forfuture
Lieutenant
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Häh ?mischlig schrieb:und man kann keine w7/8 key fuer win10 aktivierung hernehmen, ohne dadurch auch den w7/8 key upzugraden. man man
Schreib mal deutsch bitte
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Häh ?mischlig schrieb:und man kann keine w7/8 key fuer win10 aktivierung hernehmen, ohne dadurch auch den w7/8 key upzugraden. man man
mischlig schrieb:wo kommen die ganze lemminge her? wer und was bitte ist pcfritz?
der verkauf von OEM und VL-Keys ist legal. wenn euch das nicht passt, ist das nicht mein problem
CMDCake schrieb:Wenn man sich Legale und Seriöse Keys aus Aktionen wie der "Windows 10 für 10 €" Aktion bei Idealo oder Notebooksbilliger [...] ohne mich auf zwilichtigen Seiten rumzutreiben, und bei mir wurde noch nie ein Key gesperrt.
Fujiyama schrieb:Dann kann man sich gleich nen kostenlosen Key besorgen, anstatt den umweg über nen Keystore.
KnolleJupp schrieb:Microsoft sperrt regelmäßig ganze Berge von Keys, wenn sie offensichtlich aus Quellen stammen die nicht für normale Endkunden gedacht waren.
Nur weil es einzelne noch nicht getroffen hat, kann man daraus nicht schließen das es Microsoft scheißegal wäre. Die wissen ganz genau wann wie oft welche Rechner mit welchen Keys aktiviert werden.
[EyeLesS] schrieb:Mich wundert es, dass man nicht unbedingt etwas im Netz findet, dass es eine Windows 10 für 10€ Aktion bei Shops wie z.B. Notbooksbilliger gegeben hätte... Irgendwelche News-Seiten die darüber berichten oder so. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Hier geht es aber nicht um Idealo, oder Notebooksbilliger, oder gabs dort Win10 Key`s für unter 5€ zu kaufen?CMDCake schrieb:Wenn man sich Legale und Seriöse Keys aus Aktionen wie der "Windows 10 für 10 €" Aktion bei Idealo oder Notebooksbilliger und wie sie alle heißen kauft, dann wird da auch nichts gesperrt.
Reyfa schrieb:Ich hab gar keine Lizenz zurzeit. Ich Bau mir gerade einen PC. Auf U-Tube sagt Hardwarerat ,empfehlt er selbst auf mmorga oder wie die seite auch heißt zu kaufen , da kostets 12€.
smart- schrieb:Wer sich Windows zum Vollpreis kauft, ist schön blöd, da man entweder eh ne alte Lizenz hat und kostenlos zu w10 upgraden konnte oder man kauft sich günstig ne Lizenz.
Fujiyama schrieb:@smart-
Nenn mir doch mal so nen zerifizierten Händler der alten Lizenzen handelt?
KnolleJupp schrieb:Das Problem dabei ist folgendes, nämlich ein rechtliches: Man kauft dort Seriennummern, keine Lizenzen! Und das ist ein feiner aber gravierender Unterschied!
Keiner dieser Händler schreibt was vom Kauf einer Lizenz, da steht immer nur "Aktivierungsschlüssel"...
Dieser kann, muss aber nicht funktionieren und selbst wenn er funktioniert entspricht das immer noch keiner legalen Lizenz!
Stimmt soweit, aber der TE fragt ja ob es sinn macht diese 2-5€ Windows Key`s zu kaufen. Ihm wurde abgeraten was er drauß macht ist sein problem.CMDCake schrieb:Es gab genug möglichkeiten seine Windows 7/8 Lizenzen gratis upzugraden, und es gibt genug seriöse Anbieter mit günstigen Keys. Und nein, es sind nicht die 2€ Keys von fragwürdigen Händlern gemeint.
KnolleJupp schrieb:Genau, dass kommt noch hinzu: Willst du Microsoft Produkte verkaufen, musst du von Microsoft zertifiziert sein! Sonst illegal...
Das gilt auch für alte Windows Lizenzen. Und Keys aus Volumenlizenzprogrammen (dort wo die ganzen Keys dieser tollen Händler nämlich her kommen) darf man als Privatanwender gar nicht nutzen!
"Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner 'gebrauchten' Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen."
Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Das Aufsplitten von Volumenlizenzen unterliegt ebenfalls den Beschlüssen vom EuGH.
Dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt, wurde durch die 13 Richter der obersten Kammer bestätigt. Darüber hinaus wurde verfügt, dass Zweiterwerber von online übertragenen Lizenzen die Software direkt beim Hersteller erneut herunterladen dürfen:
„Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Damit wurde nicht nur der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 vollständig bestätigt, sondern sogar noch erweitert.
Dieses Urteil des EuGH folgte auf eine Anfrage des BGH, da die Softwarehersteller die gesetzlichen nicht eindeutigen Regelungen ausgenutzt haben, um den Handel einzuschränken und die Kunden einzuschüchtern, ungeachtet des Grundsatzes, der den Weiterverkauf von bereits einmal verwendeter Software schon vorher für legal deklarierte.
Lass mich raten, Jura 1 Semester ?KnolleJupp schrieb:Das Problem dabei ist folgendes, nämlich ein rechtliches: