Wir fassen die uns bekannten Fakten (besser Informationen) mal zusammen:
- Käufer sieht Annonce eines Hunde-Züchters bei eBay-Kleinanzeigen
- Käufer fährt 600 km (Gesamtstrecke) zum Züchter, um einen Hund anzuschauen, ohne eine Genehmigung zur Hundehaltung im Vorfeld eingeholt zu haben
- Käufer schließt mündlichen Kaufvertrag mit Rücktrittsklausel (wenn Hundehaltung nicht erlaubt) ab und leistet Anzahlung ohne Quittung
- Käufer bekommt keine Genehmigung zur Hundehaltung
- Käufer tritt vom Kaufvertrag zurück und möchte Anzahlung zurückerstattet bekommen
- Verkäufer bestätigt Kaufrücktritt und Willen zur Rückzahlung (nicht Höhe der Rückzahlung) per SMS
- Verkäufer verzögert Rückzahlung
- Käufer setzt Verkäufer in Verzug
- Käufer postet seine Version der Geschichte in Internet-Foren
- Käufer möchte Dritte (Hundezuchtverband) involvieren, um Druck auf den Verkäufer zu erhöhen
Von diesem abstrusen Verlauf der Geschichte mal abgesehen, möchte ich den seriösen Hundezüchter sehen, der sich auf einen solchen Kauf mit Vorbehalt im Falle einer nicht genehmigten Hundehaltung einläßt. Und wenn, dann ist es in den Kaufverträgen aller Hundezüchter die Regel, dass eine geleistete Anzahlung (je nach Höhe) als Aufwandsentschädigung einbehalten wird.
Man bedenke, dass der Züchter im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Abholung des Hundes einigen Aufwand zur Unterbringung und Pflege des Hundes betreiben muss. Im Falle eines Rücktrittes (eventuell erst Wochen später) wurde der Welpe zwischenzeitlich auch nicht jünger und für potenzielle Käufer auch nicht attraktiver.
Und letztendlich muss der Käufer beweisen, dass ein Vorbehalt wirksam vereinbart wurde, sofern er den Rücktritt vom Kaufvertrag begehrt. Daran glaube ich persönlich nach den uns bekannten Fakten eben nicht. Welcher Käufer nimmt 600 km Fahrt auf sich, ohne vorher die Genehmigung zur Hundehaltung eingeholt zu haben? Und welche Kosten kommen auf den Käufer zu (inklusive weiteren 600 km zur Abholung des Hundes), wenn der Verkäufer auf dem Kaufvertrag besteht?
Obiges immer vor dem Hintergrund, dass der Verkäufer im Falle eines Kaufrücktrittes diesem nur kulanterweise zustimmen könnte und die Bedingungen für den Kaufrücktritt formulieren kann. Selbst bei einem wirksam vereinbarten Vorbehalt seitens des Käufers trifft den Käufer die volle Beweispflicht.