GR Supra
Lt. Junior Grade
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Weil es nicht gefragt wurde vom TO? Es auch eigentlich egal ist.Enotsa schrieb:Würde gerne wissen warum die Top Lösung keine Option ist, den mutmaßen tun ja die anderen schon.
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Weil es nicht gefragt wurde vom TO? Es auch eigentlich egal ist.Enotsa schrieb:Würde gerne wissen warum die Top Lösung keine Option ist, den mutmaßen tun ja die anderen schon.
Und da bist Du Dir mal natürlich gaanz sicher! Weil Du ein graduierter Jurist bist nehm ich mal an.....Enotsa schrieb:Bohren kann man nicht verbieten u
Ist überall WPA/TKIP abgeschaltet, also überall einheitlich WPA2/AES? Siehe diesen Thread …nana_ schrieb:Verbindungsabbrüchen
Ist überall der DHCP-Server sicher abgeschaltet? Siehe diesen Thread …nana_ schrieb:WA850RE
Wenn alles richtig eingestellt ist, dann auch das Haus durchmessen. Nicht das Du zu wenige WLAN-Punkte hast. Siehe diesen Thread …nana_ schrieb:4 Etagen
@nana_ hast Du irgendeinen WLAN-Punkt überhaupt verkabelt? Klingt so nach WLAN-Repeater. Bei WLAN-Repeater sind alle WLAN-Punkt auf dem selben Kanal. Hier lohnt dann wirklich mal die Nachbarschaft abscannen, also ob im Router nicht besser WLAN-Kanal 1, 5, 9 oder 13.Spock55000 schrieb:Wie viele WLAN-Signale gibt es in der Umgebung? Bei Reihenhäusern sind das sicher einige. Im Router mal die Kanäle eventuell ändern.
Das stimmt meines Wissens für Wände, bei Decken weiß ich das schon nicht genau, und für Decken mit flächenhafter Infrastruktur geh ich von einem Sonderfall aus.kachiri schrieb:Bohren gehört zum alltäglichen Gebrauch der Mietsache.
Nein. Es gibt bereits Gerichtsurteile oder Gesetze. Die kann man auch als Nicht-Jurist lesen. Z.B. gab es früher mal oft Klauseln, die dem Vermieter das Recht zu sprachen, jährlich die Wohnung zu besichtigen. Oder das grundsätzliche Verbot jeglicher Haustiere. Kann gerne im Vertrag drinne stehen. Ist ungültig und muss man sich nicht dran halten. Oder dass man als Mieter keine Gäste haben darf oder so Sachen. Alles was zu einer normalen Nutzung gehört, ist erlaubt.Blende Up schrieb:dann gilt das erstmal so, dann kann man das vielleicht als ungültig vor dem Gericht anfechten, aber dann verlassen wir hir das Thema komplett
Na dann zeig mal her.scooter010 schrieb:Nein. Es gibt bereits Gerichtsurteile oder Gesetze. Die kann man auch als Nicht-Jurist lesen. Z.B. gab es früher mal oft Klauseln, die dem Vermieter das Recht zu sprachen, jährlich die Wohnung zu besichtigen. Oder das grundsätzliche Verbot jeglicher Haustiere. Kann gerne im Vertrag drinne stehen. Ist ungültig und muss man sich nicht dran halten. Oder dass man als Mieter keine Gäste haben darf oder so Sachen. Alles was zu einer normalen Nutzung gehört, ist erlaubt.
Man darf auch drinnen so ziemlich alles umbauen. Wenn es beim Auszug dem Vermieter nicht gefällt oder Sachen kaputt sind, muss man es auf eigene Kosten in Ursprungszustand versetzen.
Edit: Ausgenommen sind natürlich Dinge, die so oder so eine Baugenehmigung bedürfen oder anderweitung in die Bausubstanz eines Gebäudes eingreifen.
