Wo fängt Diskriminierung an?

Den Leuten hier und sonstwo ist es egal, dass Leute Grundgesetze haben, wenn es um Diskriminierung geht. Mein Beispiel zeigt sehr gut auf, was Diskriminierung ist.
Mindestens 2 Grundgesetze werden einfach so ausgeschaltet, weil ein Kleidungsstück "bestimmte Impulse" senden kann.

Für mich senden hochhackige Schuhe, Krawatten, Jeans oder rauchende Lehrer auch "bestimmte Impulse". Wenn ich auf die Idee kommen würde dies zu verbieten, würde man mich auslachen und als bescheuert deklarieren.

Aber genau das tun viele in diesem Thread und auch sonstwo.

Nicht einmal das Bundesverfassungsgericht wird hier respektiert, und man pocht auf die Diskriminierung der muslimischen Frauen mit Kopftüchern.

"Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar"


Was soll ich dazu noch sagen?

Wo fängt Diskriminierung an? Zum Beispiel wenn Menschen aus irrationalen Gründen "bestimmte Impulse" wichtiger finden als Religionsfreiheit oder das Recht auf freie Entfaltung. Denn eins ist wichtig: man muss zu der Mode passen, ansonsten Pech gehabt meine Damen und Herren!
 
Wenn man einfach mal alles weglässt was geschrieben wurde kommt son mist raus. Es wurde dargelegt warum und mit welcher begründung es aktzeptiert wird und warum man es trotzdem verbieten sollte und zwar nicht nur das kopftuch sondern alle religiösen symbole. Und du? Ignorierst es komplett. Jedwege weitere diskussion ist hinfällig.

Ps: welche verfassungsrechte hier eingeschränkt werden angeblich hast du auch ignoriert und nicht benannt bzw. begründet.
 
Ich habe schon 2-mal benannt welche Grundrechte das sind, da du aber anscheinend von Grundrechten keine Ahnung hast, zitiere ich für dich:

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Und wenn man noch wirklich richtig pinkelig sein möchte:

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Nehme an, dass alle die Deutsche Sprache verstehen und diese Gesetze trivial zu verstehen sind.


Hypothetisch, als Sklavenbetreiber könnte ich dir 100 Gründe nennen, warum man die Freiheit der Sklaven verbieten sollte. Das bedeutet nicht, dass das richtig ist.
Eure Begründungen sind genau so. Ihr habt da absurde, irrationale Begründungen, dass ich nur den Kopf schütteln kann.

Auf der einen Seite Grundrechte, Bundesverfassungsgericht, DISKRIMINIERUNG, und auf der anderen Seite höre ich was von "Mode", "alle Religionen sind buuuhh" und ähnliche stark-subjektive irrationale Begründungen.

Ihr stellt euch nicht einmal die Frage, wieso ihr überhaupt das RECHT besitzt alle religiösen Symbole zu verbieten. WIESO?
Wenn ihr das Recht bei euch sieht, dann sehe ich in mir das Recht alle "modischen" Symbole zu verbieten. Ich habe ein Problem mit Mode und finde, dass das zu sehr die Kinder beeinflusst, WEEEIIITTT mehr als religiöse. Wie viele Frauen mit Kopftüchern oder Frauen mit Nonnengewändern gibt es bei öffentlichen Schulen? Eine handvoll? Einhundert? Aber Mode ist bei Millionen vertreten. Also was Beeinflussung angeht, kann man das nicht toppen. Also für mich weit "gefährlicher" oder "impulshaftiger" oder wie auch immer euer irrational behafteter Begründung bei Kopftüchern heißt.

Es ist ein FAKT, dank dem Gericht, dass es VERFASSUNGSWIDRIG ist. Ein Fakt. Zumindest hier in Deutschland.
Es ist also ein Fakt, dass ihr diskriminiert. Und ich sehe in euch kein Versuch zur Verständnis.
Alles, was ich in meinem Eingangspost erwähnt habe, tritt hier auf. Was für eine Ironie.
Wie soll ich mit Scheinheiligen, die als Fakt diskriminieren, eine Unterhaltung über Diskriminierung halten?
Eure Meinungen haben null Wert. Ich könnte ja gleich einen Nazi fragen, was er von Judentum und Juden hält und mir erklären lassen, was ein Jude ist. Das wird bestimmt sehr objektiv...
Das ist auch der Grund, warum ich das meist geschriebene ignoriert habe. Von vorne bis hinten stimmt da was nicht mit eurem Verständnis von "Gleichheit".
 
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sbj schrieb:
[...]oder rauchende Lehrer auch "bestimmte Impulse".
Eben, und genau deswegen wirst du auch keinen rauchenden Lehrer im Klassenzimmer finden.
Ja selbst auf dem für Schüler einsehbaren Schulgelände wird das die extreme Ausnahme sein und von dem Schulleiter auch nicht toleriert werden.
Sollte das jetzt auch in deinen Augen geändert werden?
 
