www.win-loads.net zahlung?

Billy Gee schrieb:
omg wie kann man sich für downloads irgend wo nur anmelden :freak:
und am besten noch mit echten name/adresse :freak:

Du kannst angeben, was Du willst.
Die kommen über die IP und die Kundendaten des Providers an Deinen Namen und die Adresse.
Mit falschem Namen beklagen die Dich am Ende noch des vorsätzlichen Betruges.
Das I-Net ist weniger anonym als viele glauben.
 
das ding is das die adobe sachen etc nicht verkaufen dürfen das steht auch im kelingedruckten das es nich für komerzielle zwecke ist!
somt besteht die erste straftat beim anbieter und der wird sich sicher nich an den provider wenden bzw der wird nix raus geben^^
...das wissen die auch selber

und noch n beispiel das ne ip nich zählt: ich geh aufn hotspot und starte noch n vpn tunnel mit n lappi und mache falsche angaben... wen wollen sie verklagen, woher nehmen die jegliche daten? schwachsinn, dumm is nur wenn man im inet echte daten angibt^^

hab ich doch auch mal früher ausversehen gemacht aber zum glück mit falschen name, ausser emal spam mit drohungen wars nur heisse luft ... die meinten auch die wenden sich an mein isp *hust* und hatten nich mal ne steuer nummer oder wie das heist *lach* heute gibts die nich mher oder sie haben ne download seite, was ja die neue masche is :evillol:

wie gesagt ich würde garnichts machen und warten bis die verbraucher zentrale genug beschwerden hat und die steuerbehörden den laden dicht machen, kann sich nur um monate handeln schätze ich^^
 
Unrecht mit Unrecht zu vergelten ist der falsche Weg.

Er sollte so vorgehen wie ich es empfohlen habe und er ist auf der sicheren Seite.

Alles andere kann gut gehen, muss es aber nicht. ;)
 
hallo

also win-loads.net ist richtig große abzocke, denn ich bin vor einiger zeit mal auf 99downloads.de reingefallen da hör ich aber nichts mehr von. (einmal wiederruf und dann ignoriert nach 4 mails hatten se kein bock mehr).
Und gestern bekomme ich eine e-mail von win-loads.net über 172.21€ also das ist ein inkasso schreiben. das ich nicht lache da steht drin von wegen mahnungen die ich bekomme habe.

um das klar zu stellen ich war nie auf dieser seite habe mich nicht angemeldet und auch nie mahnungen bekommen. ich denke 99downloads.de hat meine e-mail adresse weitergegeben. habe sie jetzt geändert und ruhe ist. wenn win-loads.net vor gericht will dann sollen sie das tun und ich mach dennen die hölle heiß.

---->Fazit: NICHT ZAHLEN!!! wenn das nicht aufhört entweder e-mail wechseln (was bei manchen nicht ohne weiteres gehen wird) oder stellt wirklich strafanzeige gegen diese firma, das bringt am meisten
 
Sehr geehrter Herr Kxxxxx,

wir haben Ihre E-Mail erhalten und möchten uns diesbezüglich an Sie wenden.

Wir weisen darauf hin, dass am 03.03.2009 mit Ihrer E-Mailadresse (xxxxx) eine Anmeldung stattfand.
Durch die Anmeldung sind Sie ein rechtsgültiges Vertragsverhältnis mit uns eingegangen.

Sie haben unsere AGB gelesen und akzeptiert, zudem stehen neben dem von Ihnen ausgefüllten Anmeldeformular nochmals die wichtigsten Vertragsbedingungen und die dazugehörenden Kosten.
Wir können Ihren Widerruf leider nicht akzeptieren, da Sie bei der Anmeldung ausdrücklich auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet haben.

Ihre Aussagen, es handle sich um eine arglistige Täuschung und wir drohen Ihnen mit einer Strafanzeige oder mit einer Eintragung bei der Schufa werden mit Nachdruck zurückgewiesen, da wir Sie lediglich auf den offenen Betrag aufmerksam gemacht haben und Sie aufgefordert haben, den Vertrag einzuhalten.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Rechtsverletzungen eingehen und rechtlich mit völlig korrekten Mitteln vorgehen.
Sie können unsere Konditionen gerne von Ihrem Anwalt überprüfen lassen, dieser wird Ihnen bestätigen, dass hier keine Rechtsverletzung vorliegt.

