Windows 10 OEM Version Motherboard wechsel

blackson97 schrieb:
Meine Win 10 OEM wurde mit mein gekauften komplett Computer geliefert habe aber Produkt Key etc bekommen vom Händler. Habe es auch mit Microsoft Konto verbunden.

Das heißt, Du hast bei einem PC-Schrauber wie Mifcom, Dubaro, Agando, etc. gekauft? Die haben den Rechner für Dich zusammengebaut und dann Windows 10 installiert und den Key auf der Rechnung vermerkt?
 
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BlubbsDE schrieb:
Das gilt nur für Software, die man eigenständig gekauft hat. Sicher darf man Software an irgendwas binden, wenn man diese nicht explizit alleine gekauft hat.

Das OEM-Urteil von damals besagt ausdrücklich, dass Software, die zusammen mit einem PC gekauft wird, unabhängig von diesem genutzt werden darf. Es ist also nicht zulässig, z. B. eine OEM-Version an einen PC zu binden.

Ich weiß aber nicht, wie es rechtlich aussieht, wenn Software "verschenkt" wird (z. B. das kostenlose Upgrade von Windows 7 auf Windows 10).
 
Habe jetzt mal eine E-Mail an das Unternehmen geschickt die den zusammen gebaut haben und nachgefragt. Warte jetzt auf Antworte denke mal Montag werde ich mehr hören.
 
Wenn du einen Windows 10 Key bekommen hast dann kannst du na klar auch immer wieder Windows 10 installieren und aktivieren mit diesem Windows 10 Key.
Windows 10 kann kann man ja auch mit einen Windows 7 oder 8.x Key aktivieren.

23 Beiträge und es ist nicht mal Klar was du da für ein Gerät (Mainboard) hast oder ob du nun wirklich einen Windows 10 Key bekommen hast.
Deine Überschrift mit OEM Windows macht es auch nicht einfacher.
OEM Windows ist doch vorinstalliert auf OEM Geräten wie Laptops oder PCs von HP/ Medion usw.
Da ist seit Windows 8.0 der Key im Bios und da bekommt man auch keinen Key vom Händler.

Ob es klappt einfach die alte SSD mit dem alten Windows zu starten auf dem Neunen Board musst du ausprobieren.
Normal funktioniert das und Windows startet auch, ist aber nicht mehr aktiviert.
Da braucht man einen Key um zu aktivieren.
 
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit! Ich muss schon selbst aufpassen was ich mir kaufe!

Wenn klar erkennbar aus Unteralgen oder Verpackung hervorgeht, dass einen Betriebssystem-Lizenz an dieses Gerät gebunden ist dann ist genau das der Fall. Wohlgemerkt - klar erkennbar. Das Urteil hatte auch dieses EULA im Auge das sich erst dann sehe wenn ich gekauft und eingeschaltet habe. Das ist zu spät, «überraschende Klausel».

Der Verkäufer ist derjenige, der im Zweifelsfall nachweisen muss, das er die Lizenz nur einmal verkauft hat. Und noch eins: Der Käufer hat keinen Vertrag mit Microsoft, sondern mit dem Verkäufer!
Ach nein? Auch der Käufer muss sehen was er kauft. Und wenn auf dem Kaufvertag Bestimmtes steht ist der Verkäufer der der liefern muss. Beweisen muss er aber nichts. Allenfalls hat er selbstverbockte Ausgaben.



Wenn sich WIN beim Installieren nicht selbst aktiviert…
Und ich glaube nach wie vor nicht an die ans Konto gebundene Lizenz!
…muss man das mir dem dafür vorgesehenen Key (als schlichtem Werkzeug) tun. Hat man den nicht ist man dumm dran.
(Persönlich gehen mir Rechnerverkäufe ohne ›losen‹ Key oder klare Worte im Vertrag gehörig auf den Senkel, aber das scheint ja alles juristisch wasserdicht obwohl der Laie es nicht erkennt…)

CN8
 
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