Uni Windows 10 Lizenz von alten PC auf neun übertragen

djducky schrieb:
Meine Güte. Stell dich doch nicht künstlich blöde. Ich habe dir doch ausführlich dargelegt, was genau an den Quellen und deiner Interpretation das Missverständliche ist.

Die höchste rechtliche Instanz in Deutschland sind nicht Heise & Co., sondern der BGH. Und dessen Urteil habe ich dir ebenfalls verlinkt.
Das ist jetzt nicht böse gemeint, hast Du jemals das BHG Urteil komplett gelesen? Da ging es immer nur darum, ob eine OEM separat und unabhängig von Hardware veräußert werden darf, nicht mehr, nicht weniger. Darin geht es nicht, und das ist eben die Basis von vielen Interpretationen hier, daß Du eine OEM-Lizenz beliebig übertragen kannst. Dem ist nicht so. Ein Softwareanbieter kann sehr wohl seine Lizenzen auf bestimmte Konstellationen beschränken. HW-Wechsel auf einem Desktop mit OEM geht (aber auch nicht immer), geht aber nicht von Laptop zu Laptop, oder Laptop zu Desktop, weil es sich eben - rein rechtlich - um ein komplett neues Gerät handelt, welches er auch bestimmt mit Windows neu installiert hat. Ergo, neue Installation auf einem komplett neuen Gerät, neue Lizenz, was ist daran so schwer zu verstehen? Anders wäre es vielleicht gewesen, wenn er den alten Datenträger im neuen Gerät 1:1 verbaut und verwendet hätte.

Und ebenso bei aller Liebe, wie oft hattest Du beruflich mit Lizenzrecht zu tun, und im speziellen mit Microsoft Lizenzen? Ich hatte schon das unfreiwillige Vergnügen.

Und ich behaupte, daß er die Lizenz von Laptop auf seinem Desktop nicht übertragen kann.

BTW werde ich nie verstehen, warum Leute für Spiele für ein paar Stunden locker mal 100 € und mehr für Special Editions hinlegen, aber für eine gültige SB-Lizenz nicht mal 140 € hinlegen wollen, die über Jahre im PC oder Notebook läuft.
 
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@nutrix
Das Urteil ist ein de-facto Koppelungsverbot von Software und Hardware. Die Händler dürfen das ohne die entsprechende, ursprünglich dafür vorgesehene, Hardware weiterverkaufen und der Kunde das dann natürlich auch nutzen. Das musste auch das von dir zitierte Heise damals einsehen: klick

Was du dazu behauptest ist mir dann auch relativ egal...
 
Was wollt Ihr mit dem 25 Jahre alten OEM Urteil, wo es eh um DVDs, COA von den großen OEM Partner DELL, Medion, HP, Toshiba usw. usw. ging.
Das Problem hat Microsoft mit dem BIOS Key gelöst. Es gibt keine DELL DVDs, COA und Keys mehr im Handel.
SB/DSB war damals ja gar nicht gemeint.

Gegen die geklaute OEM Key Listen und Datenbanken, kommt Microsoft und auch kein OEM Hersteller an.
Das sind die billigen E-Mail Keys und ohne COA und DVD ist so ein Key halt keine Lizenz.


Ansonsten gilt, aktuell immer noch das, was hier bei Microsoft steht.
https://www.microsoft.com/de-de/howtotell/Shop.aspx
Mit Ausnahme von Product Key Cards (PKCs), die mit COAs vertrieben werden, vertreibt Microsoft keine Products Keys als eigenständige Produkte.
https://www.microsoft.com/de-de/aktionen/piraterie/sicheres-einkaufen
Zulässig ist hingegen der Weiterverkauf von:

  • Retail-Versionen (auch Full Package Product, kurz FPP genannt; dies sind Einzelhandelsversionen), bestehend aus einem Datenträger und einem dazugehörigen COA;
  • System-Builder-Versionen bestehend aus System-Builder-Datenträger (DVD) und einer dazugehörigen System-Builder-COA.
Auch wenn es keinen Interessiert.
 
