• ComputerBase erhält eine Provision für Käufe über eBay-Links.

Wie Key herausfinden?

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coxeroni schrieb:
und ich dachte, das Thema wäre erledigt... dann frage ich nochmal: Beleg dafür?
Das steht in dem Endbenutzer-Lizenzvertrag, den du anscheinend bisher nur bestätigt, aber noch nie gelesen hast.
 
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Markchen schrieb:
Nö. Als Privatperson kann man das machen, als Firma wünsche ich Dir ein Audit. Selbst schon einige mitgemacht.
Und wir reden hier plötzlich von Firmen? Gut zu wissen! Dann bitte ab sofort alle Belange in diesem Forum für alle Eventualitäten betrachten. Wäre ja noch schöner, wenn man beim Thema bleibt ;)

Sahit schrieb:
Das UVPs meist nur Wunschdenken sind sollte jedem bekannt sein.
Rate mal, warum ich das mit dem Teppich für 2€ ins Spiel brachte ;) Der übliche Marktpreis von M$ Produkten liegt über 100€ in Bezug auf WIndows und Office.

Das es sich bei Lizengo um Wiederaufkauf handelt, hab ich doch oben schon erwähnt und dass man es damit nachweisen kann. Die verkaufen aber Keys nicht für 5€ auf ebay wie so mancher Händler auf ebay. Das ist der Unterschied
Volumenlizenzen sind nicht für Endkunden. Wenn ein nicht verschachtelter Hinweis auf ein Gesetz gegeben ist, ist das dem Endkunden zuzumuten, dass er das liest. Erst wenn immer wieder in einem Paragraphen auf neue verwiesen wird, wird es fraglich. Dazu gibt es aktuell auch in einem anderen Thema ein Milliardenschweres Urteil vom Bundesgerichtshof :p

@Markchen Hast du das eigentlich auch alles gelesen?^^
Gerade Lizengo beschäftigt die Gerichte glaube aktuell noch. Dass gewissen Leute in diesem Forum (nicht du) auf allwissend machen und viel schlauer sind als alle Richter des Landes, ist nichts neues. Aber die haben auch mindestens Jura studiert, Maschinenbau, Entwicklung von ALLEM und die haben auch den Urknall bewiesen. Und ob es Gott gibt, liegt nur in deren Ermessen. Muss man wissen (Axel Stoll) ;)
 
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@Markchen Meine Meinung: wäre da viel dran könnte Lizengo die nicht immer noch verkaufen. Klar is MS das ein dorn im Auge sieht man ja. Aber das BGH Urteil steht nun mal. Jetzt nochmal die Frage warum kann eine Home-Version unter 90€ nie legal sein wenn doch der verkauf von überzählichen Volumenlizenzen ganz klar Legal ist?

Ich will ja nicht sagen das es defintiv legal ist solche Keys zu nutzen. Das gehört in eine Grauzone, man muss halt damit rechnen das solche Keys früher oder später von MS gesperrt werden. Mehr wird wohl nicht passieren ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das auch nur ein deutsches Gericht jemanden wegen kauf eines Ebay-Keys von einem deutschen Shop sogar mit Ebay-Plus belangen wird.
 
Cardhu schrieb:
Das es sich bei Lizengo um Wiederaufkauf handelt
Wobei der Vorbesitzer eine Abtretungserklärung für die Lizenz unterschreiben muss.
Edit: @Sahit Um es mal einfach auszudrücken. Die haben einfach Schiss, nach dem OEM-Urteil Anfang der 0er Jahre.
Edit2: Schön, der monatlich Win10-Lizenzen-Thread :D
 
Markchen schrieb:
Wobei der Vorbesitzer eine Abtretungserklärung für die Lizenz unterschreiben muss.
Das ist auch kein Problem, wenn du Tausend Lizenzen aufkaufst. Da weigern sich logisch denkende Menschen/Firmen weniger, wenn sie legal erworbene Dinge weiterverkaufen.

Markchen schrieb:
Die haben einfach Schiss, nach dem OEM-Urteil Anfang der 0er Jahre
Die sind oder waren im Rechtsstreit mit Lizengo ;)
Allerdings glaub wegen Office und nicht WIndows.
 