Seppuku schrieb:
Eben, und genau deswegen wirst du auch keinen rauchenden Lehrer im Klassenzimmer finden.
Ja selbst auf dem für Schüler einsehbaren Schulgelände wird das die extreme Ausnahme sein und von dem Schulleiter auch nicht toleriert werden.
Sollte das jetzt auch in deinen Augen geändert werden?
Ich weiß nicht wo du zur Schule gegangen bist, aber bei uns konnten die Lehrer während den Pausen draußen rauchen, also innerhalb des Schulgeländes. In Klassenzimmern ist es natürlich auch schon so nicht möglich, weil laut dem Gesetz in geschlossenen Räumen nicht mehr geraucht werden darf.
Und mein ehemaliger Ethik-Lehrer trug immer einen Hut während des Unterrichts zum Beispiel. Hat es mich gestört? Nein. (glaube mich zur erinnern, dass du in einem vorherigen Beitrag was dazu geschrieben hattest, wollte das hier nur so nebenbei erwähnen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wo wird deine religiöse Freiheit eingeschränkt wenn an staatlichen Schulen jegliche religiöse Symbolik unzulässig ist? So wie du argumentierst, hoffe ich, dass deine Kinder von einem heidnischen oder satanischen Lehrer erzogen werden. Mal sehen wie weit her es dann ist mit den Grundrechten...

Desweiteren erinnere ich dich gerne daran, dass jeder Arbeitgeber das Recht hat in gewissem Umfang eine Arbeitsbekleidung vorzuschreiben. Dazu gehören auch Verbote für Kopftücher.

Und daran ist absolut überhaupt nichts diskriminierend. Denn alle werden exakt gleich behandelt, wenn jegliche religiöse Symbolik in staatlichen Bereichen unzulässig ist. Diskriminierung kann es nur bei UNGLEICHBEHANDLUNG geben. Du kapierst ja noch nicht mal das rundsätzlichste was Diskriminierung ausmacht...

Und es ist eben auch Fakt, dass das Kopftuch NUR erlaubt wurde und ein Verbot verfassungswidrig ist, weil es bereits eine Ausnahme für christliche Symbolik gab und genau DAS eine Diskriminierung gewesen wäre, christliche Symbolik zu zulassen, aber islamische nicht. Und exakt diesen Fakt ignorierst du genauso wie du uns weiß machen wolltest, ein Kopftuch sei Mode, keine Symbolik obwohl sich die Kläger in diesem Fall sogar exakt darauf berufen haben, dass es eine islamische Glaubensbekundung ist und das aus sehr gutem Grund. Auch das steht auf deiner vor dir selbst verlinkten Seite. Gelesen hast du sie ganz offensichtlich überhaupt nicht.

Und jetzt darfst du gern nochmal erklären, auch mit Hilfe eines Dudens, wie es diskriminierend und ungleich sein kann, wenn allen exakt das gleiche erlaubt bzw. verboten wäre, nämlich an staatlichen Einrichtungen keinerlei religiöse Symbolik zu zulassen. Weder christliche, islamische, hinduistische, heidnische, satanische, buddhistische, shintoistische oder sonst irgendwelche.
 
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Mustis schrieb:
Und wo wird deine religiöse Freiheit eingeschränkt wenn an staatlichen Schulen jegliche religiöse Symbolik unzulässig ist? So wie du argumentierst, hoffe ich, dass deine Kinder von einem heidnischen oder satanischen Lehrer erzogen werden. Mal sehen wie weit her es dann ist mit den Grundrechten...
Erstens wird meine Freiheit zur freien Entfaltung eingeschränkt. Das geht dich nichts an, ob ich ein Kruzifix trage oder ein Kopftuch. Zweitens siehe Artikel 4.
Drittens ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Satanist ein Lehrer ist, und falls doch, im Gegensatz zu dir werde ich meine Kinder selbst erziehen, unabhängig davon wer die Lehrkräfte sind, anstelle den Lehrern diese Bürde aufzutragen. Viertens, auch Satanisten oder heidnische Menschen haben Grundrechte. Soll ich jetzt sie diskriminieren oder was erwartest du von mir.
Desweiteren erinnere ich dich gerne daran, dass jeder Arbeitgeber das Recht hat in gewissem Umfang eine Arbeitsbekleidung vorzuschreiben. Dazu gehören auch Verbote für Kopftücher.
Ich möchte dich nur darauf erinnern, dass wir von öffentlichen Schulen sprechen, nicht von privaten. Und die öffentlichen Schulen

Und daran ist absolut überhaupt nichts diskriminierend. Denn alle werden exakt gleich behandelt, wenn jegliche religiöse Symbolik in staatlichen Bereichen unzulässig ist. Diskriminierung kann es nur bei UNGLEICHBEHANDLUNG geben. Du kapierst ja noch nicht mal das rundsätzlichste was Diskriminierung ausmacht...
Das Bundesverfassungsgericht kapiert das auch nicht. Ich bleibe beim nicht-kapieren.
Du verwechselst da nämlich etwas. Wir reden hier nicht über die Diskriminierung "untereinander". Es gäbe tatsächlich keine Ungleichbehandlung, wenn alle religiösen Symbole verbieten worden wäre, weil ja alle verboten wäre. Das Problem ist aber nur, dass du das eben nicht darfst, allso überhaupt zu verbieten, was eben eine UNGLEICHBEHANDLUNG ist.