Sie haben uns mehrmals bestätigt dass Sie den Vertrag abgeschlossen haben, und auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet haben, daher ist der Vertrag zweifelsfrei aufrecht.

Sollten Sie den akzeptierten Vertragsgegenständen insbesondere der Zahlung nicht nachkommen, oder diese nicht einhalten, so werden wir einen Rechtsanwalt zur Einbringung der offenen Forderung beauftragen. Die Mehrkosten gehen selbstverständlich zu Ihren Lasten.

Mit freundlichen Grüssen
Ihr Win-Loads.net - Team




lächerliche vollidioten ;D
 
Lass dich von denen nicht klein kriegen - auf gar keinen Fall zahlen; das ist ja schließlich das, was sie damit erreichen wollen.
 
In der Form wist Du noch weitere Nachrichten bekommen.
Abgesehen davon das Du, im Gegensatz zu einer realen Postadresse, per Mail nicht zur Verfügbarkeit verpflichtet bist, hat eine Mahnung per Mail keinen Rechtsanspruch.

Absender
+ Adresse

Einschreiben mit Rückschein
Anbieter
+ Adresse
Ort und Datum

Ihre unberechtigte Forderung – “Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr. …………”

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.

Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Auch Internetangebote sind an die Preisangabenverordnung gebunden.
Die Art und Weise Ihres Angebotes verstößt gegen PAngV § 1, Abs. 6
Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.

Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.

Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen


(Unterschrift)


per Einschreiben!

Und dann abwarten auf die gerichtlich zugestellte Zustellungsurkunde die wahrscheinlich niemals kommen wird.

Wenn doch, damit zum Verbraucherschutz gehen.

Die Drohkulisse wird sich noch weiter verstärken. Nicht einschüchtern lassen. Damit verdienen die ihr Geld!
Oft ist es so, das der Betreiber der Homepage selber Anwalt ist und gleichzeitig auch das Inkassobüro betreibt.

Alternativ:


Absender
+ Adresse

Einschreiben mit Rückschein
Anbieter
+ Adresse
Ort und Datum

Ihre unberechtigte Forderung – “Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr. …………”

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.


Hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt mit mir nicht zustande gekommen ist.
Eine Erklärung Ihrerseits, wonach Ihre Leistung kostenpflichtig ist, ist nach § 305c BGB als überraschend zu bewerten, da dies nicht auf den ersten Blick erkennbar ist.
Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrags.
Weiter unterliegen auch Internetangebote der Preisangabenverordnung.
Die Art und Weise Ihres Angebotes verstößt gegen PAngV § 1, Abs. 6.
Die Kostenpflichtigkeit war nicht leicht erkennbar oder gut wahrnehmbar.
Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach §§ 119, 123, 142 BGB an.
Hilfsweise erkläre ich weiter die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.
Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Erklärungen gemäß Fernabsatzgesetz §§ 312 b, 312 d und 355 BGB. Da ich nicht über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf auch nicht beginnen.
Da aus oben genannten Gründen kein Fristablauf eingetreten ist, Widerspreche ich und erkläre weiter vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Erhalt der abgegebenen Willenserklärung.

Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.

Ich behalte mir vor, Ihnen mir entstandene sowie künftig entstehende Kosten und Aufwendungen in Rechnung zu stellen sowie die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre Aktivitäten zu informieren.

Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.

Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen


(Unterschrift)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo liebe Mitglieder und auch die ohne Glied.
Ganz aktuell eben gerade auf Pro7 Austria in den Nachrichten!

Allen die auf diese Masche hereingefallen sind wird vom Verbraucherschutz in Österreich und Deutschland geraten.....KEINE ZAHLUNGEN (96euronen) zuleisten!

Greetz Kingcarl
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Satzendzeichen sind keine Rudeltiere!)
Das ist ja ganz was Neues :D

Also nochmal:


1.) Einen einzigen Brief mit Widerspruch per Einschreiben an die Verbrecher

2.) NICHT auf die folgende Drohkulisse reagieren

3.) Falls eine gerichtliche Zustellungsurkunde kommt --> Damit zum Verbraucherschutz (gibts in fast jeder größeren Stadt) und nach Konsultation eines Anwaltes ausgefüllt zurück ans Gericht schicken



Fall 3.) wird aber kaum eintreten. Die wollen mit ihrer Masche Geld verdienen und nicht für das gerichtliche Mahnverfahren Gerichtsmarken kaufen und in finanzielle Vorleistung gehen.
Ein Verfahren werden die nicht gewinnen. Es sei denn man stellt sich blöd an und erkennt deren Anspruch an.
 
