WhiteShark
Admiral
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- Mai 2002
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Wieso Extrawurst? Der Händler hat eine Gewährleistungspflicht. Dem Händler entsteht keinerlei Nachteil dadurch, dass er die Gewährleistung auch dem Zweitkäufer gewähren muss.
Alternative wäre, dass der Zweitkäufer es an den Erstkäufer sendet und der das abwickelt. Damit dieser Schritt entfällt, tritt man das ganze eben ab.
Aber ganz nutzlos ist die Gewährleistung nach 6 Monaten nicht. Gute Händler (bspw Amazon) sind da kulant und tauschen sogar komplett gegen ein neues Gerät aus.
Alternative wäre, dass der Zweitkäufer es an den Erstkäufer sendet und der das abwickelt. Damit dieser Schritt entfällt, tritt man das ganze eben ab.
Aber ganz nutzlos ist die Gewährleistung nach 6 Monaten nicht. Gute Händler (bspw Amazon) sind da kulant und tauschen sogar komplett gegen ein neues Gerät aus.