Und es ist eben auch Fakt, dass das Kopftuch NUR erlaubt wurde und ein Verbot verfassungswidrig ist, weil es bereits eine Ausnahme für christliche Symbolik gab und genau DAS eine Diskriminierung gewesen wäre, christliche Symbolik zu zulassen, aber islamische nicht.
Das stimmt nicht. Du hast nicht einmal dir die Begründung durchgelesen.


Und jetzt darfst du gern nochmal erklären, auch mit Hilfe eines Dudens, wie es diskriminierend und ungleich sein kann, wenn allen exakt das gleiche erlaubt bzw. verboten wäre, nämlich an staatlichen Einrichtungen keinerlei religiöse Symbolik zu zulassen. Weder christliche, islamische, hinduistische, heidnische, satanische, buddhistische, shintoistische oder sonst irgendwelche.
Lies bitte die Begründung des Gerichts.
Kurz gesagt: das Verbot an sich, ob einzeln oder alle, ist die Diskriminierung.
 
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Nein ist sie genau nicht! Denn du kannst überall sonst deine Freiheit voll entfalten. Und nu pass auf, ich zitiere aus deinem Zitat! "...,soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Es gibt nämlich sehr wohl das Recht dazu, auch dieses Grundrecht einzuschränken!

Ein Satanist kann sehr wohl Lehrer werden. Denn was er außerhalb seines Arbeitsplatzes macht, ist allein ihm überlassen, den genau das deckt wiederum das von dir zitierte Grundrecht ab. :>

Und ich will nicht das du wenn diskriminierst. Ich will, dass du verstehst, dass du den Begriff Diskriminierung zum Teil vollkommen falsch auffasst.

Und doch du darfst solche Symbolik in staatlichen BEreichen verbieten, denn auch die Trennung von Kirche und Staat ist verfassungsrechtlich festgelegt.
 
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Sorry wenn ich mich hier so einklinke ich finde Chris Tall bringt das ganze sehr schön auf den Punkt, wenn es auch in erster Linie um Humor geht gegenüber "Randgruppen".

Die Welt wird immer kaputter man darf/soll(?) ja jetzt nicht mal mehr "Schwarzer" sagen hallo da langt man sich doch an den Kopf wenn jemand zu mir "Weißer" sagt ist mir das auch egal, diese vorauseilende übereifrige politische Korrektes geht einem nur noch auf den S..k. "darf er dass"

Mit dem Kopftuch verstehe ich auch nicht so ganz früher wurden von Bäuerinnen auch fast den ganzen Tag Kopftücher getragen, wenn die auch kleiner und vor allem Bunter waren.

Hauptproblem wird sein das wir eine Christliche Kultur haben, und zb. Nonnen und Pfarrer als normal betrachtet werden, aber Muslime mit Kopftüchern (Die jetzt mehr werden wie früher) dann in den Schulen nicht, wenn diese zb. Deutsch etz. unterrichten, gab es früher nicht die Leute müssen sich daran gewöhnen, oder generell für alle gleich gestalten entweder Alle mit Religiösen Symbolen erlauben oder keinen, außer in den jeweiligen Religionsfächern.
In Staatlichen Einrichtungen wie Behörden haben Kopfbedeckungen generell nichts zu suchen, das hat aber eher was mit Etikette zu tun, ich tu meine Mütze, Kappel ja auch runter. (Ja das sind keine Religiösen Symbole) Was würden wohl die Leute sagen wenn ein Pastafari einen Unterricht leitet mit dem Nudelsieb auf dem Kopf ?
 
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""Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar""
D.h. eben man hat eben dieses Recht nicht, so wie du es gerne hättest @Mustis. Ein Kruzifix oder ein Kopftuch verletzt in keinster Weise die Freiheit und Rechte Anderer.
Welchen Teil davon verstehst du nicht und pochst auf deine Diskriminierung? Und denkst, dass deine These auf Gesetze beruht? Ich habe jetzt mehrmals aufgezeigt, dass das eben nicht so ist und dennoch versuchst du krampfhaft deine diskriminierende Haltung zu bewahren.
Du ignorierst Grundgesetze und wichtige Instanzen, weil...? Ja, weil du ein Problem mit Religionen hast.
Ich habe ein Problem mit anderen Dingen, möchte dies auch verbieten lassen!!!

Egal, ich drehe mich im Kreis, bin raus hier. Werde weiterhin verfolgen, wie diskriminierende Personen die Frage der Diskriminierung beantworten. Amüsant ist es allemal.
 
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Der Staat hat dieses Recht, es steht sogar in der Begründung. Du ignorierst genauso Grundgesetze und zwar mehrere, eben weil sich hier mehrere widersprechen. Steht alles in der Begründung drin. Letztlich war es eine Entscheidungssache, inwieweit welches Recht wichtiger ist als ein anderes und zwar explizit auf diesen einen Sachverhaltes des Kopftuches und es es nichtmal Einstimmig beschlossen worden. Und dennoch beharrst du darauf, dass du Recht hast mit all deinen Aussagen. Vorallem in Bezug darauf, dass es Diskriminierung sei.

Diskriminierung definiert sich wie folgt: Herabsetzung durch Benachteiligung.