Dark-Devil schrieb:
immer bei anmeldungen ne falsche adresse eingeben. mache ich auch immer so. hatte das gleiche mal bei soner ähnlichen seite. du brauchst keine angst zu haben. die können dir garnichts, da die agb schon mal rechtswidrig ist. kam letztens mal bei akte und stern-tv.

Damit machst DU dich strafbar, ich hoffe du weist das... Das angeben falscher Adress/ und Kontaktdaten ist rechtlich eine Straftat. Genaues weiss ich nicht, nur würde ich das nicht machen. Wenn das raus kommt, haste ne Menge Spaß...

@Topic:
Verweigere die Zahlung, setz einen E-Mail Filter um ihre "Mahnungen" nicht dauernd lesen zu müssen und setz dich zur SIcherheit mit einem Anwalt in Verbindung + ein Wiederruf einleiten.

Ein Freund von mir ist auf einer ähnlichen Seite mal gelandet und bekommt nun seit fast einem Jahr die gleiche E-Mail immer und immer wieder...die wissen, dass sie damit nicht durchkommen und daher wirst du auch keine Klage bekommen. Ihre AGB´s und das ganze drumherum ist in den meisten Fällen rechtswidrig wodurch du nicht zahlen musst. Aber wie gesagt, sicherheitshalber einen Anwalt kontaktieren.
 
@FrAGgi
Das kannst Du pauschal nicht sagen. Wenn kein Vertrag zustandegekommen ist, macht er sich nicht strafbar. Und ob einer zustandegekommen ist, müßte erst geklärt werden.

BTW: Ein Anwalt ist normalerweise teurer, als der Betrag, der gefordert wird. Solange man keine Rechtschutzversicherung hat, würde ich nicht zum Anwalt gehen. Im obigen Link ist das alles gut erklärt.
 
mir ist da etwas ganz ähnliches passiert. Der PC von mir war defekt und ich musste den von meiner Tochter nehmen. Der hatte aber kein Adobe Reader. ich dachte, kannste ja mal schnell runterladen ist ja kostenlos. Habe bei Google Suche eingegeben und auf ein Ergebnis geklickt- musste auch schnell gehen. habe mich registeriert und losgelegt- ohne auf AGB zu schauen und bums- schon hatte ich einen 2- Jahresvertrag an der Backe mit jährlich 96 €. jetzt musst Du Dir auch mal diese Frechheit vorstellen, habe sofort Wiederspruch eingelegt und bekam eine E- Mail, dass der Wiederspruch hätte bis 24°° Uhr
des selben Tages hätte abgegeben werden müssen. Die Rechnung und die Mahnung habe ich ignoriert. Solange kein Schreiben vom Gericht kommt (Vollstreckungsbescheid) unternehme ich da gar nichts. Da können 20 Inkassounternehmen schreiben, das interessiert mich gar nicht. Erst wenn wirklich so ein Schreiben vom Gericht kommt, werde ich der Gesamtforderung fristgerecht wiedersprechen. Das ist wichtig. Nur lassen solche dubiosen Firmen es in der Regel nicht darauf ankommen. Die verdienen ihr Geld mit der Angst ihrer Besucher. Vor Gericht hat das meist keinen Bestand und das wissen die. Wenn es dann wirklich hart auf hart kommt, kann man immer noch mit einer Sammelklage dagegen vorgehen. mach Dir da mal keine Gedanken- einfach ignorieren. Mir ist so etwas auch schon öfter passiert und bis jetzt habe ich noch kein Schreiben von einem Gericht erhalten. Also Cool bleiben. Gruß Lutz
 
lwuensche schrieb:
Habe bei Google Suche eingegeben und auf ein Ergebnis geklickt- musste auch schnell gehen. habe mich registeriert und losgelegt

Bin ich hier eigentlich der Einzige, der die Meinung vertritt, dass ein Download über adobe.com definitiv schneller geht, als eine Registrierung auf so einer Seite? :rolleyes:
 
Das passiert schneller als man denkt.
Zumal die Abzocker oft der erste Googletreffer sind.

Pass auf, das Du nicht in einem Moment der kurzen Unaufmerksamkeit selber auf eine der hunderten Abzockseiten reinfällst. ;)



Seit März 2009 läßt "opendownload" alias "Content Services Ltd" auch gerichtliche Mahnbescheide versenden.
Die gehen jetzt in die nächste Stufe.

