Danke. Dieser Kommentar zeigt, wie absolut bescheuert jemand sein kann... Das Verbot des Tragens von Kopftüchern würde natürlich alle betreffen. Egal, ob männlich, weiblich, kopftuch tragend oder nicht. Das Verbot gilt für alle. Genau so wie für alle gilt, dass man niemanden umbringen darf und nicht nur für Mörder.sbj schrieb:Das ist ja mal der größte Unsinn, den ich gelesen habe. Wie ist es für alle gleich? Eine Frau, die kein Kopftuch trägt, ist doch von diesem Gesetz gar nicht betroffen. Eben nur die, die Kopftücher tragen, wo bitte ist hier das "alle"?
Du kannst nicht einfach sagen "alle Männer mit blauen Augen dürfen nicht unterrichten". Das ist Diskriminierung. Die Tatsache, dass es alle Männer mit blauen Augen betrifft und nicht nur einige mit blauen Augen, macht die Sache nicht komform!
Wenn wir das so wie bei dir auslegen, dann gelten auch folgende christliche (Bibel) Vorgehensweisen:sbj schrieb:Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Also ist das Verbot von Inzucht eine Diskriminierung aller Christen.31 Da sprach die ältere zu der jüngeren:
Unser Vater ist alt, und kein Mann ist mehr im Lande, der zu uns eingehen könne nach aller Welt Weise.
32 So komm, laß uns unserem Vater Wein zu trinken geben und uns zu ihm legen, daß wir Nachkommen schaffen von unserem Vater. 33Da gaben sie ihrem Vater Wein zu trinken in derselben Nacht. Und die erste ging hinein und legte sich zu ihrem Vater; und er ward's nicht gewahr, als sie sich legte noch als sie aufstand.
34 Am Morgen sprach die ältere zu der jüngeren: Siehe, ich habe gestern bei meinem Vater gelegen. Laß uns ihm auch diese Nacht Wein zu trinken geben, daß du hineingehst und dich zu ihm legst, damit wir uns Nachkommen schaffen von unserm Vater.
35 Da gaben sie ihrem Vater auch diese Nacht Wein zu trinken. Und die jüngere machte sich auch auf und legte sich zu ihm; und er ward's nicht gewahr, als sie sich legte und noch als sie aufstand.
Auch christlicher Kannibalismus ist in Deutschland verboten.Kommt, versammelt euch zu dem großen Mahl Gottes und eßt das Fleisch der Könige und der Hauptleute und das Fleisch der Starken und der Pferde und derer, die darauf sitzen, und das Fleisch aller Freien und Sklaven, der Kleinen und der Großen!
Ebenso der Kopftuch/Kopfebedeckungszwang in der Bibel.5 Eine Frau aber, die betet oder prophetisch redet mit unbedeckten Haupt, die schändet ihr Haupt; denn es ist gerade so, als wäre sie geschoren.
Teilweise werden religiöse Freiheiten eingeschränkt, um die Grundrechte anderer zu wahren. Dass dank des Schulgesetzes eine Ausnahme davon gemacht wird, heiße ich nicht gut, aber es wird eine gemacht, also sollen sowohl Kopftuch, als auch Nonnengewänder etc. erlaubt sein. Anders wäre es hingegen, wenn es nicht diese Ausnahme im Schulgesetz gäb. Dann wäre es auch keine Verletzung der Grundrechte alle religiösen Symbole zu verbieten, da die freie Persönlichkeitsentfaltung auch beinhaltet, dass man sich unbeeinflusst von eben solchen Symbolen entfalten können soll.
1) Kinder: ja, da diese besonderen Schutz bedürfen. Ebenso Behinderte (Beispielsweise das Recht auf einen Behindertenparkausweis), ehemals benachteiligte: Nein. Niemand sollte bevorzugt werden, weil es in der Vergangenheit mal ungerecht war. Dann wären ja alle anderen gegenüber den ehemals diskriminierten ja diskrimiert, sodass immer jemand diskriminiert ist. Die einzige Möglichkeit dies zu durchbrechen ist, dass man alle gleich stellt, aber keinen auf Grund von Verfehlungen der Vergangenheit besser stellt.T0a5tbr0t schrieb:Kinder behandelt man nicht wie Erwachsene. Menschen mit Benachteiligen z.B. Behinderungen muss man anders behandeln. Oder Menschengruppen, welche lange unter Diskriminierung leiteten, muss man eventuell besonders behandeln.
Mit dem Verbot jeglicher "religiöser Symbole" könnte man übrigens fast alles verbieten. Auch der Glaube an Marken könnte bei vielen ja schon als "Religion" abgestempelt werden.
2) Nein. Als Religion in Deutschland anerkannt zu werden musst du schon einiges tun. Es reicht nicht ein Fußballgott zu sein.