beurteilen können und nur über irgendwelche Eventualitäten schwadronieren...
 
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JaredFogle schrieb:
Ich weiß nicht, also im BBIG steht drinnen, dass eine nachgereichte Klausel unwirksam ist. (Hatten wir mal in einer Rechtsvorlesung)

Wie sieht es denn „normal“ aus?

Ich mein, ich kann da den/die ThreaderstellerIn schon verstehen. Du unterschreibst deinen Arbeitsvertrag (Studienvertrag) und nach 3 Monaten kommt „ach übrigens....“. Man will es sich 1. nicht mit seinem AG so früh verscherzen und 2. wenn man abgebrochen hätte hätte man 3 Monate + die Überbrückungszeit „weggeworfen“


Das BBiG gilt nicht für Studenten. Ob nachgereichte Klauseln im Arbeitsrecht wirksam sind, ist eine schwierige Frage. Spontan weiß ich das auch nicht.
 
"pacta sunt servanda"
Verträge sind einzuhalten. Ganz einfach.
Wenn du unbedingt in dem anderen UN anfangen willst, dann bespricht dich mit denen. Sie sollen die dann anfallenden Kosten übernehmen. Und wenn sie das nicht wollen musst entweder 2 Jahre durchhalten oder einen Kredit aufnehmen.
 
@uincom deswegeb sag ich ja im normalen Fall.

@Hagen_67 prinzipiell stimme ich dir zu. Nur ist es auch moralisch fragwürdig so eine Benachteiligung des ANs erst paar Monate später unterzujubeln. Da bleibt nichts anderes übrig als diese zu unterschreiben (wenn man die Monate nicht wegschmeißen will). Das ist imho sehr asozial.
 
1890 dachte man halt "pacta sunt servanda". Seitdem gibt es eine Million Ausnahmen, um insbesondere Verbraucher und Arbeitnehmer zu schützen.
 
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Nachgereichte Klauseln in diesem Kontext sind denke ich wirksam. Ich hatte das bei meinem dualen Studium auch. Aber man muss sie ja nicht unterschreiben. Manche haben es unterschrieben, andere nicht. Ich habe es unterschrieben.
 
@JaredFogle: Ich finde es moralisch fragwürdig, dass ein AN sich sein duales Studium von seinem AG mitfinanzieren laässt und dann am Ende des Studiums den AG verlässt, weil ein anderer AG scheinbar bessere Konditionen bietet. Und ich denke da langfristig an andere (folgende) AN's. Denn das passiert einem AG ein paar Mal und dann wird er ein duales Studium niocht mehr fördern. Und die nachfolgenden AN sind in den Allerwertesten gekniffen.

Ich finde es absolut in Ordnung wenn ein AG sagt, er finanziert das Studium und dafür bleibt der AN mind. 2 Jahre im Betrieb.

Ich selber bin immer wieder in einer ähnlichen Situation. Ich bin Stationsleitung in einer seeehr großen Psychiatrie in München. Ich leite dort eine Aufnahemstation. Bis 2017 war es eine allgemeinpsychiatrischen Akutaufnahme und seit Ende 2017 werden auf meiner Station Alkoholabhänige behandelt. Dabei kommt es gerade bei der Aufnahem der Patienten oft zu sehr unschönen Situationen. Immer wieder ein doch recht hohes Aggressionpotential.
Und ich schicke immer wieder Mitarbeiter in eine sehr beliebete 2 jährige Fachweiterbildung für Psychiatrie. Und wie gesagt, die Leute wollen alle diese recht teure Weiterbildung. Einen großen Teil der zwei Jahre ist der Mitarbeiter kaum auf der Station. Er/ Sie hat Unterricht oder ist in Hospitationen. Alle anderen im Team tragen das mit, denn der MA steht weiterhin auf meinem Dienstplan und blockt eine volle Stelle.
Und dann sagt der Mitarbeiter nach der Weiterbildung, das er sich auf eine andere Station verstzen lässt (im gleichen Unternehmen). Denn da bekommt er die gleiche Kohle und es ist keine Akutaufnahme und somit "ruhigeres" Arbeiten und weniger Aggressionen seitens der Patienten. Ich steh dumm da. Ist mir schon ein paar Mal passiert und so langsam mag ich keine MA mehr in diese Weiterbildung schicken.
 
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@Hagen_67 in deinem konkreten Beispiel kann ich das nachvollziehen. In dem hier vorliegenden Fall geht es im wesentlichen aber darum das der AN ein, seiner Meinung nach, Stellenangebot bekommen hat fuer welches er ueberqualifiziert ist und unterbezahlt wird. Beides keine Aspekte die in deinem Beispiel zutreffen.

Bleibt also nur zum x-ten Mal zu sagen, man kann das nicht verallgemeinern. Deshalb gibt es Anwaelte und ggf. auch Richter die das letzendlich entscheiden. Und mehr kann man hier einfach nicht sagen.
 
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