www.win-loads.net zahlung?

Auch mit Rechtsanwalt wird es fast unmöglich sein. Die Zahlung und auch die Teilzahlung bedeuten die Anerkenntnis.

Damit hast Du akzeptiert, das Du eine Zahlungsverpflichtung hast und Du hast eine Pflicht des Käufers erfüllt, nämlich die Zahlung geleistet.

Die Methode der Abzocker ist wieder einmal aufgegangen.

Ende.




€:

Ärgerlich ist zusätzlich, das es immer so weiter geht, solange es noch Menschen gibt, die schnell das Portemonnaie zücken.
So werden die Abzockern nicht müde weiterzumachen. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe nun - obwohl ich nie auf win-loads gewesen bin - eine "Letzte Mahnung" bekommen.

Meine Vermutung: Irgendjemand hat meine korrekte Postadresse bei der Registrierung angegeben, aber eine Fantasie-Addy. Nun habe ich natürlich auch keine Rechnung oder Mahnung per Mail bekommen.

Was ist nun zu tun? Widerruf kann ich drei Monate nachdem die angeblich die erste Rechnung geschickt haben, doch schlecht machen. Auch kann ich leider nur zu 99% ausschließen, dass nicht doch jemand aus meiner Familie zu Anfang des Jahres sich unwissend auf seine persönliche Addy unter meinem Namen dort registriert hat...
 
Also ich bin auch darauf reingefallen. Hab dann irgendwann ne Mahnung als e-mail bekommen weil die meine Adresse nicht haben.
In einem Rechtsforum hab ich mich dann mal über alles informiert. Hier ein paar wichtige Auszüge für alle anderen Betroffenen

Offizielles Vorgehen gegen Abzocke im Internet:

Sollten Sie auf eine Abzocke im Internet hereingefallen sein, raten die Verbraucherzentralen dazu, die Rechnungen nicht zu zahlen, den vermeintlichen Vertrag zu widerrufen und auf weitere Schreiben nicht mehr zu reagieren. Sollten Sie, wider allen Erwartungen, einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, können Sie diesen ebenfalls widerrufen. Nun ist der jeweilige Anbieter dazu gezwungen, einen Nachweis zu erbringen, dass Ihm die Forderung auch rechtmäßig zusteht. Erfahrungsgemäß werden Sie nie wieder etwas davon hören.

Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?

Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Hier noch nen paar sehr hilfreiche Links:
http://www.abzocknews.de/abgezockt-was-jetzt/
http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/drohung-mit-der-ip-adresse/

Lasst euch von denen nicht einschüchtern....Einfach wiederspruch einlegen... (da gibts auf computerbetrug.de nen formular) und danach auf nix mehr außer den gerichtlichen Mahnbescheid eingehen und diesem auch nur Wiedersprechen.
 
Es gibt eine weitere Möglichkeit.

Wenn Du der Meinung bist keinen Vertrag abgeschlossen zu haben, mußt Du auch nichts widerrufen.
Es gibt ja nichts zum Widerrufen. ;)

Zahlungsaufforderungen und Drohkulisse widerstehen und erst beim Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides entsprechend widersprechen.

Das sollte es gewesen sein.

Die müssen nachweisen, das Du explizit einen Vetrag abgeschlossen hast und Du mit der kostenpflichtigkeit einverstanden warst.
Ein Vertrag begründet sich im wesentlichen auf zweier übereinstimmender Willenserklärungen.
Und wenn Du etwas nicht gewollt hast, ist es kein Vertrag, sondern ein Irrtum.

Wird dieser Irrtum durch den Aufbau und die Methode des Angebotes offensichtlich gewollt provoziert entsetht der Verdacht der arglistigen Täuschung durch den Anbieter.

Laß Dich nicht bange machen.
Blätter mal zurück und ließ auch mal die Beiträge von mir und Stinger.

Also:

Du kannst (musst nicht) immer noch einen Widerspruch einlegen.
Dir ist ja jetzt erst die Forderung bekannt gemacht worden. Daher ist auch keine Frist verstrichen die Dir nicht bekannt war.
Ohne ordnungsgemäße Belehrung läuft die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts gem. § 355 Abs. 3 S. 3 BGB niemals ab.
Da Du nicht derjenige warst der auf deren Page herumgeklickt hat, sollen die Dir erst mal das Gegenteil beweisen.

Dann erst wieder mit einem Widerspruch reagieren, wenn der Anhörungsbogen des gerichtes kommt. Hier aber ganz wichtig! Nicht die Widerspruchsfrist verstreichen lassen. Das Gericht nimmt sonst an, das die Forderung gerechtfertigt ist und Du bekommst Besuch vom "Kuckuck"

Danach wird nichts mehr passieren. Bisher ist noch kein Gerichtsverfahren bekannt das nach einem Widerspruch eingeleitet wurde.
Und wenn doch kostet ein Beratungstermin bei der Verbraucherscshutzzentrale, die es in jeder gößeren Stadt geben dürfte, zwischen 5 und 15 Euro. Die Verbraucherschützer wären in dem Fall sicherlich sehr daran interessiert.
Es gibt eine Reihe laufender Verfahren gegen die Abzocker, die den Staatsanwaltschaften und auch der SCHUFA einschlägig bekannt sind. Die Verfahrensliste würde dann sicherlich erweitert.

Die zwei Gerichtsverfahren, die von den Sinnlosanbietern gerne zitiert werden, waren solche wo der Kunde eingeräumt hatte die Vertragsbedingungen verstanden und aktzeptiert zu haben.


Und auf keinen Fall weich werden und einschüchtern lassen. Das sind Profis im "Angst machen" und mit "hohen Kosten Drohen".








Ach ja, ein gut eingerichteter Browser unterstützt übrigens die Sicherheit.
Mein Firefox ist mit "Adblock Plus" bestückt.

Wenn ich z.B. per Google und Internet Explorer nach "Acrobat Reader" suche, lande ich mit den ersten beiden Treffern auf gelb hinterlegten (gewerblichen) Links die mich zu "server-download.net" (EUR 96,--/Jahr, 2 Jahre; Impressum: Content Services Ltd) und "99-downloads.de" (EUR 60,--/Jahr, 1 Jahr; Impressum: Belleros Premium Media Limited) leiten.

Mit dem präparierten Firefox werden die gewerblichen Links von vornherein geblockt und selbst bei der manuellen Eingabe von z.B. "opendownload.de" bekomme ich lediglich eine weiße Seite ohne Inhalt angezeigt.
 
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Hallöchen
Ich glaub die sind noch dreitster als viele vermuten!
Ein Bekannter hat sich auch dort angeldet. Natürlich Nutzungsbedingungen gelesen (in denen ein Widerrufsrecht von 2 Wochen gewährt wird), auf akzeptieren geklickt und natürlich den Verzicht auf eben das Widerrufsrecht nicht gesehen.
Als er am nächsten Tag den Fehler bemerkte und seinen Widerruf geltend machen wollte, kam eine Antwort, das er auf eben dieses verzichtet hat.
Als er win-load darauf aufmerksam machte, das dieses Recht aber ausdrücklich in den Bedingungen steht, ging doch win-load hin änderte die Nutzungsbedingungen und schrieb einfach Stand 22.8.08 drunter.
Das nenne ich mal dreist!
Das ganze ist erst ein paar Tage her und ich konnte es auch erst nicht glauben, bis er mir die Screenshots geschickt hatte. Die hatte er gemacht, als er den Fehler bemerkte und hatte sowas schon geahnt.

Ist das nicht der Hammer?
 
Nett von ihm, das er die auf einen Fehler in deren System hinweist :D

Aber im Ernst. Eigentlich egal was in deren Inhalten zum Widerrufrecht steht.
In dem Moment wo man den Haken beim Verzicht setzt ist es egal, das es das gibt.

Allerdings ist nach Auffassung des Verbraucherschutzes und der Gesetzesinterpretation der Verzicht per Haken und die Tatsache das eine Auftragsvergabe erst mit dem Verzicht möglich sind, eh' nichtig.

Und das die dreist sind, ist spätestens seit Anfang März klar.
Das die seit dem nämlich tatsächlich das gerichtliche Mahnverfahren nutzen, hat eine viel bedeutendere Qualität, als in einer Internetseite das Datum zu ändern.

Das sich Internetseiten täglich ändern können wissen inzwischen auch die Richter.


€:
Wenn ich das richtig sehe, hat win-loads den Part "Widerspruchsrecht" komplett aus den Vetragsbedingungen gelöscht und separat aufgeführt.
Das ist lustig :D, weil der Bestandteil der Aufklärung zum Widerrufsrecht in den Vertragsbedingungen enthalten sein muss.
Ist es separat, kann es leicht übersehen werden.