Ein Verbot wäre für alle gleich, dadurch ist niemand benachteiligt, schon gar nicht herabgesetzt, ergo kann es per Definition keine Diskriminierung sein. Und falls es dir nicht auffällt, das Wort Diskriminierung wird in der ganzen Begründung nur ein einziges Mal benutzt, nämlcih an einer Stelle, wo darauf verwiesen wird, das ein Gesetzestext bei weiterem Verständnis als Öffnung für eine diskriminierende VErwaltungspraxis verstanden werden könnte aber diese Unschärfe im Gesetzgebungsverfahren bewusst hingenommen wurde. Ansonstn ist aus sehr gutem Grund in dieser Fallsituation NIE von Diskriminierung gesprochen, weil es keine ist. Und hätten die Beschwerdeführerinnen sich lediglich darauf zurück gezogen, dass sie sich diskriminiert fühlen würden, wäre das Verfahren ganz sicher nicht so verlaufen. Erst die ganze klare Auslegung des Hidschabs als Symbol des Islams hat zur der Überzeugung geführt, dass hier der Glaubensfreiheit höheres Gewicht zuerkannt werden müsse als einigen anderen Grundgesetzen und das auch nur deshalb, weil der Hidschab (bisher) nicht als konkrete Gefährdung des Schulfriedens interpretiert werden könne und keinen missionarischen Inhalt hat.

Und genau deswegen sind deine Ausführung bezüglich Diskriminierung in diesem Fall und auch die Ausführung, der Hidschab sei mehr Mode als Symbol so totaler Unsinn, denn dem ganzen Urteil liegt eine genau gegenteilige Argumentation zugrunde. und nur weil Gesetze kollidieren und deshalb eine Fallentscheidung getroffen werden muss, ist man noch lange nicht diskriminiert.
 
Verwechsle mich nicht mit jemanden anderem, ich habe nichts über Mode oder so geschrieben, das wart ihr.

Zweitens:

"Diskriminierung definiert sich wie folgt: Herabsetzung durch Benachteiligung."

Genau. Frauen mit Kopftüchern würden eben benachteiligt, nur weil sie Kopftücher tragen. Welchen Teil davon verstehst du nicht´?

Ein Verbot wäre für alle gleich, dadurch ist niemand benachteiligt, schon gar nicht herabgesetzt, ergo kann es per Definition keine Diskriminierung sein.
Das ist ja mal der größte Unsinn, den ich gelesen habe. Wie ist es für alle gleich? Eine Frau, die kein Kopftuch trägt, ist doch von diesem Gesetz gar nicht betroffen. Eben nur die, die Kopftücher tragen, wo bitte ist hier das "alle"?
Selbstverständlich ist das Diskriminierung.

Du verwechselst die ganze Zeit 2 verschiedene Dinge.
Ich rede nicht von der Diskriminierung, dass islamische nicht erlaubt sind aber christliche schon, das ist auch eine Diskriminierung. Wenn du alle religiösen Symbole verbietest, gibt es diese eine Diskriminierung nicht.
Aber allein schon eine oder mehrere oder ALLE religiösen Symbole zu verbieten ist eine Diskriminierung.

Ich ignoriere überhaupt keine Grundgesetze. Du allerdings schon.
Kruzifixe, Nonnengewänder, Kopftücher oder andere einfache Kleidungsstücke beschränken in KEINSTER Weise die Freiheit oder Rechte anderer.
Dies alles zu verbieten ist ein gewaltiger Eingriff in die Grundrechte dieser Personen, die du einfach so durchziehen willst gedanklich. Und das ist eben Diskriminierung.

Du kannst nicht einfach sagen "alle Männer mit blauen Augen dürfen nicht unterrichten". Das ist Diskriminierung. Die Tatsache, dass es alle Männer mit blauen Augen betrifft und nicht nur einige mit blauen Augen, macht die Sache nicht komform! Weil du Menschen mit anderen Augenfarben ja zulässt. So wie es nicht komform ist alle religiöse Symbole zu verbieten und sich auf "alle" zu beruhen. Denn andere Frauen lässt du ja zu zu unterrichten, aber halt nicht mit Kopftüchern.
Es wäre keine Diskriminierung, wenn niemand unterrichten dürfte. Dann ist es ALLE. Aber das ist hier nicht der Fall.


Bitte an alle anderen, drücke ich mich schlecht aus oder wieso versteht dieser User diese einfache Tatsache nicht?
 
nein, eine Nonne trägt keine Kopfbedeckung und Art. 140 GG ist kein Grundgesetz. Ich gebs auf, du willst es einfach nicht kapieren, nichtmal auf den Hinweis hin, dass die gesamte Urteilsbegründung sich nicht ein einziges Mal über Diskriminierung auslässt und auch nirgends es als Begründung herangezogen wird. Schon komisch, dass ein Urteil zur angeblichen Diskriminierung in seiner Begründung diese nicht aufgreift... Aber auch das ignorierst du mal wieder und bringst keinerlei Sachverhalt an wie diese Diskrepanz zu erklären wäre.

