Gleipnir schrieb:
Die Lizenzbedingungen früher EULA sind für alle Versionen, egal ob OEM (vorinstalliert), OEM/SB oder Retail identisch.
Das mag grundsätzlich so der Fall sein. So war es sicher mal vorgesehen. Wie aber der Lizenzgeber seine eigenen Richtlinien in der Praxis auslegt und handhabt, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Ab diesem Punkt verfällt man aber, die Beweggründe betreffend, nur noch in Vermutungen und Spekulationen.
Ob es der Grund ist, dass Windows 10 auf möglichst vielen Geräten genutzt werden soll und man sich deshalb (bei Retail-Versionen) kulanter gibt, weiß nur Microsoft.
Ob man in Bezug auf den Handel mit den Billig-Keys diesen Handel einschränken will und es deshalb bei OEM-Versionen etwas strenger händelt, kann auch nur vermutet werden.
Bei der Aktion bezüglich des Upgrades von 7/8/8.1 auf 10 hat man sich ja auch nicht an das Fristende gehalten und es ist auch heute, ein paar Jahre nach dem offiziellen Fristende, immer noch möglich.
Ursprünglich war auch hierbei vorgesehen, dass auch die Retail-Lizenz bei dieser Art des Upgrades nur auf dem ursprünglichen Gerät Gültigkeit haben soll. Bei einem Wechsel der Hauptplatine wäre dann die Lizenz ungültig.
Auch daran hält sich MS aber nicht.
Man weiß es nicht so genau und es ist im Grunde ein Verwirrspiel. Deshalb spekulieren wir besser nicht über die Beweggründe.