In der aktuellen Situation verzichtet man auf etwas über deren Inhalt man nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, aufgeklärt wurde. :evillol:
Lustig, wenn die wirklich mit ihrem Mist mal vor Gericht versuchen ihre Forderungen durchzusetzen.

Und ganz am Schluss gibt es ja auch noch die gute, alte Preisangabenverordnung.

§1 Abs. 6:
... sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen. Bei der Aufgliederung von Preisen sind die Endpreise hervorzuheben.

Das die Preisangabe vorhanden ist, reicht nicht. Sie muss auch deutlich lesbar und gut wahrnehmbar sein.
Und bei einer Aufgliederung von Preisen wie z.B. "96 Euro inkl. MwSt. pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro)" müßte die Preisangabe sogar hervorgehoben sein und nicht außerhalb des farblich hervorgehobenen und deutlich auffälligeren Anmeldefensters in einem leicht zu übersehenen Fließtext stehen. Und der Endpreis von EUR 192,00 ist weder hervorgehoben, noch überhaupt genannt.
Die Mindestvertragslaufzeit ist nämlich lt. deren Geschäftsbedinungen 2 Jahre.
Somit ist die Aufgliederung von 8,--/Monat und 96,--/Jahr nicht der Endpreis und der fehlt gänzlich. Selbst wenn ich gesehen habe das es etwas kostet ;)
 
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Tach!
Hab heute auch mein erstes Inkassoschreiben bekommen, nachdem ich die üblichen Mahnungen ignorierte. Hatte auch sofort widerrufen als ich im den Fehler bemerkte, aber interessiert die ja nicht. Im Januar (als mir dieses Faux Pas wiederfuhr) war die Seite im Übrigen noch um Einiges unübersichtlicher und um den Preis zu sehen musste mächtig gescrollt werden.
Zu den gerichtlichen Mahnverfahren:
Diese neue "Evolutionsstufe" auf der sich das alles abspielt könnte auch von Vorteil für Geschädigte sein. Die Anzahl der Betroffenen ist immens, also müssten da schon einige hundert bis tausend Bescheide rausgehen (mittlerweile ist man ja über das Netz schnell über die empfohlene Verhaltensweise informiert). In Anbetracht der Tatsache das ein solcher Bescheid mit um die 20 Euro veranschlagt wird, wären die Herren (wenn jeder widerruft) binnen kürzester Zeit...ich sag mal...pleite. So dämlich, sich in ein Gerichtsverfahren zu stürzen, werden die Damen und Herren aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage wohl kaum sein.
Was mich allerdings noch ein bisschen irritiert, ist, dass auch Sammelklagen nichts zu nützen scheinen. In Verbindung mit arglistiger Täuschung weisen die Gerichte das ab, da der Tatbestand zu 100% erfüllt sein muss und das kann man denen einfach nicht belegen. Wenn schon nicht auf diesem Weg, muss doch was gegen die Tatsache zu machen sein, das hier Freeware quasi kostenpflichtig an den Mann/die Frau gebracht wird. Mir ist klar, dass sie einem ja nur "den Weg" zeigen, das stellt aber keine wirkliche Dienstleistung dar. Kohle verlangen kann man für alles, aber nicht in Verbindung mit urheberrechtlich geschützten Programmen, die der Hersteller kostenfrei vertreibt. Eine Sammelklage der Anbieter der Programme wäre somit folgerichtig der einzig funktionelle Genickschuss!! Bleibt abzuwarten ob die das interessiert...
 
Zauberwurst schrieb:
... um die 20 Euro veranschlagt wird, wären die Herren (wenn jeder widerruft) binnen kürzester Zeit...ich sag mal...pleite.

Da aber vermutlich der Anteil derer, die sich spätestens dann ins Hemd machen und vor lauter Unsicherheit dann doch zahlen steigt, wird deren Rechnung aufgehen.
Wären alle so konsequent und aufgeklärt, würde überhaupt keine solche Situation mehr entstehen weil niemand auf so eine Abzockseite hereinfallen würde.

Bei ca. 1000 Mahnungen tägl. durch die berühmte RAin Günther wird die Bezahlrate so hoch sein, das dort niemand Angst haben muss pleite zu gehen, selbst wenn ein gerichtliches Mahnschreiben erstmal in Vorleistung gezahlt werden muss.