Bezüglich Mode/Alltagskleidung, siehe Post 45. Willst du mich hier allen ernstes verarschen? Du hast mit dem Käse angefangen, den Hidschab als Alltagskleidung ergo Mode abzutun.

sbj schrieb:
Das hat nichts mit Nonnengewändern zu tun. Menschen tragen Kleidung. Und wenn eine indische Frau mit einer Sari Kleidung unterrichten will, ist es auch ok. Es ist nur ein Kleidungsstück, wie das Nonnengewand oder das Kopftuch. Das Problem sind Menschen, die unbedingt in Kleidungsstücken Dinge erkennen wollen, die es nicht gibt. Und über deren Köpfe entscheiden wollen, wie sie sich zu kleiden haben.

Und das ist wieder einma typisch eine Alltagskleidung vieler Frauen zu verbieten, weil sie für manche einen religiösen Touch haben. Da wird dann die Frau, die Religionsfreiheit besitzt laut dem GG, die sich frei entfalten darf laut dem GG einfach so von euch diskriminiert. Ihr hebelt einfach so mindestens 2 Grundgesetze aus, weil es euch so passt. Und wieder einmal interessiert euch es nicht einmal, wie diese Frauen denken. Denn Frauen mit Kopftüchern sehen das als ein Bekleidungsstück, sie gehen nicht zur Schule um den Islam zu unterrichten. Warum dürfen dann Schülerinnen mit Kopftüchern zur Schulen gehen? Laut eurem aberwitzigen Argument sollte man ja "Kirsche und Staat" trennen (also Religion und Staat). Wie oft wurdet ihr von muslimischen Schüllerinnen bekehrt? Oder was stört an euch an diesen Schüllerinnen? Nichts? Wieso stört es euch dann, wenn diese Menschen nun Mathe unterrichten wollen? Machen die plötzlich eine Umwandlung?

Euer Argument ist, dass Lehrkräfte mit Kopftüchern irgendwie "schlechten Einfluss" auf Schüler haben könnten oder zumindest einen "Einfluss", in diesem Fall "religiös".
Aber weibliche Lehrkräfte mit hochhackigen Schuhen haben für mich auch einen "Einfluss" oder Lehrer, die mit Krawatten herumlaufen.
Ich möchte auch das verbieten lassen. Wieso dürft ihr entscheiden, dass "religiös angehauchte Kleidungsstücke" verboten werden sollen und ich darf nichts mitbestimmen? Ihr diskriminiert allein schon deswegen, weil ihr in euch das Recht seht was zu trennen ist und was nicht und mir und vielen dieses Recht gar nicht zusprecht.

Jeans wurden als Arbeitskleidung für Bergarbeiter erfunden. Ich finde, dass Lehrkräfte den Schülern nicht unterbewusst diese Botschaft senden dürfen. Was mache ich jetzt? Achso, ja, verbieten lassen!!!...

Post #47...

sbj schrieb:
Ja, es ist Alltagskleidung. Ich kenne einige deutsche Omas, die noch Kopftücher tragen. Früher trugen die meisten Frauen dies. Auch tragen in Russland zum Beispiel noch viele Frauen Kopftücher.
Und Moslems tragen seit über gut eintausend Jahren Kopftücher Tag für Tag. Was willst du mir nun sagen?

Und bitte lesen. Wer sagt, dass jede Muslima Kopftüch trägt? Das sagt niemand. Die sind aber dann auch nicht die "Betroffenen", von der ich die ganze Zeit rede.

Achso, es muss also rein modisch sein um "anerkannt" zu werden? Wieso? Wer bestimmt das? Was ist mit den beiden Grundgesetzen, die du einfach so aushebelst? Wie ich schon sagte, die Jeans sind keine modischen Kleidungsstücke, die wurden für Bergarbeiter gemacht. Laut deiner Definition sollte man dies auch verbieten. Und google mal nach "islamic fashion" etc, um zu sehen, wie modisch das alles sein kann (BSP).

Aber nein, du hast niemals gesagt, der Hidschab sei kein Symbol des islamischen Glaubens...

Und bevor du mir jetzt kommst Mode sei keine Alltagskleidung:

Mo̱·de
Substantiv [die]

1.
Kleidung, die dem aktuellen Zeitgeschmack entspricht.
"Sie geht mit der Mode."
2.
all das, was zu einer bestimmten Zeit gerade üblich und beliebt ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mode kann Alltagskleidung sein, aber Alltagskleidung ist nicht gleich Mode.
Ich habe nirgends von Mode gesprochen, sondern über Alltagskleidung dieser Menschen. Denn, im Gegensatz zur modischen Kleidung, ist das Kopftuch ein zeitunabhängiges Kleidungsstück, ergo Alltagskleidung. Dass es auch modisch sein kann, habe ich mit einem Beispiel aufgezeigt, aber nicht über Mode gesprochen, im Gegensatz zu euch.

Auch habe ich nirgends behauptet, dass das Kopftuch kein Symbol wäre.