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DG: / Repeater \
1: | Repeater |______
EG:__|_Router_ _|_ _ _ \__
K: |__________|_Inet_|
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DG: / Repeater \
1: | Router |______
EG:__| Repeater |_ _ _ \__
K: |__________|_Inet_|
Im Grunde hast du Recht und auch ich bevorzuge LAN statt WLan, wo es nur geht. Nur, wenn ich hier an einer Stelle, wo ich noch einen Access Point sinvollerweise per LAN anschließen möchte, ein Lan-Kabel vom Technikraum verlegen möchte, dann reicht ganz sicher ein Bohrloch nicht aus - das wäre nämlich schön 😉DJMadMax schrieb:Wo genau eigentlich kommt diese chronische Angst vor dem Kabelverlegen bei neuzeutigen, vermutlich noch äußerst jungen Hauskäufern her? Das scheint eine ganz neue Marotte zu sein: man hat Gott weiß woher die hunderttausenden Euro, sich ne Hütte irgendwo zu leisten, hat aber Angst davor auch nur für 20 Sekunden (!!!) einen Bohrer in die Hand zu nehmen. Will mir niemals nicht in den Kopf so etwas und eine derartige Einstellung ist ganz, ganz, GANZ (!) schlecht für Eigenheimbesitzer.
Fachmann... Das Lesen hat keinerlei aufschiebende Wirkung.scooter010 schrieb:. Die kann man auch als Nicht-Jurist lese
Schon spannend was man dem TE hier so vorschlägt. Damit geht man selbst ja auch Null Risiko ein. Genau mein Humor...scooter010 schrieb:Man darf fast alles machen, wenn man bereit ist, alle Risiken
Aua, das tut ja weh.computerfouler schrieb:Und nicht vergessen, Netzwerkkabel sind wie Lautsprecherkabel - Laufrichtungsgebunden.
Da wäre ich auch dafür.kachiri schrieb:Fakt ist aber auch: Grundsätzlich geht das natürlich auch ohne Bohren. Irgendwie kommt Mensch ja auch auf alle Etagen. Die Wege kann man auch für Kabel nutzen.
Ist dann vielleicht nicht ganz so schön und benötigt auch mehr Kabeleinsatz.
Und das ist auch mit das Schlimmste, was man machen kann, da man die Außenhaut des Gebäudes inkl. Wärmedämmung beschädigt (sage nur Feuchtigkeit und Kältebrücken). Das darf wirklich nur fachgerecht durchgeführt werden und bedarf grundsätzlich die Zustimmung des Eigentümers / Vermieters.SportMönch schrieb:Da man einmal pro Etage mit dem 10er Bohrer durch die Außenwand bohrt, muss man sich schon ordentlich anstrengen was falsch/kaputt zu machen.
Welcher Art Glasfaser? Die von einem Kabel-TV-Anbieter oder eine neuere?Wir sind vor 6 Monaten in dieses Haus gezogen und hatten vorher in unserer Wohnung O2-DSL (50) mit einer sehr alten O2-Homebox. Vertrag und Router haben wir beim Umzug auch zunächst mitgenommen und ich hatte mit den Repeatern aufgerüstet. Aber von Anfang an schwankte das Internet im Minutentakt zwischen 1,2 Mbit und 55 Mbit, selbst im Erdgeschoss. Wir dachten, es liegt daran, dass wir so ziemlich am Ende der Leitung liegen und sind deswegen nun auf Glasfaser umgestiegen und haben zusätzlich einen neuen TPlink-Router gekauft.
Nur mal so, man kann auch überraschenderweise nett mit dem Vermieter reden. Wenn man das gescheit (auf seine Kosten) machen läßt, ist das bei mir komischerweise trotz Mietwohnung immer kein Thema gewesen. In meiner aktuellen Wohnung habe ich auf meine (doch 4stellige) Kosten in jedem Zimmer und Flur bis auf Toilette und Küche 2 Lan-Anschlüsse legen lassen. Leider ging das nur unterputzt ohne Leerrohre. Aber man sieht in der Wohnung, bis auf die Dosen und dem Verteiler im zentralen Schaltkasten, rein gar nichts. Der nächste Mieter kann sich hier über eine gute Verkabelung freuen. Der ältere Vermieter hats kaum bemerkt, als ich im das zeigte, und war eher begeistert, wie unauffällig das alles aussieht.GR Supra schrieb:Es geht um den "bestimmungsgemäßen Gebrauch" und der ist in dem fall wohl nicht einfach so zu ermitteln.
Ich wäre mir noch nciht mal sicher, ob das Schlitzen einer Wand in einer Mietsache in jedem Fall "einfach so" geht.