Zauberwurst schrieb:
Mir ist klar, dass sie einem ja nur "den Weg" zeigen, das stellt aber keine wirkliche Dienstleistung dar. Kohle verlangen kann man für alles, aber nicht in Verbindung mit urheberrechtlich geschützten Programmen, die der Hersteller kostenfrei vertreibt.

Doch. Wenn man als Pfadfinder für seine Dienstleistung Geld verlangt und es jemand gibt, der dafür bezahlt, kann man auch für die Bereitstellung kostenloser Ware Geld verlangen.
Die Kostenlosigkeit der Ware und auch das Urheberrecht bleibt davon unberührt.

Wenn Du mich fragst wo man in der Stadt ein kostenloses Fähnchen und den kostenlosen Stadtplan besorgen kann und ich Dir sage, das ich Dir das gerne verraten würde Du mir dafür eine kleine Aufwandsentschädigung zahlen müßtest und Du mir das dann unterschreibst, habe ich Anspruch darauf, das Du mich nach Erhalt der Information auch bezahlst.

Wichtig dabei ist allerdings die Klarheit der Kostenpflichtigkeit und des Endpreises.
Nicht umsonst sind z.B. Billigfluglinien abgemahnt worden deren zusätzliche Gebühren versteckt waren um ein Billigangebot als vermeintlich besonders günstig darzustellen.




Ich weiß, dass das hier Werbung ist, passt aber als Infotext zum Thema.
Falls es sich nicht mit den Forenreglen vereinbaren läßt bitte ich den Admin um Löschung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke das Problem besteht darin, das sich die Anbieter solcher Seiten relativ geschickt in rechtlichen Grauzonen bewegen. Sie können einen, wenn man sich etwas belesen hat nicht wirklich zur Zahlung zwingen, sind aber selbst durch ihren Sitz in der Schweiz und als Briefkastenfirma nur schwer zu belangen. Meiner Ansicht nach sollten deutsche Gerichte das Reglement in Bezug auf arglistige Täuschung verschärfen um Opfern solcher Seiten zumindest die Möglichkeit zu geben, in irgendeiner Form zu agieren. Der Vergleich mit dem kostenlosen Stadtplan ist sicher legitim, hinkt aber in Hinsicht auf die Form des "Vertragsabschlusses".
 
Jeder Vergleich bleibt ein Vergleich und hinkt ;)

Zauberwurst schrieb:
Ich denke das Problem besteht darin, das sich die Anbieter solcher Seiten relativ geschickt in rechtlichen Grauzonen bewegen.
Das machen die natürlich mit voller Berechnung

Zauberwurst schrieb:
... sind aber selbst durch ihren Sitz in der Schweiz und als Briefkastenfirma nur schwer zu belangen.

Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
:D

Zauberwurst schrieb:
Meiner Ansicht nach sollten deutsche Gerichte das Reglement in Bezug auf arglistige Täuschung verschärfen um Opfern solcher Seiten zumindest die Möglichkeit zu geben, in irgendeiner Form zu agieren.
Dann passen die sich den neuen Bedingungen an.
Leider wird es immer eine Grauzone geben solange man nicht in einem totalitären System leben möchte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Blind Fish schrieb:
Nett von ihm, das er die auf einen Fehler in deren System hinweist :D
Ist halt ein lieber Kerl. :D

Was ich aber meinte ist, das das Datum des aktuellen Standes der Nutzungsbedingungen, mal eben auf 2008 gesetzt wurde. Und das nachweislich im Jahr 2009.
Und das hat doch nun wirklich nichts mehr mit Grauzonen zu tun, oder?
 
Nö, aber wegen einer zurückdatierten Änderung in den Nutzungsbestimmungen ist soweit ich weiß noch keiner verurteilt worden.


Ach ja, mit rechtsklick auf die geöffnete Internetseite -> "Eigenschaften" kann man sehen an welchem Datum die Seite geändert wurde (IExplorer) ;)
Beim Firefox heißt es "Seiteninformationen anzeigen" und ist weit informativer und detaillierter als der IE
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo alle zusammen,