Und zu guter Letzt, ich verstehe nicht, wie du auf die Schlussfolgerung kommst, dass die Urteilsbegründung sich nicht mit der Thematik der Diskriminierung beschäftigt. Weil das Wort "Diskriminierung" nicht erwähnt wird?
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist.
Was war noch einmal Diskriminierung laut Definition? "Herabsetzung durch Benachteiligung". Und ein Verbot wäre ja eben diese Benachteiligung, dass diese Lehrkräfte nicht unterrichten dürfen. Dieses Verbot ist eben nicht mit den Gesetzen vereinbar.


Und hier wird dazu noch das Synonym für Diskriminierung benutzt, auch ein Wort, was du für die Definition gebraucht hast:
§ 57 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes, der als Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen konzipiert ist, verstößt gegen das Verbot der Benachteiligung aus religiösen Gründen (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Art. 33 Abs. 3 GG) und ist daher nichtig

Und das Grundgesetz, worauf es sich stüzt, was ich oben vergessen habe einzufügen, ist:

Artikel 3

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 3 Absatz 3 ist eben das Grundgesetz, das Diskriminierung nicht erlaubt. Und darauf stützt sich das Gericht. Wie kommst du also darauf, dass es hierbei nicht um Diskriminierung gehen würde, wo doch das Gericht genau das Gesetz zur Diskriminierung erwähnt?
 
Zuletzt bearbeitet:
OMG, ES IST VEREINBAR! Es steht osgar in der Begründung drin, wie oft den noch? Explizit in diesem Fall wurde abgewogen, welches Recht höher zu bewerten ist. Dennoch gelten beide Gesetze weitehrin und es nicht so, das Art. 140 GG auf einmal ungültig wäre. GEsetze kollidieren, immer wieder und dann bewerten Gerichte in Einzelfällen und geben eine Entscheidung ab. Das ist KEIN Gesetz! Es sind Einzelfallurteile. Andernfalls hätte das Gericht als Judikative umgehend eine Änderung des Gesetzes gefordert und einen entsprechenden Auftrag zu Gesetzesvalidierung an die Legislative gegeben (Gewaltenteilung und so...)

Und noch etwas verstehst du falsch: §57 Absatz.4 Satz 3 des SCHULGESETZES! ist eben genau die Ausnahme zugunsten des Christentums, die ich bereits mehrfach angesprochen habe! und nur weil dieses existiert kann Art. 3 Abs. 3 Satz 1 überhaupt erst zum tragen kommen. Denn erst durch diese Bevorzugung des Christentums kommt es zu einer Benachteiligung des Islams und anderen Religionen. Und ich sage, streicht dieses Gesetz aus dem Schulgesetz, den genau dann kann Art.3 nicht mehr zur Anwendung kommen. Genau das versuche ich dir seit zig Zeilen genauso zu verklickern. Wenn alle Religionen gleich behandelt werden würden, wäre es keine Diskriminierung. Erst durch diese Ausnahme im Schulgesetz wird es eine und diese habe ich nicht verteidigt, sondern explizit mich dafür ausgesprochen, dass diese verschwindet. Genauso wird sogar mehrfach in der Begründung erwähnt, das Art.3 nicht ohne ausnahme gültig ist. da kannst du es noch so oft zitieren, dadurch wird es nicht unwahrer, dass es davon ausnahmen gibt, nämlich dann, wenn es mit anderen Gesetzen kollidiert. Es wird hier in der begründung überhaupt nur erwähnt, um darzulegen, warum paragraf 57 schulgesetz in dieser fallbetrachtung für nichtig erklärt wird und nicht zur begründung des eigentlich urteils.

@sabr die gesamte Diskussion liesse sich auf den Hinduismus, Buddismus, Shintoismus etc übertragen. also komm mir nicht mit so einer gequirlten ********...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mustis schrieb:
Diskriminierung kann es nur bei UNGLEICHBEHANDLUNG geben.

Ehm, viel zu einfach gedacht. Menschen sind Individuen. Angemessene Behandlung und exakt "gleiche" Behandlung können sehr unterschiedlich sein. Kinder behandelt man nicht wie Erwachsene. Menschen mit Benachteiligen z.B. Behinderungen muss man anders behandeln. Oder Menschengruppen, welche lange unter Diskriminierung leiteten, muss man eventuell besonders behandeln.
Diese Aussage würde nur stimmen, wenn bereits alle Menschen "gleich" sind.
Deswegen versucht man vor allem Menschen einfach ihre Freiheit zu lassen.

Mit dem Verbot jeglicher "religiöser Symbole" könnte man übrigens fast alles verbieten. Auch der Glaube an Marken könnte bei vielen ja schon als "Religion" abgestempelt werden.
 
Zur der Kopftuch "vs." Kruzifix- Thematik.

Vorab. Ich bin evangelisch getauft worden. Habe mich dann aber mit 14 nicht konfimieren lassen, da ich mit dieser Kirche nichts anfangen konnte. Und auch heute kann ich keiner "größeren" Religion etwas positives für den kleinen Mann abgewinnen. Ist allerdings ein anderes Thema. Nur zur Info, damit man weiß wo ich "religös" stehe.

So, jetzt Kopftuch und Kruzifix.
Ich kann diese ganze Debatte nicht so recht verstehen.

