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Er hat eine Teilzahlung geleistet. Das sieht dann schon ganz anders aus als wenn man von vornherein nicht auf einen "Vertrag" reagiert den man nie wollte und nicht zustande gekommen ist.
Die Zahlung kann als Anerkenntis gewertet werden.
Da reicht es nun nicht mehr die Sache auszusitzen und auf die gerichtliche Zustellungsurkunde innerhalb von 14 Tagen mit Widerspruch zu reagieren.