ich habe heute auch eine email (mahnung) von dieser seite erhalten, das ich einen betrag von 96€ für eine 12 monatige nutzung für die seite www.win-loads.net zahlen muss.
ich bin registriert muss diesen gefoderten betrag zahlen habe aber keine verfügung über diese seite.:mad:
ich habe in der mahnung die angegebene url ein paar mal angeklickt (mit meinem notebook) komme aber nicht auf diese seite. habe einer freundin von dieser seite erzählt, sie kommt auf diese seite und sie meint, dass dort drauf steht das man zaheln muss für die nutzung dieser seite.
ich habe von dieser besagten freundin erfahren, das ich bei kino.to kostenlos (für 72min. pro tag oder 54min. warten muss) serien anschauen kann, um diese ansehen zu können muss ich mir adobeflash player downloaden wo ich dann auf die homepage von adobe kam. ich dann auch noch bei win-loads.net angemeldet habe (bloß aus NEUGIER), da ich dachte dass es auch eine seite ist, wo man kostenlos serien anschauen kann.
ich habe nur spaßdaten eingegeben nur die email adr von mir ist korrekt.
habe die AGB´s nicht beachtet und einen haken gesetzt, konnte nicht ahnen, das dort vertseckte kosten sind und as ich auf meinen widersruch von einem tag abgelehnt habe.:mad:

bei kino.to steht es groß und breit drauf, wenn man unbegrenzt serien etc. anschauen möchte, das es was kosten wird!!!

13:15uhrzeit
ich wollte mir die mahnung nochmals ansehen, finde sie aber nicht mehr in meinem postfach???dachte , dass ich sie ausversehen gelöscht habe, finde es nicht im PAPIERKORB.
und bei GESENDET, habe ich sie gefunden allerdings ohne inhalt.???
ich habe die rechnung von win-loads dafür in meinem papierkorb gefunden, die ich am 21.04 erhalten habe. und am 18.04 habe ich mich registriert.

auf der verbraucherschutzzentrale habe ich einen musterbrief gefunden, werde den ausfüllen und der besagten firma meinen widerspruch per einschreiben zuschicken und heute bei der verbraucherschutz-zentrale vorbei gehen.

ich soll die mahnung bis 12.05.2009 begleichen.!!!
ich hoffe, dass ich nicht zahlen muss, da ich bei win-loads.net keine dienstleitung genutzt habe.
muss was ZAHLEN UND KANN ES NICHT NUTZEN???:freak:

gruß, tammy
 
im folgenden die email (MAHNUNG)von win-loads.net an mich:

Von: Win-Loads.net Service <service@win-loads.net>
Datum: 2. Mai 2009 01:40
Betreff: Mahnung www.win-loads.net
An: xyxyxy

Media Intense GmbH
Rathausstrasse 14
CH-6340 Baar

e-mail: service@win-loads.net

Telefon: 01805 - 579966 (0,14 EUR/min)*
Telefax: 01805 - 104777 (0,14 EUR/min)*

* a. d. dt. Festnetz, ggf. abw. Preise a. d. Mobilfunknetz



xyxy
xyx
Deutschland


Bei Zahlung bitte angeben:

Rechnungs-Nr.: W229337


Mahnung - Offene Rechnung

Sehr geehrte Frau xy,

am 18.04.2009 haben Sie sich auf unserer Internetseite www.win-loads.net angemeldet und damit einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.

Da Sie auf unsere Rechnung vom 21.04.2009 nicht reagiert haben, und der Rechnungsbetrag bis heute nicht beglichen wurde, fordern wir Sie nun letztmalig auf, den offenen Betrag in Höhe von 96,00 EUR bis zum

12.05.2009

auf unser unten genanntes Konto zu überweisen. Bitte geben Sie dabei als Verwendungszweck unbedingt Ihre RechnungsNr. an und als Kontoinhaber die Media Intense GmbH, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.

Sollte der oben genannte Betrag nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist auf unserem Konto eingegangen sein, sehen wir uns gezwungen, unseren Rechtsanwalt mit dem Einzug der gegen Sie geltend gemachten Forderung zu beauftragen. Die zusätzlich entstehenden Gebühren und Auslagen gehen zu Ihren Lasten.

Kontoinhaber:
Media Intense GmbH

Deutsche Bank
BLZ: 82070024
Konto: 391478500

IBAN: DE35820700240391478500
SWIFT/BIC: DEUTDEDBERF


Mit freundlichen Grüssen

media intense GmbH
Win-Loads.net

Nähere Erklärung zur Rechnung sowie Mahnung:

Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens
unsere Nutzungsbedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie
ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb des Testtages
(bis 24.00) eine Kündigung erfolgt - Auf Ihr Widerrufsrecht haben Sie bereits
bei der Anmeldung verzichtet. Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312d BGB haben
wir Sie ausdrücklich hingewiesen. Auch wurden Sie über die Folgen des
Widerrufsverzicht belehrt. Damit ist Ihr www.win-loads.net -Zugang in ein
kostenpflichtiges Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate
im Voraus zu entrichten, dies ist auch unseren Nutzungsbedingungen zu entnehmen.

Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von
www.win-loads.net für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass
sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse
Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im
Streitfall nutzen werden.

Zudem haben wir Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse xyxy@xyxy.de die Zugangsdaten
gesendet, durch das Nutzen unserer Dienstleistung mittels dieser Daten
wurde Ihre E-Mail bestätigt.

Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte
IP-Adresse gespeichert. Diese lautet:xxyxyx.xy.x.yy..x. Im Falle
einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden
anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum
Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde. Da die Verbindungsdaten nach
geltendem Recht mindestens 6 Monate gespeichert werden müssen, ist
eine strafrechtliche Ermittlung erfolgsversprechend.

Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: 19.04.1980. Sollte sich
bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches
Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung
erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier
behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden
dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend
machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die machen Ihr Geld mit psycho-terror und hoffen auf nicht informierte Kunden. Aber WIR im CB können einander helfen und uns beraten. An deiner/eurer Stelle würde ich auch Anzeige erstatten, Ob es was bringt kann ich nicht sagen. Hat da jemand Erfahrung?
 
tammy_no1, die Email brauchst Du hier nicht veröffentlichen, diese und ähnliche sind hier hinreichend bekannt ;)

Dieser Thread hat nur drei Seiten. Lies vorheriges aufmerksam und in Ruhe durch.
Dann weißt Du, was Du tun kannst oder auch sein lassen kannst.

Auf Seite Zwei sind ebenfalls Musterschreiben und die Posts sind voll von Aufklärung und Tips zu diesen Abzockseiten der Sinnlosanbieter.


PS: Dein mutmaßlicher Vertrag beläuft sich auch nicht auf EUR 96,--, sondern insgesamt auf EUR 192,--.
Es handelt sich um eine zweijährige Vertragsbindung :D
Der Gesamtpreis wird zusätzlich zur schlechten Erkennung auch noch verschleiert.


ZAHL BLOß NICHTS!


Falls Du minderjährig sein solltest ist der Fall noch eindeutiger und es gibt auch für den Fall einen feinen Musterbrief


€:
Anzeigen durch die einzelnen Betroffenen bringen nichts. Es gab bisher bereits massenhaft Verfahren von Sammelklagen durch Staatsanwaltschaften und den Verbraucherschutz.
Die Sinnlosanbieter bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone.
Wenn man sich nich gar zu blöd anstellt wird man auch vor gericht nicht zahlen müssen, aber deren Machenschaften ist die Gesetzeslage offensichtlich bisher noch nicht gewachsen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

mich hats auch erwischt:mad:
Aber witzig fand ich dabei, dass ich mich angeblich um 17:09 Uhr regestriert habe.
Habe mir dann meine stempelzeit von meinem Chef geben lassen und musste feststellen, dass ich in der Zeit zurück reisen kann :D
Hatte erst um 17:35 Uhr Feierabend dazu noch umziehen und Heimfahrt ca.45 Minuten.
Scheinbar schicken die einfach nach lust und Laune an Leute die mal irgendwie auf dieser Seite waren, auch wenn sie sich nicht dort angemeldet haben.
Ich habe z.B nie eine Rechnung via Email erhalten, sondern gleich die letzte Marnung.
habe auch nicht reagiert. Nun kam der Brief von ProInkasso.
Eine Frage, weiß jemand von euch in wie weit die einen belästigen?
Da ich Kinder habe, habe Ich nämlich keine lust auf Telefonterror oder nächtliche Klingelstreiche.
Meine Frau hatte mir schon die Hölle heiss gemacht was ich da für ein mist gemacht habe.
Meine Frau kanns auch nicht gewesen sein, da die in dieser zeit auf Fortbildung war.

Viele Grüße
Sascha
 
Mittlerweile gehen die, vom üblichen Mahnterror abgesehen, bis zum gerichtlichen Mahnbescheid.

Steht alles auf den letzten Seiten hier im Thread.


Selber lesen bildet ;)


Erst dann musst Du reagieren und innerhalb von 14-Tagen widersprechen und Deinen Beweis als Kopie zusammen mit dem Widerspruch ans Gericht senden.
Jetzt noch nicht, weil Du keinen Vertrag eingegangen bist, dem Du widersprechen müßtest.

Danach war bisher immer Schluss.
 
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