Joker (AC) schrieb:
Ist im Mietvertrag eine Klausel genannt "Genehmigungspflicht"
Der Jurist nennt das Erlaubnisvorbehalt.
Und auch nicht jede deratige Klausel erkennen die Gerichte als wirksam an.
Es kommt wie immer auf den Einzelfall an.
Joker (AC) schrieb:
dann kann zwar der zukünftige Hundehalter versuchen die restlichen Mieter zu überzeugen zuzustimmen
Wenn sich ein Vermieter auf so etwas einlässt ...
Joker (AC) schrieb:
Aber wenn dich der Vermieter raus haben will...dann dauert das auch nicht sooo lange.
Das würde ich so nicht unterschreiben ...
Joker (AC) schrieb:
Ehrlich gesagt versteh ich die romantisierte Einstellung Tierwohl über Menschenwohl nicht ganz.
Das musst Du auch nicht verstehen.
Die Lebensführung anderer geht Dich nämlich nichts an.
Joker (AC) schrieb:
Der richtige Tier/Hundefreund hält keinen Hund in gemieteter Stadtwohnung.
Das kommt IMO auf die Größe des Hundes und der Größe der Stadtwohnung an.
Wenn man nur eine kleine Wohnung hat und viele Treppen zu laufen hat, hält man sich halt keinen Schäferhund zum Beispiel. Bei einem Hund, den man problemlos tragen kann, ist das IMO was anderes. Man kann ja durchaus in der Stadt wohnen und dem Tier dennoch einiges bieten.
Ich bin zwar mit Hunden groß geworden, halte aber selbst keinen Hund.
Platz ist nicht das Problem.
Das Tier wäre mir tagsüber zu lange alleine.
Das kann und will ich einem Tier nicht antun.