Windows 10 Aktivierung schlägt fehl?

Zuaroacha

Lt. Commander
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Hallo,
Windows erlaubt sich scheinbar einen neuen Scherz mit mir wo ich leider nicht so ganz weiter weiß.
Ich habe vor ca. 1 Monat meinen PC neu aufgesetzt da ich den der "Rest" von Windows-7 endlich los werden wollte.
Also auf der Windows Downloadseite Windows 10 geladen und installiert. Auch die Aktivierung hat Reibungslos geklappt (habe zuvor den Key mittels einem Tool ausgelesen).

So heute, nachdem ich mein Mainboard getauscht habe, dachte ich wäre es sicher nicht schlecht ein Clean-Install zu machen. Und jetzt komme ich eben zum PC was sehe ich, Windows aktivieren rechts am Rande.

Fehler 0x803f7001, 0x800704cF

Jemand ne Idee was da passiert ist?

Danke!
Lg


Edit: Hat sich erledigt, nach ein wenig googeln zu dem Fehler kam der Hinweis nochmals den Win7 Key einzugeben und nicht den neu generierten Win10 Key. Da dies aber nicht funktioniere habe ich den Thread eröffnet.
Hab eben nochmals versucht mit der Win7 Key Eingabe, nach der Meldung Aktivierungs-Server nicht erreichbar hats auf einmal geklappt.

Sorry für den sinnlosen Thread!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja neues Mainbord = neues Windows 10 erforderlich. Ist gebunden an das vorherige Mainboard
 
@FranLe
So wie es scheint nicht, ich konnte mit meinem alten Windows 7 Key das System mit dem neuen Board wieder zum laufen kriegen, wie bereits oben geschrieben.

mfg
 
Den ausgelesene Win10-Key kannst du dir auch sparen. Da wurde ein generischer Key generiert, den du auch googlen kannst.
 
Wenn das Windows 7 eine SBE war sieht das Recht jedoch anders aus.

Ich musste für ein neues Board auch eine neue Lizenz erwerben. SBE sind nicht wie Vollversionen übertragbar. Zumindest nicht nach dem Upgrade.

Da könnt ihr mir erzählen was ihr wollt, ich habe die Aktivierung auch übers Telefon und mit dem Mitarbeiter am anderen Ende nicht hinbekommen.
 
Das stimmt nur, wenn die SBE nicht separat erworben wurde, separat erworben = wie Retail behandelt, weltweit.

Windows 10 Bedingungen 4. b)Eigenständige Software. Wenn Sie die Software als eigenständige Software erworben haben oder wenn Sie für eine als eigenständig erworbene Software ein Upgrade durchgeführt haben, sind Sie berechtigt, die Software auf ein anderes Gerät zu übertragen, das Ihnen gehört. ...
4. a) bezieht sich nur auf vorinstallierte Software und über allem steht eine explizite Ausnahme für Deutschland.

Manchmal muss man auf sein Recht auch pochen, gerade bei unterbezahlten und nicht immer gut informierten Callcenter-Mitarbeitern, denen ich hier keinen Vorwurf machen möchte. Ich finde die Zeilen unmissverständlich.
 
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