Die Polizei macht da
nichts wirksames.
Ein Verfahren dieser Abzocker wegen Betruges wurde vom
LG Frankfurt nicht eröffnet.
Die bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone.
Betrug ist es aber nach Ansicht des Gerichtes bisher nicht.
Ein Rechtsanwalt wird zu dem momentanen Zeitpunkt nicht benötigt.
Verbraucherschutzzentrale wäre eine Option. Die werden aber nichts anderes sagen wie das, was in den letzten vier Seiten geschrieben und verlinkt wurde. Zum Teil sogar auf Seiten der Verbraucherschutzzentrale.
Es kann doch nicht so schwer sein, ein paar Seiten durchzulesen die mehrfach alle Antworten und sogar Musterbriefe und Verhaltensempfehlungen beinhalten.
kheinzel schrieb:
Wie lange ist die Einspruchsfrist bei gerichtlichem Mahnbescheid?
Auch das ist in den Beiträgen der letzten Seiten mehrfach erwähnt:
14-Tage
Und es heißt Widerspruch.
Jetzt kommt was neues:
Wenn Du in Urlaub fährst und Du davon ausgehen mußt, das ein gerichtlicher Mahnbescheid ansteht solltest Du eine Vertrauensperson mit der Leerung des Briefkastens beauftragen - die Frist beginnt mit der Zustellung des Mahnbescheids, ob man nun zu Hause war oder nicht.
Du kannst auch unter Vorlage der Buchungsunterlagen die so genannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Dem Antrag muss aber nicht stattgegeben werden.
Das ist ein Risiko.
Aber nochmal:
In der Regel rasseln die Sinnlosanbieter nur mit den Ketten.
Die verdienen ihr Geld durch die Verbraucher, die vor lauter Panik zahlen ohne Schwierigkeiten zu machen.
Zu diesem Zweck wird ja auch eine Drohkulisse aufgebaut.
Wer das gerichtliche Mahnverfahren einleitet muss aber zuerst in Vorkasse treten und erstmal zahlen für die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides, dem evtl. Widersprochen wird und dann wieder Zahlen für die zweite Zustellung oder nochmal zahlen für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens dessen Ausgang mit großer Wahrscheinlichkeit kein Erfolg für die Abzocker sein wird und die auf den Kosten sitzen bleiben würden.
Ruhig bleiben!
Du kannst Widerspruch einlegen. Mustertexte (vom Verbraucherschutz) findest Du in den Posts der letzten Seiten für volljährige, sowie minderjährige Opfer.
Da aber gar kein Vertrag zustande gekommen ist dem man widersprechen müßte, brauchst Du aber auch gar nicht auf die Inkassofirma reagieren.
Nur auf das evtl. kommende gerichtliche Mahnverfahren innerhalb von 14-Tagen (s.o)
Nicht zahlen! Auch keine Teilbeträge. Wenn Du auch nur eine einzige Rate/Teilbetrag bezahlst, ist das die Anerkennung der Vertragspflicht zur Zahlung des gesamten Betrages und zwar nicht nur für ein Jahr, sondern für die gesamte Vertzragslaufzeit. Oft sind das lt. Geschäftsbedingungen zwei Jahre.
Ich lege Dir und den Nachfolgenden betroffenen dringend ans Herz die letzten Seite zu lesen und hier nicht den Thread zuzuposten mit Fragen, die bereits beantwortet wurden.
Wenn der Thread hier durch 20 und mehr Seiten an Übersichtlichkeit verliert, liest den keiner mehr durch und er hat seinen Zweck verloren.
Das hier soll ja auch keine Individualberatung sein, sondern Fragen beantworten die einer Gemeinschaft von Betroffenen behilflich sein sollen.
Lektüre, für mehr Sicherheit und entspannteres Schlafen:
www.computerbetrug.de
Wer nicht gern' liest geht auf youtube und sucht nach den Beiträgen von Katzenjens
http://www.katzenjens.de/nutzlosbranche1.html
http://www.katzenjens.de/abzockinfos1.html
€:
kheinzel schrieb:
Die geben mir jetzt eine Woche Zeit den Betrag zu überweisen, dann drohen Sie mit gerichtlichem Mahnbescheid.
Wenn Du Humor hast, könntest Du die auffordern sofort das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten und setzt denen eine Frist (damit die Post vor Deinem Urlaub eintrifft) mit dem Vermerk, das sie auf jegliche, künftige Zahlungsaufforderung verzichten, wenn nicht bis zum von Dir bestimmten Datum (kannst denen ja auch eine Woche einräumen) das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wurde