Helge01 schrieb:
Wenn man Software ohne Lizenz betreibt ist das illegal.
Der BGH hat jedoch die rechtmäßig der Aufteilung und des Handels mit solchen Volumenlizenzen bestätigt. Link
Das ist nach allgemeinen Kenntnissstand auch die aktuelle Rechtsprechung zu dem Thema. Scheint wohl u.a. aus EU-Recht zu folgen Link. Das besagt (so meine Laien-Interpretation), dass mir ein Verkäufer nicht verbieten darf eine Sache weiter zu veräußern, nachdem er sie mir verkauft hat.
Der EuGH betonte: "Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen." Ein Hersteller hat demnach nach dem ersten Verkauf keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue Eigentümer kann es frei weiterverkaufen.
Alter Artikel dazu: Link
Längerer Artikel vom lizenzking: Link
 
@BeBur Das hat ja auch keiner angezweifelt, auch Volumenlizenzen sind gültige Lizenzen. Die heißen ja sogar so. :D
 
Ein gar lustiger Thread…
Zeig mir bitte einen einzigen juristischen Beweis dafür, dass man für den Kauf eines 5€ Keys für Windows/Office belappt werden kann.
Ja, unsere Gesetze… Kaufen kann ich eine ganze Menge. Manchmal ist es illegal (Rauschgift - abe rich darf es besitzen) manchmal illegal (Kriegswaffen).

Solche Keys kannst du laufen wie du lustig bist.
Aber damit WIN aktivieren ist ein Lizenzvergehen, in der Form eben keine Lizenz mit so einem Key zu erwerben. Und dafür kann man durchaus belangt werden.
Eine interessante Grauzone ist der Besitz einer Lizenz (Kaufvertrag) und die Verwendung so eines Keys weil der eigene (das Päckchen von MS z.B.) vernichtet wurde. Theortisch müsste MS mit einem Ersatzkey aushelfen.

Nun aber mal zur Eingangsfrage und dem Key im BIOS.
Wenn WIN präinstalliert und aktiviert ist dann muss - offenbar - MS einen Hash hinterlegt haben. Und daran würde die Hardware wiedererkannt werden. Was braucht es da einen Key im BIOS?
Wird sich aber auf diesen Key berufen muss er auszulesen sein, grundsätzlich und zweifelsfrei. Bliebe die Frage zu klären was ich mit so einem Key tun könnte. Der PC (auch das Laptop) ist grunmdsätzlich ein offenes System. Also könnte ich die Hauptplatine gegen eine fabrikneue tauschen, Ersatzteil ohne Lizenz, ohne Key im BIOS. Und nichts sollte mich hindern mit dem gefundenen Key das Gerät wieder einsatzfähig zu machen.

Oder seht in irgendwelchen AGB und Verträgen (wo, welche, wie mir kenntlich gemacht?), dass die Lizenz an der Platine und nicht am Gerät »klebt«?

Also bitte - wo sind diese Verträge die HW-Bindungen festklopfen, die ich willentlich annehme?

CN8
 
@Helge01 und hier fängt doch das Problem an. Woher soll der 08/15 Kunde wissen was ein Marktüblicher preis für eine solche Lizenz ist? Der Hehlerei macht man sich nur strafbar bei bedingtem Vorsatz dieser setzt voraus das der Preis den "marktüblichen" Preis deutlich unterschreitet. Aber was ist hier der marktübliche Preis? Nehme ich die Vielzahl der Ebay Angebot könnte ich auf einen Preis von 5-15€ kommen.

@cumulonimbus8 und woher soll ich wissen das ich eben nur einen Key und keine Lizenz erworben habe. Wie Helge01 schon schrieb auch Volumenlizenzen sind gültige Lizenzen und dürfen in Dt weiter verkauft werden....
Der normale Menschenverstand würde sagen Key == Lizenz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Normalerweise bekommt man zur Software + Key noch ein Echtheitszertifikat dazu. Das kenne ich jedenfalls von meiner gekauften Software so.
 
Zuletzt bearbeitet:
;) Wobei man echt sagen muss das der Shop anscheinend weiß was er tut https://www.ebay.de/itm/Microsoft-W...763850?hash=item4b76af8e0a:g:QJEAAOSwADReRaqN

Rechtliche Informationen:
Hinweis: Sie erwerben einen Produktschlüssel (Mehrplatzlizenz) für Microsoft Windows 10 Professional.
Windows 10 Professional ist eine Marke der Microsoft Corporation. Wir weisen darauf hin, dass Sie lediglich den Produktschlüssel und keine Lizenz erwerben. Der rechtmäßige Einsatz des Produktschlüssels setzt voraus, dass Sie bereits über eine gültige Lizenz aus dem Hause Microsoft für das Produkt Windows 10 Professional verfügen. In diesem Fall können Sie das Betriebssystem Windows Professional mit dem Produktschlüssel (Digitale Zahlen- und Buchstabenkombination) freischalten.

