Youtube Strafe Urheberrechtsverletzung

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Gast
Hallo,

ich habe mal eine Frage an euch bezüglich Youtube. Ich habe gerade meinen ersten Youtube Channel wieder entdeckt, den ich bis heute eigentlich schon völlig vergessen hatte. Nun musste ich feststellen, dass ich auf dem Channel ca. 70 Videos hochgeladen habe, die vermutlich alle größtenteils gegen Urheberrechte verstoßen. Dabei handelt es sich um kleine Cartoonserien, Parodien usw. Ich hatte damals einfach keine Ahnung, was ich da mache, da ich zu dem Zeitpunkt noch 11-12 Jahre alt war. Das Ganze ist nun schon 5-6 Jahre her und ich frage mich, ob das noch Konsequenzen haben kann.
Bei Youtube hat sowas ja in der Regel keine rechtlichen Konsequenzen, soweit ich weiß. Der Youtube Account wird gesperrt und die Videos werden gelöscht (was bei mir noch nicht der Fall ist).
Was meint ihr? Kann ich die Sache einfach vergessen oder sollte ich eventuell etwas unternehmen?


Edit: Ich habe natürlich schon versucht, die Videos zu löschen, allerdings komme ich beim besten Willen nicht mehr an den Account ran, da ich alles bis auf den Channel Namen alles vergessen habe.
 
Verjährt ... somit keine Strafe mehr zu erwarten.

Du hast die Videos vor 5-6 Jahren hochgeladen. Allgemeine Verjährungsfrist sind 3 Jahre - beginnen immer am Ende des Jahres des Vergehens an zu laufen.

Sollte doch noch irgendwann mal Post kommen, kannst du dich auf die Verjährung berufen.

ok?
 
Das Ganze ist also einfach komplett vorüber nach einer bestimmten Zeit (3 Jahre)?
Das wusste ich nicht, danke.
 
Nicht nur die Verjährung spielt ne Rolle, auch dein Alter. Warst du zur "Tatzeit" strafmündig? Nein. Also...
 
Keine Verjährung, da die Urheberrechtsverletzung ja weiterhin besteht.
Tatzeit ist "jetzt", da der Kanal ja noch existiert.

Mögliche Folgen: Schadensersatzforderungen in beträchtlicher Höhe.
 
Das Recht steht auf der einen, die Realität auf der anderen Seite.

Selbst im Falle einer (reichlich späten) Abmahnung müsste Youtube keine eindeutigen Nutzerdaten preisgeben, solange der dazugehörige Kanal nicht "im gewerblichen Ausmaß" gehandelt habe.

Was nicht schon längst durch das Content-ID-System oder auf gesondertes Verlangen des Rechteinhabers gesperrt wurde, wird auch weiterhin verfügbar bleiben, ohne dass sich jemand darum schert. Mit einer rechtlichen Auseinandersetzung ist meiner Ansicht nach nicht zu rechnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
da die seite leider noch aktiv ist würd ich eher dazu dendieren das dieses verhalten straffähig wäre....
 
Kausalat schrieb:
Das Recht steht auf der einen, die Realität auf der anderen Seite.

Selbst im Falle einer (reichlich späten) Abmahnung müsste Youtube keine eindeutigen Nutzerdaten preisgeben, solange der dazugehörige Kanal nicht "im gewerblichen Ausmaß" gehandelt habe.

Was nicht schon längst durch das Content-ID-System oder auf gesondertes Verlangen des Rechteinhabers gesperrt wurde, wird auch weiterhin verfügbar bleiben, ohne dass sich jemand darum schert. Mit einer rechtlichen Auseinandersetzung ist meiner Ansicht nach nicht zu rechnen.

So habe ich mir das auch vorgestellt. Es werden ja jeden tag tausende Videos hochgeladen, die gegen Urheberrechte verstoßen. Ich wollte nur auf Nummer sicher gehen und noch mal nachfragen. Meine Videos sind in all den Jahren nicht gesperrt worden, deshalb würde ich die gerne löschen, geht aber nicht.
 
Das geht leider nicht. Man kann beim Melden nur " Verletzt MEINE Rechte angeben" und das ist ja nicht der Fall.^^
 
So jung und so vergesslich.

Dann schreibe einfach YT / Google an, mit welcher Mailadresse der Channel verknüpft ist. Vielleicht sagen sie Dir ja das. Und dann sollte der Zugriff ja wieder machbar sein.

Verjährt ist da auf jeden Fall nichts. Keine Ahnung, wie man hier solche Tipps geben kann, recht gefährlich. Du begehst den Urheberrechtsbruch ja jeden Tag von neuem. Da spielt es keine große Rolle, wann Du die Videos eingestellt hast. Du solltest das auf jeden Fall klären. Sonst hängt da immer eine mögliche Konsequenz in der Luft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mal ein wenig nachgeforscht und habe jetzt meine Email Adresse rausgefunden, nur leider bringt mir das rein garnichts.
Die Email Adresse ist nämlich eine t-online Adresse gewesen und der Internetvertrag dazu ist schon lange ausgelaufen, weil ich auf einen anderen Provider umgestiegen bin, also habe ich keinen Zugriff mehr auf die Email.
Meint ihr, dass Google/YT da noch was machen kann, wenn ich lediglich den Channel Namen+die Email kenne?

Wenn es keine Lösung mehr für mich gibt, werde ich das wohl einfach auf sich beruhen lassen, so wie das jeder anderen vermutlich auch gemacht hätte...Wenn ihr noch Ideen habt, dann trotzdem immer her damit :)
 
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Und nun? Es spielt doch keine Rolle, ob die Mailadresse noch aktiv ist, der Internetzugang gekoppelt mit der Adresse noch existiert.

Es ist nur wichtig, dass Du Dich mit der Mailadresse auf das alte YT Konto einloggst und die betreffenden Videos löschen kannst. Dazu muss die Adresse nicht mehr aktiv sein.
 
Ohne das Passwort wird es nichts mit dem Einloggen und das Generieren eines neuen Passwords ist ohne Zugang auf die E-Mail-Adresse ebenso wenig möglich.
 
Ich würde versuchen mich dort anzumelden ansonsten gibt es doch eine Funktion wenn man kein Zugriff mehr auf sein Konto hat wegen ...
 
Da du zu diesem Zeitpunkt das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hast, warst Du zu diesem Zeitpunkt auch nicht Strafmündig. Daher würde ich mir keine Sorgen machen. Keine Rechtsberatung von mir.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafmündigkeit

//Edit
Hinzu kommt die evlt. vorhandene Verjährung und eine Ermittlung über deine IP Adresse dürfte nach so vielen Jahren auch ins leere verlaufen. Die Vorratsdatespeicherung gibt es ja schon länger nicht mehr in Deutschland.
 
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