Direkt rechts neben der Anmeldung steht der Preis und die Laufzeit und man bestätigt per Haken, dass man auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

Mit etwas Aufmerksamkeit ist das leicht zu sehen.
Allerdings ist die Anordnung und der Aufbau schon so gestaltet, das niemand damit rechnet für ein sonst kostenloses Programm etwas zahlen zu müssen und die Abzocker darauf spekulieren, dass man ganz einfach unaufmerksam alle Haken setzt und schnell-schnell auf "weiter" klickt.
Die argumentieren das man das Geld ja nicht für das Programm nimmt, sondern für die Dienstleistung zum Anbieter zu verlinken.
Also so, wie wenn Du jemanden nach dem Weg fragst, du einen kostenlosen Stadtplan bekommst aber für den Hinweis und die Aushändigung etwas zahlen musst.

Bleibt in dieser weiteren Evolutionstufe abzuwarten ob sie es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen und ob der standarisierte Ausschluss des Widerrufsrechtes nicht evtl. nichtig ist.
Ich hab' mal in meiner Ausbildung gelernt das ein solcher Verzicht individualvertraglich verhandelt werden oder durch die selbständige Veranlassung des Verbrauchers erfolgen muss.
Meine kaufm. Ausbildung ist allerdings schon ein paar Jährchen her und ich weiß nicht ob mein gelerntes heute noch Gültigkeit hat.

Trotzdem gilt:

Zur ersten Forderung Widerspruch einlegen (würde ich so machen)
[Nicht zwingend erforderlich wenn man der Auffassung ist das kein Vertrag zu Stande gekommen ist. Man braucht keinem Vertrag zu Widersprechen, wenn es keinen gibt]

Aufbau der Drohkulisse aushalten

Gerichtlichen Mahnbescheid abwarten und dann, GANZ WICHTIG, die Widerspruchsfrist wahren und das Formular RECHTZEITIG zurück ans Gericht senden.

Dann mal sehen, ob die den nächsten Schritt wagen.
Der vorzulegende Kostenaufwand durch die Abzocker wird mit diesem Schritt jedoch höher und die Aussicht auf Erfolg ist ja in einem Verfahren bisher nicht als positiv zu bewerten.
Man kann nur hoffen, das nach dem gerichtl. Mahnbescheid Ruhe herrscht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin gerade nicht ganz sicher, aber ist es nicht sogar so, dass dieses Häkchen "Hiermit verzichte ich auf mein Widerrufsrecht" gesetzlich nicht erlaubt ist?
Darf dem "Kunden" durch sowas tatsächlich sein (ihm gesetzlich zustehendes) Widerrufsrecht entzogen werden?
 
Lies nochmal meinen Text ;)

... ob sie es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen und ob der standarisierte Ausschluss des Widerrufsrechtes nicht evtl. nichtig ist.

Ich hab' mal in meiner Ausbildung gelernt das ein solcher Verzicht individualvertraglich verhandelt werden oder durch die selbständige Veranlassung des Verbrauchers erfolgen muss.
Meine kaufm. Ausbildung ist allerdings schon ein paar Jährchen her und ich weiß nicht ob mein gelerntes heute noch Gültigkeit hat.

Der Verbraucher darf zwar individuell und auf eigene Veranlassung auf sein Widerrufsrecht verzichten aber ein Auftrag muss auch ohne Verzicht möglich sein, wenn ich nicht irre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt auch bei Youtube ein interessanten Blog in dem dieses Thema, und gerade auch Opendownload.de behandelt wird.
Reinhören schadet nichts.

http://www.youtube.com/watch?v=O7sI3VEs-Uk

Übrigens bin ich an Ostersamstag auch auf diese Heinies reingefallen.
Hatte ne PS3 geliehenerweise zuhause und wollte mal schauen ob Videostreamseiten auch unterstützt werden.
Schwubs ging eine Seite auf, welche mich darauf hinwies das mein Player aktualisiert werden müsse.
einen Klick später befand ich mich auf einer anderen Seite die der Playerseite verflucht ähnlich sieht.
Dort schnell die Daten eingegeben und KEIN Download...?
Ich soll eine Aktivierungsmail erhalten.
PS3 hat keine Mails...

3 Tage später sehe ich auf meinem Rechner ne Aktivierungsmail (Nie genutzt) und eine Rechnungsmail von einem Anbieter den ich nie kannte.

