@ hugosboss:
Mit dem von Dir beschriebenen Szenario verhält es sich rechtlich leider etwas komplexer:
Vorinstalliertes OEM-Windows vs. Kauf-OEM-Windows
Prinzipiell sind von einem PC/Laptop-Hersteller vorinstallierte Windows-OEM-Versionen mit dem ersten Gerät auf dem sie installiert wurden hardwareseitig (Key im UEFI/BIOS) gekoppelt. Diese Gerätebindung ist nicht nur durch die EULA von MS gedeckt, sondern befindet sich auch im Einklang mit geltendem Recht, da vorinstallierte OEMs im Gegensatz zur Retail-Version nicht mit dem Nutzungsrecht ausgestattet sind das Gerät wechseln zu dürfen.
Einzige Ausnahme bilden - zumindest in Deutschland - tatsächlich separat gekaufte und installierte Windows-OEM-Versionen , denen hierzulande aufgrund eines Gerichtsurteils der Status einer Retail-Version zuerkannt wurde, sofern sie einer vollständigen Lizenz (Original-Installationsmedium + COA-Etikett + Lizenzschlüssel) entsprechen.
Wobei z. B. ein Recovery-Medium kein originales Installationsmedium für sich allein darstellt, da hierfür zumeist eine Recovery-Partition vorausgesetzt wird. Also auch hier eine Hardwarebindung (Festplatte/Gerät) vorliegt.
Dabei spielt es übrigens überhaupt keine Rolle, um welche Windows-Version (Home oder Professional) es sich bei der vorinstallierten Verions handelt.
Es gibt aber auch den eher selten anszutreffenden Fall, dass auf dem Gerät tatsächlich eine Retail-Version von Windows vorinstalliert worden ist. Hier gelten dann selbstverständlich alle Rechte, die eine Retail-Version besitzt. Das heißt dann natürlich auch, dass ein Gerätewechsel jederzeit ohne Einschränkung vorgenommen werden kann.
MS oder PC/Laptop-Hersteller?
Mal abgesehen davon, dass ein Laptop nicht "ordnungsgemäß" nach 2 Jahren den Geist aufgibt bzw. aufgeben sollte ^^...wäre eine Übertragung der Lizenz auf ein funktionierendes Gerät, wenn überhaupt, nur mit Erlaubnis des Herstellers gestattet.
Sprich dein erster Ansprechpartner wäre im diesem speziellen Fall also nicht MS sondern eigentlich der jeweilige Hersteller des entsprechenden Gerätes (PC/Laptop). Dort mit dem Support sprechen und eine Lösung finden. Denn die Bindung an das Gerät erlischt nicht automatisch mit einem vorhandenen Defekt. Streng genommen erlischt die Lizenz mit dem Verlust des Geräts sogar.
Sollte sich aus Kontakt mit dem Hersteller-Support keine zufriedenstellende Lösung ergeben haben bleibt Dir dann also natürlich noch die Möglichkeit die Lizenz auf das neue Gerät zu übertragen, indem Du die telefonische Aktivierung von Windows in Anspruch nimmst, bzw. im Gespräch mit dem MS-Support deine Situation schilderst, weshalb der Umzug der Lizenz unumgänglich ist.
Der Lizenz-Key soll sich tatsächlich auslesen lassen können (Tools dafür gibts im Netz zu finden (deskmodder.de) aber der Einsatz dieser Tools ist aber wohl nicht wirklich "legal".
Bindung an MS-Konto erleichtert Geräte-Wechsel
Der Hinweis von HominusLupus und AdoK wären auch noch eine gangbare Alternativen
.
Wichtig ist in jedem Fall, dass Windows 10 zumindest dem Stand vom Anniversary Update (Version 1607 /Systembuild: 14393.xxx) entsprichst, damit Du dein Windows 10 mit einem entsprechenden MS-Konto verknüpfen kannst. Dann wäre ein Wechsel des Gerät zumindest theoretisch möglich, wobei die Aktivierung dann wohl einen Strich durch die Rechnung macht, sofern es sich eben um ein vorinstalliertes Windows handelt.
Übertragene Lizenz verliert nicht ihren Status
Sofern die Übertragung von MS bzw. dem Hersteller genehmigt ist, kannst Du natürlich den Key jederzeit auf dem neuen PC nutzen.
ABER der Status der Lizenz ändert sich dabei nicht:
Die Lizenz bleibt immer noch eine vorinstallierte OEM-Lizenz (sofern Absprachen mit MS oder dem Hersteller nichts anderes besagen), die dann eben auch nur auf dem neuen PC in Betrieb genommen werden darf.
Ein signifikanter Hardware-Wechsel wie der Austausch des Mainboards würde einem Geräte-Wechsel entsprechen und hätte somit auch den Verlust der gültigen Lizenz zur Folge. Dasselbe würde eben auch für erneuten PC-Wechsel (kompletter Austausch der Hardware) gelten.
Der Tausch der CPU, der RAM-Riegel, der Grafikkarte oder andere kleinere Hardware-Änderungen wären aber weiterhin möglich.
Beste Grüße
St. Clair