Das ist jetzt nicht böse gemeint, hast Du jemals das BHG Urteil komplett gelesen? Da ging es immer nur darum, ob eine OEM separat und unabhängig von Hardware veräußert werden darf, nicht mehr, nicht weniger. Darin geht es nicht, und das ist eben die Basis von vielen Interpretationen hier, daß Du eine OEM-Lizenz beliebig übertragen kannst. Dem ist nicht so. Ein Softwareanbieter kann sehr wohl seine Lizenzen auf bestimmte Konstellationen beschränken. HW-Wechsel auf einem Desktop mit OEM geht (aber auch nicht immer), geht aber nicht von Laptop zu Laptop, oder Laptop zu Desktop, weil es sich eben - rein rechtlich - um ein komplett neues Gerät handelt, welches er auch bestimmt mit Windows neu installiert hat. Ergo, neue Installation auf einem komplett neuen Gerät, neue Lizenz, was ist daran so schwer zu verstehen? Anders wäre es vielleicht gewesen, wenn er den alten Datenträger im neuen Gerät 1:1 verbaut und verwendet hätte.djducky schrieb:Meine Güte. Stell dich doch nicht künstlich blöde. Ich habe dir doch ausführlich dargelegt, was genau an den Quellen und deiner Interpretation das Missverständliche ist.
Die höchste rechtliche Instanz in Deutschland sind nicht Heise & Co., sondern der BGH. Und dessen Urteil habe ich dir ebenfalls verlinkt.
Und ebenso bei aller Liebe, wie oft hattest Du beruflich mit Lizenzrecht zu tun, und im speziellen mit Microsoft Lizenzen? Ich hatte schon das unfreiwillige Vergnügen.
Und ich behaupte, daß er die Lizenz von Laptop auf seinem Desktop nicht übertragen kann.
BTW werde ich nie verstehen, warum Leute für Spiele für ein paar Stunden locker mal 100 € und mehr für Special Editions hinlegen, aber für eine gültige SB-Lizenz nicht mal 140 € hinlegen wollen, die über Jahre im PC oder Notebook läuft.
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