Also möglichst schauen das bei Ebay Windows 10 Lizenz da steht :D
 
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und woher soll ich wissen das ich eben nur einen Key und keine Lizenz erworben habe.
Simpel. Du musst wissen was du kaufst. Dieses Kind hat einen Namen. Und da Key ≠ Lizenz ist muss klar eine Lizenz verkauft werden, (dieser) Kaufvertag als Beleg gegen den Verkäufer.

Der normale Menschenverstand würde sagen Key == Lizenz.
Didser berühmte Menscheverstand sagt eine ganze Menge - was ihm die Juristerei prompt links und rechts um die Ohren haut…
Wie bei den AGB in allen Policen hilft nur Lesen & Verstehen (wobei natürlich selbst die Julrsten nich verstehen was da so alles steht).

CN8
 
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cumulonimbus8 schrieb:
Simpel. Du musst wissen was du kaufst. Dieses Kind hat einen Namen. Und da Key ≠ Lizenz ist muss klar eine Lizenz verkauft werden, (dieser) Kaufvertag als Beleg gegen den Verkäufer.

Genau, z.B. Amazon schreibt in die Beschreibung: Dauerlizenz & Download Code. Damit ist das für den Käufer eindeutig und rechtlich abgesichert. Wenn das auch ein Betrüger macht, dann kann einem als Käufer nichts passieren, solange man das belegen kann. Steht da aber wie bei #51 das es sich ausschließlich um einen Key handelt und nicht um eine Lizenz, dann wäre das wieder illegal solch eine Software zu betreiben.
 
Helge01 schrieb:
Das steht in dem Endbenutzer-Lizenzvertrag, den du anscheinend bisher nur bestätigt, aber noch nie gelesen hast.

Argument ungültig, gegen die EULA verstoßen ist nicht gleich illegal. Aber lassen wir das, ich merke schon dass das nichts wird.
 
Wenn das auch ein Betrüger macht, dann kann einem als Käufer nichts passieren, solange man das belegen kann.
Bitte bedenken: das ist ein Vertrag zwischen mir und dem Verkäufer / Betrüger. MS geht das nicht an. An diesen Verkäufer muss ich mich also wenden. Passieren tut mir allgemien, dass der nicht reagiert, MS streikt und ich das Geld auch nicht wiederbekomme…
CN8
 
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Wenn MS die Software darauf hin sperrt, dann muss man das Problem mit dem Verkäufer / Betrüger regeln, was im Allgemeinen nicht möglich ist. Man kann dann das Geld abschreiben. Es kann einem aber nichts wegen dem betreiben von unlizenzierter Software passieren.
 
Du musst alles lesen und auch verstehen und nicht aus dem Zusammenhang reißen.
Es kann einem aber nichts wegen dem betreiben von unlizenzierter Software passieren.
Bezog sich auf
Genau, z.B. Amazon schreibt in die Beschreibung: Dauerlizenz & Download Code. Damit ist das für den Käufer eindeutig und rechtlich abgesichert. Wenn das auch ein Betrüger macht, dann kann einem als Käufer nichts passieren, solange man das belegen kann. Steht da aber wie bei #51 das es sich ausschließlich um einen Key handelt und nicht um eine Lizenz, dann wäre das wieder illegal solch eine Software zu betreiben.
 
1. So lange war glaube ich noch kein Win10 Key vs. Lizenz Thread offen
2. Wird nicht soviel dummgeschwätzt wie in anderen Threads
3. Wird halbwegs gut miteinander umgegangen

Edit: Oder 4. Nach 13 Wochen HomeOffice bin ich nur noch ballaballa in der Birne!
 
@Helge01 sagt der, der in seinen Posts 1 zu 1 meinen Wortlaut wiederholt. Bei dir scheint es massive Unstimmigkeiten mit den Begrifflichkeiten zu geben, wenn du einen EULA-Verstoß einer Straftat gleichsetzt.
 
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