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Was in dem Link steht:
Es ist rechtlich zulässig, „gebrauchte“ Microsoft Software zu verkaufen und zu nutzen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, für die dein Verkäufer und du im Streitfalle die volle Beweislast tragen:


  • Das Computerprogramm muss ursprünglich mit Zustimmung von Microsoft im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in den Verkehr gebracht worden sein.
  • Dem Ersterwerber muss das Recht eingeräumt worden sein, das Computerprogramm zeitlich unbegrenzt zu nutzen; es muss sich daher um eine unbefristete Lizenz handeln.
  • Das Nutzungsrecht an dem Computerprogramm muss eingeräumt worden sein als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgelts, das es dem Rechtsinhaber, also Microsoft, ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichen Wert der Kopie des Computerprogramms entspricht.
  • Alle Kopien der Vorerwerber müssen, wenn sie nicht an den Nacherwerber ausgehändigt werden, spätestens zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs unbrauchbar gemacht worden sein (um feststellen zu können, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muss man alle Vorerwerber kennen).

Und absolut gar nichts - null, nada - von irgendeiner Hardwarebindung nach Erstverkauf. Die ist null und nichtig.

Wenn ich die hardware ändere, gehört mir die Lizenz immer noch. Erst recht, wenn ich selbst neue Hardware nutzen will und die Lizenz gar nicht weiterverkaufe.

Und BIOS-keys interessieern auch keinen, wenn man die Lizenz längst in eine digitale Lizenz im MS-Konto umgewandelt hat.
 
Was bringt denn die Diskussion, wenn es nun mal nicht klappt mit der Übertragung?
Willst du Microsoft verklagen?

Wenn man dann den Usern auch nicht alles richtig erklärt, nur was von MS Konto erzählt oder der alte Laptop auch noch entfernt wird, braucht man sich ja nicht zu wundern.
Munto schrieb:
Ich wollte es dann jetzt mein neues Laptop sogesehn reaktivieren. Aber geht nicht.
Da wird mir gesagt das es nicht möglich sei.
Aber ich habe noch nicht das alte Laptop aus meinem MS Konto gelöscht.
Muss ich erst über den neuen Laptop in meinen ms Konto einloggen.über den Browser.
Dann mein altes Laptop dort entfernen.
Somit ich das neue Laptop aktivieren kann?

Wenn, überhaupt die Übertragung funktionieren soll, muss man schon alles richtig machen.
Wichtig ist ja auch die Problembehandlung, die man da ausführen muss und wo man dann vom neuen PC aus den alten PC sehen und anklicken muss.
https://support.microsoft.com/de-de/windows/reaktivieren-von-windows-10-nach-änderung-der-hardware-2c0e962a-f04c-145b-6ead-fb3fc72b6665#ID0EBD=Windows_10
Wenn man alles richtig macht und man sieht seinen alten PC nicht in der Problembehandlung, nützt es auch nichts, wenn man den PC im MS Konto sieht.
Das MS Konto ist nur die Grundvoraussetzung.
https://www.computerbase.de/forum/t...hner-uebertragen.2031703/page-2#post-25821399
 
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Das wurde schon vor mehreren Seiten erklärt und ermutigt, es einfach auszuprobieren. Nur plärrt dann halt jemand rein und sagt sinngemäß "Geht nicht, ist verboten, Polizei!"
 
Ich kann das auch nicht alles testen.
Die meisten User machen bestimmt was falsch oder haben vorher schon Microsoft blockiert.