Wir sind ein Land, welches über viele Jahrhunderte weg stark christlich geprägt wurde. Ob es uns gefällt, oder nicht. Das Christentum ist Teil unserer Kultur hier in diesen Breitengraden. Und dagegen will ich mich auch nicht wehren. Ich nehme es an und tolleriere es. Auch wenn ich mit vielen Dingen, die die christliche Kirche getan hat und immer noch tut nicht einverstanden bin.

Das öffentliche Tragen von Kopftüchern von Muslima hat einen klaren religiösen Hintergrund. Ich bin immer wieder mal als Deutscher unter Muslimen. Menschen, die in dritter Generation in Deutschland leben und somit auch hier aufgewachsen sind. Wenn ich diese Menschen gefragt habe, was sei der Hintergrund, der Sinn des Koptuches, ist mir immer und zu 100% gesagt worden der Hintergrund sei ein Religiöser. Die Menschen, mit denen ich zusammen komme und die sich religiös dem Islam zugehörig fühlen, praktizieren diesen Glauben in einer absolut freien Weise. (Jedem das Recht auf freie Entscheidung ob und wie er welchen Galuben auslebt.)
Die Frauen/ Mädchen sagen mit dem Kopftuch wollen sie ihren Glauben zum Ausdruck bringen. Das selbe sagen ihre Väter und Brüder.
Diese Mädels/ Frauen tragen daher im Alltag ihre Kopftücher. Wenn die Mädels allerdings zur Schule gehen tragen sie keines.
Und warum? Weil ihnen bewusst ist, das das nicht unbedingt der Lebensweise derer entspricht, die hier seit Jahrhunderten zu hause sind. Und das wird respektiert. Sie verlangen von uns ebenso, wenn wir ein islamisches Land besuchen, oder dort leben wollen, dass wir uns dort den "Gepflogenheiten" unterordnen. Das hat etwas mit gegenseitigem Respekt zu tun.

Wenn mir jetzt also hier irgendwer was davon erzählen will, das es hierbei rein um ein "Mode- Accessoir" handelt, denkt wahrscheinlich auch, dass ich mir morgens die Hose mit ner Kneifzange zuknöpfe ;)

Als das Kopftuch- Thema sehr heiß in den Medien diskutiert wurde sagte mir der Vater eines Freundes folgendes:
"... Weisst Du Hagen, jede Gesellschaft hat für sich Regeln erarbeitet im alltäglich Umgang mit Problemen. Und vieles davon hat man dann vor sehr langer Zeit mit in die Religion übernommen. Das Tragen von Koptüchern sollte die Haarpracht einer Frau verbergen um andere Männer nicht "verrückt" nach ihr werden zu lassen. Eine Frau mit wunderschönen Haaren war vor langer Zeit ebenso ein erotisches Merkmal, wie heute die Masse 90-60-90. Mit einem Kopftuch bleib das verborgen, die Frauen konnten sicherer durch die Straßen gehen und die jungen Kerle kamen weniger auf "dumme" Gedanken, die dann weiter zu Problemen führen konnten. Ist das gleiche, wie mit dem Alkohol. Ist bei uns Muslimen verboten. Und warum? Weil es weniger Ärger untereinander gibt, wenn die Menschen nicht bis zum Anschlag saufen und dann die Kontrolle über sich verlieren. Und so hat jede Gesellschaft seine Wege gefunden mit den verschiednen Problemen umzugehen."

Dieser alte Mann war noch in der Türkei aufgewachsen bevor er nach Deutschland kam. Damals, als er seine Heimat verließ war ihm gar nicht klar worauf er sich da eingelassen hatte. Wieviel an Werten und Normen er hinter sich lassen musste. Und an wieviel neue Werte und Normen er sich zu gewöhnen hatte. "... Herrje, wenn es mir zu viel geworden wäre, ich hätte ja jederzeit zurück gehen können..."
"Das Kreuz Jesu gehört in Eure Klassenzimmer. Es ist Teil Eurer Kultur. Und es wird Zeit, dass Ihr Deutschen Euch wieder mehr traut genau das zu zeigen. Gerade Klassenzimmer sind ein prägender Ort der Öffentlichkeit, der Gesellschaft. Und hier ist das nun mal sehr stark christlich geprägt. Das Kopftuch hat da nichts zu suchen. Wenn man das Kopftuch, egal ob bei Schülerinnen oder Lehrerinnen akzeptierte, wäre das ein Geschenk. Aber nichts, das man verlangen/ einfordern dürfe. Und ein "Verbot" hätte weniger mit Diskriminierung zu tun, als mit dem Hochhalten eigener Christlicher Werte und Regeln. Davon hängt nicht mein/ unser Seelenheil ab. Solange ich in meinen eigenen vier Wänden und auf der allgemeinen Straße nach MEINEN Wertvorstellungen handeln und mich geben darf muss das reichen. ..." Frei nach dem Motto, meine Freiheit hört da auf, wo ich anfange andere einzuschränken.

Diese ganze Diskussion um Trennung von "Staat" und "Kirche" ist doch hahnebüchen und sinnlos. Was ist denn "der Staat"? Das sind wir. Die Bürger. Und wenn ein Land eher christlich geprägt ist, also die Einwohner eher christlich geprägt sind kann man den Staat nicht davon abkapseln. Das gehört zusammen.
Richtig dabei ist, dass man das Ganze immer gut im Auge behält. Damit eben nicht das eine vom anderen instrumentalisiert werden kann.