Aufgrund der besonderen Auflösung am Fernseher konnte ich die Adresszeile nicht lesen und hatte auch die am rechten Bildschirmrand verschwundene Info zu den 2 Jahren zu je 96,-€ nicht sehen können.

Und genau das ist der Grund weshalb der Gesetzgeber in Deutschland hingeht und vorschreibt das Preisangaben zu kostenpflichtigen Webseiten immer gut sichtbar angegeben sein Müssen.
Seriöse Firmen bauen ihre Seiten so auf das du ´z.B. Auf einen Button Klickst mit der fetten Aufschrift "Ja ich will für nur 8,-€/Monat Mitglied werden".
Dann kann auch keiner mehr sagen... "Hab ich nicht gesehen".
Aber genau das wollen diese Nutzlosanbieter ja nicht.

Die rechnen mit der Rechnungsangst der Deutschen.
Mit der Mahnphobie.
Und den 'Schnell zahlen und als Lehrgeld ansehen' Mitbürgern.

Und Opendownload geht jetzt bis ins gerichtliche Mahnverfahren...
... Aber keine Angst.
Ein Mahnschreiben, wenn auch vom Amtsgericht, bedeutet nicht das die Forderung auch berechtigt ist.
Aber WICHTIG... Kommt ein Brief vom Amtsgericht und ist die Forderung unberechtigt, wie bei der Firma Opendownload, WIEDERSPRUCH innerhalb 14 Tagen nicht vergessen.
Sonst geht trotz unberechtigter Forderung der Vollstreckungsbescheid raus.
Und dieser wird erstmal durchgesetzt.

Da dies aber viele nicht wissen zahlen noch eine Menge spätestens dann.
Und wenn man erst einmal gezahlt hat erklärt man sich ja quasi mit den Bedingungen einverstanden und kommt dann tatsächlich schwerer oder garnicht mehr raus.

Ein gerichtliches Mahnverfahren kann übrigens jeder bemühen.
Es kostet alles in allem ca. 25,-€.
Und wie gesagt, es wird nicht geprüft ob der Anspruch berechtigt ist.
Dieser Schritt erfolgt erst nach einem Widerspruch.
Dann nämlich müsste das Unternehmen vor Gericht ziehen.
Und spätestens dann hätten die Herrschaften, die solche Seiten betreiben schlechte Karten

Also gib nichts auf die Altweisen die hier gepostet haben "Selbst Schuld" und "Da wirst du jetzt wohl zahlen müsen"

Mach es wie Blind Fish gesagt hat.

Alles gute, euer Stinger


Achtung!!!

Habe gerade einen Bericht von Akte08 auf Youtube gefunden.

Die Firma OnlineContend bietet nun auch Ratenzahlung an.
Wer auch nur eine Rate zahlt macht ein Schuldeingeständnis und
kommt nicht mehr aus dem Vertrag raus.
Und das bei ursprünglich nicht berechtigtem Anspruch.

http://www.youtube.com/watch?v=SjwM5Ie0ndM
 
Hallo,

ich bin vor einem Monat auch auf die Seite reingefallen. War auch auf der kino.to Seite und musste mir kostenlos einen Player runterladen. Da es spät am Abend war und die Konzentration nachließ habe ich mich ganz schnell angemeldet. Am nächsten Tag hatte ich schon eine Rechnung in meinem e-mail - Eingang. Bei mir ist das Problem ich bin an diesem Tag auf win-loads und auf openload reingefallen. Denn das mit dem runterladen hat dort nicht geklappt und da habe ich den nebenstehenden link genutzt. Somit hatte ich am übernächsten Tag noch eine Rechnung in Höhe von 96 € in meinem E-mail Kasten.

Da die mir mit Gericht, Schufa und etc. gedroht haben, habe ich win-loads die 96€ überwiesen und bei openloads haben die mir diesen betrag auf 2 Monate geteilt. Die ich auch bezahlt habe.

Was kann ich jetzt tun, da ich ja schon bezahlt habe. Einen Rechtsanwalt möchte ich auch nicht einschalten, das kostet doch wiederrum geld.

Kann mir da jemand helfen.
 
Ohne Rechtsanwalt kannst Du nur Deinem Geld hinterherweinen. Und selbst mit Rechtsanwalt wird es ein riesen Akt mit ungewissem Ende.
 
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