Noch gibt es die Anleitung bei Microsoft also gehe ich davon aus, dass es funktioniert.
Da ein Windows 7 /8. Key nie und nirgendwo gespeichert ist, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es an dem ursprünglich mal verwendeten Key liegt.
Das es bei der BIOS Key Lizenz übertragen nicht funktioniert, könnte ich mir schon eher vorstellen, da ja nun der Key zum BIOS Baustein und somit zum Gerät gehört.
Soll ja aber auch schon geklappt haben.
Da braucht auch keiner mit Hardwarebindung und dem alten OEM Urteil kommen.
Einen BIOS Key gab es damals nicht und Microsoft könnte bestimmt auch das Auslesen mit Tools verhindern.
 
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Ich glaube, dass hier gerade zu viele Dinge in einen Topf geworfen und alles unnötig aufgebläht wird. Lassen wir es gut sein.
 
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djducky schrieb:
@nutrix
Das Urteil ist ein de-facto Koppelungsverbot von Software und Hardware
Richtig, genau das sagte ich doch.
djducky schrieb:
Was du dazu behauptest ist mir dann auch relativ egal...
Ich hab doch gar nichts behauptet, ich habe alles mit Quellen belegt. Und die sagten, OEM Lizenz kann für neue Hardware nicht übernommen werden. Du behauptest doch die ganze Zeit, daß er von einem Laptop übernommen werden kann, und hast das Urteil zitiert, was eigentlich was ganz anderes (eben das was Du nochmals erwähnst, was ich bereits vorher erwähnte, das Kopplungsverbot) sagt.

Für die gängig gelebte Praxis kann ich doch nichts.
Ergänzung ()

djducky schrieb:
Wenn ich die hardware ändere, gehört mir die Lizenz immer noch. Erst recht, wenn ich selbst neue Hardware nutzen will und die Lizenz gar nicht weiterverkaufe.
Nein, und hier irrst Du. Erste Punkt ja, zweite Punkt neue HW eben nicht mehr.
djducky schrieb:
Und BIOS-keys interessieern auch keinen, wenn man die Lizenz längst in eine digitale Lizenz im MS-Konto umgewandelt hat.
Doch, tut es praktisch tatsächlich nach wie vor noch.
djducky schrieb:
Ich glaube, dass hier gerade zu viele Dinge in einen Topf geworfen und alles unnötig aufgebläht wird. Lassen wir es gut sein.
Eben. Wir haben hier doch schon Tatsachen, die bisherige Lizenz wurde von MS verweigert, siehe Anfangspost vom TS:
Munto schrieb:
Aber wenn ich diese jetzt auf meinen neuen Laptop übertragen möchte.
Wird mir angesagt. Aktivierung nicht möglich
Weil dieser Key auf einem anderen Gerät verwendet würde.
Ich soll zum Store und mir eine neue besorgen.
Steht im Aktivierungsfenster
Fehlercode oxc004c008
Da kannst Du Dich noch so aufregen und alles mögliche zitieren, der Key bzw. die Lizenz wird tatsächlich von Microsoft gesperrt, und das wird auch so bleiben, egal was der TS jetzt weiter versucht oder Ihr im Glauben lassen wollt, daß es gehen sollte. Dazu kommt eben noch verschärft, daß er eine alte Uni-Volume-Lizenz hat, die er sowieso nicht übertragen darf.
Ihm bleibt nur der Klageweg, um sein vermeidliches (tatsächlich nicht existierende) OEM Übertragungsrecht einzufordern. Oder er kauft sich doch eine legale neue Lizenz, entweder als günstige SB-Variante oder eben die teure Retail-Variante.

Oder, jemand zeigt und beweist praktisch hier, daß er eine Notebook/Laptop-Lizenz auf einen Desktop in in diesem Jahr erfolgreich übertragen konnte.
 
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nutrix schrieb:
Oder, jemand zeigt und beweist praktisch hier, daß er eine Notebook/Laptop-Lizenz auf einen Desktop in in diesem Jahr erfolgreich übertragen konnte
Ich sage voraus, das wird nicht passieren.

CU
redjack
 
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