Zur allg. Diskriminierungsdebatte:
Meine grundlegende Einstellung "Ein jeder nach seiner Facon" darf nicht Argument dafür sein, dass Minderheiten, sich über allgemeingültige Regeln einer Gesellschaft hinwegsetzen dürfen.
Wenn die Allgemeinheit entscheidet, dass ab morgen alle Männer in roten Netzstrumpfhosen auf der Straße rumlaufen sollten darf dieser gesellschaftliche Konsens nicht dadurch untergraben werden dürfen, dass sich die in Jeans gekleidete Minderheit von Männern auf ihre Minderheit berufen und somit das Tragen von roten Netzstrumpfhosen verboten wird. Wichtig ist nur, dass den Trägern von Jeans allein durch das Tragen von Jeans keine Nachteile im öffentlichen Leben entstehen.

Und somit kann man das Thema auf einen kurzen Satz niederbrechen:
Diskriminierung beginnnt dort, wo die Toleranz aufhört.
Und in diesem Sinne diskriminiere ich jeden Tag und an vielen Stellen. Die Frage ist nur vielmehr, ob ich der Meinung bin meine Diskriminierung sollte zu einem gesellschaftlichen Allgmeingut erhoben werden.

Es tut mir nicht weh einer kopftuchtragende Muslima auf der Straße zu begennen. Also lasse ich sie. Es tut mir auch nicht weh ein homosexuelles Pärchen knutschend auf einer Parkbank zu sehen. Also lasse ich sie Und es gibt Schlimmeres als Männer in roten Netzstrumpfhosen. O.K., dann lasse icxh sie...

Lasst uns doch einfach sein wer wir sind. Nur damit wird eine Gesellschaft bunter. Und je bunter umso besser....

Weiter oben habe ich ein Video von einem richtig dicken Typen gepostet. Ich möchte nicht so dick sein. Aber seine Musik ist großartig. Also lasse ich ihn doch dick sein. Seine Entscheidung. Ich nehm' mir das, was mir gefällt. Seine Musik, seine Stimme...
Ich mag auch den Typen in der roten Netzstrumpfhose nicht. Sieht echt schei..e aus. Hat x-Beine und dann auch noch in einer KFZ_ Werkstatt. Oh my God. Aber meine Karre, die repariert der Typ 1A. Also lasse ich ihn...
Eine Mitarbeiterin von mir. Wenn ich sie mit ihrem Koptuch sehe, kann ich nur mit dem Kopf schüttlen. Aber sie macht nen prima Job. Also lass ich sie...

Und ich bin ein kleines Stück stolz darauf ein "moderner Deutscher" zu sein. Und wer mir das nehmen will kriegt Ärger mit mir. denn einse unserer tollsten Eigenschaften ist es Toleranz zu zeigen.
Und wem die nicht passt, der soll sich sonst wo hin scheren. Hier ist auf jeden Fall kein Platz für ihn.
Diskriminiere ich jetz schon wieder- nämlich die Minderheit der Intolleranten. Wenn ja, tue ich das gerne. Und mir ist es ebenfalls egal, ob mich am Sonntag morgen das Gebimmel der katholischen, der evangelischen Kirche oder das Gejaller des Iman weckt... Ich will ausschlafen...

So what?

Bitte lasst uns die Begriffe von Diskrminierung und Intolleranz hier nicht durcheinander würfeln.
 
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So einfach ist es aber eben nicht. Schon allein weil wie man an der Kopftuch Debatte sehen kann diverse Gesetze kollidieren und sich gegenseitig widersprechen. In diesem fall ganz konkret z.b. Art. 3 GG und Art. 140 GG. Im Falle §57 Schulgesetz gegen Art. 3 GG ist es einfacher, da Grundgesetz eindeutig vor Schulgesetz geht (aber selbst das ist nicht zwangsweise ohne Ausnahme richtig).

Warum ein Verbot des Kopftuches an Schulen keine Diskriminierung ist, wenn §57 Schulgesetz aufgehoben bzw. nichtig ist, ist auch aufzeigbar an einer anderen Regelung: Feiertage. Der Argumentation SBJs folgend müsste es jeder Religion gestattet sein, an ihren Feiertagen frei zu haben und zwar ohne Urlaub nehmen zu müssen, so wie Christen z.B. an Weihnachten. Ist aber nicht so, weil hier die Bewertung der Sachlage zur Entscheidung geführt hat, dass dies eine Unzumutbarkeit der Allgemeinheit wäre. Diskriminierend ist es dennoch nicht, da es wichtige Gründe gibt und ein Abwägung stattfinden muss. Es ist ein Kompromiss, da es nicht möglich ist, eine exakt gleiche Behandlung aller Herbeizuführen. Das Wohle der Mehrheit wurde hier als wichtiger eingestuft. Auch hier kollidieren Gesetze und es musste eine Einzelfallentscheidung getroffen werden, da keines der sich widersprechenden Gesetze ansonsten an Gültigkeit verlieren durfte.
 
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