Irgendwie glaube ich nicht mehr was ich hier lesen muss…
Hier wird ein Grundfehler begangen!
In unserem Lande herrscht Vertragsfreiheit. In anderen Worten - ich {eine Firma…} kaufe ein Gerät mit bestimmten Eigenschaften. Und die gehören in einen Kaufvertrag. Und da kann einiges drinstehen, auch eine Hardwarebindung. Vereinfacht aber auch sinngemäß: „gekauft wie es die Packung beschreibt“ - aber dann ist jede EULA die ich erst nach dem Auspacken lesen kann eine «überraschende Klausel». Steht auf der Packung aber Hardwarebindung (verklausuliert) gilt sie. Pacta sunt srevanda.
Die alten 7-Kiste wird beim Verkauf - mit Vertrag… - sicherlich Aufkleber und COA, ggf. Datenträger, gehabt haben; und gut möglich war WIN vorinstalliert. Bloß landet dieser Papierkram nicht in der IT die das Gerät aufstellt. Kommts hoch war der Aufkleber nie aufgeklebt und ist in der Verwaltung untergegangen. Dumm.
Kaufe ich heute etwas Vorinstalliertes, laut Vertrag, wird mir vom OEM ein Key vorenthalten. Laut Vertrag habe ich eine Lizenz, aber das praktische Problem ohne Werkzeug (Key) diese auch anderswo auszuwerten.
(Und, nein, da ist wirklich nichts auszulesen. Der auslesbare Key, gewiss kein generischer, war auf anderer Hardware ungültig. Also ein Massenkey der mit HW-ID zum Aktivieren taucht, aber nur in dieser Kombi.)
Findet sich auf einer alten Kiste ein Key gab es auch eine nominelle Lizenz die aber irgendwo verschütt ging oder vielleicht mit einer Wünschelrute in den Papierbergen zu finden ist. Das Gezerre um einzeln als Lizenz verkaufte Keys hat hier nichts verloren.
CN8